Betreff
Klassenbildung an Grundschulen;
hier: Vorabinformation über die zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/21
Vorlage
04 - 16 1953/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Gem. § 6 a Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW darf auf dem Gebiet eines Schulträgers die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen bei einem Rechenwert kleiner als 15 (wie in Emmerich), auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Der Schulträger hat die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres zu berechnen und der Schulaufsichtsbehörde weiterzuleiten.

Damit die Grundschulen bei den Schulanmeldungen am 31. Oktober 2019 (Tag der Schulanmeldung) bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl und unter Berücksichtigung der Prognoseberechnungen der aktuellen Schulentwicklungsplanung für das Einschulungsjahr 2020/21 durchgeführt.

Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss (voraussichtlich in der Sitzung am 21. November 2019) eine aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage vorgelegt.

Aufgrund ständiger Veränderungen der Einwohnerzahlen durch Zu- und Wegzüge wurde am 26. Juli der für die Anmeldungen relevante Schülerjahrgang (01.10.2013 bis 30.09.2014) beim Bürgerbüro abgefragt. Zum v. g. Stichtag waren 285 Kinder in Emmerich gemeldet. Da die Fa. Gebit in ihrer Prognose für das Schuljahr 2020/ einem Schülerpotential von insgesamt 284 Schülerinnen und Schüler (SuS) ausgeht, brauchte an der nachfolgenden Eingangsklassenprognose keine Änderungen vorgenommen werden.

Erläuterungen:

In der linken Spalte finden sich das SuS-Potential, d. h. die Anzahl der SuS, die in den jeweiligen Einzugsbereichen der Schulen leben.

In der mittleren Spalte wurden diese Kinder nach den bisherigen Aufnahmequoten den einzelnen Schulen zugeordnet.

Die rechte Spalte zeigt an, mit wie vielen Eingangsklassen zu rechnen ist.

 

Bei einer zu berücksichtigenden Schülerzahl von 252 SuS ergibt sich eine kommunale Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen (ungerundet 10,95652…). Sollte sich jedoch bei den Anmeldungen eine Anmeldezahl von mehr als 253 SuS ergeben, könnte eine weitere Eingangsklasse gebildet werden.

Anmerkungen zum aktuellen Einschulungsjahrgang

Wie aus der Anlage ersichtlich wird, entspricht die Schülerzahl in den Schuleinzugsbereichen aus Sicht der jeweils nächstgelegenen Schule zum Teil nicht der tatsächlichen Aufnahmekapazität der Schulen.

Gerade im Bereich der Rheinschule wohnen derzeit sehr viele Familien mit Kindern im Einschulungsalter. Die Rheinschule kann aufgrund der Raumkapazitäten nur zwei Eingangsklassen bilden. Erfahrungsgemäß „wandern“ Teile der Schülerschaft zu den umliegenden Grundschulen.

Für die Grundschulen ist daher nach der oben abgebildeten Prognose folgende Eingangsklassenverteilung zu berücksichtigen:

Rheinschule                                                  2   Eingangsklassen

Leegmeerschule                                           3   Eingangsklassen

Liebfrauenschule                                         2   Eingangsklassen

St. Georg-Schule Hüthum                          2   Eingangsklasse/n

Michaelschule                                              1   Eingangsklassen

Luitgardisschule Elten                                1   Eingangsklasse

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister