hier: Eingabe Nr. 15/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung beschließt, keinen gesonderten Haushaltsansatz zur Klage
gegen Planfeststellungbeschlüsse der BETUWE-Linie einzurichten.
Sachdarstellung :
Seitens der Stadtverwaltung
Emmerich wird keine Notwendigkeit für einen gesonderten Haushaltsansatz für
eine mögliche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss im Verfahren ABS
46/2 Emmerich-Oberhausen erkannt.
Nach Informationen der DB AG
(Stand: Mitte September 2019) ist der erste Planfeststellungsbeschluss bezogen
auf das Emmericher Stadtgebiet im PFA 3.3 zu erwarten; dies voraussichtlich zum
Ende des III. Quartals 2021. Für den Haushalt 2020 ergibt sich somit nicht die
Notwendigkeit der Mittelveranschlagung. Zudem stehen in den Haushaltsansätzen
des Budgets 500 grundsätzlich ausreichend Mittel für eine juristische (Erst-)
Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus wären die Produkte im genannten Budget
untereinander deckungsfähig.
Aus genannten Gründen wird ein
separater Haushaltsansatz derzeit nicht benötigt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter