hier: Teil A Beamte Kernverwaltung
Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung des
Stellenplanes Teil A (Beamte Kernverwaltung / Beamte Sondervermögen
„Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“ für das Haushaltsjahr 2019.
Sachdarstellung :
In seiner Sitzung am 26. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Inzwischen hat sich für den Teil A (Beamte) folgender Änderungsbedarf
ergeben:
- Teil A Beamte Sondervermögen
„Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)“
hier : Ausweisung einer
A 12 Stelle
Die derzeit noch vakante Stelle der Leitung der kaufmännischen Abteilung
wird ab dem 01.11.2019 mit einem Beamten/ einer Beamtin neu besetzt werden.
Gem. § 8 Abs. 2 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Kommunalbetriebe Emmerich (KBE) sind die bei der KBE beschäftigten Beamten in
den Stellenplan der Stadt aufzunehmen und im Stellenplan der KBE zu vermerken.
Die fehlende Dienstherreneigenschaft der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung KBE bedingt die Anpassung des städtischen Stellenplanes in Form der
Ausweisung einer A 12 Stelle im Teil A Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein (KBE)“.
Die Anpassung des Stellenplans bildet die Grundlage für die Versetzung
in den Dienst der Stadt Emmerich am Rhein.
(Ergänzung:
Der Wirtschafts-/Stellenplan der KBE weist derzeit eine entsprechende
Stelle im Bereich Beschäftigte TVöD (EG 12) aus; hier bedarf es ebenfalls der
Anpassung (Wegfall EG 12 TVöD Stelle; Ausweisung einer A 12 Beamtenstelle gem.
§ 8 Abs. 2 Betriebssatzung) durch die entscheidungsbefugten Instanzen.
- Teil A Beamte Kernverwaltung
hier: Umwandlung einer A 10 Stelle in eine A 11
Stelle
Die Neubewertung der Stelle Finanzen / Leitung Stadtkasse weist im
Ergebnis eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 11 aus (bislang A 10).
Die entsprechende Modifizierung im Stellenplan bildet die Grundlage für
die sich anschließende personalrechtliche Maßnahme.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Wirtschaftsplan KBE (Beschluss
zu 1.) bzw. im städt. Haushalt (Beschluss zu 2.) zur Verfügung.
Leitbild :
Die Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister