hier: Konzeption der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erweiterung des Außen- und
Ordnungsdienstes des Fachbereichs 6 – Bürgerservice und Ordnung als örtliche
Ordnungsbehörde um 3 Vollzeitstellen und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen
der Planung 2020 des Budgets 601 entsprechende Personal- und Sachaufwendungen
sowie investive Mittel zu berücksichtigen.
Sachdarstellung :
Die Konzeption
gliedert sich wie folgt:
1) Organisation
2) Dienstliche Befugnisse
3) Aufgaben
4) Dienstliche Beziehungen
5) Anforderungsprofil
6) Ausstattung des Arbeitsplatzes
7) Sachausstattung
8) Gesundheitsvorsorge
9) Phase der Einarbeitung
10) Finanzieller Aufwand
1)
Organisation
Im Team des Außen-
und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde sind die Aufgabenbereiche
ordnungsbehördlicher Außendienst und Überwachung des ruhenden Verkehrs
zusammengefasst.
Aktuell sind dem Team
Außen- und Ordnungsdienst 4 Mitarbeiterinnen und 2 Mitarbeiter auf 5,6 Stelle
zugeordnet. 3,7 Stellenanteile beziehen sich auf Vollzugs- und
Ermittlungstätigkeiten im Außendienst, 1,9 Stellenanteilen sind herausgehobene
Sachbearbeitertätigkeiten (Bestattungsgesetz, Kampfmittelverordnung,
Obdachlosigkeit, Wohnungsaufsicht, Verkehrs- und allgemeine
Ordnungswidrigkeiten) im Innendienst zugewiesen.
Es ist beabsichtigt 3
Vollzeitstellen für Vollzugs- und Ermittlungstätigkeiten im Außendienst
insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende einzurichten und somit das
Team des Außen- und Ordnungsdienstes zu einem Kommunalen Ordnungsteam zu
erweitern.
Ordnungsbehörde / Aufgaben |
AZ/Wo |
Stellenanteil |
Kommunales
Ordnungsteam |
|
|
allgemeine
ordnungsbehördliche Angelegenheiten (Stellenanteil 0,25), ordnungsbehördl.
Außendienst (0,75) |
41,00 |
1,00 |
allgemeine
ordnungsbehördliche Angelegenheiten (0,75), ordnungsbehördl. Außendienst
(0,25) |
41,00 |
1,00 |
Verkehrsordnungswidrigkeiten
(0,9), Überw. Ruhender Verkehr Außendienst (0,1) |
39,00 |
1,00 |
Überw.
Ruhender Verkehr Außendienst |
39,00 |
1,00 |
Überw.
Ruhender Verkehr Außendienst |
39,00 |
1,00 |
Überw.
Ruhender Verkehr Außendienst |
22,83 |
0,59 |
Ordnungsbehördlicher
Außendienst |
39,00 |
1,00 |
Ordnungsbehördlicher
Außendienst |
39,00 |
1,00 |
Ordnungsbehördlicher
Außendienst |
39,00 |
1,00 |
In den Abendstunden
und am Wochenende erfolgt der Außendienst zukünftig in Doppelbesetzung (Di-Fr
17 bis 22:30 Uhr sowie Sa+So abends 17 bis 1 Uhr). Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung
in diesen Zeiträumen kann aktuell nicht durch vorhandene Mitarbeiter abgedeckt
werden. Daher ist der Einsatz einer 3. Kraft notwendig. Diese wird das Team des
Außendienstes tagsüber Di-Fr von 12 bis 18 Uhr verstärken und damit bisherige
Zeitlücken abdecken. Die 3 neuen Kräfte wechseln schichtweise die
Einsatzzeiten. Bei Urlaubs- und Krankheitsfällen wird nur die Doppelbesetzung
am Abend und am Wochenende eingesetzt.
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag /
Sonntag |
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RV 1 |
7:00-15:00 |
7:00-15:00 |
7:00-15:00 |
7:00-18:00 |
7:00-13:00 |
|
RV 2 |
7:00-15:00 |
7:00-15:00 |
7:00-15:00 |
7:00-18:00 |
7:00-13:00 |
|
RV 3 |
8:00-14:00 |
8:00-14:00 |
8:00-14:00 |
8:00-13:00 |
|
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MA 1 |
|
17:00-22:30 |
17:00-22:30 |
17:00-22:30 |
17:00-01:00 |
17:00-01:00 |
MA 2 |
|
17:00-22:30 |
17:00-22:30 |
17:00-22:30 |
17:00-01:00 |
17:00-01:00 |
MA 3 |
|
12:00-18:00 |
12:00-18:00 |
12:00-18:00 |
12:00-18:00 |
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RV 1 - 3: Mitarbeiter
Überwachung des ruhenden Verkehrs |
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MA 1 - 3: Neue
Mitarbeiter Ordnungs- und Außendienst |
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Langfristiges Ziel
ist es, die Wahrnehmung aller Vollzugs- und Ermittlungstätigkeiten, d.h.
bezogen auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die allgemeinen
ordnungsrechtlichen Aufgaben, auf alle 7 Stellenanteile zu übertragen. Jede/r
Mitarbeiter/in soll jede Aufgabe wahrnehmen können, um eine Vertretung und
Sondereinsätze gewährleisten zu können.
Innerhalb des
Kommunalen Ordnungsteams wird eine Teamleitung installiert, die für die
Koordination der Arbeitseinsätze und die Ablauforganisation zwischen Außen- und
Innendienst sowie die Überwachung der Dokumentation und die Berichterstattung
verantwortlich ist.
In Folge des
altersbedingten Ausscheidens von 2 Mitarbeiterinnen (1,5 Stellen) im
Außendienst mit Schwerpunkt Überwachung des ruhenden Verkehrs innerhalb der
nächsten 5 Jahre wird bei der Nachbesetzung die Bereitschaft zum Schichtdienst
vorausgesetzt. Ziel ist eine flexiblere Einsatzeinteilung.
2)
Dienstliche Befugnisse
Alle
Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungsbehörde sind Vollzugsdienstkräfte im
Sinne des § 13 Ordnungsbehördengesetz i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungs-vollstreckungsgesetz
NRW. Sie sind verpflichtet, einen Dienstausweis bei sich zu tragen.
Folgende Befugnisse sind Ihnen
übertragen:
·
Vollzug
von Maßnahmen zur Durchsetzung des Ordnungsrechts
·
Sanktionierung
von Ordnungswidrigkeiten vor Ort (Verwarnung, Verwarngeld)
·
Anwendung
von Standardmaßnahmen gem. § 24 OBG i.V.m. Polizeigesetz,
wie
z.B. Befragung von Personen, Erhebung von Personaldaten, Identitätsfeststellung
(ohne erkennungsdienstliche Maßnahmen), personenbezogene Datenerhebung bei
Veranstaltungen, Platzverweisung, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung von Personen,
Sachen und Wohnungen sowie Sicherstellung von Sachen.
3)
Aufgaben
des Außen- und Ordnungsdienstes
Dem
ordnungsbehördlichen Außendienst sind regelmäßig wiederkehrende und anlassbezogene Aufgaben übertragen. Eine
Kontinuität kann aktuell nur bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs
sichergestellt werden. Kontrolltätigkeiten werden anlassbezogen und in
unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Zukünftig soll hier eine Regelmäßigkeit
erzielt werden. Die anlassbezogenen Kontrollen bei Veranstaltungen werden
erweitert.
a)
Regelmäßig
wiederkehrende Aufgaben
·
Gewerbe-
und gaststättenrechtliche Angelegenheiten
Gaststätten- und Spielhallenabnahmen
vor Erlaubniserteilung
Zukünftig: Regelmäßige
Kontrollen von Gaststätten, Spielhallen, Wettbüros im Hinblick auf
Jugendschutz, Einhaltung Betriebszeiten, Überwachung Auflagen, Nichtraucherschutz,
Glücksspielrecht, Nachtruhe
·
Aufgaben
nach dem Landeshundegesetz
Ermittlung im Rahmen Haltung gefährlicher Hunde
Überwachung Anleinpflicht
Zukünftig: Regelmäßige Kontrolle in Innenstadt und Parks
·
Örtliche
Ermittlung betr. Einwohnermeldeangelegenheiten,
Verwarnung Kommunales Ordnungsteam,
OWiVerfahren Bürgerbüro
Zukünftig: Ausweitung
auf Zeiträume außerhalb der Dienstzeiten
·
Überwachung
ruhender Verkehr
Zukünftig: Ausweitung in die Abendstunden und auf das Wochenende
Regelmäßige Kontrollgänge im Stadtgebiet und
in den Ortsteilen:
·
Kontrollen
betr. Verstöße gegen Ordnungsbehördliche Verordnung Sicherheit und Ordnung -
z.B. Verunreinigungen, Hundekot, „Wildpinkeln“, störender Alkoholgenuss,
Füttern von Tauben, wildes Plakatieren, aggressives Betteln
·
Überprüfung
Nutzung Kinderspielplätze, Skateranlage, Schulhöfe; Präsenz in Rheinpark und
Gisbert-Lensing-Park
·
Kontrolle
Schäden an Verkehrsschildern, Bänken, Tische, Laternen
- Meldung an die KBE
·
Kontrolle
betr. Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (z.B. Wegwerfen von
Gegenständen, wilde Müllkippen) – Verwarnung Kommunales Ordnungsteam,
OWiVerfahren KBE bzw. Untere Umweltschutzbehörde
·
Kontrolle
unerlaubte Sondernutzung – abgemeldete KfZ, Container, Gerüste Werbeaufsteller
etc.
b) Anlassbezogene Aufgaben
·
Überprüfung
aufgrund Beschwerden aus Bevölkerung betr. Verunreinigung, Lärmbelästigung,
Vandalismus
·
Präsenz
bei Veranstaltungen, insbesondere zur Überwachung des Jugend- und
Immissionsschutzes, ggfs. sicherheitstechnische Auflagen
Regelmäßige
Veranstaltungen (chronologisch im Jahr)
·
Kinderkarneval
Ortsteil Elten
·
Tulpensonntag
Emmerich Innenstadt
·
Schützenfest
St. Georg Hüthum (Umzug / Disco / Zeltveranstaltungen)
·
„Kalkar
on wheels“
·
Schützenfest
St. Johannes Dornick
·
Schützenfest
St. Johannes Praest
·
Kirmes
Emmerich Innenstadt, Feuerwerk Montag
·
Schützenfest
Borussia (Kapaunenberg, ggfs. nur Umzug)
·
Emmerich
im Lichterglanz: Feuerwerk, verkaufsoffener Sonntag / mit Polizei
·
Schützenfest
St. Martinus Elten
·
Schützenfest
St. Sebastianus und St. Michael (Kapaunenberg, ggfs. nur Umzug)
·
Streetfoodfestival
·
Schützenfest
St. Antonius Vrasselt
·
Kirmes
Ortsteil Elten
·
Lichtermarkt
Innenstadt
·
Adventsmarkt
Hüthum
·
St.
Martin Innenstadt, Leegmeer, Speelberg, Vrasselt, Dornick, Praest, Hüthum,
Elten
·
Weihnachtsmarkt
Ortsteil Elten
4)
Dienstliche Beziehungen und Erreichbarkeit
Die Mitarbeiter
des ordnungsbehördlichen Außendienstes erhalten ihre Aufträge vom Innendienst
des Kommunalen Ordnungsteams und geben ihre Feststellungen an diesen zur
Verarbeitung weiter. In dringenden Einzelfällen nehmen sie direkt Kontakt zu
Mitarbeitern anderer Organisationseinheiten der Verwaltung (Kommunalbetriebe,
Jugendamt, Bauaufsicht, Feuerwehr) sowie zur Polizei auf.
Sie werden mit Smartphones
ausgestattet. Sie sind nur den Innendienst oder – analog der Rufbereitschaft –
über die Polizei erreichbar.
5)
Anforderungsprofil / Qualifikation / Eingruppierung
Die Entgeltordnung
zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen in NRW (TVöD VKA)
sieht für Mitarbeiter des ordnungsbehördlichen Außendienstes kein einheitliches
Anforderungsprofil und somit auch keine einheitliche Eingruppierung vor.
Die Mitarbeiter
müssen aufgrund der verschiedenen anzuwendenden Rechtsgrund-lagen über
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse verfügen und in der Lage sein,
innerhalb ihres Ermessensspielraums selbständig zu entscheiden. Aufgrund ihrer
dienstlichen Befugnisse (s. Ziffer 2) greifen sie im Einzelfall in Grundrechte
von Personen ein.
Vor diesem
Hintergrund wird eine abgeschlossene Ausbildung zum
Verwaltungs-fachangestellten bzw. der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I als
unabdingbar angesehen und eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8
vorgeschlagen.
Im Rahmen eines
Praxisdialogs der FHöV Köln „Kommunale Ordnungsdienste in NRW: Quo vadis?“ am
14.11.2019, an dem der Erste Beigeordnete und die Leiterin des Fachbereichs 6 –
Bürgerservice und Ordnung teilgenommen haben, wurde die Notwendigkeit der
fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter unterstrichen.
Das
Anforderungsprofil stellt sich wie folgt dar:
Ordnungsbehördlicher
Außendienst - Anforderungsprofil |
|
|
|
◉ |
Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r |
◉ |
Erfahrung in der Anwendung von Rechtsgrundlagen |
◉ |
Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungsrecht |
◉ |
Fundierte Kenntnisse der gängigen
EDV-Standardanwendungen, insbesondere in den MS-Office Programmen Word und
Excel, sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich kurzfristig in individuelle
EDV-Anwendungen einzuarbeiten |
◉ |
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift |
◉ |
mind. 1 Fremdsprache wünschenswert |
◉ |
nachgewiesene, ausreichende körperliche Konstitution
(z.B. Sportabzeichen, ärztl. Attest) |
◉ |
Führerschein Klasse B |
|
|
◉ |
Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung und zur
regelmäßigen |
◉ |
Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßiger Fortbildung, |
|
|
◉ |
kommunikative Persönlichkeit mit der Bereitschaft, den
Dienst |
◉ |
verbindliches Auftreten und sehr gute Umgangsformen |
◉ |
gutes Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit, Konflikte
|
Im Rahmen der
Personalentwicklung haben einige Kommunen in NRW begonnen, selbst
Verwaltungsfachangestellte für den Differenzierungsbereich Ermittlungs- und
Vollzugsaufgaben auszubilden. Die theoretische Ausbildung entspricht dem
Aus-bildungsplan der Verwaltungsfachangestellten, die praktische Ausbildung
findet hingegen ausschließlich im Ermittlungs- und Vollzugsdienst statt. Ggfs.
ist im Hinblick auf spätere Nachbesetzung das Angebot einer solchen Ausbildung
denkbar.
6)
Ausstattung Arbeitsplatz
Das Kommunale Ordnungsteam wird 2020 seine
Büroräume in die Steinstraße 21 verlegen. Vor dem Hintergrund, dass die neuen
Mitarbeiter hauptsächlich im Außendienst eingesetzt sind, ist zunächst die
Einrichtung eines zusätzlichen Büroarbeitsplatzes vorgesehen.
Zur Erfassung der Ordnungswidrigkeiten wird
die Software WinOWiG genutzt werden, bestehend aus den drei Komponenten WiNOWiG mobil - zur
Erfassung von Ordnungswidrigkeiten, WiNOWiG desktop - zur Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeiten und ggfs. dem WiNOWiG Auftrags- und
Meldungsmanagement. Die Erfassung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt über
das Smartphone.
Verwarngelder werden im Außendienst nur unbar vereinnahmt.
Hier sind entsprechende mobile Geräte zur Verfügung zu stellen.
7)
Sachausstattung
Ordnungsbehördlicher
Außendienst - Sachausstattung |
|
|
|
◉ |
Einheitliche Uniform (Hose, Jacke, Poloshirt) |
|
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): |
◉ |
Stichsichere Weste |
◉ |
Schnitt- und durchstichsichere Handschuhe |
◉ |
Sicherheitsschuhe |
◉ |
Warnweste |
◉ |
Reizgas |
◉ |
Einweg-Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel |
◉ |
Einweg-Schuhschutz, Einweg-Schutzoverall |
◉ |
Gehörschutz |
◉ |
Handlampe |
◉ |
Erste-Hilfe-Ausrüstung |
|
|
◉ |
Smartphone |
◉ |
Werkzeug |
◉ |
PKW (Kombi, 5 Türen) mit Beschriftung |
8)
Gesundheitsvorsorge
Aufgrund der Infektionsgefahr sind entsprechende arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
und Impfungen anzubieten.
9)
Phase der Einarbeitung
Die Einarbeitung
erfolgt auf Grundlage eines noch zu erstellenden Qualifizierungs- und
Einarbeitungsplans.
Die wesentlichen
Bestandteile des Qualifizierungs- und Einarbeitungsplans stellen sich wie folgt
dar:
·
Lehrgang
StudienInstitutNiederrheinN für den Kommunalen Ordnungsdienst
Grundlagen: 6 Tage im Zeitraum Februar
bis April
(Staats-, Verwaltungs- und
Ordnungsrecht; Einsatzkommunikation,
Zusammenarbeit Polizei und
Ordnungsamt)
Vertiefung: 3 Tage im Zeitraum August
bis September
(Grundsätze der Gefahrenabwehr, Deeskalation,
Fremd- und Eigenschutz)
·
Hospitation
Polizei, Leitstelle
·
Hospitation
Kommunaler Ordnungsdienst anderer Städte (z.B. Kleve)
·
Hospitation
innerhalb der Verwaltung in den Organisationseinheiten:
FB 5, FB 7, STST 18, FB 4 Jugendamt
und KBE
·
Speziell
auf das Verhalten bei Einsätzen und auf die Eigensicherung abgestimmte
Trainings, ggfs. in Zusammenarbeit mit der Polizei
·
Schulung
RSG3-Gerät (Reizgas)
Der selbständige
Einsatz auf der Straße erfolgt erst nach Abschluss dieser
Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme am Lehrgang des SINN im Zeitraum
Februar bis September 2021 ist unter Berücksichtigung der vorhandenen
Ausbildung allerdings nach Dienstaufnahme vertretbar.
10) Finanzieller Aufwand
Finanzieller
Aufwand |
pro Jahr |
2020 anteilig |
Planung
Budget 601 / Sachkonten |
|
|
|
|
|
1.100.02.02.01 |
|
Personalaufwand |
|
|
|
◉ |
3 MA EG 8 TVöD |
172.500,00
€ |
86.250,00
€ |
50120000
ff. |
|
Aufwand Ausstattung und
Qualifizierung |
|
|
|
◉ |
Uniform, PSA, Werkzeug |
3.000,00
€ |
3.000,00
€ |
54120000: 1.000 €, |
◉ |
Lehrgang SINN (2021) |
4.170,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
◉ |
Training |
1.000,00
€ |
1.000,00
€ |
54120000 |
|
Hardware / Software |
|
|
|
◉ |
Aufrüstung WinOWiG, Beschaffung
Smart-phones, Terminal bargeldlose Zahlung |
Ermittlung
des Aufwandes sowie Prüfung der Veranschlagung entsprechender Mittel erfolgt
bis Anfang 2020 |
||
|
Investition |
|
|
|
◉ |
1 KfZ 5 Türen, Kennzeichnung |
15.500,00
€ |
15.500,00
€ |
7.006017: |
|
KfZ-Unterhaltung |
|
|
|
◉ |
Steuern, Versicherung |
1.700,00
€ |
820,00
€ |
52510000
u 54450000 |
Weiteres Vorgehen:
Sofern sich der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein für die Einrichtung eines Kommunalen
Ordnungsdienstes entsprechend des o.a. Konzepte ausspricht, werden ab 2020 im
Stellenplan 3 EG 8 -Stellen eingerichtet und im Budget 601 die o.a.
Aufwendungen veranschlagt. Nach Inkrafttreten des Haushaltsplan 2020 erfolgen
die Stellenaus-schreibungen. Ein Einsatz auf der Straße erfolgt in Abhängigkeit
vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung und dem Abschluss der Hospitationen und
Qualifizierungsmaßnahmen. Aus Sicht der Verwaltung werden die neuen Mitarbeiter
des Kommunalen Ordnungsteams frühestens ab 01.09.2020 ihren Dienst aufnehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Produkt: 1.100.02.02.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister