hier: Entwurf der Richtlinien
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden
Entwurfes eine Richtlinie zur Förderung innerstädtischer Investitionsvorhaben
mit einem Stellplatzablöse-Zuschuss auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Die
Finanzierung soll ab dem Haushalt 2020 sichergestellt werden.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 03.09.2019 ist in den Tagesordnungspunkten
17-20 über die Reduzierung der Stellplatzablösesätze beraten worden. Hierbei
wurde insbesondere darüber diskutiert, die Stellplatzsatzung der Stadt Emmerich
anzupassen. Eine einfache, nicht sachlich gerechnete Reduzierung der
Ablösesätze ist rechtlich nicht möglich. Die Überarbeitung der Satzung benötigt
gem. § 48 Abs. 2 und 3 BauO NRW u. a. eine weitreichende Grundlagenermittlung
sowie bisher unbekannte rechtliche Rahmenbedingungen. Dadurch wäre das
politisch erklärte Ziel einer schnellen Förderung zur Leerstandsbeseitigung
kaum erreichbar. Daher wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, ein
Konzept für ein Verfahren zu erarbeiten, welches die zur Ablöse verpflichteten
Bauherren ermöglicht, einen Zuschuss zu dem zu leistenden Ablösebetrag zu
erlagen (=Förderung). Im Ergebnis der Beratung im ASE sollte dem Haupt- und
Finanzausschuss sowie dem Rat ein Konzept der Stellplatzsatzung vorgelegt
werden.
In der Ratssitzung
am 24.09.2019 wurde unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 der Beschluss
gefasst, dass der Rat die Verwaltung beauftrage in dem Sachzusammenhang
„Stellplatzablösebeiträge“ ein Förderprogramm aufzustellen mit der
Zielrichtung, eine hälftige Erstattung des heute gültigen Ablösebetrages an
entsprechende Antragsteller auszukehren. Die Auskehrung bemisst sich an einem
entsprechenden Regime, was gleichzeitig mitaufzustellen sei.
Gemäß dem
Ratsbeschluss wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung hiermit der Entwurf der
Richtlinien zur Förderung innerstädtischer Investitionsvorhaben mit einem
Stellplatz-Ablöse-Zuschuss vorgelegt. Die Förderung kann als freiwillige
Leistung frei durch die Stadt definiert werden. Es wird ein Entwurf vorgelegt,
der seitens der Verwaltung sowohl in puncto Handlungsdruck
(Leerstandsbeseitigung von Gewerbeeinheiten), Belastung des öffentlichen
Haushalts, Gerechtigkeit zwischen den Antragstellern und einem
niedrigschwelligen Angebot als ausgewogen erachtet wird. Bei der Gestaltung der
Richtlinien für den Stellplatzablöse-Zuschuss gibt es zusammenfassend folgende
Variationsmöglichkeiten:
-
Förderung
von Wohnen und/oder Gewerbe (Vorschlag: nur Gewerbe)
-
Förderung
von Bestands- und/oder Neubauvorhaben (Vorschlag: nur Bestand)
-
Förderhöhe
(Vorschlag: 50%)
-
Anzahl
der förderfähigen abzulösenden Stellplätze (Vorschlag: max. 2 pro Einheit)
-
Begrenzung
auf bestimmte Vorhaben (Vorschlag: Ausschluss von Nutzungen, die den
städtebaulichen Konzepten entgegenstehen)
-
Fördervolumen
(Vorschlag: 73.000 €)
In den letzten
Jahren wurden im Bereich der Innenstadt grob ca. 20 genehmigungspflichtige
Nutzungsänderungen beantragt. Nicht alle lösen unmittelbar einen Nachweis von
Stellplätzen aus.
Während der
vergangenen 10 Jahren sind ca. 140.000 € Stellplatzablösebeiträge erwirtschaftet
worden. Dies entspricht einem Jahresmittel von 14.000 €. Gemessen an den Höhen
in Emmerich und Elten lässt sich gemittelt davon ausgehen, dass pro Jahr 2
Stellplätze in Emmerich und 1 Stellplatz in Elten abgelöst werden.
Sollten viele
Investitionen aufgrund der hohen Stellplatzablöse scheitern, ist zumindest in
den kommenden Jahren von einem erhöhten Aufkommen von Nutzungsänderungen mit
Stellplatzablöse auszugehen. Bei maximal 2 Stellplätzen, die pro Einheit
gefördert werden können, wird -konservativ gerechnet- für den Haushaltsansatz
jährlich von ca. 20 förderfähigen Stellplätzen in der Innenstadt und 10 Fällen
in Elten ausgegangen. Für die Stellplatzförderung i. H. v. 50 % der
Ablösegebühren werden somit voraussichtlich 73.000 € Fördergelder jährlich
ausgeschüttet. Der jährliche Haushaltsansatz kann bei Bedarf an den
tatsächlichen Abruf in den kommenden Jahren angepasst werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkung. In den kommenden Jahren
wird ein entsprechender Haushaltsansatz
gebildet. Für kurzfristige Zuschüsse stehen im Budget
500 zur Deckung Mehreinnahmen unter Produkt
1.100.10.01.01, Sachkonto 43110000, zur Ver-
fügung.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1 und 2.
Peter Hinze
Bürgermeister