hier: 2. Sachstandsbericht der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Im Rahmen des
Arbeitskreises Osteuropa unter der Federführung des Ersten Beigeordneten haben
Führungskräfte des Fachbereichs 5 – Stadtentwicklung, Fachbereichs 6 – Bürgerservice
und Ordnung, der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein sowie die
Integrationsbeauftragte der Stadt Emmerich am Rhein in 4 Sitzungen Sachstände,
Handlungsbedarfe und Maßnahmen untereinander abgestimmt. An der nächsten
Sitzung wird darüber hinaus der Leiter des Fachbereichs 7 – Arbeit und Soziales
teilnehmen.
In Anlehnung an
die Struktur des 1. Sachstandsberichts gliedert sich der folgende
Sachstandsbericht zu Entwicklungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Wohnsituation von Arbeitsmigranten aus Osteuropa wie folgt:
I. Rahmendaten
1.
Bevölkerungsentwicklung
2.
Anzahl der durch Uitzendbureaus genutzten Unterkünfte
II. Maßnahmen auf ordnungsrechtlicher Ebene
1.
Bauordnungsrecht
2.
Allgemeines Ordnungsrecht
3.
Melderecht
4.
Abfallrecht
III. Maßnahmen auf informeller Ebene
1.
Bürgertelefon
2.
Mängelmelder
3.
Bürger-Dialog
4.
Erfahrungsaustausch „Umgang mit Zuwanderung aus
Südosteuropa“ des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB)
5.
Arbeitsgruppe „Quartiersentwicklung/Problemimmobilien“
des Lenkungskreises des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBG)
6.
Grenzüberschreitender Austausch
7.
Informationsaustausch mit dem Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)
8.
Informationsangebote für Arbeitsmigranten
I.
Rahmendaten
1.
Bevölkerungsentwicklung
Zum 1. November
2019 hatte Emmerich am Rhein eine Einwohnerzahl (Hauptwohnung) von 32.268
Einwohnern. Davon hatten 9.267 Einwohner eine andere als die deutsche
Staatsangehörigkeit. Dies ergibt einen Ausländeranteil von 28,7 Prozent.
Die Heimatländer
der Arbeitsmigranten konzentrieren sich auf Süd-/Osteuropa, insbesondere auf
Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien.
In Emmerich am
Rhein wohnten am 01.11.2019 2.577 polnische, 605 rumänische, 216 slowakische,
194 ungarische und 47 bulgarische Personen. Im Zeitraum von 01.07.2019 bis
01.11.2019 hat sich die Gesamtzahl dieser Gruppe um 67 erhöht.
2. Anzahl der
durch Uitzendbureaus genutzten Unterkünfte
Im Melderegister
sind für die durch Uitzendbureaus genutzten Unterkünfte insgesamt 353 Personen erfasst. Die überwiegende Anzahl der
Bewohner ist rumänischer Staatsangehörigkeit.
Es ist zu
beobachten, dass polnische Landsleute zunehmend die Unterkünfte der
Uitzendbureaus verlassen und eigene Wohnungen anmieten, wobei sie weiterhin bei
den Uitzendbureaus beschäftigt sind.
Die private
Vermietung von Wohnungen an Arbeitsmigranten wird seitens der Ordnungsbehörde
nur noch erfasst, wenn aufgrund von Beschwerden Sachverhalts-ermittlungen
erfolgen. Es sind 21 privat vermietete Immobilien bekannt.
Die Verwaltung hat 40 Unterkünfte
erfasst, die von sog. Uitzendbureaus zur Unterbringung von Arbeitsmigranten
gekauft oder angemietet worden sind.
Die Unterkünfte verteilen sich auf die einzelnen
Ortsteile wie folgt:
Praest 3
Vrasselt 1
Leegmeer/Speelberg 8
Innenstadt südlich der Bahnlinie (Zentrum) 14
Hüthum 4
Elten 10
Die Anzahl der
bekannten Immobilien von Uitzendbureaus hat sich wie folgt entwickelt:
Die Horizon Groep
hat die Nutzung von drei Immobilien aufgegeben. Eine Immobilie wird durch ein
bislang unbekanntes Unternehmen weiterhin genutzt. Die Firma McDoIt hat die
Nutzung an einer weiteren Immobilie aufgenommen. Die Firma Alpro Europe hat die
Nutzung ihrer Immobilie aufgegeben. Drei weitere Unternehmen sind der
Verwaltung bekannt geworden.
II.
Ordnungsrechtliche Ebene
1. Bauordnungsrecht
Der Sachstand der seitens des Fachbereichs 5 –
Stadtentwicklung als untere Bauaufsichtsbehörde eingeleiteten und bereits im 1.
Sachstandsbericht aufgeführten bauordnungsrechtlichen Verfahren stellt sich wie
folgt dar:
a) Innenstadt – ungenehmigter Ausbau eines
Dachgeschosses
Im Dezember 2018
wurden Arbeiten zum ungenehmigten Ausbau des Dachgeschosses mit 3 Gastzimmern
zu Wohnzwecken stillgelegt. Trotz mehrerer Rücksprachen mit dem Geschäftsführer
des Uitzendbureaus wurde ein vollständiger Bauantrag nicht vorgelegt. Das Gebäude
ist inzwischen nicht mehr bewohnt und steht zum Verkauf.
b)
Innenstadt – ungenehmigte Nutzungsänderung von vorhandenen
Wohnräumen zu
Beherbergungsräumen
Im Frühjahr 2019
wurde ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet.
Aufgrund der dennoch erfolgten Nutzungsaufnahme wurden Zwangsgelder festgesetzt
und gezahlt. Das seitens des Eigentümers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
initiierte Gerichtsverfahren stockt, da der Kläger zunächst eine
einvernehmliche Klärung der bauordnungsrechtlichen Situation mit der Stadt
angestrebt hat, diese aber bis jetzt nicht konkretisiert hat. Die Stadt
Emmerich am Rhein hat das VG gebeten, das verwaltungsgerichtliche Verfahren
stringent fortzuführen.
Im September 2019
wurde in Bezug auf die Umwehrung der auf einer Garage befindlichen Terrasse ein
bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.
c) Elten -
ungenehmigte Nutzung bzw. Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in Form
der
Vermietung von Gastzimmern an Arbeitsmigranten
Gegen die
bauordnungsrechtliche Verfügung zur Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines
Wohngebäudes in Form der Vermietung von Gastzimmern an Arbeitsmigranten haben
die Eigentümer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Das VG
Düsseldorf hat die Untersagungsverfügung in einem Eilverfahren im Wesentlichen
bestätigt; gegen diesen Beschluss haben die Eigentümer Beschwerde vor dem OVG
NRW eingelegt.
d) Hüthum –
genehmigte Nutzung eines Mehrfamilienhauses
(zu 1. Sachstandsbericht Ziffer I – Hinweis
Bürger Mai 2019)
Nach kurzzeitigem
Leerstand wird ein Gebäude, das in der Vergangenheit zur Unterbringung von
Asylbewerbern genutzt wurde und seit einigen Jahren der Unterbringung von
Arbeitsmigranten dient, wieder von Arbeitsmigranten bewohnt. Vertreter der
Fachbereiche 5, 6 und der KBE haben den Eigentümer des Hauses und die Vertreter
des Uitzendbureaus in einem Gespräch Anfang Juli 2019 auf die
bauordnungs-rechtlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben hingewiesen. Das
Verhalten der vorherigen Nutzer hatte in der Vergangenheit immer wieder zu
Beschwerden der Nachbarschaft geführt. Vor diesem Hintergrund fand im August
2019 auf Initiative eines Ratsmitglieds unter Federführung des Bürgermeisters
ein Gespräch zwischen dem Geschäftsführer des Uitzendbureaus und dem
angrenzenden Nachbarn statt. Man verständigte sich auf einen regelmäßigen
Austausch unter den Nachbarn. Beschwerden hinsichtlich bauordnungs- und
ordnungsrechtlicher Rechtsverstöße blieben seitdem aus.
e) Speelberg Nahe Grenze – genehmigte Nutzung von
Beherbergungsräumen
Am Rande
Speelbergs nahe der Grenze zu den Niederlanden wurde ein ehemaliges Hotel, das
bisher zur Unterbringung von Asylbewerbern diente, seitens des Eigentümers an
ein deutsches Zeitarbeitsunternehmen aus Bockhorn vermietet. Gem. Mietvertrag
werden dort seit dem 01.09.2019 25 Arbeitsmigranten jeweils für einen
vorübergehenden Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr untergebracht. FB 5
und FB 6 wurden frühzeitig über die Nutzung informiert und haben in mehreren Terminen
den Eigentümer über die bauordnungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben
informiert. Bauordnungsrechtlich und ordnungsrechtlich relevante Rechtsverstöße
liegen derzeitig nicht vor.
2. Allgemeines Ordnungsrecht
Auslöser für ein
Eingreifen der Ordnungsbehörde sind in der Regel Beschwerden aus der
Nachbarschaft, die sich auf das Verhalten der Bewohner/innen beziehen.
Die Fälle, in
denen die Ordnungsbehörde im Zusammenhang mit der Wohnsituation der
Arbeitsmigranten aus Osteuropa tätig geworden ist, betreffen schwerpunktmäßig
Verstöße gegen
·
§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
(LImschG NRW) –
Verbrennen im Freien,
·
§ 9 LImschG NRW – Schutz der Nachtruhe
·
§ 11a LImschG NRW – Laufenlassen von Motoren
·
§ 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz – Abfallentsorgung
In der Regel führt
die direkte Kontaktaufnahme der Ordnungsbehörde mit den Uitzendbureaus zu einer
Änderung des Verhaltes innerhalb weniger Tage. Immer wieder wird auch der
Kontakt zwischen den Nachbarn und dem betreffenden Uitzendbureau vermittelt.
Die Ordnungsbehörde kontrolliert die von den Uitzendbureaus angekündigten
Maßnahmen.
Auf
ordnungsrechtlicher Ebene ist grundsätzlich die Zusammenarbeit mit den
Uitzendbureaus besser als die mit den Privateigentümern, zu deren Immobilien
Beschwerden eingehen.
Generell ist
festzuhalten, dass die Anzahl der Beschwerden abgenommen hat.
3. Melderecht
Auf Grundlage des
Bundesmeldegesetzes wurden die Uitzendbureaus, bei denen die melderechtliche
Erfassung im Melderegister Abweichungen zur augenscheinlichen Bewohnung ergab,
aufgefordert entsprechende An-/Abmeldungen zu veranlassen. Diese Meldepflichten
wurden sodann erfüllt.
Ordnungsrechtlich
musste bisher in einem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und
eine Geldbuße verhängt werden. In zwei weiteren Fällen wurde nach mehrfachen
Aufforderungen zur Auskunftserteilung ein Bußgeld angedroht. Nach Androhung
erfolgte die Mitteilung.
4. Abfallrecht
Alle von Uitzendbureaus genutzten Immobilien wurden
inzwischen seitens der KBE mit Abfallbehältern entsprechend der dort wohnenden
Anzahl von Personen ausgestattet. Ein Uitzendbureau liefert darüber hinaus
regelmäßig Restmüll beim Städtischen Bauhof gegen entsprechendes Entgelt ab.
Daher wurden darüber hinaus alle Uitzendbureaus angeschrieben und noch einmal
auf die Pflicht zur Nutzung der Mülltonnen hingewiesen. In den letzten Monaten
sind sehr wenig Beschwerden im Bereich der Abfallentsorgung eingegangen.
III.
Informelle Ebene
1. Bürgertelefon
Beschwerden im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Arbeitsmigranten gehen nicht mehr über
das geschaltete Bürgertelefon ein. Die Kontaktaufnahme erfolgt seit September
2019 mit der entsprechenden Sachbearbeiterin, die im Fachbereich 6 u.a. als
zentrale Ansprechpartnerin im Zusammenhang mit Arbeitsmigranten zur Verfügung
steht.
2. Mängelmelder
Für schriftliche
Beschwerden und Anregungen steht der Mängelmelder der Verwaltung zur
Verfügung. Hier sind im 2. Halbjahr 2019 12 Hinweise zum Bezug von
Wohnungen/Häusern durch Arbeitsmigranten und konkrete Beschwerden hinsichtlich
des Verhaltens von in der Nachbarschaft lebenden Arbeitsmigranten eingegangen.
Die 12 Mängelmeldungen
betrafen folgende Themenfelder:
·
Müll (3)
·
Lärm (5)
·
Unangepasstes Verhalten (4)
3. Bürger-Dialog
Am 26.06.2019 fand
zum Thema Unterbringung von Arbeitsmigranten aus Osteuropa ein Bürger-Dialog
bezogen auf den Ortsteil Elten in der Luitgardisschule statt. Ca. 25 Personen,
die in der Nachbarschaft von Unterkünften in Elten und anderen Ortsteilen
wohnen, waren neben Vertretern der Politik und Vertretern des Uitzendbureaus
Horizon Groep der Einladung gefolgt.
Zu diesem
Zeitpunkt wurden 11 Unterkünfte von der Horizon Groep betreut, eine weitere
Unterkunft steht im Eigentum eines anderen Uitzendbureaus. Von den 11
Unterkünften stehen inzwischen 2 Immobilien leer, 1 Haus wurde von einem privaten
Eigentümer übernommen und weiterhin zur Unterbringung von Arbeitsmigranten
genutzt.
Wiederholt wurde
seitens der Nachbarschaft das Verhalten der Bewohner/innen bemängelt. Hier
wurde der Kontakt zwischen der Nachbarschaft und den anwesenden Vertretern des
Uitzendbureaus vermittelt.
Am 26.09.2019
schloss sich ein Bürger-Dialog bezogen auf die Innenstadt in der Gesamtschule
an. Unter der Anwesenden waren ca. 10 betroffene Bürger/innen, d.h. Bewohner
oder Eigentümer von Nachbargebäuden zu Unterkünften von Arbeitsmigranten.
Schwerpunktmäßig wurde das Verhalten der Bewohner einer Immobilie in der
Innenstadt beklagt. Den Eigentümern von Nachbarimmobilien wurden die
Kontaktdaten des verantwortlichen Uitzendbureaus übermittelt.
In Bezug auf
weitere Immobilien wurde das Fahren von PKW im alkoholisierten Zustand und Sperrmüll im Hinterhof angesprochen.
Betr. eines privat vermieteten Mehrfamilienhauses wurde auf eine wechselnde
polnische Bewohnerschaft hingewiesen.
Es waren Vertreter
aller betroffenen Uitzendbureaus und bekannte Privateigentümer zur Teilnahme am
Bürger-Dialog eingeladen. Vertreter der Uitzendbureaus Horizon Groep und
Mc-Do-It sowie ein Privateigentümer sind der Einladung gefolgt. Darüber hinaus
hat der Geschäftsführer der Fides Uitzendgroep aus eigenem Antrieb an der
Versammlung teilgenommen. Die Fides Uitzendgroep hat angekündigt, in der
Steinstraße ein Büro zur Vermittlung von Arbeitskräften anzumieten.
Die Bürgerdialoge
sind abgeschlossen. Da in den Ortsteilen Hüthum und Vrasselt jeweils nur 4 bzw.
eine Immobilie zur Unterbringung von Arbeitsmigranten genutzt werden und hier
aktuell keine Beschwerden vorliegen, hält die Verwaltung Bürgerdialoge dort für
entbehrlich.
4.
Erfahrungsaustausch „Umgang mit Zuwanderung aus Südosteuropa“ des Nordrhein-
Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes (NWStGB)
Der seitens des
NWStGB initiierte Erfahrungsaustausch auf kommunaler Ebene wird Anfang 2020 mit
einem Fachtag zum Thema Neu-Zuwanderung von EU2-Bürger/innen und Flüchtlingen
bei der Stadt Dortmund fortgesetzt, an dem die Integrationsbeauftragte
teilnehmen wird.
5. Arbeitsgruppe
„Quartiersentwicklung/Problemimmobilien“ des Lenkungskreises des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBG)
Im Oktober 2019
wurde seitens des MHKGB der Leitfaden „Modellvorhaben Problemimmobilien –
Kommunale Strategien zum Umgang mit stark vernachlässigten Wohngebäuden“
herausgegeben. Die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs 5 – Stadtentwicklung
hat der Vorstellung des Leitfadens am 02.10.2019 beigewohnt und am 06.11.2019
an der Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Quartiersentwicklung/Problemimmo-bilien“
teilgenommen.
Der Leitfaden bereitet im Wesentlichen die
bekannten und überwiegend in der Bauordnung des Landes NRW, dem
Wohnungsaufsichtsgesetz NRW sowie dem Baugesetzbuch geregelten Maßnahmen zur
Ahndung von Rechtsverstößen sowie zur Instandhaltung / Aufwertung der Gebäude
auf. Neue Rechtsinstrumente bzw. gesetzliche Regelungen werden nicht benannt
und sind, so die Aussage des MHKBG, auch nicht beabsichtigt.
In der Sitzung der
Unterarbeitsgruppe am 6.11.19 erfolgte schwerpunktmäßig ein Erfahrungsaustausch
mit Kollegen aus Bremerhaven.
Im Übrigen wurde
eine kurze Zwischenbilanz zwei Jahre nach Beginn des auf zunächst eine Dauer
von vier Jahren ausgerichtete Modellvorhaben Problemimmobilien gezogen. Die
intensive Arbeit in der Arbeitsgruppe und der hiermit verbundenen Erarbeitung
von Strategien zur Bewältigung der Problematik wurde von sämtlichen Beteiligten
als positiv bewertet. Der Vertreter des MHKBG deutete an, dass seitens des
Ministeriums Überlegungen bestünden, den Arbeitskreis nicht bzw. nicht in
dieser Intensität und Umfang weiterzuführen, da die jeweiligen Strategien zur
Lösung der Problemsituationen umfassend kommuniziert seien. Seitens der
beteiligten Institutionen wurde eine gleichbleibende Intensität der
Arbeitsgruppe verbunden mit einer engmaschigen Betreuung durch das MHKBG auch
bei der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen eingefordert. Eine Entscheidung,
wie bzw. in welcher Form die Arbeitsgruppe weitergeführt wird, wird
voraussichtlich im ersten Quartal 2020 fallen.
6.
Grenzüberschreitender Austausch
Am 20.08.2019
nahmen der Referent des Bürgermeisters und die Leiterin des Fachbereichs 6 –
Bürgerservice und Ordnung an einem Panelgesprek „Huisvesting van
arbeitsmigranten“ im Gemeentehuis van Montferland in Didam teil. Die
niederländischen Gemeinden der Liemers-Region haben das Büro Compans und
Decisio mit einer Untersuchung zum Thema der Unterbringung von Arbeitsmigranten
beauftragt. Dieses Büro hat gegenüber Vertretern der niederländischen Kommunen,
Arbeitgeber, Zeitarbeitsfirmen, Wohnungsbaugesellschaften und Sozialpartnern
erste Ergebnisse vorgestellt. Die Arbeitgeber haben deutlich gemacht, dass sie
auf Arbeitsmigranten angewiesen seien.
Es ist somit davon
auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren Unterkünfte für Arbeitsmigranten
in der deutsch-niederländischen Grenzregion benötigt werden. Es wurden
verschiedene Anliegen der Anwesenden zu diesem Thema ausgetauscht. Die Stadt
Emmerich am Rhein wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden.
Am 23.09.2019 fand
im Rahmen der Zusammenkunft (sog. College-Overleg) der Vertreter der Gemeinden
Montferland, Zevenaar und Emmerich am Rhein im Emmericher Rathaus ein Austausch
zum Thema Unterbringung von Arbeitsmigranten statt.
Ende November 2019 ist der Generalkonsulat Polens, Herr Jakub
Wawrzyliak, zu einem Gespräch beim Bürgermeister zu Gast.
7. Informationsaustausch
mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MHKBG)
Das MHKBG hat
einen Erfahrungsaustausch mit den Bürgermeistern der grenznahen
niederrheinischen Gemeinden angekündigt. Zur Vorbereitung findet zunächst am
20.11.2019 im Ministerium eine Besprechung auf Arbeitsebene statt, an der die
Leiterin des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung gemeinsam mit
Führungskräften der Ordnungsbehörden weiterer 8 Kommunen des Kreises Kleve sowie
einen Vertreter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung des Kreises Kleve teilnehmen
wird. Eine Bericht-erstattung dazu erfolgt in der Sitzung.
8.
Informationsangebote für Arbeitsmigranten
Die
Integrationsbeauftragte hat einen Kompaktwegweiser erstellt, der in vier
Sprachen auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wurde. FB 6 hat den
Uitzendbureaus Hinweis-plakate mit QR-Codes ausgehändigt, über die man die
Informationen unmittelbar in der gewünschten Sprache abrufen kann.
(https://www.emmerich.de/de/inhalt/integrationsbeauftragte/)
Der Caritasverband
bietet seit September 2019 mittwochs von 14 bis 16 Uhr eine Migrationsberatung
für erwachsene Zuwanderer an, die die bestehenden Beratungsangebote ergänzt um
ein Angebot, das sich explizit auch an EU-Zuwanderer richtet.
Eine Übersicht offener
Angebote (z.B. von Beratungs-, offenen Sprachlernangeboten und Treffs) ist auf
Polnisch in der Facebook-Gruppe „Polen in Emmerich“ abrufbar, über die die
Integrationsbeauftragte anlassbezogen auch auf weitere städtische
Veranstaltungen und Angebote aufmerksam macht (beispielsweise
Kindergartenanmeldung, Jobbörse o.ä.)
Grundsätzlich gestaltet sich der Zugang zur Gruppe der Arbeitsmigranten
und damit die Bereitstellung von Informationen zu Angeboten sehr schwierig.
Informationen können nur vermittelt (im Augenblick über die Zeitarbeitsfirmen
und soziale Netzwerke) transportiert werden. Auf diese Weise kann nicht
sichergestellt werden, inwieweit und ob überhaupt die Gruppe erreicht wird. Zusätzlich
erschwert wird die Situation durch oftmals zeitlich begrenzte
Arbeitsverhältnisse, die neben den langen Arbeits- und Fahrtzeiten auch
aufseiten der Arbeitsmigranten das Interesse an und die Möglichkeiten der
Wahrnehmung von lokalen Angeboten reduzieren dürften. Um ggf. Angebote zu
adaptieren, die sich mit Blick auf diese Gruppe andernorts bereits bewährt
haben, steht die Integrationsbeauftragte im Austausch mit anderen Kommunen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1
Peter Hinze
Bürgermeister