Beschlussvorschlag
Der Rat
wählt unter Berücksichtigung des anlässlich der Kommunalwahlen 2014 (hier:
Ratswahl) im Ortsteil Praest erzielten Stimmverhältnisses xxxxxxxxxxxx zum
Ortsvorsteher dieses Ortsteils.
Sachdarstellung :
Gemäß § 39 der
Gemeindeordnung NW i. V. m. den §§ 1 und
12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick,
Hüthum, Klein-Netterden, Praest, Vrasselt und Elten Ortsvorsteher/innen. Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung erfolgt
diese Wahl unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen
Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates.
Ortsvorsteher/innen sollen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen
und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Scheidet ein/e Ortsvorsteher/in
vorzeitig aus dem Amt, so hat der Rat eine/n Ortsvorsteher/in für den Rest
seiner Wahlzeit zu wählen.
Im Ortsteil Praest
wurde im Jahre 2014 wie folgt gewählt:
Ortsteil |
CDU |
SPD |
BGE |
GRÜNE |
LINKE |
FDP |
BSD.NRW |
Praest |
293 |
192 |
102 |
43 |
0 |
8 |
12 |
Der 2014 neu
gewählte Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 Herrn Wilhelm Nakath zum
Ortsvorsteher des Ortsteiles Praest gewählt (Vorlage Nr. 01- 16 0109/2014). Herr
Wilhelm Nakath hat am 02. August 2018 aus gesundheitlichen Gründen seinen
Verzicht auf dieses Amt erklärt. In seiner Sitzung am 29.09.2018 (Vorlage Nr.
01 – 16 1596/2018) wählte der Rat daraufhin einstimmig Herrn Guido Langer zum
Ortsvorsteher des Ortsteiles Praest.
Herr Guido Langer
verstarb am 19.05.2019.
Die Position des
Ortsvorstehers des Ortsteils Praest ist neu zu besetzten; das Vorschlagsrecht
steht der CDU-Ratsfraktion zu.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel für die Entschädigung der Ortsvorsteher stehen im Haushalt
bereit
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister