hier: Anpassung der Benutzungsgebühren
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Änderung
der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von
Gemeinschaftsunterkünften.
Sachdarstellung :
Die zurzeit
geltende Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und
Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften vom 12.11.2018 legt im § 4 Absatz 4 die
Höhe der Benutzungsgebühr auf Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr
2019, die Ende 2018 berechnet wurde, fest.
Zwischenzeitlich
wurde eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 erarbeitet. Hierbei wurden die
entsprechenden Zahlungsströme aus dem Jahr 2018 ausgewertet und aktuelle
Änderungen (z.B. Änderungen im Immobilienbestand) vorausschauend
berücksichtigt. Die entsprechende Gebührenkalkulation liegt als Anlage bei und
weist eine um 12,40 € günstigere Monatsgebühr auf:
derzeit ab 2020
Grundgebühr 150,62 € 146,53 €
Verbrauchsgebühr
41,88 € 37,14 €
Stromgebühr
33,37 € 29,80 €
Gesamtgebühr 225,87 € 213,47 €
Da es sich um
eine kostendeckende Einrichtung handelt und um diese positive Entwicklung an
die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte weitergeben zu können, ist es
erforderlich, die Beträge im § 4 der o.a. Satzung entsprechend an die aktuelle
Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 anzupassen.
Der neue Absatz 4
des § 4 der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und
Benutzung der Gemeinschaftsunterkünfte lautet wie folgt:
§ 4 Höhe der Gebühren und Entgelte
(4) Ab dem 01.01.2020 beträgt die monatliche
Gesamtbenutzungsgebühr beträgt 225,87 € 213,47 €
je Person für die Benutzer der in § 1 Abs. 2 genannten Unterkünfte. Sie setzt
sich zusammen aus einer Grundgebühr von 150,62 € 146,53 €,
einer Verbrauchsgebühr von 41,88 € 37,14 €
und einer Stromgebühr von 33,37 € 29,80 €.
Bis zum
31.12.2019 gelten die Gebührensätze des § 4 Absatz 4 in der Fassung vom
12.11.2018 fort.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme passt
die Benutzungsgebühren durch die Neukalkulation auf ein kostendeckendes Niveau
an.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4
Peter Hinze
Bürgermeister