Betreff
Wohnsituation von Arbeitsmigranten aus Osteuropa;
hier: 2. Sachstandsbericht der Verwaltung
Vorlage
06 - 16 2042/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019 hat die Verwaltung ihren 1. Sachstandsbericht zur Wohnsituation von Arbeitsmigranten aus Osteuropa vorgestellt. Dem Ratsbeschluss vom 26.02.2019 folgend schließt sich nach 6 Monaten nunmehr der 2. Sachstandsbericht an.

Im Rahmen des Arbeitskreises Osteuropa unter der Federführung des Ersten Beigeordneten haben Führungskräfte des Fachbereichs 5 – Stadtentwicklung, Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung, der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein sowie die Integrationsbeauftragte der Stadt Emmerich am Rhein in 4 Sitzungen Sachstände, Handlungsbedarfe und Maßnahmen untereinander abgestimmt. An der nächsten Sitzung wird darüber hinaus der Leiter des Fachbereichs 7 – Arbeit und Soziales teilnehmen.

In Anlehnung an die Struktur des 1. Sachstandsberichts gliedert sich der folgende Sachstandsbericht zu Entwicklungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wohnsituation von Arbeitsmigranten aus Osteuropa wie folgt:

 

I.      Rahmendaten

 

1.    Bevölkerungsentwicklung

2.    Anzahl der durch Uitzendbureaus genutzten Unterkünfte

 

II.    Maßnahmen auf ordnungsrechtlicher Ebene

 

1.    Bauordnungsrecht

2.    Allgemeines Ordnungsrecht

3.    Melderecht

4.    Abfallrecht

 

III.   Maßnahmen auf informeller Ebene

 

1.    Bürgertelefon

2.    Mängelmelder

3.    Bürger-Dialog

4.    Erfahrungsaustausch „Umgang mit Zuwanderung aus Südosteuropa“ des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB)

5.    Arbeitsgruppe „Quartiersentwicklung/Problemimmobilien“ des Lenkungskreises des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBG)

6.    Grenzüberschreitender Austausch

7.    Informationsaustausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)

8.    Informationsangebote für Arbeitsmigranten

 

 

I. Rahmendaten

1. Bevölkerungsentwicklung

Zum 1. November 2019 hatte Emmerich am Rhein eine Einwohnerzahl (Hauptwohnung) von 32.268 Einwohnern. Davon hatten 9.267 Einwohner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies ergibt einen Ausländeranteil von 28,7 Prozent.

Die Heimatländer der Arbeitsmigranten konzentrieren sich auf Süd-/Osteuropa, insbesondere auf Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien.

In Emmerich am Rhein wohnten am 01.11.2019 2.577 polnische, 605 rumänische, 216 slowakische, 194 ungarische und 47 bulgarische Personen. Im Zeitraum von 01.07.2019 bis 01.11.2019 hat sich die Gesamtzahl dieser Gruppe um 67 erhöht.

 

Osteuropa - Sachstandsbericht - Entwicklung Einwohnerzahl ausgewählter Länder

 

2. Anzahl der durch Uitzendbureaus genutzten Unterkünfte

Im Melderegister sind für die durch Uitzendbureaus genutzten Unterkünfte insgesamt 353 Personen erfasst. Die überwiegende Anzahl der Bewohner ist rumänischer Staatsangehörigkeit.

Es ist zu beobachten, dass polnische Landsleute zunehmend die Unterkünfte der Uitzendbureaus verlassen und eigene Wohnungen anmieten, wobei sie weiterhin bei den Uitzendbureaus beschäftigt sind.

 

 

Die private Vermietung von Wohnungen an Arbeitsmigranten wird seitens der Ordnungsbehörde nur noch erfasst, wenn aufgrund von Beschwerden Sachverhalts-ermittlungen erfolgen. Es sind 21 privat vermietete Immobilien bekannt.

                                    Osteuropa - Sachstandsbericht - Anzahl bekannter Immobilien

 

 

 

Die Verwaltung hat 40 Unterkünfte erfasst, die von sog. Uitzendbureaus zur Unterbringung von Arbeitsmigranten gekauft oder angemietet worden sind.

 

Die Unterkünfte verteilen sich auf die einzelnen Ortsteile wie folgt:

 

Praest                                                                          3

Vrasselt                                                                       1

Leegmeer/Speelberg                                                  8

Innenstadt südlich der Bahnlinie (Zentrum)                14

Hüthum                                                                       4

Elten                                                                            10

 

Die Anzahl der bekannten Immobilien von Uitzendbureaus hat sich wie folgt entwickelt:

Die Horizon Groep hat die Nutzung von drei Immobilien aufgegeben. Eine Immobilie wird durch ein bislang unbekanntes Unternehmen weiterhin genutzt. Die Firma McDoIt hat die Nutzung an einer weiteren Immobilie aufgenommen. Die Firma Alpro Europe hat die Nutzung ihrer Immobilie aufgegeben. Drei weitere Unternehmen sind der Verwaltung bekannt geworden.

Osteuropa - Sachstandsbericht - Anzahl Immobilien nach Uitzendbureau

 

 

II. Ordnungsrechtliche Ebene

 

1. Bauordnungsrecht

Der Sachstand der seitens des Fachbereichs 5 – Stadtentwicklung als untere Bauaufsichtsbehörde eingeleiteten und bereits im 1. Sachstandsbericht aufgeführten bauordnungsrechtlichen Verfahren stellt sich wie folgt dar:

 

a) Innenstadt – ungenehmigter Ausbau eines Dachgeschosses

 

Im Dezember 2018 wurden Arbeiten zum ungenehmigten Ausbau des Dachgeschosses mit 3 Gastzimmern zu Wohnzwecken stillgelegt. Trotz mehrerer Rücksprachen mit dem Geschäftsführer des Uitzendbureaus wurde ein vollständiger Bauantrag nicht vorgelegt. Das Gebäude ist inzwischen nicht mehr bewohnt und steht zum Verkauf. 

 

 

b)  Innenstadt – ungenehmigte Nutzungsänderung von vorhandenen Wohnräumen zu

     Beherbergungsräumen

 

Im Frühjahr 2019 wurde ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet. Aufgrund der dennoch erfolgten Nutzungsaufnahme wurden Zwangsgelder festgesetzt und gezahlt. Das seitens des Eigentümers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf initiierte Gerichtsverfahren stockt, da der Kläger zunächst eine einvernehmliche Klärung der bauordnungsrechtlichen Situation mit der Stadt angestrebt hat, diese aber bis jetzt nicht konkretisiert hat. Die Stadt Emmerich am Rhein hat das VG gebeten, das verwaltungsgerichtliche Verfahren stringent fortzuführen.

Im September 2019 wurde in Bezug auf die Umwehrung der auf einer Garage befindlichen Terrasse ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.

 

 

c)  Elten - ungenehmigte Nutzung bzw. Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in Form

     der Vermietung von Gastzimmern an Arbeitsmigranten

 

Gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung zur Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Wohngebäudes in Form der Vermietung von Gastzimmern an Arbeitsmigranten haben die Eigentümer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Das VG Düsseldorf hat die Untersagungsverfügung in einem Eilverfahren im Wesentlichen bestätigt; gegen diesen Beschluss haben die Eigentümer Beschwerde vor dem OVG NRW eingelegt.

 

 

d)  Hüthum – genehmigte Nutzung eines Mehrfamilienhauses 

 (zu 1. Sachstandsbericht Ziffer I – Hinweis Bürger Mai 2019)

 

Nach kurzzeitigem Leerstand wird ein Gebäude, das in der Vergangenheit zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wurde und seit einigen Jahren der Unterbringung von Arbeitsmigranten dient, wieder von Arbeitsmigranten bewohnt. Vertreter der Fachbereiche 5, 6 und der KBE haben den Eigentümer des Hauses und die Vertreter des Uitzendbureaus in einem Gespräch Anfang Juli 2019 auf die bauordnungs-rechtlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben hingewiesen. Das Verhalten der vorherigen Nutzer hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden der Nachbarschaft geführt. Vor diesem Hintergrund fand im August 2019 auf Initiative eines Ratsmitglieds unter Federführung des Bürgermeisters ein Gespräch zwischen dem Geschäftsführer des Uitzendbureaus und dem angrenzenden Nachbarn statt. Man verständigte sich auf einen regelmäßigen Austausch unter den Nachbarn. Beschwerden hinsichtlich bauordnungs- und ordnungsrechtlicher Rechtsverstöße blieben seitdem aus.

 

 

e) Speelberg Nahe Grenze – genehmigte Nutzung von Beherbergungsräumen

 

Am Rande Speelbergs nahe der Grenze zu den Niederlanden wurde ein ehemaliges Hotel, das bisher zur Unterbringung von Asylbewerbern diente, seitens des Eigentümers an ein deutsches Zeitarbeitsunternehmen aus Bockhorn vermietet. Gem. Mietvertrag werden dort seit dem 01.09.2019 25 Arbeitsmigranten jeweils für einen vorübergehenden Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr untergebracht. FB 5 und FB 6 wurden frühzeitig über die Nutzung informiert und haben in mehreren Terminen den Eigentümer über die bauordnungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben informiert. Bauordnungsrechtlich und ordnungsrechtlich relevante Rechtsverstöße liegen derzeitig nicht vor.

 

 


2. Allgemeines Ordnungsrecht

 

Auslöser für ein Eingreifen der Ordnungsbehörde sind in der Regel Beschwerden aus der Nachbarschaft, die sich auf das Verhalten der Bewohner/innen beziehen.

Die Fälle, in denen die Ordnungsbehörde im Zusammenhang mit der Wohnsituation der Arbeitsmigranten aus Osteuropa tätig geworden ist, betreffen schwerpunktmäßig

Verstöße gegen

·         § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW) –

      Verbrennen im Freien,

·         § 9 LImschG NRW – Schutz der Nachtruhe

·         § 11a LImschG NRW – Laufenlassen von Motoren

·         § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz – Abfallentsorgung

 

In der Regel führt die direkte Kontaktaufnahme der Ordnungsbehörde mit den Uitzendbureaus zu einer Änderung des Verhaltes innerhalb weniger Tage. Immer wieder wird auch der Kontakt zwischen den Nachbarn und dem betreffenden Uitzendbureau vermittelt. Die Ordnungsbehörde kontrolliert die von den Uitzendbureaus angekündigten Maßnahmen.

Auf ordnungsrechtlicher Ebene ist grundsätzlich die Zusammenarbeit mit den Uitzendbureaus besser als die mit den Privateigentümern, zu deren Immobilien Beschwerden eingehen.

Generell ist festzuhalten, dass die Anzahl der Beschwerden abgenommen hat.

 

 

3. Melderecht

 

Auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes wurden die Uitzendbureaus, bei denen die melderechtliche Erfassung im Melderegister Abweichungen zur augenscheinlichen Bewohnung ergab, aufgefordert entsprechende An-/Abmeldungen zu veranlassen. Diese Meldepflichten wurden sodann erfüllt.

Ordnungsrechtlich musste bisher in einem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Geldbuße verhängt werden. In zwei weiteren Fällen wurde nach mehrfachen Aufforderungen zur Auskunftserteilung ein Bußgeld angedroht. Nach Androhung erfolgte die Mitteilung.

 

 

4. Abfallrecht

 

Alle von Uitzendbureaus genutzten Immobilien wurden inzwischen seitens der KBE mit Abfallbehältern entsprechend der dort wohnenden Anzahl von Personen ausgestattet. Ein Uitzendbureau liefert darüber hinaus regelmäßig Restmüll beim Städtischen Bauhof gegen entsprechendes Entgelt ab. Daher wurden darüber hinaus alle Uitzendbureaus angeschrieben und noch einmal auf die Pflicht zur Nutzung der Mülltonnen hingewiesen. In den letzten Monaten sind sehr wenig Beschwerden im Bereich der Abfallentsorgung eingegangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Informelle Ebene

 

1. Bürgertelefon

 

Beschwerden im Zusammenhang mit der Unterbringung von Arbeitsmigranten gehen nicht mehr über das geschaltete Bürgertelefon ein. Die Kontaktaufnahme erfolgt seit September 2019 mit der entsprechenden Sachbearbeiterin, die im Fachbereich 6 u.a. als zentrale Ansprechpartnerin im Zusammenhang mit Arbeitsmigranten zur Verfügung steht. 

 

 

2. Mängelmelder

 

Für schriftliche Beschwerden und Anregungen steht der Mängelmelder der Verwaltung zur Verfügung. Hier sind im 2. Halbjahr 2019 12 Hinweise zum Bezug von Wohnungen/Häusern durch Arbeitsmigranten und konkrete Beschwerden hinsichtlich des Verhaltens von in der Nachbarschaft lebenden Arbeitsmigranten eingegangen.

Die 12 Mängelmeldungen betrafen folgende Themenfelder:

·         Müll (3)

·         Lärm (5)

·         Unangepasstes Verhalten (4)

 

 

3. Bürger-Dialog

 

Am 26.06.2019 fand zum Thema Unterbringung von Arbeitsmigranten aus Osteuropa ein Bürger-Dialog bezogen auf den Ortsteil Elten in der Luitgardisschule statt. Ca. 25 Personen, die in der Nachbarschaft von Unterkünften in Elten und anderen Ortsteilen wohnen, waren neben Vertretern der Politik und Vertretern des Uitzendbureaus Horizon Groep der Einladung gefolgt.

Zu diesem Zeitpunkt wurden 11 Unterkünfte von der Horizon Groep betreut, eine weitere Unterkunft steht im Eigentum eines anderen Uitzendbureaus. Von den 11 Unterkünften stehen inzwischen 2 Immobilien leer, 1 Haus wurde von einem privaten Eigentümer übernommen und weiterhin zur Unterbringung von Arbeitsmigranten genutzt.

Wiederholt wurde seitens der Nachbarschaft das Verhalten der Bewohner/innen bemängelt. Hier wurde der Kontakt zwischen der Nachbarschaft und den anwesenden Vertretern des Uitzendbureaus vermittelt.

Am 26.09.2019 schloss sich ein Bürger-Dialog bezogen auf die Innenstadt in der Gesamtschule an. Unter der Anwesenden waren ca. 10 betroffene Bürger/innen, d.h. Bewohner oder Eigentümer von Nachbargebäuden zu Unterkünften von Arbeitsmigranten. Schwerpunktmäßig wurde das Verhalten der Bewohner einer Immobilie in der Innenstadt beklagt. Den Eigentümern von Nachbarimmobilien wurden die Kontaktdaten des verantwortlichen Uitzendbureaus übermittelt.

 

In Bezug auf weitere Immobilien wurde das Fahren von PKW im alkoholisierten Zustand   und Sperrmüll im Hinterhof angesprochen. Betr. eines privat vermieteten Mehrfamilienhauses wurde auf eine wechselnde polnische Bewohnerschaft hingewiesen.

 

Es waren Vertreter aller betroffenen Uitzendbureaus und bekannte Privateigentümer zur Teilnahme am Bürger-Dialog eingeladen. Vertreter der Uitzendbureaus Horizon Groep und Mc-Do-It sowie ein Privateigentümer sind der Einladung gefolgt. Darüber hinaus hat der Geschäftsführer der Fides Uitzendgroep aus eigenem Antrieb an der Versammlung teilgenommen. Die Fides Uitzendgroep hat angekündigt, in der Steinstraße ein Büro zur Vermittlung von Arbeitskräften anzumieten.

 

Die Bürgerdialoge sind abgeschlossen. Da in den Ortsteilen Hüthum und Vrasselt jeweils nur 4 bzw. eine Immobilie zur Unterbringung von Arbeitsmigranten genutzt werden und hier aktuell keine Beschwerden vorliegen, hält die Verwaltung Bürgerdialoge dort für entbehrlich.

 

 

4. Erfahrungsaustausch „Umgang mit Zuwanderung aus Südosteuropa“ des Nordrhein-  

    Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB)

 

Der seitens des NWStGB initiierte Erfahrungsaustausch auf kommunaler Ebene wird Anfang 2020 mit einem Fachtag zum Thema Neu-Zuwanderung von EU2-Bürger/innen und Flüchtlingen bei der Stadt Dortmund fortgesetzt, an dem die Integrationsbeauftragte teilnehmen wird.

 

 

5. Arbeitsgruppe „Quartiersentwicklung/Problemimmobilien“ des Lenkungskreises des   

    Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-

    Westfalen (MHKBG)

 

Im Oktober 2019 wurde seitens des MHKGB der Leitfaden „Modellvorhaben Problemimmobilien – Kommunale Strategien zum Umgang mit stark vernachlässigten Wohngebäuden“ herausgegeben. Die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs 5 – Stadtentwicklung hat der Vorstellung des Leitfadens am 02.10.2019 beigewohnt und am 06.11.2019 an der Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Quartiersentwicklung/Problemimmo-bilien“ teilgenommen.

 

Der Leitfaden bereitet im Wesentlichen die bekannten und überwiegend in der Bauordnung des Landes NRW, dem Wohnungsaufsichtsgesetz NRW sowie dem Baugesetzbuch geregelten Maßnahmen zur Ahndung von Rechtsverstößen sowie zur Instandhaltung / Aufwertung der Gebäude auf. Neue Rechtsinstrumente bzw. gesetzliche Regelungen werden nicht benannt und sind, so die Aussage des MHKBG, auch nicht beabsichtigt.

In der Sitzung der Unterarbeitsgruppe am 6.11.19 erfolgte schwerpunktmäßig ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus Bremerhaven.

Im Übrigen wurde eine kurze Zwischenbilanz zwei Jahre nach Beginn des auf zunächst eine Dauer von vier Jahren ausgerichtete Modellvorhaben Problemimmobilien gezogen. Die intensive Arbeit in der Arbeitsgruppe und der hiermit verbundenen Erarbeitung von Strategien zur Bewältigung der Problematik wurde von sämtlichen Beteiligten als positiv bewertet. Der Vertreter des MHKBG deutete an, dass seitens des Ministeriums Überlegungen bestünden, den Arbeitskreis nicht bzw. nicht in dieser Intensität und Umfang weiterzuführen, da die jeweiligen Strategien zur Lösung der Problemsituationen umfassend kommuniziert seien. Seitens der beteiligten Institutionen wurde eine gleichbleibende Intensität der Arbeitsgruppe verbunden mit einer engmaschigen Betreuung durch das MHKBG auch bei der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen eingefordert. Eine Entscheidung, wie bzw. in welcher Form die Arbeitsgruppe weitergeführt wird, wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020 fallen.

6. Grenzüberschreitender Austausch

 

Am 20.08.2019 nahmen der Referent des Bürgermeisters und die Leiterin des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung an einem Panelgesprek „Huisvesting van arbeitsmigranten“ im Gemeentehuis van Montferland in Didam teil. Die niederländischen Gemeinden der Liemers-Region haben das Büro Compans und Decisio mit einer Untersuchung zum Thema der Unterbringung von Arbeitsmigranten beauftragt. Dieses Büro hat gegenüber Vertretern der niederländischen Kommunen, Arbeitgeber, Zeitarbeitsfirmen, Wohnungsbaugesellschaften und Sozialpartnern erste Ergebnisse vorgestellt. Die Arbeitgeber haben deutlich gemacht, dass sie auf Arbeitsmigranten angewiesen seien.

 

 

Es ist somit davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren Unterkünfte für Arbeitsmigranten in der deutsch-niederländischen Grenzregion benötigt werden. Es wurden verschiedene Anliegen der Anwesenden zu diesem Thema ausgetauscht. Die Stadt Emmerich am Rhein wird über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden.

Am 23.09.2019 fand im Rahmen der Zusammenkunft (sog. College-Overleg) der Vertreter der Gemeinden Montferland, Zevenaar und Emmerich am Rhein im Emmericher Rathaus ein Austausch zum Thema Unterbringung von Arbeitsmigranten statt.

 

Ende November 2019 ist der Generalkonsulat Polens, Herr Jakub Wawrzyliak, zu einem Gespräch beim Bürgermeister zu Gast.

 

 

7. Informationsaustausch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und

    Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)

 

Das MHKBG hat einen Erfahrungsaustausch mit den Bürgermeistern der grenznahen niederrheinischen Gemeinden angekündigt. Zur Vorbereitung findet zunächst am 20.11.2019 im Ministerium eine Besprechung auf Arbeitsebene statt, an der die Leiterin des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung gemeinsam mit Führungskräften der Ordnungsbehörden weiterer 8 Kommunen des Kreises Kleve sowie einen Vertreter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung des Kreises Kleve teilnehmen wird. Eine Bericht-erstattung dazu erfolgt in der Sitzung.

 

 

8. Informationsangebote für Arbeitsmigranten

 

Die Integrationsbeauftragte hat einen Kompaktwegweiser erstellt, der in vier Sprachen auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wurde. FB 6 hat den Uitzendbureaus Hinweis-plakate mit QR-Codes ausgehändigt, über die man die Informationen unmittelbar in der gewünschten Sprache abrufen kann. 

(https://www.emmerich.de/de/inhalt/integrationsbeauftragte/)

 

Der Caritasverband bietet seit September 2019 mittwochs von 14 bis 16 Uhr eine Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer an, die die bestehenden Beratungsangebote ergänzt um ein Angebot, das sich explizit auch an EU-Zuwanderer richtet.

 

Eine Übersicht offener Angebote (z.B. von Beratungs-, offenen Sprachlernangeboten und Treffs) ist auf Polnisch in der Facebook-Gruppe „Polen in Emmerich“ abrufbar, über die die Integrationsbeauftragte anlassbezogen auch auf weitere städtische Veranstaltungen und Angebote aufmerksam macht (beispielsweise Kindergartenanmeldung, Jobbörse o.ä.)

 

Grundsätzlich gestaltet sich der Zugang zur Gruppe der Arbeitsmigranten und damit die Bereitstellung von Informationen zu Angeboten sehr schwierig. Informationen können nur vermittelt (im Augenblick über die Zeitarbeitsfirmen und soziale Netzwerke) transportiert werden. Auf diese Weise kann nicht sichergestellt werden, inwieweit und ob überhaupt die Gruppe erreicht wird. Zusätzlich erschwert wird die Situation durch oftmals zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse, die neben den langen Arbeits- und Fahrtzeiten auch aufseiten der Arbeitsmigranten das Interesse an und die Möglichkeiten der Wahrnehmung von lokalen Angeboten reduzieren dürften. Um ggf. Angebote zu adaptieren, die sich mit Blick auf diese Gruppe andernorts bereits bewährt haben, steht die Integrationsbeauftragte im Austausch mit anderen Kommunen.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister