hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten
Stellungnahmen eingegangen sind.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt-
als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss
zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 -VEP
Neumarkt- gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom
18.06.2019 bis einschließlich zum 18.07.2019 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g.
Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter