Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 und unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung vom 25.10.2019
- bestätigt der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung vom
28.05.2019,
- beschließt der Rat den Jahresüberschuss
der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
- beschließt der Rat dem Bürgermeister
hinsichtlich des Jahresabschlusses 2017 die uneingeschränkte Entlastung zu
erteilen.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Rates vom 28.05.2019 hat die
Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zum Bilanzstichtag 31.12.2017
eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. ist der
Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter
Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die
örtliche Rechnungsprüfung am 25.10.2019 erstellt und endet mit der Abgabe eines
uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2017 in seiner Sitzung am 05.11.2019 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben und der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 28.05.2019 gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.
Der Rat hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Zudem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister