Betreff
Klimaanpassungsmaßnahmen;
hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
05 - 16 1965/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine kommunale Klimaschutzinitiative unter Berücksichtigung der inhaltlichen Punkte der Anträge der CDU, der BGE, der Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, bis zu den Haushaltsplanberatungen 2020 zu erarbeiten.

 

Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, sobald wie möglich in seinem Verantwortungsbereich eine Stabstelle Umwelt und Klima mit einem hauptamtlichen Klimaschutzmanager und unter seiner Leitung einen lokalen Klimabeirat zu bilden und einen Klimaworkshop unter Beteiligung lokaler Akteure und der Bevölkerung als Partizipationsprojekt durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Maßnahmen aufgrund der anhaltenden Klimaerhitzung zu ergreifen.

 

 

A     Sachstand Klimaschutz

 

I     Einführung in die Thematik

Das Thema ‚Klimaschutz‘ ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, in letzter Zeit sicherlich auch infolge der Friday-for-Future-Bewegung.

Maßgeblicher Anlass dafür ist die fortschreitende, wissenschaftliche Erkenntnis der zuneh-menden Klimaerwärmung und ihrer Folgen für zukünftige Generationen. Fakt ist, dass die Zeit bis zur Mitte des Jahrtausends (ca. eine Generation) darüber entscheiden wird, ob die Menschheit den Wandel zu einer karbonfreien Zukunft rechtzeitig schafft, oder ob mittel- und langfristig die Intensität des Klimawandels, die derzeit beobachtet werden kann, mit seinen Folgen wie Dürren, Starkniederschlägen, Hochwässern, Meeresspiegelerhöhungen, Über-schwemmungen und Landverlusten irreversibel wird.

In dem Maße, wie das Wissen um den Klimawandel zunimmt und in weltweiten Klima-konferenzen bzw. zwischenstaatlichen Ausschüssen die Erderwärmung ‚zehntelgradweise‘ in ihren Folgen prognostiziert wird, wächst die  Erkenntnis, dass immer weniger Zeit bleibt, um den sog. ‚point of no return‘ nicht zu verpassen. Parallel zu diesem wissenschaftlichen Erkenntnisprozess reagiert die deutsche Politik, indem sie der heimischen Industrie not-wendige Fördermittel  für Forschung und Technik in den energie- und klimarelevanten Sektoren bereitstellt und darüber hinaus auch Konzepte ausarbeitet, die sich in der Klimaschutz - Gesetzgebung des Bundes und der Länder niederschlagen.

So bekennt sich beispielsweise die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich im Klima-übereinkommen von Paris (Dezember 2015) als Nachfolge des Kyoto-Protokolls, zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Dieser Zielwert floss dann ein in den Klimaschutzplan des Landes NRW (2015) wie auch in den ‚Klimaschutzplan 2050‘ der Bundesregierung (2016).

Die fortschreitende, wissenschaftliche Forschung führte im Herbst 2018 dazu, dass der sog. ‚Weltklimarat‘ (IPCC = Intergovernmental Panel on Climate Change)  einen Sonderbericht über die Folgen der globalen Erwärmung, die damit zu erwartenden Treibhausgasemissionen und die verschiedene Pfade zur Erreichung gesetzter Temperaturziele herausgab. Seitdem besteht unter Wissenschaftlern und Politikern Konsens in der Überzeugung, dass alle Mitgliedsländer ihre Bemühungen nicht mehr an der Deckelung der Klimaerwärmung auf 2 Grad orientieren sollten, sondern bereits einen  Zielwert von nicht mehr als 1,5 Grad anstreben sollten.

Die deutsche Klimapolitik ist in europäische und internationale Vereinbarungen und Verpflichtungen eingebettet. Klimaschutzpläne und -programme auf Landes- und Bundesebene übernehmen deren Zielvorgaben. Die Bundesregierung hat noch kein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen, hat aber im November 2016 einen Klimaschutzplan 2050 verabschiedet, der Ziele benennt und für gesellschaftliche Handlungsfelder konkrete Pfade mit Maßnahmen hinterlegt. Das Land NRW hat 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen. Es sieht konkrete Treibhausgas - Einsparziele vor, die Erstellung eines Klimaschutzplanes (erfolgte in 2015) und auf nachgeordneter Ebene der Gemeinden die Erstellung von Klimaschutzkonzepten (siehe Anlage 2). Die Klimaschutzpläne von Bund und Land ähneln sich in ihrer Systematik. Beide orientieren sich in ihren Aussagen meist an einem kurzfristigen Zielhorizont bis zum Jahr 2020 oder 2030 und einem mittelfristigen Horizont bis zum Jahr 2050.

Für diese Zeiträume geht man von zu erreichenden, prozentualen Einsparungen aus, so z.B. für die Zeit bis 2030 von einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber 1990 oder auch bis 2050 von einer Einsparung von 80 – 100 % (dem Erreichen der Klimaneutralität).

Mit dieser Zielvorgabe werden für gewöhnlich fünf Gesellschaftsbereiche auf ihr Energie- bzw. Treibhausgas - Einsparpotentiale hin betrachtet: die Energiewirtschaft, das produzierende Gewerbe / die Industrie / Handel, der Gebäudesektor, der Verkehrsbereich und der Sektor Landwirtschaft/Forsten. In den einzelnen Bereichen werden dann Handlungsfelder ausgewiesen, für die Strategien entwickelt werden, die letztlich mit bestimmten Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Häufig genug werden dabei technologische Weiterentwicklungen oder Verhaltens-änderungen bei den Bürgern oder bestimmte Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien bzw. dem zukünftigen  Beitrag der Energieeffizienz unterstellt, für die erst noch Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Einen Überblick über quantitative Zielsetzungen der Treibhausgas (THG) – Einsparziele auf Bund- und Länderebene vermitteln die Anlagen 3 und 4.

Alle Strategien auf Bundes- oder Länderebene beinhalten die Aufforderung an Städte und Gemeinden, mit ihren Mitteln den Klimaschutzgedanken in ihrem Handeln zu berücksichtigen bzw. diesbezüglich als Multiplikator in die Bürgerschaft hinein zu wirken.

 

II    Beispielhafte  Klimaschutzinitiativen in der Stadt Emmerich am Rhein   2003 - 2019

 

Die Fortführung des Klimaschutzgedankens auf kommunaler Ebene steht vor der Aufgabe, Prinzipien, Ziele und Strategien, die auf höherer Ebene den Klimaschutz als Motor und Treiber ganzer Industrien zum Ziel haben, auf lokaler Ebene mit Inhalt zu füllen, sprich, abgeleitet von übergeordneten Plänen, eigene Zielsetzungen zu formulieren und Maß-nahmen abzuleiten. Die örtliche Politik wie auch die Verwaltungen sind aufgefordert, den Klimaschutz bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, idealerweise vor dem Hintergrund eines Programms, welches sie sich selbst zur Aufgabe machen.

Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich bereits sehr früh (2003) dem Klimaschutz verpflichtet gefühlt und entsprechende eigene Initiativen entwickelt.

 

2003 ff.

Angefangen hat es 2003 mit dem sog. Solar&Spar - Projekt am Willibrord-Gymnasium. Seinerzeit gründete sich auch eine Zusammenarbeit mit dem Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie, die bis heute anhält, und deren wissenschaftlich, technischer Rat auch aktuell in die Gestaltung des Gesamtschulneubaus mit einfließt.

Damals entstand nicht nur das größte, bürgerfinanzierte Solarkraftwerk der Region auf der Turnhalle, sondern im Zuge der energetischen Sanierung des städtischen Gymnasiums übernahm ein BHKW die Strom- und Wärmeversorgung, der Heizkessel wurde erneuert, ebenfalls die Umwälzpumpen, die Steuerungstechnik sowie die Lüftungs- und Ver-schattungstechnik. Dadurch wird der Stromverbrauch um rund 250.000 kWh reduziert und der Wärmeverbrauch um rund 600.000 kWh. Insgesamt werden dadurch seit 2003 Jahr für Jahr der Atmosphäre ca. 600.000 kg CO2 Jahr erspart.

Ebenfalls im Jahre 2003 beschloss der Rat der Stadt, als eine der ersten Städte, fortan am European Energy Award (EEA) teilzunehmen, einem europäischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsprogramm, das von den teilnehmenden Kommunen ein hohes Maß an Umwelt-, Klima- und Energieeinsparinitiative, und zwar in allen Bereichen städtischen Handelns und Planens verlangt. In NRW nehmen jedoch lediglich 96 von 398 Gemeinden an dem Programm teil; im Kreis Kleve sind es von den 16 Kommunen nur drei, neben der Stadt Emmerich noch die Städte Kevelaer und Geldern.

 

Im Verlauf ihrer bisher 16-jährigen Teilnahme am EEA hat die Stadt Emmerich am Rhein sich in den vorgeschriebenen Zertifizierungsintervallen insgesamt 4 Mal reauditieren lassen und entsprechende Auszeichnungen erhalten. Das Verfahren sieht eine politische Beschlussfassung vor, entsprechend, hat die Verwaltung in den Jahren acht Mal ein sog. ‚Energiepolitisches Arbeitsprogramm‘ dem Rat und dem Fachausschuss zur Entscheidung und Verabschiedung vorgelegt (Kap. C geht näher auf die Maßnahmen ein). Die Maßnahmen werden im Rahmen der Planung nach und nach umgesetzt.

 

Nicht nur nach aussen, auch nach innen hin hat der EEA-Prozess bewusstseinsfördernd gewirkt. 2007 absolvierten alle Mitarbeiter der Verwaltung eine sog. ‚e-fit - Woche‘. in der sie darin geschult wurden, wie sie am Arbeitsplatz im Sinne eines besseren Klimaschutzes energieeinsparend wirksam werden können.

 

2012 / 2013

Das Klimaschutzgesetz der Landesregierung mit seinen ambitionierten CO2-Einsparzielen, führte bereits 2012 dazu, dass der Rat der Stadt Emmerich beschloss, ein ‚Integriertes Klimaschutzkonzept‘ für das Stadtgebiet aufzustellen.

Im Verlauf der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2013, initiierte die Verwaltung einen intensiven Bürgerdialog mit drei Workshops unter reger Teilnahme nicht nur der Bürger Emmerichs sondern auch großer ortsansässiger Unternehmen. Ziel war es, die bestehenden CO2 – und Energieeinsparpotentiale zu ermitteln, sowie einen möglichen Einsatz regenerativer Energien und die Frage von mehr Energieeffizienz in den Sektoren Wirtschaft, Haushalte, Verkehr und Kommune zu klären. Insgesamt wurden vier Handlungsfelder identifiziert, in denen die Kommune tätig werden sollte:

 

  • Energieeffizienz in Unternehmen,
  • Energiesparen im Haushalt,
  • Sanieren im Bestand,
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Aufgefächert auf die vier Handlungsfelder wurden schließlich 24 in Frage kommende Maß-nahmen identifiziert, die dazu beitragen sollen, bis 2030 auch 3 definierte quantitative Ziele zu erreichen, so

 

Ø  die Reduktion der CO2-Emissionen im Stadtgebiet um 30 % bis zum Jahre 2030,

 

Ø  30 % Energieeinsparung bei der Stadtverwaltung (bei städt. Immobilien) bis 2030

 

Ø  12,5 % CO2-Einsparungen im Bereich der Wirtschaft bis 2030.

 

(Basisjahr ist jeweils 2011)

 

Neben den genannten Zielsetzungen formuliert das Klimaschutzkonzept auch vier qualitative Klimaziele:

  1. die Selbstverpflichtung der Stadt, die Wirtschaft bei der Einhaltung des dritten quantitativen Zieles zu unterstützen,

 

  1. die Erhöhung der Sanierungsquote von Wohngebäuden durch verstärkte Informations- und Beratungsangebote,

 

  1. die Reduzierung des Anteils der Personen mit einem privaten PKW von 53 %

auf 45 %,

 

  1. eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in dem Bereich Klimaschutz

 

Anknüpfend an den vorangegangenen Beteiligungsprozess der Bevölkerung bei der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes gründete die Verwaltung 2013

a.    einen Klimatisch der Bürger und

b.    einen Klimatisch der örtlichen Unternehmen

 

in denen sich ausgetauscht wurde zu den folgenden Themen:

·         Sanieren im Bestand,

(Vorstellung von Musterbauprojekten, Fördermöglichkeiten, verschiedene Gewerken und ihre Energieeinsparungstechniken, Fragebogenaktion

·         Energiegenossenschaften

·         Vorträge von Fachleuten

·         Veranstaltung eines Tages der Umwelt

·         Energieeinsparung im Haushalt

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·         Energieeffiziente Beleuchtung

·         Einführung eines Energiemanagements

·         Einsparmöglichkeiten bei elektrischen Antrieben, Druckluftanlagen, Pumpensystemen, Hallenheizungen, Be- und Entlüftungen

·         Energeieffiziente Kühlsysteme, Wärmerückgewinnung, KWK

·         Strukturierter Einkauf von Strom

·         Effizientere Steuerung von Prozessen

·         Förderkulissen und steuerliche Entlastungsmöglichkeiten

·         Vorstellung und Betriebsbesichtigungen bei örtlichen Unternehmen, Darstellung der betriebsbedingten Energieeinsparungsbemühungen.

 

Beide Klimatische tagten 4 - 6 mal im Jahr, ließen sich jedoch nicht dauerhaft installieren und beendeten ihre Zusammenkünfte nach 2 bzw. 3 Jahren.

 

2015 - 2016

vertiefte die Verwaltung ihr klimapolitisches Engagement, um die Klimafolgen für ihre Belange, auch und gerade im Bereich der Planung, besser einschätzen zu können. Daraufhin beauftragte der Rat sie mit der Erarbeitung eines sog. ‚Klimafolgenanpassungs-konzeptes‘. Beteiligt war die Ruhr-Universität Bochum. Bürgerversammlungen, mehrere Ortsbegehungen bzw. ‚Stadtspaziergänge‘, sowie eine gut besuchte Planungswerkstatt führten letztlich zu 35 Maßnahmenvorschlägen, sog. ‚Steckbriefen‘, wie man den künftig zunehmenden Klima- bzw. Witterungsanomalien und deren Folgen besser präventiv begegnen kann. In der aktuellen Planungspraxis werden alle Vorhaben auf der Bauleitebene inzwischen regelmäßig auf ihre Konsequenzen für das Stadtklima hin geprüft. 20 der 35 Maßnahmenvorschläge finden bereits im Stadtgebiet ihre Anwendung, so beispielsweise:

Ø  der Erhalt von Frischluftschneisen und Luftleitbahnen,

Ø  die Festlegung von Bebauungsplangrenzen zum Schutz innerstädtischer Re-generationsflächen,

Ø  Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität

Ø  der Erhalt und die Weiterentwicklung von Grünstrukturen und Parkanlagen

Ø  die Entsiegelung von Freiflächen und die Anlage von Biotopen

Ø  die Schaffung von Retentionsbecken zur Regenrückhaltung und zum verzögerten Abfluß

Ø  die integrierte Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche bei Planungsvorhaben

Ø  die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Akteurs-beteiligung

 

2017

 

wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Es berücksichtigt bereits die Anforderungen aus dem Klimaanpassungskonzept und sieht unter anderem vor, einen sogenannten Stadtteil-architekten einzuführen, der im Innenstadtbereich u.a. zur energetischen Sanierung, zur Begrünung von Fassaden und Innenhöfen u.v.a. beratend tätig werden soll.

 

2018

Seit Ende 2018  befasst sich die Verwaltung mit der Erstellung eines ‚Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität‘‘.

2019

Seit Anfang des Jahres 2019 bereiten sich verschiedene linksrheinische Städte und Gemeinden darauf vor, Ihre klimapolitischen Anstrengungen besser zu vernetzen bzw. voneinander zu lernen. Dafür soll noch in diesem Jahr das ‚Klimabündnis der Kommunen im Kreis Kleve‘ entstehen, die Stadt Emmerich ist Gründungsmitglied.                       

Darüber hinaus ist die Verwaltung aufgefordert, dem Rat eine Konzeption für ein insektenfreundliches Emmerich vorzulegen.

 

III    Klimaschutz in der alltäglichen Praxis am Beispiel der Handlungsfelder des EEA

 

In der Verwaltung ist es Aufgabe des sog. ‚Energieteams‘, die energie- und klimarelevanten Vorhaben in der Verwaltung und den stadtnahen Gesellschaften (SWE, KBE, TWE) im European Energy Award (EEA) zusammenzuführen und Synergieeffekte zu erkennen.

Gegliedert ist der EEA eher nach Bereichen kommunaler Einflusssphären, also sechs  Handlungsfeldern, in denen eine Kommune selbst bestimmt, welche Maßnahmen sie für sich erreichen will. Die Handlungsfelder sind:

 

Handlungsfeld 1     Entwicklungsplanung und Raumordnung

                               (hier geht es um langfristige Strategien und Konzepte zu verschiedenen                         

                               Themenfeldern, die in Emmerich der Stadtentwicklung, vertreten durch        

                               die Bauleitplanung und den Umweltschutz zugeordnet sind)

 

Handlungsfeld 2     Kommunale Gebäude und Anlagen

                               (es beinhaltet die städtischen Liegenschaften und ihren Beitrag zum

                               Klimaschutz und zur Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz)

 

Handlungsfeld 3     Versorgung und Entsorgung

                               (der Beitrag der Stadtwerke (SWE), der Abwasserwerke (TWE) und der

                               Abfallwirtschaft zur Energieeinsparung)

 

Handlungsfeld 4     Mobilität

                               (es skizziert den Verkehrsbereich in allen Sparten und sein Potential zur                 

                               Verringerung der bestehenden Immissionen)

 

Handlungsfeld 5     Interne Organisation

                               (beurteilt die für die Energieeinsparung verfügbaren personellen und 

                               finanzielle Ressourcen sowie die Controlling-Instrumente)

 

Handlungsfeld 6     Kommunikation und Kooperation

                               (bezeichnet die Zusammenarbeit mit Institutionen, Behörden, Euregios, 

                               anderen Kommunen und  Multiplikatoren in der Gesellschaft)

 

Im Folgenden werden die einzelnen Handlungsfelder und ihre Entwicklung kurz vorgestellt, um dem Leser zu vermitteln, a) welche Teilaspekte im Verwaltungsalltag eine Rolle spielen und b) den Blick dafür zu öffnen, dass zwar die Handlungsfelder auf örtlicher Ebene andere sind als die auf Landes- oder Bundesebene, sie sich aber pragmatisch an den Aufgaben vor Ort orientieren, die ein substanzielles Einsparpotential darstellen.

 

Bereich 1:    Räumliche Entwicklungsplanung

Im Bereich der Bauleitplanung hat der Rat 2008 die Einführung neuer energiepolitischer Zielsetzungen beschlossen und damit für die generelle Anwendung eines Festsetzungs-katalogs gesorgt, der zukünftig auch die Energieeffizienz zum Bestandteil der Ausschreibungen bei städtebaulichen Wettbewerben macht.

Gleichzeitig führte man bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die sogenannte ‚solarenergetische Vorprüfung‘ ein, um grundsätzliche, solarenergetische Vorbedingungen für Baugebiete, wie z.B. Fragen zur Firststellung oder zum passiven Wärmegewinn von Gebäuden, oder dem Versiegelungsgrad im Sinne des klimaoptimierten Bauens festlegen zu können.

Man konzentrierte sich im Rahmen der Aufstellung neuer bzw. der Änderung bestehender Bebauungspläne, anstatt auf die Ausweisung neuer Gebiete, zunächst auf die Nachverdichtung von bestehenden Siedlungsbereichen und auf Baulückenschließungen in der Innenstadt bzw. auf sog. Nachverdichtungen.

Mitte der 2000 - er Jahre begann die aufwendige Planung weiterer sogenannter Wind-vorrangflächen, die heute noch nicht abgeschlossen ist. Grund für die Verzögerungen waren u.a. Wechsel der Programme in der Landesregierung, Änderungen in den entsprechenden Windkrafterlassen und Einschränkungen seitens der jeweiligen Regional- bzw. Gebiets-entwicklungspläne, die auch heute noch durch veränderte Abstandsregelungen zu Wohngebäuden die Planung und den Bau von Windkraftanlagen erschweren.

Mit der turnusmäßigen Anpassung der Energieeinsparverordnung votierte der Rat 2008 für die Festsetzung eines erhöhten Gebäudedämmstandards für alle Neubauten, um damit den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, die die Unterschreitung der  Transmissionswärme-verluste nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 % vorsah. Mit der neuen EnEV 2016 ist eine 30 % ige Unterschreitung bei üblichen Bauvorhaben kaum mehr möglich.  

Inzwischen verlangt die Bauverwaltung bei Bauvorhaben eine entsprechende Fachunter-nehmererklärung zur Energieeinsparverordnung, während die Stadtwerke die Beratung Bauwilliger übernehmen, was die Errichtung von Energiesparhäusern, deren Gebäudehülle und deren – technik betrifft.

Auf Stadtteilebene befasste man sich Ende des ersten Jahrzehnts mit der sich abzeichnenden Quartiersplanung für den ehem. Katjesstandort an der Wassenbergstrasse und ließ ein eigenes Energiekonzept erarbeiten. Inzwischen sind die Vorbereitungen weit fortgeschritten, der Ausbaustandard einer Klimaschutzsiedlung wird angestrebt.

Das vor fünf Jahren unter breiter Beteiligung der Emmericher Bürger entwickelte Klima-folgenanpassungskonzept hat dazu geführt, dass inzwischen bereits bei der Bebauungsplan Erarbeitung auf seine Übereinstimmung mit der ‚Handlungskarte Klimaanpassung‘ geachtet wird, um zu verhindern, dass ausgerechnet innerstädtische Frischluftbahnen zugebaut werden bzw. dortige Grünstrukturen entfernt werden. Bereits frühzeitig in der Planung wird z.B. darauf geachtet, dass angesichts der weiter zunehmenden Versiegelung sich die Innenstadt  im Sommer nicht noch weiter aufheizt, dass Gegenmaßnahmen in Form einer Mehrbegrünung der Innenstadt (siehe Planung Neumarkt) stärkeres Gewicht verliehen werden muss, oder dass im Ortsteil Elten die Folgewirkungen von Starkniederschlägen im Kanalsystem durch die Anlage einstaubarer Erdbecken verringert werden.

Mittelbar trägt auch die Realisierung der größten städtischen Ausgleichs- und Ersatz-maßnahme am Mettmeer, wo 16 ha Ackerland in eine extensive Grünlandnutzung überführt wurden, dazu bei, den Düngemitteleinsatz zu reduzieren. Zum Jahresende wird eine Fläche von 1,5 ha als Streuobstwiese in Dornick im Rahmen einer  städtischen Ausgleichs-maßnahme angelegt werden, die zuvor komplett versiegelt war. Auch dies trägt in mehrfacher Hinsicht dem Klimaschutzgedanken Rechnung.

Das externe Audit im EEA 2018 hat der Verwaltung noch einmal attestiert, dass sie gerade im Handlungsfeld Entwicklungsplanung und Raumordnung durch ihre Klimastrategie auf Stadtebene, durch die damit verbundenen Bilanz- und Indikatorsysteme, ihrem Klimaschutz- und Energiekonzept sowie dem Klimawandelkonzept hervorragend aufgestellt ist.

 

Bereich 2:   Kommunale Gebäude und Anlagen

Nach dem Auftakt durch das 2003 initiierte Solar&Spar-Projektes am Willibrord Gymnasium, hat man in den Folgejahren den Fokus auf die weitere Sanierung der Emmericher Schulen und ihrer Turnhallen gelegt, da dort das höchste Energieeinsparpotential zu realisieren war. Einher ging dies mit dem Austausch alter Heizungsanlagen gegen neue Brennwerttechnik, betrieben im Contracting mit den Stadtwerken. Deckenstrahlheizungen wurden in den Turnhallen installiert, Schulgebäude mit Verschattungsanlagen ausgestattet, die Beleuchtung auf LED umgestellt. Detaillierte Verbrauchsabrechnungen legten Schwachstellen offen, Unterzähler wurden eingebaut, Steuerungs- und Regeltechnik erneuert und um Präsenz-melder und Tageslichtsteuerung ergänzt. Zwei Schulen erhielten neue Photovoltaikanlagen. Anfang des zweiten Jahrzehnts im neuen Millennium stellte die Stadt ihren kompletten Strombezug um auf Ökostrom aus einem skandinavischen Wasserkraftwerk.

Eine erneute Auswertung der Energiekennzahlen mündete in einer Prioritätenliste für die weitere Sanierung aller städtischen Gebäude. In der Folgezeit wurden neue Energie- und Wassersparkonzepte für alle Liegenschaften entwickelt. Eine Dienstanweisung für den sparsamen Umgang mit Energie wurde erlassen. Die Hausmeister erhielten eine ent-sprechende Schulung.

Seit 2017 bestimmt der Um- und Neubau von drei Gebäudekomplexen zu einer Gesamt-schule das Arbeitsfeld der städtischen Liegenschaftsabteilung. Hier ist der Bau einer Heizzentrale in Form eines BHKW’s vorgesehen, dass abgesehen von den Schulgebäuden über ein Nahwärmenetz noch weitere 80 benachbarte Wohneinheiten wie auch möglicher-weise den Neubau des Wohn- und Einkaufkomplexes am Neumarkt mit Strom und Wärme versorgen soll.

 

Bereich 3:   Versorgung und Entsorgung

Grundlage der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtwerken (SWE) in punkto Energie ist der 2006 geschlossene Kooperationsvertrag, in dem sich die SWE bereit erklärte, an der Erstellung und Umsetzung örtlicher Energiekonzepte mitzuwirken, Energie-beratungen durchzuführen, Förderprogramme der EVU’S  zu vermitteln und selbst ein Anlagen- und Einspar-Contracting anzubieten.

Etwa zeitgleich brachte sie ihr neues Produkt, Strom aus erneuerbaren Energien namens ‚Emmergreen‘, auf den Markt und legte ein Programm für Solaranlagen auf. Die Kunden konnten erstmalig ihren Abrechnungen auch die Verbrauchskennwerte der letzten Jahre entnehmen, 26 solarthermische Anlagen wurden bezuschusst  und 85 private Elektroerd-wärmepumpen errichtet. Bereits in Planung war eine Erdgastankstelle.

Auf der städtischen Kläranlage wurde durch die TWE GmbH eine grundlegende Analyse  zur Energieoptimierung durchgeführt, eine naheliegende Abwasserwärmenutzung erwies  sich als unwirtschaftlich. Als rentabel stellte sich dagegen ein neues Nahwärmekonzept heraus, welches auf der energetischen Nutzung der Faulgase beruht, mit denen seitdem ein BHKW betrieben wird.

In den Jahren 2008 – 2010 wechselten die Stadtwerke zu einem neuen Nahwärmekonzept. Seitdem bieten sie im Einfamilienhausbereich komplette Heizungsanlagen an, die sie im Contracting betreiben. Inzwischen haben sie ihren Dienstleistungsbereich erweitert um die Erstellung von Energieausweisen für Immobilien, Gebäudethermographie bzw. Strom-verbrauchsanalysen. Zusätzlich bieten sie im gewerblichen Bereich auch Zertifizierungen in Energiemanagementsystemen (z.B. nach DIN ISO 5000) an.  In den letzten Jahren setzen sich die Stadtwerke für den Betrieb von Elektroautos ein, stellen ihren Fuhrpark um und propagieren eine Verdichtung des Ladesäulennetzes. Die Berücksichtigung einer ent-sprechende Ausstattung ist auch in der städtischen Bebauungsplanung bei der Anlage von Parkdecks oder großen Lebensmittelmärkten mittlerweile planungsrelevant.

2014 legten die Abwasserwerke ein Gutachten über den technisch konstruktiven Objektschutz vor, der sich mit dem Umgang von Extremniederschlägen und den notwendigen Anpassungen an den Klimawandel beschäftigte. In der Folge errichteten sie 2018 am Eltener Fortuna - Sportplatz ein Drosselbauwerk im Hauptsammler mit einem nachgeschalteten Erdspeicherbecken. Eine bessere Energieeffizienz verspricht die Nutzung der  Abwärme aus dem  BHKW  auf der Kläranlage für einen Warmwasserspeicher. Das jedoch vordringlichste Projekt derzeit ist die Erneuerung ihres Schmutzwasserpumpwerks an der Rheinpromenade.

 

Bereich 4:   Mobilität

Während in den Jahren 2005 – 2010 die Stadtwerke ihre Erdgastankstelle errichteten und mehrere Erdgasfahrzeuge anschafften, steht in neuerer Zeit die E-Mobilität im Vordergrund, da die SWE auch in einem entsprechenden Förderprogramm des Landes mitarbeitet. Die im Stadtgebiet existierenden Ladesäulen werden nach und nach ergänzt.

Derzeit entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept zur Umstellung der eigenen Fahrzeugflotte auf E-Mobilität (idealerweise in Kombination mit photovoltaisch erzeugtem Strom)

Im März 2007 fasste der Rat der Stadt den Beschluss ein ‚Parkraumbewirtschaftungskonzept Innenstadt‘ zu erarbeiten, unter anderem auch um die Emissionen der Binnen- und Parksuchverkehre durch ein übersichtliches Parkleitsystem zu reduzieren und gleichzeitig eine monetäre Bewirtschaftung im Zentrumsbereich durch ein gestaffeltes Gebührensystem einzuführen.

Zur Sicherstellung eines flüssigeren Verkehrs auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau wurden im Straßenbau Fahrbahnverengungen, Kreisverkehre und Buskaps angelegt die Verkehrs-teilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer begünstigt. Im gesamten Innenstadtbereich wurde Tempo 30 umgesetzt, ebenso wie in allen Anlieger- und Wohnstraßen der neuen Wohngebiete.

Ein neu entwickeltes Buskonzept hat inzwischen dazu geführt, dass die emissionsträchtigen Busse der NIAG nicht mehr alle durch die Innenstadt fahren und von einem Kleinbus abgelöst wurden, der jetzt in der Innenstadt zirkuliert. Manche der Haltestellen sind nicht mehr zeitgemäß. Daher ist inzwischen ein Programm eingerichtet worden, welches in den kommenden Jahren immer mehr Haltestellen behindertengerecht ausstatten soll, an häufig frequentierten Orten sogar Buskaps vorsieht und überall für moderne, überdachte Unterstände sorgen soll.

Der Einsatz der Stadt Emmerich für eine zusätzliche Autobahnauffahrt Emmerich-Ost hat dazu geführt, dass LKW’s  nun eine um 5 km kürzere Fahrtstrecke zu den Unternehmen im Gewerbegebiet Ost wählen, dadurch werden die Emissionen im Stadtgebiet spürbar verringert.

Eine städtebauliche Rahmenplanung Bahnhofsumfeld mit dem Bau umfangreicher neuer Fahrradabstellanlagen liegt auf dem Tisch, kann aber noch nicht realisiert werden, solange sich die DB AG nicht von einigen bahnhofsnahen Grundstücken trennt. Radwegenetz-schlüsse innerstädtisch wie auch die Neuanlage eines Radweges auf dem zu erneuernden Deich im Abschnitt Vrasselt sollen zum Umstieg auf das Fahrrad motivieren. Darüber hinaus arbeitet die Stadt daran, die Bedingungen zu erfüllen, um der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Stadt (AGFS) beitreten zu können. Unterstützend ist eine Klima-schutzteilkonzept – Nahmobilität in Arbeit.

Das SPNV Angebot auf der Schiene wurde inzwischen grenzüberschreitend bis nach Arnheim ausgeweitet, inzwischen ist auch wieder ein (wenn auch vorläufig provisorischer) Haltepunkt in Elten eingerichtet.

 

Bereich 5:   Interne Organisation

Dieser Themenbereich wurde in das EEA-Zertifizierungsprogramm mit aufgenommen, um Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die teilnehmenden Städte auch nach innen hin für klimaschützende Rahmenbedingungen eintreten können, so z.B. im Fachbereich Liegen-schaften, wenn Leistungs- und Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern auch Leistungs-anreize beinhalten für den Fall, dass sie zur Reduzierung kommunaler Energiekosten führen.

Im Immobilienbereich ist es vorteilhaft, Investitionsentscheidungen in Sanierung und Neubau auch von der Auswertung von Energiekennzahlen abhängig zu machen. Veränderte Finanzierungsmodelle wie das Contracting führen häufig zur deren beschleunigter Um-setzung.

Mit dem gestiegenen Anspruch des Gesetzgebers, Städte und Gemeinden zu ihrem Motor der Klimaschutz- und Energieeinsparbemühungen zu machen und der Erwartungshaltung, dass die Kommunen diese Themen aktiv in die Gesellschaft tragen sollen, ist auch ein Budget für energiepolitische Kommunalarbeit vonnöten, welches im Fall der Stadt Emmerich am Rhein jährlich bereitgestellt wird.

Jedoch fehlen die personellen Ressourcen, um, wie es der Klimaplan der Bundesregierung vorsieht, „die Beteiligungskultur weiter fortzuentwickeln, so dass „konkrete, niederschwellige Informations- und Bildungsangebote zum Mitmachen auf Quartiers- und Nachbarschaftsebene“ dem Bürger offeriert werden. Das ist für gewöhnlich das typische Arbeitsfeld eines ‚Klimaschutzmanagers‘.(Förderprogramme siehe Kommunalrichtlinie 2019).

Die Beschaffung und deren Orientierung an Umweltaspekten ist ein weiteres Aktionsfeld, was in der Bau- und Liegenschaftsabteilung gerade bei städtischen Neu- und Umbauten längst Routine ist.

 

Bereich 6:   Kommunikation und Kooperation

Dieser Bereich wurde ausgewiesen, um zu dokumentieren, welche Informationskanäle die Städte für ihre Klimaschutzaktivitäten wählen, inwieweit sich Kommunen bestimmter Veranstaltungsformate bedienen, um die Bürger anzusprechen und mit welchen Behörden, Verbänden, Vereinen oder wissenschaftlichen Einrichtungen sie eine Zusammenarbeit wählen bzw. in Dialog treten.

In Emmerich entwickelte sich bereits früh eine enge Zusammenarbeit mit der Energieagentur des Landes NRW und dem Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie, in dessen Auftrag spezialisierten Ingenieurbüros tätig waren, um beim Ausbau der erneuerbaren Energien und ihrer Technologie oder aber auch später bei der Durchführung des EEA behilflich zu sein. Selbst aktuell wird die Stadt bei ihrem großen Gesamtschulprojekt bzgl. der Energie- und Wärmebereitstellung von ihnen beraten. Gleichzeitig gibt es einen klima- und umweltbezogenen  Austausch mit anderen Städten mit dem Kreis Kleve.

In der Kommunikation mit dem Bürger bedient sich die Stadt ihres Internetauftritts, um über wesentliche Projekte zu berichten, während die Stadtwerke über ihre Kundenzeitschrift über effizienzsteigernde Energieanwendungen informieren. Projektgebunden, wie bei der Erstellung der Klimakonzepte, wählt die Stadt eher das Instrument von Bürgerforen, Runden Tischen, Planungswerkstätten oder Stadtspaziergängen.

 

IV   Fazit

Bereits seit 2003 (also 10 Jahre bevor der Klimaschutz seine gesetzliche Grundlage in NRW erhielt) engagiert sich die Stadt Emmerich am Rhein in der Klimafrage und dort maßgeblich im Bereich der Energieeinsparung und der Energieeffizienz und der Entwicklung von Klimaschutz(teil)konzepten.

Seit 2013 (mit dem Erlass des Landesklimaschutzgesetz) hat die Stadt Emmerich begonnen, unter federführender Aufsicht der EnergieAgentur NRW verschiedene Konzepte zu entwickeln. Deren Ergebnisse werden im Planungsprozedere berücksichtigt und führen im EEA – Prozess zu einem wechselnden Aufgabenkatalog, der nach Maßgabe der bestehenden Kapazitäten abgearbeitet wird.

Im Hinblick auf die Maßnahmen der Zukunft ist  auf das ‚Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2019 – 2023‘ unter Tagesordnungspunkt 2 zu verweisen.

 

B Zum Antrag der Grünen-Fraktion und zur Beschlussempfehlung der Verwaltung

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weitere Maßnahmen auf Grund der anhaltenden Klimaüberhitzung. 

 

Die Grünen fordern, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein möge folgendes beschließen:

 

Einleitung

Die Auswirkungen auf das Klima solle bei jedem Verwaltungshandeln überprüft werden. Die Stadt Emmerich am Rhein dürfe sich nicht auf ihrem beschlossenen Klimakonzept ausruhen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung teilt die Ansicht, Entscheidungen im Einzelfall in Zukunft stärker auf ihre Klimarelevanz hin zu prüfen und die Interessen untereinander abzuwägen. Die Überprüfung JEDES Verwaltungshandelns wäre jedoch weder leistbar noch zielführend. Daher sollte sich die Prüfung auf Klimaauswirkungen auf politische Entscheidungen mit entsprechender Bedeutung für das Verwaltungshandeln beschränken. Bei diesen Entscheidungen sind weitere berechtigte Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.

 

Forderung 1

 

Zur Umsetzung der Energiewende soll ein Klimaschutzbeauftragter eingestellt werden, der folgende Handlungsfelder abdecken sollte:

-       Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinswandel herbeiführen

-       Bildung von Netzwerken/Qualitätssicherung

-       „Antreiber“ bei der Umsetzung von beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen

-       Projekte in der Umweltbildung/Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen

-       Bestandsaufnahmen

-       Monitoring Klimaschutzmaßnahmen

-       Bindeglied zu politischen Institutionen

-       Stellungnahme zu klimatischen Auswirkungen bei Ratsvorlagen

-       Finanzielle Umsetzung der Energiewende (Stichwort Förderscout)

-       Aufbau verschiedener Infrastrukturen, z. B. einer Energieagentur

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung befürwortet die Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten. Entsprechend den vorab ausführlich dargelegten Konzepten und Maßnahmen soll der Klimaschutzbeauftragte diese Prozesse fortführen und weiterentwickeln. Die Stelle kann größtenteils über ein Programm des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bis zu 65% gefördert werden. Die Dauer der Projektlaufzeit beträgt 3 Jahre.

 

Forderung 2 und 3

 

Es sollte eine regionale Energieagentur gegründet werden, um die Energiewende vor Ort wirkungsvoll umzusetzen. Dafür sollen Fördermittel eruiert werden und Erkundigungen bei bereits bestehenden kommunalen Energieagenturen eingeholt werden

 

Folgende Eckpunkte der Energiewende sollten geprüft werden:

-       Beauftragung eines Energiemanagers

-       Aufbau einer regionalen Energieversorgung

-       Kommunalisierung der Netzwerke in Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Kreises Kleve

-       Projektplan zur Durchführung von Umweltbildungsmaßnahmen

-       Erstellen eines Energienutzungsplans

-       Verpflichtung des Rates und der tragenden Partien zum Beitrag für die Energiewende

-       Unterstützung der Energieagentur bei allen CO2-bildenden Maßnahmen

 

Stellungnahme der Verwaltung

Wie in Teil A Kapitel III, Handlungsfeld 3 (Ver- und Entsorgung) dargelegt gibt es eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Stadt Emmerich und den Stadtwerken Emmerich bezüglich der Umsetzung örtlicher Energiekonzepte.

 

Forderung 4

           

Der Rat der Stadt Emmerich beschließt eine energieeffiziente und nachhaltige Bauleitplanung für die Stadt Emmerich am Rhein. Dazu werden Leitlinien erstellt und verabschiedet, um bereits im Vorfeld von Baulandausweisungen und Erstellen von Bebauungsplänen etc. die Möglichkeiten und Spielräume zum Klimaschutz auszuschöpfen (z. B. Südausrichtung von Baugebieten, Begrünung von Parkplätzen und Innenstadt, Stromland aufwerten etc.)

 

Stellungnahme der Verwaltung

Bauleitplanungen der Stadt Emmerich sind begründet auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Hierin ist beispielsweise in § 1 Abs. 5 festgeschrieben, dass Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch für künftige Generationen miteinander in Einklang bringt gewährleisten sollen. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern. Aus diesen Vorgaben ergeben sich fortfolgend dezidierte Regelungen, wie Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung innerhalb der Bauleitpläne zu individuell berücksichtigen sind.

 

Ergänzend dazu hat der Rat 2008 die Einführung neuer energiepolitischer Zielsetzungen in der Bauleitplanung beschlossen. Bestandteil ist u. a. eine grundsätzliche „solarenergetische Vorprüfung“ bei neu zu erstellenden Bebauungsplänen. Hier werden grundsätzliche, solarenergetische Vorbedingungen für Baugebiete, wie z. B. Fragen der Firststellung oder zum passiven Wärmegewinn von Gebäuden, oder dem Versiegelungsgrad im Sinne des klimaoptimierten Bauens festgelegt.

 

Aufgrund dieser Rechtslagen sind aus Sicht der Verwaltung keine weiteren grundsätzlichen Beschlüsse des Rates notwendig.

 

Forderung 5

 

Die Stadt Emmerich fördert eine nachhaltige und effiziente Altbausanierung. Gefördert wird die fachgerechte Ausführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Altbauten, die zum Wohnen genutzt werden. Dabei sollen insbesondere nachhaltige und natürliche Baumaterialien und Dämmstoffe bevorzugt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 für die Innenstadt wurde zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im baulichen Bestand das Förderprogramm „Hof- und Fassadenprogramm“ entwickelt.

 

Durch finanzielle Unterstützung seitens der Stadt soll damit ein Impuls für notwendige Aufwertung von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie die Umgestaltung privater Freiflächen in Gang gesetzt werden.  Ziele des Programms ist die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität beispielsweise durch Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und des Wohlbefindens, Entsiegelungen von Innenhöfen oder Dach- und Fassadenbegrünung.

 

Die Umsetzung des Programms erfolgt durch den Stadtteilarchitekten. Dieser soll Informationen, Anregungen und Beratungen u. a. zu immobilienwirtschaftlichen und baufachlichen Themen wie die Optimierung des energetischen, technischen, ökologischen und gestalterischen Zustands der Gebäude geben.

 

 

Forderung 6 und 7

 

Die Stadt Emmerich am Rhein setzt sich grundsätzlich das Ziel, künftige

Bauvorhaben und Sanierungen der eigenen Gebäude nach energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien auszurichten. Bei jedem Neubau und jeder Generalsanierung soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Zeitraum von mindestens 35 Jahren erstellt werden.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein erwartet umweltgerechtes Handeln in Behörden, bei Neubau und Renovierung (z. B. erneuerbare Wärme für die kommunalen Liegenschaften).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Bei städtischen Bauvorhaben und Sanierungen werden grundsätzlich hohe Standards bei Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit eingehalten. Dies wird auch im Rahmen des EEA regelmäßig überwacht. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wurde beispielsweise beim Neubau der Gesamtschule eine Berechnung über 30 Jahre angestellt. Weitere Prognosen über diesen Zeitraum hinaus wären zu ungenau und somit nicht mehr zu gebrauchen.

 

Forderung 8

 

Es sollen Sanierungsfahrpläne für Stadtviertel und Ortsteile erstellt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 wurde für die Innenstadt ein Konzept, welches alle relevanten Belange (hierunter auch Klimaanpassung) berücksichtigt, entwickelt. Maßnahme hierbei ist auch der Stadtteilarchitekt, der die Themen der Gebäudesanierung übernimmt und hier Beratungsleistungen anbietet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme wird für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister