Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 16 1969/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2018 gemäß § 5 Abs. 2  EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

2.    Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 festzustellen und

3.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 893.376,00 € an die Stadt Emmerich am

        Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 478.251,73 € in die allgemeine      

        Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

4.     den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 12.07.2018 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treueberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 09.10.2018 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2018 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2018 (siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), dem Lagebericht (siehe Anlage 3) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4) vor.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.09.2019 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2018. Außerdem wird allen Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seinen Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c der EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 19.12.2017 – mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2018 – die Vorababführung in Höhe von 893.376,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.371.627,73 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals in die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.

Das Jahresergebnis 2018 der KBE ist mit 1.372 T€ als gut zu bezeichnen. Der Ergebnisrückgang von 334 T€  ist neben gestiegenen Personalkosten (+ 106 T€) auf höhere Wertberichtigungen auf Kundenforderungen (+ 200 T€) zurückzuführen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden seit jeher unterschiedliche Prüfungsschwerpunkte gesetzt. Prüfungsschwerpunkt im Jahresabschluss 2018 war das Forderungsmanagement. Die Wertberichtigung ist Ausdruck einer von der Betriebsleitung verfolgten konservativen Bilanzpolitik, in deren Mittelpunkt die vorsichtige und risikoorientierte Bewertung von Vermögens- und Schuldposten steht. Trotz der Wertberichtigungen wird der Ausgleich der Forderungen weiter verfolgt.

Für weitere Details wird auf den Lagebericht in Anlage 4 zum Prüfbericht verwiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.   .

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter