Betreff
Abberufung der Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
01 - 16 1998/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beruft Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz als Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung ab.

 

 

Sachdarstellung :

 

Seit dem plötzlichen Tod des Stadtkämmerers Herrn Stadtverwaltungsdirektor Ulrich Siebers am 30.08.2019 ist die Stelle der Leitung des Fachbereiches 2 vakant. Die  kommunal- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen erfordern vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung eine unmittelbare Wiederbesetzung dieser Funktion.

 

Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz ist in der Lage und bereit, diese Position für den Übergangszeitraum bis zum Abschluss des Nachbesetzungsverfahrens wahrzunehmen. Danach soll sie erneut durch den Rat mit der Leitung der Örtlichen Rechnungsprüfung betraut werden.

Die Abberufung der Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz als Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung, die sich nach den Bestimmungen des § 101 Abs. 4 und 5 GO NRW richtet, bildet die Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Maßnahme.

 

Der Beschluss über die Abberufung bedarf der Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder des Rates; die Stimme des Bürgermeisters zählt dabei nicht mit.

Der Beschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Buchst. b) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein berät der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat bei der Bereitstellung  und Abberufung des Leiters und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist mit keinen personellen Mehraufwendungen verbunden; die temporäre Nichtbesetzung einer A 15 Planstelle führt zu Einsparungen. Im Bedarfsfall wird die durch die Maßnahme entstehende Vakanz im Bereich der Örtlichen Rechnungsprüfung durch eine punktuelle Einbindung Dritter (GPA, Wirtschaftsprüfer) zu kompensieren sein; entstehende Kosten könnten zum Teil durch die Minderausgaben im Bereich der Personalaufwendungen ausgeglichen werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister