Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Christoph Bennemann
für den Schiedsamtsbezirk I als Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk
II als
stellvertretenden Schiedsmann.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Frau Beate Haack für den
Schiedsamtsbezirks II als Schiedsfrau und für den Schiedsamtsbezirk I als
stellvertretende Schiedsfrau.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Gregor Reintjes für
den Schiedsamtsbezirk III als Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk IV
als stellvertretenden Schiedsmann.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herr Klaus Verwerich für
den Schiedsamtsbezirk IV als Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk III
als stellvertretenden Schiedsmann.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Klaus Manthey für
den Schiedsamtsbezirk V als Schiedsmann.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt Herrn Alfred Verhey für
den Schiedsamtsbezirk V als stellvertretenden Schiedsmann.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass sich die
Amtsinhaber
In den
Schiedsamtsbezirken untereinander vertreten.
Sachdarstellung :
Schiedsfrauen
und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem
Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – SchAG NRW - durch; sie sind
ehrenamtlich tätig.
Schiedsperson
soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat. Zur Schiedsperson
soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet
hat.
Schiedspersonen
werden durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein für 5 Jahre gewählt und vom
Amtsgericht Emmerich am Rhein vereidigt. Die Schiedsperson führt die
Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin
fort.
Eine
Wiederwahl ist zulässig.
In der Stadt
Emmerich am Rhein sind 5 Schiedsamtsbezirke eingerichtet.
Für die 5
Schiedsamtsbezirke wurden zuletzt folgende Schiedspersonen gewählt:
Bezirk Schiedsmann/-frau Stellvertreter/in
I Heinz-Günter
Kanthem Olaf Buschei
II Olaf Buschei Heinz-Günter Kanthem
III Gregor Reintjes Klaus Verwerich
IV Klaus Verwerich Gregor Reintjes
V Alfred Verhey Klaus Manthey
Im Bezirk I und II legen Herr Olaf Buschei
und Herr Heinz-Günter Kanthem ihre Ämter als Schiedsmann und stellvertretender
Schiedsmann nieder. Herr Kanthem wurde 2014, Herr Buschei wurde 2015 gewählt.
Für das Schiedsamt
des Bezirks II hatten sich zunächst 3
Personen beworben. Gem. 2 Abs. 3 SchAG NRW soll Schiedsperson nicht sein, wer
in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnort hat. Da nur eine Bewerberin im
Schiedsamtsbezirk II ihren Wohnsitz hat, wird diese zur Wahl vorgeschlagen:
Frau Beate Haack,
wohnhaft Heideweg 40a in Emmerich am Rhein, gelernte Verkäuferin. Sie erfüllt
die formellen Voraussetzungen nach dem SchAG NRW. Nach persönlichen Gesprächen mit der Leitung
des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung wird Frau Haack für das Ehrenamt
als Schiedsperson als geeignet angesehen.
Die verbleibenden 2
Bewerber wohnen im Bezirk I. Zur
Wahl wird der Bewerber vorgeschlagen, der sich zeitlich zuerst beworben hat:
Herr Christoph
Bennemann, wohnhaft Löwenberger Straße 53 in Emmerich am Rhein, Sachbearbeiter
bei Stadtwerke GmbH. Er erfüllt die formellen Voraussetzungen nach dem SchAG
NRW. Nach persönlichen Gesprächen mit der Leitung des Fachbereichs 6 –
Bürgerservice und Ordnung wird Herr Bennemann für das Ehrenamt als
Schiedsperson als geeignet angesehen.
Im Bezirk III und IV läuft die Amtszeit des Herrn Gregor Reintjes 2019 ab. Herr
Reintjes stellt sich zur Wiederwahl als Schiedsmann für den Bezirk III und als
stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk IV.
Im Bezirk V läuft die Amtszeit des Herrn
Alfred Verhey und des Herrn Klaus Manthey 2019 ab. Herr Verhey und Herr Manthey
haben vorgeschlagen, ihre Positionen zu tauschen. Herr Verhey möchte aus
gesundheitlichen Gründen nur noch als Stellvertreter tätig sein. Herr Manthey
hat sich im Gegenzug bereiterklärt, das Amt des Schiedsmanns zu übernehmen.
Herr Alfred Verhey
ist 73 Jahre alt und hat damit das gem. § 3 SchAG NRW festgelegte Höchstalter
von 70 Jahren überschritten. Gem. den Verwaltungsvorschriften zu § 11 SchAG NRW
kann nach Lage des Einzelfalles unter besonderer Berücksichtigung des
Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit der Schiedsperson von
diesem Höchstalter abgewichen werden. Herr Alfred Verhey verfügt über eine
langjährige Schlichtungserfahrung. Er übt das Amt des Schiedsmanns seit 26
Jahren gewissenhaft, mit Freude und erfolgreich aus. Er möchte langsam aus dem
Amt ausscheiden und daher ab der nächsten Wahlperiode in das Amt des
stellvertretenden Schiedsmanns wechseln. Aus Sicht der Verwaltung bestehen in
diesem Fall im Hinblick auf eine wirkungsvolle Schlichtungstätigkeit keine
Bedenken.
Gem. § 11 SchAG NRW
kann die Leitung des Amtsgerichts eine benachbarte Schieds-person oder eine
benachbarten stellvertretende Schiedsperson beauftragen, das Amt eines
Schiedsamtsbezirks wahrzunehmen, wenn die stellvertretende Schiedsperson
vorüber-gehend oder dauernd verhindert ist, das Amt auszuüben. Die Verwaltung
schlägt analog der vergangenen Jahre vor, über diese gesetzliche Regelung
hinaus, per Ratsbeschluss eine grundsätzliche Stellvertretung der Amtsinhaber der
verschiedenen Schiedsamtsbezirke untereinander festzulegen, so dass im
Ausnahmefall bei gleichzeitiger Abwesenheit aufgrund Krankheit und/oder Urlaub
die Schlichtungsaufgabe ohne Verzögerung wahrgenommen werden kann.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister