hier: Moritz-von-Nassau-Straße
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung
der
Moritz-von-Nassau-Straße – bestehend aus den Grundstücken Gemarkung
Emmerich, Flur 33,
Flurstücke 63, 106 und 104 –
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen
Verkehr.
Es handelt sich bei der Moritz-von-Nassau-Straße um eine Gemeindestraße,
bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Träger der Straßenbaulast ist künftig die Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Öffentliche Straßen im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind
diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet
sind.
Die Moritz-von-Nasau-Straße ist entsprechend des zugrundeliegenden
Bebauungsplanes Nr. E 33/1 "Kaserne"– im Rahmen eines
Erschließungsvertrages durch einen Erschließungsträger ausgebaut worden. Nach
den Regelungen dieses Vertrages wird die Straßenfläche nach Ausbau und Abnahme
in das Eigentum der Stadt übergehen, so dass die Stadt Emmerich am Rhein dann
Träger der Straßenbaulast ist. Eine Teilabnahme hat am 28.08.2019
stattgefunden. Der Eigentumsübergang an die Stadt Emmerich am Rhein wird nach
vollständiger Fertigstellung der Erschließungsanlage erfolgen. Der
Erschließungsträger hat einer öffentlichen Widmung der Straße zugestimmt.
Bei der Moritz-von-Nassau-Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße,
bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Die Moritz-von-Nassau-Straße ist unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Die zu widmende Straßenfläche ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter