hier: 5. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
1.
nimmt
die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis
und
2.
beschließt
die mit Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Entwässerungssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die Höhe der Abwassergebühren wird von ca. 90% Fixkosten, die aus dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH, für das in 2020 keine Anpassung vorgesehen ist, und den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestimmt. Darüber hinaus ist auch die Menge des eingeleiteten Abwasser und der Höhe des Schmutzfrachtanteils ausschlaggebend. Insoweit besteht Abhängigkeit von dem Einleitungsverhalten des größten Großeinleiters, der stetig bemüht ist, seine Einleitungsmengen zu verringern. So sank die Zulaufmenge von über 1,8 Mio. cbm (2012) auf 0,570 Mio. cbm (2015). Derartige Veränderungen haben angesichts eines Gesamtabwasserstroms von 4,3 Mio. cbm unmittelbare Auswirkung auf die Gebührenhöhe bei unveränderten Kosten.
Angaben des Unternehmens zu Folge sollte in 2017 die Einleitungsmenge nochmals auf 0,260 Mio. cbm und in 2018 schlussendlich auf 0,120 Mio. cbm reduziert werden.
Bei der Schmutzfracht sollte sich die Menge 1,320 Mio. kg (2016) auf 0,047 Mio. kg (2017) reduzieren.
Diese Prognosen sind jedoch noch nicht eingetreten. Daher wurden für das Wirtschaftsjahr 2019 die Klärwerksgebühren bereits gesenkt. Die Abwassermenge bleibt voraussichtlich auch in 2019 noch bei knapp. 0,600 Mio. cbm und die Schmutzfracht liegt bei knapp 1,3 Mio. kg.
Somit wird auch in 2019 die Gebührenausgleichsrücklage insbesondere im Betriebszweig Klärwerk steigen, obwohl ursprünglich wegen sinkender Einnahmen in Folge der prognostizierten Reduzierung, eine Entnahme aus der Gebührenausgleichs-rücklage geplant war.
Dies hat zur Folge, dass die Abwassergebühren im Betriebszweig Klärwerk
auch für das Jahr 2020 gesenkt werden
müssen, damit die Rückzahlung des Überschusses an die Bürger innerhalb von vier
Jahren erfolgen kann. Die Kanalgebühren müssen leicht angehoben werden, da hier
die steigenden Kosten durch die Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr
aufgefangen werden können.
Die Kalkulation der kostenrechnenden Abwassergebühr nach
dem KAG stellt sich wie folgt dar:
A)
Entwicklung der Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
B)
Kalkulation der Klärwerksgebühr nach KAG
C)
Kanalbenutzungsgebühr nach KAG
D)
Abwassergebühr, setzt sich aus B) und C) zusammen
E) Würdigung der zukünftigen Entwicklung
A) Entwicklung der Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
Abwassermenge
in cbm
zum Nachtrag 2019 zum Wirtschaftsplan 2020
a) Haushalte 1.410.531 36,18% 1.410.531 38,63%
Fäkalienabfuhr 1.800 00,05% 1.800 00,05%
b)
Großeinleiter 1.136.762 29,15% 859.483 23,54%
Schmutzwasser gesamt 2.549.093 65,38% 2.271.814 62,22%
Niederschlagswasser: 1.350.000 34,62% 1.380.000 37,78 %
Summe: 3.899.093 100 % 3.651.814 100 %
Schmutzfrachten
in kg CSB
a) Haushalte 1.198.951 27,76% 1.198.951 32,76%
Fäkalienabfuhr 3.600 00,08% 3.600 00,10%
b)
Großeinleiter 2.542.414 58,87% 1.870.661 51,11%
Summe: 3.744.965 86,71% 3.073.212 83,97 %
Niederschlagswasser: 573.750 13,29% 586.500 16,03 %
Summe: 4.318.715 100 % 3.659.712 100 %
Bei der Jahreswassermenge der Haushalte wurde die Abwassermenge der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.
Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurden die Meßergebnisse des laufenden
Jahres hochgerechnet und für 2020 erkennbare Tendenzen berücksichtigt.
Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Die bebauten/befestigten Flächen wurden aus dem Jahr 2018 übernommen.
Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten
Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen
Niederschlagsmenge von 750 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert
0,425 kg/cbm.
B)
Kalkulation der Klärwerksgebühr nach KAG
Ansatzfähige Kosten:
Nachtrag 2019 Kalkulation
2020
Materialaufwand 3.750 T€ 3.750 T€
Personalaufwand 40 T€ 44 T€
Sonst.
betr. Aufwand 56 T€ 55 T€
kalk. Abschreibung 912 T€ 949 T€
kalk. Verzinsung 635 T€ 657 T€
Umlage Verwaltung 186 T€ 196 T€
Gesamtkosten: 5.579 T€ 5.651 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 189 T€ 189 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 5.390 T€ 5.442 T€
Erlöse aus
Gebühren 5.848 T€ 3.670 T€
Überschuss / Defizit 458 T€ - 1.772 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2018 2.979 T€
31.12.2019 3.437 T€
31.12.2020 1.665 T€
Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu verteilende Summe unter Berücksichtigung der Gebühren-ausgleichsrücklage wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil
Wasser 23
% 857.472,27 €
Anteil CSB 77 % 2.870.668,03 €
3.728.140,30 €
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für
Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 857.472,27 €
Wassermenge 3.651.814 cbm
Gebühr je cbm 0,23 €
schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 2.870.668,03 €
CSB 3.659.712 kg
Gebühr kg/CSB 0,78 €
Für
normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration
von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von 0,89 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für
Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
wassermengenabhängig:
1.380.000 cbm x 0,23 €/cbm =
317.400,00 €
schmutzfrachtabhängig:
586.500 kg CSB x 0,78 €/kg CSB = 457.470,00 €
Summe: 774.870,00 €
Bei
2.514.612 qm bebauter und befestigter
Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von
1.091.600,00 € : 2.514.612 qm = 0,30 €/qm
Klärwerksgebühren
Für
Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm 0,23
€
schmutzfrachtabhängige
Gebühr je kg CSB 0,
78 €
Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor
eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt.
Dies
ergibt eine Gebühr von 0,89 €/cbm
Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Die
Klärwerksgebühr für Niederschlagwasser
ermittelt
sich wie folgt:
wassermengenabhängig 0,12 €/qm
schmutzfrachtabhängig
0,18 €/qm
Summe
0,30 €/qm
C)
Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr nach KAG
Ansatzfähige Kosten:
Nachtrag 2019 Kalkulation
2020
Materialaufwand 1.908 T€ 1.948 T€
Personalaufwand 40 T€ 44 T€
Sonst.
betr. Aufwand 70 T€ 63
T€
kalk. Abschreibung 2.476 T€ 2.522 T€
kalk. Verzinsung 2.727 T€ 3.043 T€
Umlage Verwaltung 186 T€ 196 T€
Gesamtkosten: 7.407 T€ 7.816 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 218 T€ 203 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 7.189 T€ 7.613 T€
Erlöse aus
Gebühren 7.260 T€ 7.239 T€
Überschuss / Defizit 71 T€ - 374 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2018 700 T€
31.12.2019 771 T€
31.12.2020 397 T€
Zuordnung
der ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht wurden. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand insgesamt abzgl. Überschuss 7.227 T€
. /.Abschreibung Anteil SW 1.569 T€
./.
Verzinsung Anteil SW 1.893
T€
3.765 T€
Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter A) aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
3.765 T€ davon 37,79 % = 1.423 T€
Für
Schmutzwasser:
3.765 T€ davon 62,21 % = 2.342 T€
Zzgl.
Kosten Abschr.und Verzinsung = 3.462
T€
Summe 5.804 T€
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 5.804.691,85 € / 2.271./14 cbm = 2,56 €/cbm
Für
Niederschlagswasser: 1.422.621,11 € /
2.541.612 qm = 0,56 €/qm
D)
Abwassergebühr insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2020
wassermengenabhängige Gebühr: 0,27 €/cbm 0,23 €/cbm
schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,97 €/kg CSB 0,78 €/kg CSB
d.h. für häusl. Abwasser
für Schmutzwasser 1,09 €/cbm 0,89 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,43 €/qm 0,30 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
für Schmutzwasser 2,14 €/cbm 2,56 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,71 €/qm 0,56 €/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
für
Schmutzwasser 3,23
€/cbm 3,45 €/cbm
für
Niederschlagswasser 1,14
€/qm 0,86 €/qm
Vergleichsberechnung
für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr
Bisher
ab 2020 Veränderung in %
Für 160
cbm 174,40
€ 142,40 € - 32,00 € -18 %
Für 150 qm 64,50 € 45,00 € - 19,50 € -30 %
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 342,40 € 409,60 € 67,20 € 19 %
Für 150 qm 106,50
€ 84,00 € -
22,50 € -21%
Summe: 687,80 € 681,00 € - 6,80 € - 1%
Die Gebührenentwicklung der letzen 7 Jahre ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und
die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.04.2017
zu beschließen.
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Mark Antoni
Betriebsleiter