Betreff
Haushaltsposten "Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss";
hier: Eingabe Nr. 15/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2032/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, keinen gesonderten Haushaltsansatz zur Klage gegen Planfeststellungbeschlüsse der BETUWE-Linie einzurichten.

 

Sachdarstellung :

 

Seitens der Stadtverwaltung Emmerich wird keine Notwendigkeit für einen gesonderten Haushaltsansatz für eine mögliche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss im Verfahren ABS 46/2 Emmerich-Oberhausen erkannt.

 

Nach Informationen der DB AG (Stand: Mitte September 2019) ist der erste Planfeststellungsbeschluss bezogen auf das Emmericher Stadtgebiet im PFA 3.3 zu erwarten; dies voraussichtlich zum Ende des III. Quartals 2021. Für den Haushalt 2020 ergibt sich somit nicht die Notwendigkeit der Mittelveranschlagung. Zudem stehen in den Haushaltsansätzen des Budgets 500 grundsätzlich ausreichend Mittel für eine juristische (Erst-) Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus wären die Produkte im genannten Budget untereinander deckungsfähig.

 

Aus genannten Gründen wird ein separater Haushaltsansatz derzeit nicht benötigt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter