hier: Vorabinformation über die zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/21
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gem. § 6 a Abs. 2 der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW darf auf dem Gebiet eines
Schulträgers die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die
kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der
kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl,
ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Rechenwert
kleiner als 15 (wie in Emmerich), auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.
Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann aus pädagogischen,
schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Der
Schulträger hat die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres
zu berechnen und der Schulaufsichtsbehörde weiterzuleiten.
Damit die Grundschulen bei den
Schulanmeldungen am 31. Oktober 2019
(Tag der Schulanmeldung) bereits darüber informiert sind, mit wie vielen
Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und Verteilung
anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl und unter Berücksichtigung
der Prognoseberechnungen der aktuellen Schulentwicklungsplanung für das Einschulungsjahr
2020/21 durchgeführt.
Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und
Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss
(voraussichtlich in der Sitzung am 21. November 2019) eine aktualisierte
Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage vorgelegt.
Aufgrund ständiger Veränderungen der
Einwohnerzahlen durch Zu- und Wegzüge wurde am 26. Juli der für die Anmeldungen
relevante Schülerjahrgang (01.10.2013 bis 30.09.2014) beim Bürgerbüro
abgefragt. Zum v. g. Stichtag waren 285 Kinder in Emmerich gemeldet. Da die Fa.
Gebit in ihrer Prognose für das Schuljahr 2020/ einem Schülerpotential von
insgesamt 284 Schülerinnen und Schüler (SuS) ausgeht, brauchte an der
nachfolgenden Eingangsklassenprognose keine Änderungen vorgenommen werden.
Erläuterungen:
In
der linken Spalte finden sich das SuS-Potential, d. h. die Anzahl der SuS, die
in den jeweiligen Einzugsbereichen der Schulen leben.
In
der mittleren Spalte wurden diese Kinder nach den bisherigen Aufnahmequoten den
einzelnen Schulen zugeordnet.
Die
rechte Spalte zeigt an, mit wie vielen Eingangsklassen zu rechnen ist.
Bei einer zu berücksichtigenden Schülerzahl
von 252 SuS ergibt sich eine kommunale Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen
(ungerundet 10,95652…). Sollte sich jedoch bei den Anmeldungen eine Anmeldezahl
von mehr als 253 SuS ergeben, könnte eine weitere Eingangsklasse gebildet
werden.
Anmerkungen zum aktuellen Einschulungsjahrgang
Wie aus der Anlage ersichtlich wird,
entspricht die Schülerzahl in den Schuleinzugsbereichen aus Sicht der jeweils
nächstgelegenen Schule zum Teil nicht der tatsächlichen Aufnahmekapazität der
Schulen.
Gerade im Bereich der Rheinschule wohnen
derzeit sehr viele Familien mit Kindern im Einschulungsalter. Die Rheinschule
kann aufgrund der Raumkapazitäten nur zwei Eingangsklassen bilden.
Erfahrungsgemäß „wandern“ Teile der Schülerschaft zu den umliegenden
Grundschulen.
Für
die Grundschulen ist daher nach der oben abgebildeten Prognose folgende Eingangsklassenverteilung
zu berücksichtigen:
Rheinschule 2
Eingangsklassen
Leegmeerschule 3 Eingangsklassen
Liebfrauenschule 2 Eingangsklassen
St.
Georg-Schule Hüthum 2 Eingangsklasse/n
Michaelschule
1 Eingangsklassen
Luitgardisschule Elten
1 Eingangsklasse
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister