Betreff
Änderung des Stellenplanes;
hier: Teil A Beamte Kernverwaltung
Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“
Vorlage
01 - 16 1962/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung des Stellenplanes Teil A (Beamte Kernverwaltung / Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“ für das Haushaltsjahr 2019.

 

Sachdarstellung :

 

In seiner Sitzung am 26. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

 

Inzwischen hat sich für den Teil A (Beamte) folgender Änderungsbedarf ergeben:

 

  1. Teil A Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“

            hier : Ausweisung einer A 12 Stelle

Die derzeit noch vakante Stelle der Leitung der kaufmännischen Abteilung wird ab dem 01.11.2019 mit einem Beamten/ einer Beamtin neu besetzt werden. Gem. § 8 Abs. 2 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich (KBE) sind die bei der KBE beschäftigten Beamten in den Stellenplan der Stadt aufzunehmen und im Stellenplan der KBE zu vermerken.

Die fehlende Dienstherreneigenschaft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KBE bedingt die Anpassung des städtischen Stellenplanes in Form der Ausweisung einer A 12 Stelle im Teil A Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“.

Die Anpassung des Stellenplans bildet die Grundlage für die Versetzung in den Dienst der Stadt Emmerich am Rhein.

(Ergänzung:

Der Wirtschafts-/Stellenplan der KBE weist derzeit eine entsprechende Stelle im Bereich Beschäftigte TVöD (EG 12) aus; hier bedarf es ebenfalls der Anpassung (Wegfall EG 12 TVöD Stelle; Ausweisung einer A 12 Beamtenstelle gem. § 8 Abs. 2 Betriebssatzung) durch die entscheidungsbefugten Instanzen.

 

  1. Teil A Beamte Kernverwaltung

            hier:     Umwandlung einer A 10 Stelle in eine A 11 Stelle

Die Neubewertung der Stelle Finanzen / Leitung Stadtkasse weist im Ergebnis eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 11 aus (bislang A 10).

Die entsprechende Modifizierung im Stellenplan bildet die Grundlage für die sich anschließende personalrechtliche Maßnahme.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Wirtschaftsplan KBE (Beschluss zu 1.) bzw. im städt. Haushalt (Beschluss zu 2.) zur Verfügung. 

 

 

Leitbild :

 

Die Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister