Betreff
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
14 - 16 2015/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in Anlage 2 beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Gemeindeordnung NRW ist zum 01.01.2019 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKFWG NRW) geändert worden.

 

Durch diese Änderungen muss die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Emmerich am Rhein sowohl redaktionell als auch inhaltlich angepasst werden.

 

Nachfolgend die wichtigsten Neuregelungen:

 

·         Zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zählt nunmehr auch die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (§ 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW)

 

·         Darüber hinaus verändern die gesetzlichen Regelungen die Testierung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und Sonderhaushalte sowie der Gesamtabschlüsse.

 

Nicht mehr vorgesehen ist eine direkte Testierung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Stattdessen wird lediglich ein Testat durch die örtliche Rechnungsprüfung bzw. den mit der Prüfung Beauftragten abgegeben. Nach § 59 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Nach Beratung über den Prüfungsbericht hat der Rechnungsprüfungsausschuss zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen und abschließend zu erklären, ob Einwendungen erhoben oder der vom Bürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht gebilligt wird.

 

·         Die Aufhebung des § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsverordnung führt zum Wegfall der gesetzlichen Aufgabe der sogenannten Vorprüfungspflicht.

 

Die erforderlichen Änderungen gegenüber der bestehenden Rechnungsprüfungsordnung werden in einer Synopse dargestellt und als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen sind in fett markiert.

Die Anlagen 1 und 2 werden nachgereicht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister