Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der
kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem
KAG NRW zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende
Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen.
Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen
Kriterien für 2018 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die
entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den
Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da
binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw.
Defizite ausgeglichen werden können.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte
Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten
eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist
somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom
Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die Kalkulatorischen Kosten bei
der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere
Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die
Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind
in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige
Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres
wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige
Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen
Gebührenhaushalte entspricht mit den üblichen leichten Abweichungen weitgehend
der Prognose für 2018. Dies wird im Einzelnen weiter unten und im Anhang zu
dieser Vorlage erläutert.
Im Betriebszweig Klärwerk fielen
938.051,85 € (NT 2017: 887.904 €) an Überschüsse an. Aus diesem Grund wurde
schon für 2019 die Klärwerksgebühren gesenkt. Möglicherweise wird dies auch in
2020 der Fall sein. Angesichts der stetig sinkenden Zuleitmengen und
Schmutzfrachten des maßgeblichen Großeinleiters sollte die Gebührenausgleichrücklage
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in den nächsten Jahren jedoch
maßgeblich dazu genutzt werden, die Gebühr weiter zu stabilisieren.
Im Betriebszweig Kanal sind
die Überschüsse deutlich niedriger ausgefallen. Immerhin werden aber noch
185.084,76 € (NT 2017: 201.753 €) der
Gebührenausgleichrücklage zugeführt. Ansonsten gelten auch hier die unter dem
Punkt Klärwerk gemachten Erläuterungen zur Verwendung der Gebührenausgleichsrücklage.
Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr
verlief etwas besser als erwartet. Hier war ein Ergebnis von - 16.168 €
erwartet. Tatsächlich wurde eines von – 10.511,33 € erreicht. Die Gebühren
wurden bereits für das Jahr 2019 erhöht. Da die Gebührenausgleichsrücklage nun
vollständig aufgebraucht ist, war dies der richtige Schritt. Für 2020 ist mit
keiner Gebührenerhöhung zu rechnen.
In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst
viel das prognostizierte Defizit (NT 2017 -86.101 €) mit - 101.317,93 €
etwas deutlicher aus. Im Wesentlichen lag dies daran, dass tatsächlich wieder
Winterdienst stattfand. Die Gebührenausgleichsrücklage ist damit in 2019
aufgezehrt, was eine Gebührenanpassung in 2020 in Abhängigkeit vom Winterwetter
wahrscheinlich macht.
Auch im Bereich Abfall fiel
das Ergebnis mit -16.448,73 etwas geringer aus als erwartet (NT 2017:
+ 18.840 €). Hieraus könnte sich für 2020 ein leichter Gebührenanstieg
ergeben.
Im Betriebszweig Friedhof
fiel das Defizit mit -63.798.59 € genau wie prognostiziert aus (NT 2017: -64.462
€.) Die Friedhofgebühr wurde bereits für 2019 angepasst, so dass für 2019 eine
Verringerung des Defizits in der Gebührenausgleichsrücklage erwartet wird.
Danach ist unter Beachtung der Fallzahlen und der tatsächlich angefallenen
Personalkosten (Aussteuerung bei Langzeiterkranktem) zu prüfen, ob eine
Gebührensteigerung notwendig wird.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für
die Gebührenentwicklung für 2020 wie
folgt zusammenfassen:
1.
Klärwerks-
und Kanalgebühr – tendenziell unverändert
2.
Fäkalienabfuhr
– tendenziell unverändert
3.
Straßenreinigungsgebühren
– tendenziell leicht steigend
4.
Abfallgebühren
– tendenziell leicht steigend
5.
Friedhofgebühren
– tendenziell steigend (in Abhängigkeit der Fallzahlen)
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Mark Antoni
Betriebsleiter