Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2018
Vorlage
70 - 16 1970/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2018 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

 

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die Kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss.

 

Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte entspricht mit den üblichen leichten Abweichungen weitgehend der Prognose für 2018. Dies wird im Einzelnen weiter unten und im Anhang zu dieser Vorlage erläutert.

 

Im Betriebszweig Klärwerk fielen 938.051,85 € (NT 2017: 887.904 €) an Überschüsse an. Aus diesem Grund wurde schon für 2019 die Klärwerksgebühren gesenkt. Möglicherweise wird dies auch in 2020 der Fall sein. Angesichts der stetig sinkenden Zuleitmengen und Schmutzfrachten des maßgeblichen Großeinleiters sollte die Gebührenausgleichrücklage im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in den nächsten Jahren jedoch maßgeblich dazu genutzt werden, die Gebühr weiter zu stabilisieren.

 

Im Betriebszweig Kanal sind die Überschüsse deutlich niedriger ausgefallen. Immerhin werden aber noch 185.084,76 € (NT 2017:  201.753 €) der Gebührenausgleichrücklage zugeführt. Ansonsten gelten auch hier die unter dem Punkt Klärwerk gemachten Erläuterungen zur Verwendung der Gebührenausgleichsrücklage.

 

Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr verlief etwas besser als erwartet. Hier war ein Ergebnis von - 16.168 € erwartet. Tatsächlich wurde eines von – 10.511,33 € erreicht. Die Gebühren wurden bereits für das Jahr 2019 erhöht. Da die Gebührenausgleichsrücklage nun vollständig aufgebraucht ist, war dies der richtige Schritt. Für 2020 ist mit keiner Gebührenerhöhung zu rechnen.

 

In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst viel das prognostizierte Defizit (NT 2017 -86.101 €) mit - 101.317,93 € etwas deutlicher aus. Im Wesentlichen lag dies daran, dass tatsächlich wieder Winterdienst stattfand. Die Gebührenausgleichsrücklage ist damit in 2019 aufgezehrt, was eine Gebührenanpassung in 2020 in Abhängigkeit vom Winterwetter wahrscheinlich macht.

 

Auch im Bereich Abfall fiel das Ergebnis mit -16.448,73 etwas geringer aus als erwartet (NT 2017: + 18.840 €). Hieraus könnte sich für 2020 ein leichter Gebührenanstieg ergeben.

 

Im Betriebszweig Friedhof fiel das Defizit mit -63.798.59 € genau wie prognostiziert aus (NT 2017: -64.462 €.) Die Friedhofgebühr wurde bereits für 2019 angepasst, so dass für 2019 eine Verringerung des Defizits in der Gebührenausgleichsrücklage erwartet wird. Danach ist unter Beachtung der Fallzahlen und der tatsächlich angefallenen Personalkosten (Aussteuerung bei Langzeiterkranktem) zu prüfen, ob eine Gebührensteigerung notwendig wird.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für die Gebührenentwicklung für 2020 wie folgt zusammenfassen:

1.    Klärwerks- und Kanalgebühr – tendenziell unverändert

2.    Fäkalienabfuhr – tendenziell unverändert

3.    Straßenreinigungsgebühren – tendenziell leicht steigend

4.    Abfallgebühren – tendenziell leicht steigend

5.    Friedhofgebühren – tendenziell steigend (in Abhängigkeit der Fallzahlen)

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter