Betreff
Neu- und Wiederwahl von Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke I bis V
Vorlage
06 - 16 1952/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Christoph Bennemann für den Schiedsamtsbezirk I als Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk II als

stellvertretenden Schiedsmann.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Frau Beate Haack für den Schiedsamtsbezirks II als Schiedsfrau und für den Schiedsamtsbezirk I als stellvertretende Schiedsfrau.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Gregor Reintjes für den Schiedsamtsbezirk III als Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk IV als stellvertretenden Schiedsmann.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herr Klaus Verwerich für den Schiedsamtsbezirk IV als Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk III als stellvertretenden Schiedsmann.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Klaus Manthey für den Schiedsamtsbezirk V als Schiedsmann.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Alfred Verhey für den Schiedsamtsbezirk V als stellvertretenden Schiedsmann.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass sich die Amtsinhaber

In den Schiedsamtsbezirken untereinander vertreten.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – SchAG NRW - durch; sie sind ehrenamtlich tätig.

 

Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Schiedspersonen werden durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein für 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht Emmerich am Rhein vereidigt. Die Schiedsperson führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin fort.

Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

In der Stadt Emmerich am Rhein sind 5 Schiedsamtsbezirke eingerichtet.

Für die 5 Schiedsamtsbezirke wurden zuletzt folgende Schiedspersonen gewählt:

 

Bezirk                         Schiedsmann/-frau               Stellvertreter/in

I                                   Heinz-Günter Kanthem           Olaf Buschei

II                                  Olaf Buschei                           Heinz-Günter Kanthem

III                                 Gregor Reintjes                       Klaus Verwerich

IV                                 Klaus Verwerich                      Gregor Reintjes

V                                  Alfred Verhey                          Klaus Manthey           

 

 

Im Bezirk I und II legen Herr Olaf Buschei und Herr Heinz-Günter Kanthem ihre Ämter als Schiedsmann und stellvertretender Schiedsmann nieder. Herr Kanthem wurde 2014, Herr Buschei wurde 2015 gewählt.

 

Für das Schiedsamt des Bezirks II hatten sich zunächst 3 Personen beworben. Gem. 2 Abs. 3 SchAG NRW soll Schiedsperson nicht sein, wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnort hat. Da nur eine Bewerberin im Schiedsamtsbezirk II ihren Wohnsitz hat, wird diese zur Wahl vorgeschlagen:

 

Frau Beate Haack, wohnhaft Heideweg 40a in Emmerich am Rhein, gelernte Verkäuferin. Sie erfüllt die formellen Voraussetzungen nach dem SchAG NRW.  Nach persönlichen Gesprächen mit der Leitung des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung wird Frau Haack für das Ehrenamt als Schiedsperson als geeignet angesehen.

 

Die verbleibenden 2 Bewerber wohnen im Bezirk I. Zur Wahl wird der Bewerber vorgeschlagen, der sich zeitlich zuerst beworben hat:

 

Herr Christoph Bennemann, wohnhaft Löwenberger Straße 53 in Emmerich am Rhein, Sachbearbeiter bei Stadtwerke GmbH. Er erfüllt die formellen Voraussetzungen nach dem SchAG NRW. Nach persönlichen Gesprächen mit der Leitung des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung wird Herr Bennemann für das Ehrenamt als Schiedsperson als geeignet angesehen.

 

Im Bezirk III und IV läuft die Amtszeit des Herrn Gregor Reintjes 2019 ab. Herr Reintjes stellt sich zur Wiederwahl als Schiedsmann für den Bezirk III und als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk IV.

 

Im Bezirk V läuft die Amtszeit des Herrn Alfred Verhey und des Herrn Klaus Manthey 2019 ab. Herr Verhey und Herr Manthey haben vorgeschlagen, ihre Positionen zu tauschen. Herr Verhey möchte aus gesundheitlichen Gründen nur noch als Stellvertreter tätig sein. Herr Manthey hat sich im Gegenzug bereiterklärt, das Amt des Schiedsmanns zu übernehmen.

 

Herr Alfred Verhey ist 73 Jahre alt und hat damit das gem. § 3 SchAG NRW festgelegte Höchstalter von 70 Jahren überschritten. Gem. den Verwaltungsvorschriften zu § 11 SchAG NRW kann nach Lage des Einzelfalles unter besonderer Berücksichtigung des Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit der Schiedsperson von diesem Höchstalter abgewichen werden. Herr Alfred Verhey verfügt über eine langjährige Schlichtungserfahrung. Er übt das Amt des Schiedsmanns seit 26 Jahren gewissenhaft, mit Freude und erfolgreich aus. Er möchte langsam aus dem Amt ausscheiden und daher ab der nächsten Wahlperiode in das Amt des stellvertretenden Schiedsmanns wechseln. Aus Sicht der Verwaltung bestehen in diesem Fall im Hinblick auf eine wirkungsvolle Schlichtungstätigkeit keine Bedenken. 

 

Gem. § 11 SchAG NRW kann die Leitung des Amtsgerichts eine benachbarte Schieds-person oder eine benachbarten stellvertretende Schiedsperson beauftragen, das Amt eines Schiedsamtsbezirks wahrzunehmen, wenn die stellvertretende Schiedsperson vorüber-gehend oder dauernd verhindert ist, das Amt auszuüben. Die Verwaltung schlägt analog der vergangenen Jahre vor, über diese gesetzliche Regelung hinaus, per Ratsbeschluss eine grundsätzliche Stellvertretung der Amtsinhaber der verschiedenen Schiedsamtsbezirke untereinander festzulegen, so dass im Ausnahmefall bei gleichzeitiger Abwesenheit aufgrund Krankheit und/oder Urlaub die Schlichtungsaufgabe ohne Verzögerung wahrgenommen werden kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister