hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Ecke Steintor, 's-Heerenberger Straße und Großer Wall, Gemarkung
Emmerich, Flur 25, Flurstücke 361, 362, 371, 372, 375, 153, 359, 212, 406 und
einen Teil des Flurstücks 404, unter
Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 25/1 -Steintorgelände-.
Das künftige
Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet (siehe Anlage 1).
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der
Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1
der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
a)
Begründung
Die Stadt Emmerich plant entsprechend des gemeinsamen Antrags der CDU-,
BGE- und SPD Ratsfraktionen vom 31.07.2019 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für eine Fläche im Bereich östlich der Straße Steintor.
Eingegrenzt wird die Fläche im Westen durch die Straße Steintor, im Norden
durch die 's-Heerenberger Straße
und im Süden durch die Straßen Großer Wall beziehungsweise Burgstraße.
Anlass der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplans ist zum einen die
Wiedernutzbarmachung der Brachfläche am Steintor, zum anderen die Herstellung
der Planungssicherheit für die geplante Rettungswache auf einem Grundstück an
der Ecke Steintor / Großer Wall und die planungsrechtliche Sicherung der Fläche
des Postamts an der Ecke Steintor / Burgstraße für die zukünftige Entwicklungsmöglichkeit,
hier einen Teil der Verwaltung anzusiedeln.
Die Hintergründe der geplanten Entwicklung ergeben sich aus drei
unterschiedlichen Entwicklungsansätzen.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Emmerich beschreibt
die Brachfläche am Steintor als einen Eingang zum Innenstadtbereich. Aufgrund
der zukünftigen Planungen der Entwicklung und Neugestaltung des Geistmarkts
entfallen zunächst einige zentrale Parkmöglichkeiten. Mit der Absicht die
Innenstadt verkehrlich zu entlasten, wird dem Gelände eine Entlastungs- und
Ausgleichsfunktion zugedacht. So soll auf dem Gelände am Steintor ein Parkplatz
im Bereich des Stadteingangs entstehen, von dem aus die Innenstadt schnell und
komfortabel zu Fuß erreicht werden kann. Hierdurch kann die Brachfläche
wiedergenutzt werden und eine gestalterische Aufwertung erhalten.
Perspektivisch soll das Steintorgelände zu einem multifunktionalen Platz
entwickelt werden, der neben dem Bereitstellen von Parkmöglichkeiten noch
weitere Funktionen erfüllt, wie zum Beispiel Stellplätze für Touristenbusse und
Wohnmobile bereitzustellen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge anzubieten oder
einen Platz für Veranstaltungen wie zum Beispiel die Kirmes zu bieten.
Der Kreis Kleve plant zudem die Errichtung einer Rettungswache neben der
bereits vorhandenen Polizeistation. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, eine
räumliche Bündelung der Dienststellen des Trägers der Rettungsdienstes und der Polizei
an einem strategisch günstig gelegenen Standort zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit
der Bevölkerung zu gewährleisten beziehungsweise die Reaktionszeiten des
Rettungsdienstes im Bereich der Innenstadt zu verbessern.
Der aufzustellende Bebauungsplan betrifft ebenfalls den Bereich des
Postamts an der Ecke Steintor / Großer Wall / Burgstraße. Langfristiges Ziel
ist die Sicherung der Entwicklungsmöglichkeit, einige Teile der Stadtverwaltung
in das Gebäude auslagern zu können. Aufgrund ausgelasteter räumlicher
Kapazitäten im Rathaus der Stadt Emmerich bietet sich dieser Standort an, um
Ausweichmöglichkeiten in direkter räumlicher Nähe zu schaffen.
Durch die geplante Entwicklung entsteht ein funktionaler und
städtebaulicher Zusammenhang der betroffenen Flächen mit dem Innenstadtbereich,
in den der Besucher durch das südwestlich des Plangebietes liegende, baulich
nicht mehr vorhandene Steintor eintritt, um auf dem Geistmarkt, den
Entreebereich der Innenstadt, zu gelangen.
Die Erforderlichkeit der Bauleitplanung ergibt sich hier insbesondere
dadurch, dass an die Realisierung der geplanten Nutzung besondere Anforderungen
zu stellen und durch die Vornutzung und die umgebenden Nutzungen verschiedene
Belange betroffen sind, die in ihrem Zusammenspiel nur durch die
Abwägungsentscheidung der Bauleitplanung zufriedenstellend zu berücksichtigen
sind. Hierzu zählen u.a. die Nähe zu gewerblichen und industriellen Nutzungen
und der auf dem Grundstück Steintor aufstehende Baumbestand mit seinem Wert für
Natur und Stadtklima. Außerdem sind die Belange der Bodendenkmalpflege sowie
das Vorhandensein des Hauptsammlers für Abwasser, welcher über das Gelände
führt, zu berücksichtigen.
Verwaltungsseitig kann die Planung befürwortet werden, da sie als
Maßnahme der Innenentwicklung der Wiedernutzbarmachung einer bestehenden
Brachfläche dient und somit eine bessere bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks
ermöglicht. Die Planung korrespondiert mit dem Bestreben der Stadt Emmerich am
Rhein, den Eingangsbereich der Innenstadt langfristig aufzuwerten und eine
funktionale Verknüpfung der Brachfläche mit dem nahezu direkt angrenzenden
Geistmarkt zu schaffen.
Es handelt sich um eine sinnvolle Wiedernutzbarmachung einer Brachfläche
im Zusammenhang des Siedlungskörpers und keinen Eingriff in den unberührten
Außenbereich.
b)
Verfahrensgebiet
Das Plangebiet ist rund 22.670 m² groß und befindet sich im Westen der
Emmericher Innenstadt. Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:
-
im Norden von der 's-Heerenberger Straße und den südlichen Grenzen der Flurstücke 266,
407, 408, 259, 261 und 262 der Flur 25 der Gemarkung Emmerich
-
im Osten durch die westlichen Grenzen der
Flurstücke 370, 374 und 405 der Flur 25 der
-
Gemarkung Emmerich
-
im Süden durch die Burgstraße
-
im Westen durch die Straße Steintor
Der Bereich ist in Anlage 1 durch die gestrichelte Linie dargestellt und umfasst folgende Flurstücke der
Gemarkung Emmerich:
Flur 25, Flurstücke:
361, 362, 371, 372, 375, 406, 153, 212, 359
und ein Teil des Flurstücks 404
c) Vorgesehene
Planfestsetzungen
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans soll in drei Bereiche
gegliedert werden, für die jeweils separate Festsetzungen getroffen werden.
Die Flurstücke 361 (teilweise), 362, 371, 372 und 406 (teilweise) werden
als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „öffentliche
Parkplatzfläche“ festgesetzt, um hier die Nutzung als Parkplatz, Bus- und
Wohnmobilstellplatz oder die Nutzung für eine Kirmes sicherstellen zu können.
Das Flurstück 375 und Teile der angrenzenden Flurstücke 361 und 406
werden als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Einrichtung „Rettungswache“
festgesetzt.
Die Flurstücke 359 und ein Teil des Flurstücks 404 behalten ihre
Festsetzung als Fläche für den Straßenverkehr und dienen als Übergang zum
südlichen Teil des Bebauungsplans.
Die Fläche der Flurstücke 153 und 212 im südlichen Teil des
Bebauungsplans werden als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„öffentliche Verwaltung“ festgesetzt.
Die Erschließung der Flächen ist über die anliegenden Straßen Steintor, 's-Heerenberger Straße, Großer Wall,
Geistmarkt und Burgstraße gesichert.
d) Erfüllung der Voraussetzungen für einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Von der
Bebauungsplanaufstellung betroffen ist ein Bereich innerhalb eines bestehenden
Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB. Das
Verfahren dient der planungsrechtlichen Steuerung der Weiterentwicklung der
inmitten der bebauten Bereiche liegenden Brachfläche in der Innenstadt und
stellt somit eine Wiedernutzbarmachung von Flächen dar. Hier können die
Regelungen des § 13a BauGB angewendet werden.
Die Gesamtfläche
des Plangebietes umfasst rund 22.670 qm. Die vorgesehenen Gebietsfestsetzungen
bereiten nur zum Teil eine bauliche Nutzung vor, so dass die zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 1 BauNVO als Maß der baulichen Nutzung den
Schwellenwert nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 qm wesentlich
unterschritten werden wird. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass der
Bebauungsplan mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden ist, da auf eine
Begrünung und ökologische Wertigkeit der Brachfläche bei ihrer weiteren
Entwicklung besondere Rücksicht genommen wird und gleichzeitig die
Verkehrsbelastung in der Innenstadt reduziert werden soll.
Die Planung
bereitet keine Zulässigkeit von Vorhaben vor, die einer UVP-Pflicht
unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter (Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) liegen nicht vor.
Darüber hinaus bereitet die Planung keine erheblichen umweltbezogenen
Beeinträchtigungen der Nutzungen in der Nachbarschaft vor.
Es liegen insofern die Voraussetzungen der Durchführung eines
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens nach den Bestimmungen des § 13a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) vor. Daher soll von den
verfahrenserleichternden Vorschriften des § 13a BauGB Gebrauch gemacht werden.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB sind dabei die Durchführung einer Umweltprüfung
und sowie die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB nicht
erforderlich. Eine Berücksichtigung des Baumbestandes auf dem Gelände findet
statt.
Zu
2)
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sollte auf eine formelle frühzeitige Beteiligung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB nicht verzichtet werden, um eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden zu gewährleisten und eine umfangreiche Vorabstimmung der Planung vor Erstellung des Offenlageentwurfes durchzuführen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01 (Kosten für
Gutachten, Grundlagenvermessung)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1 und 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter