Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
14 - 16 2007/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung vom 25.10.2019 

 

  1. bestätigt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung vom 28.05.2019,
  2. beschließt der Rat den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
  3. beschließt der Rat dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2017 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates vom 28.05.2019 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zum Bilanzstichtag 31.12.2017 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. ist der Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung am 25.10.2019 erstellt und endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2017 in seiner Sitzung am 05.11.2019 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben und der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 28.05.2019 gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

 

Der Rat hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Zudem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister