hier: Antrag Nr. XXVII/2019 der SPD-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vor dem
Hintergrund des „Sachstands Klimaschutz in Emmerich“ bzw. der politisch
jederzeit gegebenen Möglichkeit, derzeit gesetzte Klimaschutzziele und
-maßnahmen zu ändern bzw. zu ergänzen, sollen aktuell keine (weiteren)
klimabezogenen Beschlüsse gefasst werden.
Sachdarstellung :
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 24. Juni 2019 wurde
in der Sitzung des Rates vom 09. Juli 2019 an den Fachausschuss, den Ausschuss
für Stadtentwicklung, verwiesen. Thematisch korrespondiert er mit einem Antrag
der CDU-Fraktion vom 18. 06. 2019, in dem die Verwaltung beauftragt wird, nach
der Sommerpause einen Sachstandsbericht über die in den letzten Jahren
durchgeführten und in Zukunft geplanten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
vorzulegen.
A Sachstand Klimaschutz
I Einführung in die Thematik
Das Thema ‚Klimaschutz‘ ist in den vergangenen
Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, in letzter Zeit
sicherlich auch infolge der Friday-for-Future-Bewegung.
Maßgeblicher Anlass dafür ist die fortschreitende,
wissenschaftliche Erkenntnis der zuneh-menden Klimaerwärmung und ihrer Folgen
für zukünftige Generationen. Fakt ist, dass die Zeit bis zur Mitte des
Jahrtausends (ca. eine Generation) darüber entscheiden wird, ob die Menschheit
den Wandel zu einer karbonfreien Zukunft rechtzeitig schafft, oder ob mittel-
und langfristig die Intensität des Klimawandels, die derzeit beobachtet werden
kann, mit seinen Folgen wie Dürren, Starkniederschlägen, Hochwässern,
Meeresspiegelerhöhungen, Über-schwemmungen und Landverlusten irreversibel wird.
In dem Maße, wie das Wissen um den Klimawandel
zunimmt und in weltweiten Klima-konferenzen bzw. zwischenstaatlichen
Ausschüssen die Erderwärmung ‚zehntelgradweise‘ in ihren Folgen prognostiziert
wird, wächst die Erkenntnis, dass immer
weniger Zeit bleibt, um den sog. ‚point of no return‘ nicht zu verpassen.
Parallel zu diesem wissenschaftlichen Erkenntnisprozess reagiert die deutsche
Politik, indem sie der heimischen Industrie not-wendige
Fördermittel für Forschung und Technik
in den energie- und klimarelevanten Sektoren bereitstellt und darüber hinaus
auch Konzepte ausarbeitet, die sich in der Klima-schutz - Gesetzgebung des
Bundes und der Länder niederschlagen.
So bekennt sich beispielsweise die Weltgemeinschaft
völkerrechtlich verbindlich im Klima-übereinkommen von Paris (Dezember 2015)
als Nachfolge des Kyoto-Protokolls, zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich
unter 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Dieser Zielwert
floss dann ein in den Klimaschutzplan des Landes NRW (2015) wie auch in den
‚Klimaschutzplan 2050‘ der Bundesregierung (2016).
Die fortschreitende, wissenschaftliche Forschung
führte im Herbst 2018 dazu, dass der sog. ‚Weltklimarat‘ (IPCC =
Intergovernmental Panel on Climate Change)
einen Sonderbericht über die Folgen der globalen Erwärmung, die damit zu
erwartenden Treibhausgasemissionen und die verschiedene Pfade zur Erreichung
gesetzter Temperaturziele herausgab. Seitdem besteht unter Wissenschaftlern und
Politikern Konsens in der Überzeugung, dass alle Mitgliedsländer ihre
Bemühungen nicht mehr an der Deckelung der Klimaerwärmung auf 2 Grad
orientieren sollten, sondern bereits einen
Zielwert von nicht mehr als 1,5 Grad anstreben sollten.
Die deutsche Klimapolitik ist in europäische und
internationale Vereinbarungen und Verpflichtungen eingebettet. Klimaschutzpläne
und -programme auf Landes- und Bundesebene übernehmen deren Zielvorgaben. Die
Bundesregierung hat noch kein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen, hat aber im
November 2016 einen Klimaschutzplan 2050 verabschiedet, der Ziele benennt und
für gesellschaftliche Handlungsfelder konkrete Pfade mit Maßnahmen hinterlegt.
Das Land NRW hat 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen. Es sieht konkrete
Treibhausgas - Einsparziele vor, die Erstellung eines Klimaschutzplanes
(erfolgte in 2015) und auf nachgeordneter Ebene der Gemeinden die Erstellung
von Klimaschutzkonzepten (siehe Anlage 2). Die Klimaschutzpläne von Bund und
Land ähneln sich in ihrer Systematik. Beide orientieren sich in ihren Aussagen
meist an einem kurzfristigen Zielhorizont bis zum Jahr 2020 oder 2030 und einem
mittelfristigen Horizont bis zum Jahr 2050.
Für diese Zeiträume geht man von zu erreichenden,
prozentualen Einsparungen aus, so z.B. für die Zeit bis 2030 von einer
Minderung der Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber 1990 oder auch bis 2050
von einer Einsparung von 80 – 100 % (dem Erreichen der Klimaneutralität).
Mit dieser Zielvorgabe werden für gewöhnlich fünf
Gesellschaftsbereiche auf ihr Energie- bzw. Treibhausgas - Einsparpotentiale
hin betrachtet: die Energiewirtschaft, das produzierende Gewerbe / die
Industrie / Handel, der Gebäudesektor, der Verkehrsbereich und der Sektor
Landwirtschaft/Forsten. In den einzelnen Bereichen werden dann Handlungsfelder
ausgewiesen, für die Strategien entwickelt werden, die letztlich mit bestimmten
Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Häufig genug werden dabei technologische
Weiterentwicklungen oder Verhaltens-änderungen bei den Bürgern oder bestimmte
Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien bzw. dem zukünftigen Beitrag der Energieeffizienz unterstellt, für
die erst noch Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Einen Überblick über
quantitative Zielsetzungen der Treibhausgas (THG) – Einsparziele auf Bund- und
Länderebene vermitteln die Anlagen 3 und 4.
Alle Strategien auf Bundes- oder Länderebene
beinhalten die Aufforderung an Städte und Gemeinden, mit ihren Mitteln den
Klimaschutzgedanken in ihrem Handeln zu berücksichtigen bzw. diesbezüglich als
Multiplikator in die Bürgerschaft
hinein zu wirken.
II Beispielhafte Klimaschutzinitiativen in der Stadt Emmerich
am Rhein 2003 - 2019
Die Fortführung des Klimaschutzgedankens auf
kommunaler Ebene steht vor der Aufgabe, Prinzipien, Ziele und Strategien, die
auf höherer Ebene den Klimaschutz als Motor und Treiber ganzer Industrien zum
Ziel haben, auf lokaler Ebene mit Inhalt zu füllen, sprich, abgeleitet von
übergeordneten Plänen, eigene Zielsetzungen zu formulieren und Maß-nahmen
abzuleiten. Die örtliche Politik wie auch die Verwaltungen sind aufgefordert,
den Klimaschutz bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, idealerweise vor
dem Hintergrund eines Programms, welches sie sich selbst zur Aufgabe machen.
Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich bereits sehr
früh (2003) dem Klimaschutz verpflichtet gefühlt und entsprechende eigene
Initiativen entwickelt.
2003 ff.
Angefangen hat es 2003 mit dem sog. Solar&Spar - Projekt am
Willibrord-Gymnasium. Seinerzeit gründete sich auch eine Zusammenarbeit mit dem
Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie, die bis heute anhält, und deren
wissenschaftlich, technischer Rat auch aktuell in die Gestaltung des
Gesamtschulneubaus mit einfließt.
Damals entstand nicht nur das größte,
bürgerfinanzierte Solarkraftwerk der Region auf der Turnhalle, sondern im Zuge
der energetischen Sanierung des städtischen Gymnasiums übernahm ein BHKW die
Strom- und Wärmeversorgung, der Heizkessel wurde erneuert, ebenfalls die
Umwälzpumpen, die Steuerungstechnik sowie die Lüftungs- und
Ver-schattungstechnik. Dadurch wird der Stromverbrauch um rund 250.000 kWh
reduziert und der Wärmeverbrauch um rund 600.000 kWh. Insgesamt werden dadurch
seit 2003 Jahr für Jahr der Atmosphäre ca. 600.000 kg CO2 Jahr
erspart.
Ebenfalls
im Jahre 2003 beschloss der Rat der Stadt, als eine der ersten Städte, fortan
am European Energy Award (EEA)
teilzunehmen, einem europäischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsprogramm,
das von den teilnehmenden Kommunen ein hohes Maß an Umwelt-, Klima- und
Energieeinsparinitiative, und zwar in allen Bereichen städtischen Handelns und
Planens verlangt. In NRW nehmen jedoch lediglich 96 von 398 Gemeinden an dem
Programm teil; im Kreis Kleve sind es von den 16 Kommunen nur drei, neben der
Stadt Emmerich noch die Städte Kevelaer und Geldern.
Im
Verlauf ihrer bisher 16-jährigen Teilnahme am EEA hat die Stadt Emmerich am
Rhein sich in den vorgeschriebenen Zertifizierungsintervallen insgesamt 4 Mal
reauditieren lassen und entsprechende Auszeichnungen erhalten. Das Verfahren
sieht eine politische Beschlussfassung vor, entsprechend, hat die Verwaltung in
den Jahren acht Mal ein sog. ‚Energiepolitisches
Arbeitsprogramm‘ dem Rat und dem Fachausschuss zur Entscheidung und
Verabschiedung vorgelegt (Kap. C geht näher auf die Maßnahmen ein). Die
Maßnahmen werden im Rahmen der Planung nach und nach umgesetzt.
Nicht
nur nach aussen, auch nach innen hin hat der EEA-Prozess bewusstseinsfördernd
gewirkt. 2007 absolvierten alle Mitarbeiter der Verwaltung eine sog. ‚e-fit - Woche‘. in der sie darin
geschult wurden, wie sie am Arbeitsplatz im Sinne eines besseren Klimaschutzes
energieeinsparend wirksam werden können.
2012 /
2013
Das Klimaschutzgesetz der Landesregierung mit
seinen ambitionierten CO2-Einsparzielen, führte bereits 2012 dazu,
dass der Rat der Stadt Emmerich beschloss, ein ‚Integriertes Klimaschutzkonzept‘ für das Stadtgebiet aufzustellen.
Im
Verlauf der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2013, initiierte die
Verwaltung einen intensiven Bürgerdialog mit drei Workshops unter reger
Teilnahme nicht nur der Bürger Emmerichs sondern auch großer ortsansässiger
Unternehmen. Ziel war es, die bestehenden CO2 – und Energieeinsparpotentiale
zu ermitteln, sowie einen möglichen Einsatz regenerativer Energien und die
Frage von mehr Energieeffizienz in den Sektoren Wirtschaft, Haushalte, Verkehr
und Kommune zu klären. Insgesamt wurden vier Handlungsfelder identifiziert, in
denen die Kommune tätig werden sollte:
- Energieeffizienz in Unternehmen,
- Energiesparen im Haushalt,
- Sanieren im Bestand,
- Öffentlichkeitsarbeit
Aufgefächert auf die vier Handlungsfelder
wurden schließlich 24 in Frage kommende Maß-nahmen identifiziert, die dazu
beitragen sollen, bis 2030 auch 3 definierte quantitative Ziele zu erreichen, so
Ø die Reduktion der CO2-Emissionen im Stadtgebiet um 30 % bis
zum Jahre 2030,
Ø 30 % Energieeinsparung bei der Stadtverwaltung (bei städt. Immobilien)
bis 2030
Ø 12,5 % CO2-Einsparungen im Bereich der Wirtschaft bis 2030.
(Basisjahr ist
jeweils 2011)
Neben den
genannten Zielsetzungen formuliert das Klimaschutzkonzept auch vier qualitative Klimaziele:
- die Selbstverpflichtung der Stadt, die Wirtschaft bei der Einhaltung
des dritten quantitativen Zieles zu unterstützen,
- die Erhöhung der Sanierungsquote von Wohngebäuden durch verstärkte
Informations- und Beratungsangebote,
- die Reduzierung des Anteils der Personen mit einem privaten PKW von
53 %
auf 45 %,
- eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in dem Bereich Klimaschutz
Anknüpfend an den vorangegangenen
Beteiligungsprozess der Bevölkerung bei der Erstellung des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes gründete die Verwaltung 2013
a. einen Klimatisch der Bürger und
b. einen Klimatisch der örtlichen Unternehmen
in denen sich
ausgetauscht wurde zu den folgenden Themen:
·
Sanieren im Bestand,
(Vorstellung von Musterbauprojekten,
Fördermöglichkeiten, verschiedene Gewerken und ihre
Energieeinsparungstechniken, Fragebogenaktion
·
Energiegenossenschaften
·
Vorträge von Fachleuten
·
Veranstaltung eines
Tages der Umwelt
·
Energieeinsparung im
Haushalt
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
·
Energieeffiziente
Beleuchtung
·
Einführung eines
Energiemanagements
·
Einsparmöglichkeiten bei
elektrischen Antrieben, Druckluftanlagen, Pumpensystemen, Hallenheizungen, Be-
und Entlüftungen
·
Energeieffiziente
Kühlsysteme, Wärmerückgewinnung, KWK
·
Strukturierter Einkauf
von Strom
·
Effizientere Steuerung
von Prozessen
·
Förderkulissen und
steuerliche Entlastungsmöglichkeiten
·
Vorstellung und
Betriebsbesichtigungen bei örtlichen Unternehmen, Darstellung der
betriebsbedingten Energieeinsparungsbemühungen.
Beide Klimatische tagten 4 - 6 mal im Jahr, ließen
sich jedoch nicht dauerhaft installieren und beendeten ihre Zusammenkünfte nach
2 bzw. 3 Jahren.
2015 -
2016
vertiefte die Verwaltung ihr klimapolitisches
Engagement, um die Klimafolgen für ihre Belange, auch und gerade im Bereich der
Planung, besser einschätzen zu können. Daraufhin beauftragte der Rat sie mit
der Erarbeitung eines sog. ‚Klimafolgenanpassungs-konzeptes‘.
Beteiligt war die Ruhr-Universität Bochum. Bürgerversammlungen, mehrere
Ortsbegehungen bzw. ‚Stadtspaziergänge‘, sowie eine gut besuchte
Planungswerkstatt führten letztlich zu 35 Maßnahmenvorschlägen, sog.
‚Steckbriefen‘, wie man den künftig zunehmenden Klima- bzw. Witterungsanomalien
und deren Folgen besser präventiv begegnen kann. In der aktuellen
Planungspraxis werden alle Vorhaben auf der Bauleitebene inzwischen regelmäßig
auf ihre Konsequenzen für das Stadtklima hin geprüft. 20 der 35 Maßnahmenvorschläge
finden bereits im Stadtgebiet ihre Anwendung, so beispielsweise:
Ø der Erhalt von Frischluftschneisen und
Luftleitbahnen,
Ø die Festlegung von Bebauungsplangrenzen zum Schutz
innerstädtischer Re-generationsflächen,
Ø Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität
Ø der Erhalt und die Weiterentwicklung von
Grünstrukturen und Parkanlagen
Ø die Entsiegelung von Freiflächen und die Anlage von
Biotopen
Ø die Schaffung von Retentionsbecken zur
Regenrückhaltung und zum verzögerten Abfluß
Ø die integrierte Zusammenarbeit verschiedener
Fachbereiche bei Planungsvorhaben
Ø die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern, Akteurs-beteiligung
2017
wurde
das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) unter breiter Beteiligung der
Öffentlichkeit aufgestellt. Es berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem
Klimaanpassungskonzept und sieht unter anderem vor, einen sogenannten
Stadtteil-architekten einzuführen, der im Innenstadtbereich u.a. zur
energetischen Sanierung, zur Begrünung von Fassaden und Innenhöfen u.v.a.
beratend tätig werden soll.
2018
Seit Ende 2018
befasst sich die Verwaltung mit der Erstellung eines
‚Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität‘‘.
2019
Seit Anfang des Jahres 2019 bereiten sich
verschiedene linksrheinische Städte und Gemeinden darauf vor, Ihre
klimapolitischen Anstrengungen besser zu vernetzen bzw. voneinander zu lernen.
Dafür soll noch in diesem Jahr das ‚Klimabündnis der Kommunen im Kreis Kleve‘
entstehen, die Stadt Emmerich ist Gründungsmitglied.
Darüber hinaus ist die Verwaltung aufgefordert, dem
Rat eine Konzeption für ein insektenfreundliches Emmerich vorzulegen.
III Klimaschutz in der alltäglichen Praxis am
Beispiel der Handlungsfelder des EEA
In der Verwaltung ist es Aufgabe des sog.
‚Energieteams‘, die energie- und klimarelevanten Vorhaben in der Verwaltung und
den stadtnahen Gesellschaften (SWE, KBE, TWE) im European Energy Award (EEA)
zusammenzuführen und Synergieeffekte zu erkennen.
Gegliedert ist der EEA eher nach Bereichen
kommunaler Einflusssphären, also sechs
Handlungsfeldern, in denen eine Kommune selbst bestimmt, welche
Maßnahmen sie für sich erreichen will. Die Handlungsfelder sind:
Handlungsfeld
1 Entwicklungsplanung und Raumordnung
(hier geht es um
langfristige Strategien und Konzepte zu verschiedenen
Themenfeldern,
die in Emmerich der Stadtentwicklung, vertreten durch
die
Bauleitplanung und den Umweltschutz zugeordnet sind)
Handlungsfeld
2 Kommunale Gebäude und Anlagen
(es beinhaltet
die städtischen Liegenschaften und ihren Beitrag zum
Klimaschutz und
zur Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz)
Handlungsfeld
3 Versorgung und Entsorgung
(der Beitrag der
Stadtwerke (SWE), der Abwasserwerke (TWE) und der
Abfallwirtschaft zur
Energieeinsparung)
Handlungsfeld
4 Mobilität
(es skizziert
den Verkehrsbereich in allen Sparten und sein Potential zur
Verringerung der
bestehenden Immissionen)
Handlungsfeld
5 Interne Organisation
(beurteilt die
für die Energieeinsparung verfügbaren personellen und
finanzielle
Ressourcen sowie die Controlling-Instrumente)
Handlungsfeld
6 Kommunikation und Kooperation
(bezeichnet die
Zusammenarbeit mit Institutionen, Behörden, Euregios,
anderen Kommunen
und Multiplikatoren in der Gesellschaft)
Im Folgenden werden die einzelnen Handlungsfelder
und ihre Entwicklung kurz vorgestellt, um dem Leser zu vermitteln, a) welche
Teilaspekte im Verwaltungsalltag eine Rolle spielen und b) den Blick dafür zu
öffnen, dass zwar die Handlungsfelder auf örtlicher Ebene andere sind als die
auf Landes- oder Bundesebene, sie sich aber pragmatisch an den Aufgaben vor Ort
orientieren, die ein substanzielles Einsparpotential darstellen.
Bereich 1:
Räumliche Entwicklungsplanung
Im Bereich der Bauleitplanung hat der Rat 2008 die
Einführung neuer energiepolitischer Zielsetzungen beschlossen und damit für die
generelle Anwendung eines Festsetzungs-katalogs gesorgt, der zukünftig auch die
Energieeffizienz zum Bestandteil der Ausschreibungen bei städtebaulichen
Wettbewerben macht.
Gleichzeitig führte man bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen die sogenannte ‚solarenergetische Vorprüfung‘ ein, um
grundsätzliche, solarenergetische Vorbedingungen für Baugebiete, wie z.B.
Fragen zur Firststellung oder zum passiven Wärmegewinn von Gebäuden, oder dem
Versiegelungsgrad im Sinne des klimaoptimierten Bauens festlegen zu können.
Man konzentrierte sich im Rahmen der Aufstellung
neuer bzw. der Änderung bestehender Bebauungspläne, anstatt auf die Ausweisung
neuer Gebiete, zunächst auf die Nachverdichtung von bestehenden
Siedlungsbereichen und auf Baulückenschließungen in der Innenstadt bzw.
auf sog. Nachverdichtungen.
Mitte der 2000 - er Jahre begann die aufwendige
Planung weiterer sogenannter Wind-vorrangflächen, die heute noch nicht
abgeschlossen ist. Grund für die Verzögerungen waren u.a. Wechsel der Programme
in der Landesregierung, Änderungen in den entsprechenden Windkrafterlassen und
Einschränkungen seitens der jeweiligen Regional- bzw.
Gebiets-entwicklungspläne, die auch heute noch durch veränderte
Abstandsregelungen zu Wohngebäuden die Planung und den Bau von Windkraftanlagen
erschweren.
Mit der turnusmäßigen Anpassung der
Energieeinsparverordnung votierte der Rat 2008 für die Festsetzung eines
erhöhten Gebäudedämmstandards für alle Neubauten, um damit den gesetzlichen
Vorgaben nachzukommen, die die Unterschreitung der Transmissionswärme-verluste nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV) um 30 % vorsah. Mit der neuen EnEV 2016 ist eine 30 % ige
Unterschreitung bei üblichen Bauvorhaben kaum mehr möglich.
Inzwischen verlangt die Bauverwaltung bei
Bauvorhaben eine entsprechende Fachunter-nehmererklärung zur Energieeinsparverordnung,
während die Stadtwerke die Beratung Bauwilliger übernehmen, was die Errichtung
von Energiesparhäusern, deren Gebäudehülle und deren – technik betrifft.
Auf Stadtteilebene befasste man sich Ende des
ersten Jahrzehnts mit der sich abzeichnenden Quartiersplanung für den ehem.
Katjesstandort an der Wassenbergstrasse und ließ ein eigenes Energiekonzept
erarbeiten. Inzwischen sind die Vorbereitungen weit fortgeschritten, der
Ausbaustandard einer Klimaschutzsiedlung wird angestrebt.
Das vor fünf Jahren unter breiter Beteiligung der
Emmericher Bürger entwickelte Klima-folgenanpassungskonzept hat dazu geführt,
dass inzwischen bereits bei der Bebauungsplan Erarbeitung auf seine
Übereinstimmung mit der ‚Handlungskarte Klimaanpassung‘ geachtet wird, um zu
verhindern, dass ausgerechnet innerstädtische Frischluftbahnen zugebaut werden
bzw. dortige Grünstrukturen entfernt werden. Bereits frühzeitig in der Planung
wird z.B. darauf geachtet, dass angesichts der weiter zunehmenden Versiegelung
sich die Innenstadt im Sommer nicht noch
weiter aufheizt, dass Gegenmaßnahmen in Form einer Mehrbegrünung der Innenstadt
(siehe Planung Neumarkt) stärkeres Gewicht verliehen werden muss, oder dass im
Ortsteil Elten die Folgewirkungen von Starkniederschlägen im Kanalsystem durch
die Anlage einstaubarer Erdbecken verringert werden.
Mittelbar trägt auch die Realisierung der größten
städtischen Ausgleichs- und Ersatz-maßnahme am Mettmeer, wo 16 ha Ackerland in
eine extensive Grünlandnutzung überführt wurden, dazu bei, den Düngemitteleinsatz
zu reduzieren. Zum Jahresende wird eine Fläche von 1,5 ha als Streuobstwiese in
Dornick im Rahmen einer städtischen
Ausgleichs-maßnahme angelegt werden, die zuvor komplett versiegelt war. Auch
dies trägt in mehrfacher Hinsicht dem Klimaschutzgedanken Rechnung.
Das externe Audit im EEA 2018 hat der Verwaltung
noch einmal attestiert, dass sie gerade im Handlungsfeld Entwicklungsplanung
und Raumordnung durch ihre Klimastrategie auf Stadtebene, durch die damit
verbundenen Bilanz- und Indikatorsysteme, ihrem Klimaschutz- und Energiekonzept
sowie dem Klimawandelkonzept hervorragend aufgestellt ist.
Bereich 2:
Kommunale Gebäude und Anlagen
Nach dem Auftakt durch das 2003 initiierte
Solar&Spar-Projektes am Willibrord Gymnasium, hat man in den Folgejahren
den Fokus auf die weitere Sanierung der Emmericher Schulen und ihrer Turnhallen
gelegt, da dort das höchste Energieeinsparpotential zu realisieren war. Einher
ging dies mit dem Austausch alter Heizungsanlagen gegen neue Brennwerttechnik,
betrieben im Contracting mit den Stadtwerken. Deckenstrahlheizungen wurden in
den Turnhallen installiert, Schulgebäude mit Verschattungsanlagen ausgestattet,
die Beleuchtung auf LED umgestellt. Detaillierte Verbrauchsabrechnungen legten
Schwachstellen offen, Unterzähler wurden eingebaut, Steuerungs- und
Regeltechnik erneuert und um Präsenz-melder und Tageslichtsteuerung ergänzt.
Zwei Schulen erhielten neue Photovoltaikanlagen. Anfang des zweiten Jahrzehnts
im neuen Millennium stellte die Stadt ihren kompletten Strombezug um auf
Ökostrom aus einem skandinavischen Wasserkraftwerk.
Eine erneute Auswertung der Energiekennzahlen
mündete in einer Prioritätenliste für die weitere Sanierung aller städtischen
Gebäude. In der Folgezeit wurden neue Energie- und Wassersparkonzepte für alle
Liegenschaften entwickelt. Eine Dienstanweisung für den sparsamen Umgang mit
Energie wurde erlassen. Die Hausmeister erhielten eine ent-sprechende Schulung.
Seit 2017 bestimmt der Um- und Neubau von drei
Gebäudekomplexen zu einer Gesamt-schule das Arbeitsfeld der städtischen
Liegenschaftsabteilung. Hier ist der Bau einer Heizzentrale in Form eines
BHKW’s vorgesehen, dass abgesehen von den Schulgebäuden über ein Nahwärmenetz
noch weitere 80 benachbarte Wohneinheiten wie auch möglicher-weise den Neubau
des Wohn- und Einkaufkomplexes am Neumarkt mit Strom und Wärme versorgen soll.
Bereich 3:
Versorgung und Entsorgung
Grundlage der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen
Stadt und Stadtwerken (SWE) in punkto Energie ist der 2006 geschlossene
Kooperationsvertrag, in dem sich die SWE bereit erklärte, an der Erstellung und
Umsetzung örtlicher Energiekonzepte mitzuwirken, Energie-beratungen durchzuführen,
Förderprogramme der EVU’S zu vermitteln
und selbst ein Anlagen- und Einspar-Contracting anzubieten.
Etwa zeitgleich brachte sie ihr neues Produkt,
Strom aus erneuerbaren Energien namens ‚Emmergreen‘, auf den Markt und legte
ein Programm für Solaranlagen auf. Die Kunden konnten erstmalig ihren
Abrechnungen auch die Verbrauchskennwerte der letzten Jahre entnehmen, 26
solarthermische Anlagen wurden bezuschusst
und 85 private Elektroerd-wärmepumpen errichtet. Bereits in Planung war
eine Erdgastankstelle.
Auf der städtischen Kläranlage wurde durch die TWE
GmbH eine grundlegende Analyse zur
Energieoptimierung durchgeführt, eine naheliegende Abwasserwärmenutzung
erwies sich als unwirtschaftlich. Als
rentabel stellte sich dagegen ein neues Nahwärmekonzept heraus, welches auf der
energetischen Nutzung der Faulgase beruht, mit denen seitdem ein BHKW betrieben
wird.
In den Jahren 2008 – 2010 wechselten die Stadtwerke
zu einem neuen Nahwärmekonzept. Seitdem bieten sie im Einfamilienhausbereich
komplette Heizungsanlagen an, die sie im Contracting betreiben. Inzwischen
haben sie ihren Dienstleistungsbereich erweitert um die Erstellung von
Energieausweisen für Immobilien, Gebäudethermographie bzw.
Strom-verbrauchsanalysen. Zusätzlich bieten sie im gewerblichen Bereich auch
Zertifizierungen in Energiemanagementsystemen (z.B. nach DIN ISO 5000) an. In den letzten Jahren setzen sich die
Stadtwerke für den Betrieb von Elektroautos ein, stellen ihren Fuhrpark um und
propagieren eine Verdichtung des Ladesäulennetzes. Die Berücksichtigung einer
ent-sprechende Ausstattung ist auch in der städtischen Bebauungsplanung bei der
Anlage von Parkdecks oder großen Lebensmittelmärkten mittlerweile
planungsrelevant.
2014 legten die Abwasserwerke ein Gutachten über
den technisch konstruktiven Objektschutz vor, der sich mit dem Umgang von
Extremniederschlägen und den notwendigen Anpassungen an den Klimawandel
beschäftigte. In der Folge errichteten sie 2018 am Eltener Fortuna - Sportplatz
ein Drosselbauwerk im Hauptsammler mit einem nachgeschalteten
Erdspeicherbecken. Eine bessere Energieeffizienz verspricht die Nutzung
der Abwärme aus dem BHKW
auf der Kläranlage für einen Warmwasserspeicher. Das jedoch
vordringlichste Projekt derzeit ist die Erneuerung ihres Schmutzwasserpumpwerks
an der Rheinpromenade.
Bereich 4:
Mobilität
Während in den Jahren 2005 – 2010 die Stadtwerke
ihre Erdgastankstelle errichteten und mehrere Erdgasfahrzeuge
anschafften, steht in neuerer Zeit die E-Mobilität im Vordergrund, da die SWE
auch in einem entsprechenden Förderprogramm des Landes mitarbeitet. Die im
Stadtgebiet existierenden Ladesäulen werden nach und nach ergänzt.
Derzeit entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept
zur Umstellung der eigenen Fahrzeugflotte auf E-Mobilität (idealerweise in Kombination
mit photovoltaisch erzeugtem Strom)
Im März 2007 fasste der Rat der Stadt den Beschluss
ein ‚Parkraumbewirtschaftungskonzept Innenstadt‘ zu erarbeiten, unter anderem
auch um die Emissionen der Binnen- und Parksuchverkehre durch ein
übersichtliches Parkleitsystem zu reduzieren und gleichzeitig eine monetäre
Bewirtschaftung im Zentrumsbereich durch ein gestaffeltes Gebührensystem
einzuführen.
Zur Sicherstellung eines flüssigeren Verkehrs auf
niedrigem Geschwindigkeitsniveau wurden im Straßenbau Fahrbahnverengungen,
Kreisverkehre und Buskaps angelegt die Verkehrs-teilnehmer wie Fußgänger und
Radfahrer begünstigt. Im gesamten Innenstadtbereich wurde Tempo 30 umgesetzt,
ebenso wie in allen Anlieger- und Wohnstraßen der neuen Wohngebiete.
Ein neu entwickeltes Buskonzept hat inzwischen dazu
geführt, dass die emissionsträchtigen Busse der NIAG nicht mehr alle durch die
Innenstadt fahren und von einem Kleinbus abgelöst wurden, der jetzt in der
Innenstadt zirkuliert. Manche der Haltestellen sind nicht mehr zeitgemäß. Daher
ist inzwischen ein Programm eingerichtet worden, welches in den kommenden
Jahren immer mehr Haltestellen behindertengerecht ausstatten soll, an häufig
frequentierten Orten sogar Buskaps vorsieht und überall für moderne, überdachte
Unterstände sorgen soll.
Der Einsatz der Stadt Emmerich für eine zusätzliche
Autobahnauffahrt Emmerich-Ost hat dazu geführt, dass LKW’s nun eine um 5 km kürzere Fahrtstrecke zu den
Unternehmen im Gewerbegebiet Ost wählen, dadurch werden die Emissionen im
Stadtgebiet spürbar verringert.
Eine städtebauliche Rahmenplanung Bahnhofsumfeld
mit dem Bau umfangreicher neuer Fahrradabstellanlagen liegt auf dem Tisch, kann
aber noch nicht realisiert werden, solange sich die DB AG nicht von einigen
bahnhofsnahen Grundstücken trennt. Radwegenetz-schlüsse innerstädtisch wie auch
die Neuanlage eines Radweges auf dem zu erneuernden Deich im
Abschnitt Vrasselt sollen zum Umstieg auf das Fahrrad motivieren. Darüber
hinaus arbeitet die Stadt daran, die Bedingungen zu erfüllen, um der Arbeitsgemeinschaft
fahrrad- und fußgängerfreundliche Stadt (AGFS) beitreten zu können.
Unterstützend ist eine Klima-schutzteilkonzept – Nahmobilität in Arbeit.
Das SPNV Angebot auf der Schiene wurde inzwischen
grenzüberschreitend bis nach Arnheim ausgeweitet, inzwischen ist auch wieder
ein (wenn auch vorläufig provisorischer) Haltepunkt in Elten eingerichtet.
Bereich 5:
Interne Organisation
Dieser Themenbereich wurde in das
EEA-Zertifizierungsprogramm mit aufgenommen, um Wege und Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie die teilnehmenden Städte auch nach innen hin für
klimaschützende Rahmenbedingungen eintreten können, so z.B. im Fachbereich
Liegen-schaften, wenn Leistungs- und Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern
auch Leistungs-anreize beinhalten für den Fall, dass sie zur Reduzierung
kommunaler Energiekosten führen.
Im Immobilienbereich ist es vorteilhaft,
Investitionsentscheidungen in Sanierung und Neubau auch von der Auswertung von
Energiekennzahlen abhängig zu machen. Veränderte Finanzierungsmodelle wie das
Contracting führen häufig zur deren beschleunigter Um-setzung.
Mit dem gestiegenen Anspruch des Gesetzgebers,
Städte und Gemeinden zu ihrem Motor der Klimaschutz- und
Energieeinsparbemühungen zu machen und der Erwartungshaltung, dass die Kommunen
diese Themen aktiv in die Gesellschaft tragen sollen, ist auch ein Budget für
energiepolitische Kommunalarbeit vonnöten, welches im Fall der Stadt Emmerich
am Rhein jährlich bereitgestellt wird.
Jedoch fehlen die personellen Ressourcen, um, wie
es der Klimaplan der Bundesregierung vorsieht, „die Beteiligungskultur weiter
fortzuentwickeln, so dass „konkrete, niederschwellige Informations- und
Bildungsangebote zum Mitmachen auf Quartiers- und Nachbarschaftsebene“ dem
Bürger offeriert werden. Das ist für gewöhnlich das typische Arbeitsfeld eines
‚Klimaschutzmanagers‘.(Förderprogramme siehe Kommunalrichtlinie 2019).
Die Beschaffung und deren Orientierung an
Umweltaspekten ist ein weiteres Aktionsfeld, was in der Bau- und
Liegenschaftsabteilung gerade bei städtischen Neu- und Umbauten längst Routine
ist.
Bereich 6:
Kommunikation und Kooperation
Dieser Bereich wurde ausgewiesen, um zu
dokumentieren, welche Informationskanäle die Städte für ihre
Klimaschutzaktivitäten wählen, inwieweit sich Kommunen bestimmter
Veranstaltungsformate bedienen, um die Bürger anzusprechen und mit welchen
Behörden, Verbänden, Vereinen oder wissenschaftlichen Einrichtungen sie eine
Zusammenarbeit wählen bzw. in Dialog treten.
In Emmerich entwickelte sich bereits früh eine enge
Zusammenarbeit mit der Energieagentur des Landes NRW und dem Wuppertal-Institut
für Klima, Umwelt und Energie, in dessen Auftrag spezialisierten Ingenieurbüros
tätig waren, um beim Ausbau der erneuerbaren Energien und ihrer Technologie
oder aber auch später bei der Durchführung des EEA behilflich zu sein. Selbst
aktuell wird die Stadt bei ihrem großen Gesamtschulprojekt bzgl. der Energie-
und Wärmebereitstellung von ihnen beraten. Gleichzeitig gibt es einen klima-
und umweltbezogenen Austausch mit anderen
Städten mit dem Kreis Kleve.
In der Kommunikation mit dem Bürger bedient sich
die Stadt ihres Internetauftritts, um über wesentliche Projekte zu berichten,
während die Stadtwerke über ihre Kundenzeitschrift über effizienzsteigernde
Energieanwendungen informieren. Projektgebunden, wie bei der Erstellung der
Klimakonzepte, wählt die Stadt eher das Instrument von Bürgerforen, Runden
Tischen, Planungswerkstätten oder Stadtspaziergängen.
IV Fazit
Bereits seit 2003 (also 10 Jahre bevor der
Klimaschutz seine gesetzliche Grundlage in NRW erhielt) engagiert sich die
Stadt Emmerich am Rhein in der Klimafrage und dort maßgeblich im Bereich der
Energieeinsparung und der Energieeffizienz und der Entwicklung von
Klimaschutz(teil)konzepten.
Seit 2013 (mit dem Erlass des
Landesklimaschutzgesetz) hat die Stadt Emmerich begonnen, unter federführender
Aufsicht der EnergieAgentur NRW verschiedene Konzepte zu entwickeln. Deren
Ergebnisse werden im Planungsprozedere berücksichtigt und führen im EEA –
Prozess zu einem wechselnden Aufgabenkatalog, der nach Maßgabe der bestehenden
Kapazitäten abgearbeitet wird.
Im Hinblick auf die Maßnahmen der Zukunft ist auf das ‚Energiepolitisches Arbeitsprogramm
2019 – 2023‘ unter Tagesordnungspunkt 2 zu verweisen.
B Zum Antrag der SPD-Fraktion und der
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
In den letzten Monaten ist deutschlandweit in Gemeinderäten
von unterschiedlichster Seite der sog. ‚Klima-Notstand‘ ausgerufen worden in
der Absicht, in einem symbolischen Akt das Problembewusstsein dafür
zuzuspitzen, dass der menschengemachte Klimawandel Tatsache ist und ihm
entschlossener entgegengewirkt werden muss. Ziel ist es immer, politische
Entscheidungen zukünftig so zu treffen, dass sie klimaschützend wirken, oder
sich aber zumindest als klimaneutral erweisen.
Die SPD-Fraktion hat dazu in ihrem Antrag 5
Forderungen und eine Beschlussempfehlung gefasst. Danach soll der Rat:
Forderung
1 und 2
den
Klimanotstand erklären und damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer
schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkennen.
anerkennen,
dass bisherige Maßnahmen und Planungen generell nicht ausreichen, um die
Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen,
Die Haltung
der Verwaltung:
Die Notwendigkeit, mangelndes Klimabewusstsein
durch eine Akklamation eines ‚Klimanotstandes‘ auszurufen, oder aber die allgemeingültige
Erkenntnis zu untermauern, dass die Erderwärmung von mehr als 1,5 Grad nur zu
verhindern ist, wenn Planungen und Maßnahmen zukünftig mehr als bisher auf ihre
Folgen für das weltweite Klima hin geprüft werden, bedürfen gerade in Emmerich -
vor dem Hintergrund des aufgezeigten Kommunalen Sachstandes - nach Auffassung
der Verwaltung keiner weiteren Zielfestlegung in Form eines Ratsbeschlusses.
Forderung
3
die
Auswirkungen auf das Klima bei allen seinen Entscheidungen berücksichtigen und
Lösungen bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz
auswirken.
Die Haltung
der Verwaltung:
Die Verwaltung teilt die Ansicht, politische
Entscheidungen im Einzelfall in Zukunft stärker auf ihre Klimarelevanz hin zu
prüfen und die Interessen untereinander abzuwägen. Jedoch sie ausschließlich
davon abhängig zu machen, welche Auswirkungen sie auf den Klimaschutz haben,
hält die Verwaltung, da eine Vielzahl weiterer berechtigter Interessen gänzlich
unberücksichtigt blieben, für unausgewogen und nicht zielführend.
Forderung
4
die
Verwaltung auffordern, alle 6 Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei
der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
Die Haltung
der Verwaltung:
Eine geregelte Berichterstattung über den
Fortschritt bei der Reduktion der
Emissionen gibt es in Form der ‚EEA - Berichte‘. Die Erfahrungen hier legen
jedoch auch nahe, solche ‚Monitoringsberichte‘ in deutlich längeren Abständen
anzufertigen als alle halbe Jahre. Ein jährlicher Bericht, so wie in der
heutigen Sitzung, erscheint insofern angemessen.
Forderung
5
auch andere Kommunen, die anderen
Bundesländer und den Bund auffordern, dem Vorbild Emmerichs zu folgen und
ebenfalls den Klimanotstand auszurufen.
Die Haltung
der Verwaltung:
Angesichts
dessen, das bereits fast alle Kommunen des Kreises Kleve das Thema
‚Klimanotstand‘ in Ihren Räten beraten haben und angesichts dessen, dass das
Land NRW
- durch
seine EnergieAgentur im
Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums
Beratungshilfen für die Kommunen anbietet, die in
der Stadt Emmerich
bereits genutzt werden und
- am 10. Juli 2019
seine Energieversorgungsstrategie für NRW vorgelegt hat
ist die Verwaltung der Auffassung, dass es insoweit
keiner weiteren Aufforderung bedarf. Im Übrigen wäre hier jedenfalls das
verfassungsrechtliche Gebot des allgemeinen politischen Mandats von Gemeinden
zu berücksichtigen. Städte und Gemeinden dürfen sich grund-sätzlich nicht mit
Angelegenheiten befassen, die in die Kompetenz der EU - Ebene, des Bundes oder
der Länder fallen.
Forderung
6
Der Antrag der SPD-Fraktion schließt mit der
Beschlussempfehlung:
„zunächst
einen Klimabeirat einzurichten mit dem Ziel, ein Klimaschutzkonzept zu
entwickeln und dessen Umsetzung zu begleiten“.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat schlüssig dargelegt, dass ihr
klimapolitisches Handeln klar strukturiert ist. Es fußt auf einem
Klimaschutzkonzept, welches Ziele festlegt. Um diese Zielsetzungen zu
erreichen, werden Maßnahmen formuliert (24 Stück), die Stück für Stück Eingang
in das städtische, energiepolitische Arbeitsprogramm finden. Das
Arbeitsprogramm und der Vollzug der dort genannten Maßnahmen sind eine
städtische Selbstverpflichtung, die in zweifacher Hinsicht ein Controlling
erfährt; a) durch den externen
Gutachter, der die Verwaltung auf ihrem Weg begleitet und die alle 4 Jahre
stattfindenden externen Zertifizierungen durch den TÜV Rheinland sowie b) auf
Ortsebene durch die politischen Gremien der Stadt, denen spätestens alle zwei
Jahre das Programm für die Folgejahre zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Angelegt ist dieses Handlungskonzept nicht in einem starren Modus. Ergeben sich
aktuell neue Erkenntnisse bzw. zu ändernde/ergänzende klimabezogenen Ziele und
Maßnahmen seitens der Politik wie z. B. nach einem Nahmobilitätskonzept oder
der Untersuchung der Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E-Mobilität,
so reagiert die Verwaltung umgehend und nimmt diesen neuen Bedarf in ihr
Handlungskonzept mit auf.
Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass in den
unterschiedlichen Bereichen klimabezogene
Konzepte die Richtung und den Weg des Verwaltungshandelns bestimmen und die
politischen Gremien dies engmaschig begleiten können. Unter den genannten
Umständen sind nach Auffassung der Verwaltung bereits die wesentlichen Weichen
für eine nachhaltige klimapolitische Arbeit in der Stadt Emmerich am Rhein
gestellt worden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter