hier: 12. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
- nimmt die Begründung zu den Änderungen
in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1
gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein
vom 13.12.2006.
Sachdarstellung :
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2020
Das Kommunale Abgabengesetz
(KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb
von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Infolge milder Winter
ist in der Gebührenausgleichsrücklage ein Überschuss aufgelaufen, der ab 2016
Gebühren mindernd eingesetzt wurde. Mit Ablauf des Jahres 2019 ist der
Überschuss aufgebraucht.
Daher ist für das Jahr 2020
eine Neukalkulation mit einer Gebührenanpassung notwendig.
Die Kalkulation der Gebühr
gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:
1. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2019
2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2019
3. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2020
Zu 1. Kalkulation der
Straßenreinigung für den WP 2019
Bei
der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2019 wurde davon
ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, der nach dem Jahresabschluss 2018
noch bestehende Überschuss aufgebraucht sein und ein Defizit von knapp 4.000,00
Euro entstehen würde.
Zu 2. Kalkulierte Prognose
für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2019
Der
Jahresabschluss 2018 wies ein etwas höheres Defizit als geplant aus. Dagegen
wird nach der aktuellen Hochrechnung 2019 das Defizit etwas geringer ausfallen. Somit
wird nach derzeitigem Stand die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2019 ein
Defizit von knapp 10.000,00 Euro aufweisen.
Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für
2020
Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2019 und den für 2020 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.
1.Erfolgsplan
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Straßenreinigung |
Jahresab- |
Wirtschafts- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 40 00 |
schluss |
plan |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2018 |
2019 |
2019 |
2020 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1.
Umsatzerlöse |
654 |
649 |
670 |
678 |
E1 |
2.
Sonstige betriebl. Erträge |
0 |
0 |
3 |
0 |
|
Gesamtleistung |
654 |
649 |
670 |
677 |
|
4. Hilfs-
und Betriebsstoffe |
17 |
30 |
24 |
24 |
E2 |
5.
Fremdleistungen |
132 |
114 |
116 |
116 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
149 |
144 |
140 |
140 |
|
Rohergebnis:: |
505 |
505 |
530 |
537 |
|
6. Personalaufwand |
262 |
271 |
275 |
279 |
E4 |
7. Abschreibungen |
52 |
55 |
52 |
75 |
E5 |
8. sonst.
Aufwendungen: |
97 |
94 |
89 |
95 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
94 |
85 |
114 |
91 |
|
9. Zinsen |
3 |
2 |
3 |
0 |
|
10. Außerordentliches
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
10. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11. Umlage Verwaltung |
65 |
57 |
62 |
70 |
E7 |
Jahresergebnis |
26 |
26 |
49 |
17 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
-101 |
-95 |
-86 |
3 |
E8 |
Stand Rücklage nach KAG |
77 |
-4 |
-9 |
-6 |
E9 |
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich
zusammen aus
den Gebühren im Reinigungsdienst 480.953
€
den Gebühren im Winterdienst 105.199 €
Ausgleich der Gebührenausgleichsrücklage 3.135 €
Erstattung der Stadt für die Reinigung
der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten 15.000
€
Erstattung
der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um
Innere
Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den
städtischen
Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-
rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen 80.000
€
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz u.ä. 24.000 €
E 3 Unter Fremdleistung fallen
die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes 66.000 €
sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit den Werkstätten der Lebenshilfe 45.000 €
und der Bezug von Betriebszweigen 5.000 €
E 4 Der Anteil
der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung
arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst
können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein „normaler“ Einsatz bei
einem durchschnittlichen Winter.
E 5 Abschreibungen für
Fahrzeuge, Geräte und Maschinen
E 6 Hierbei
handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die
Versicherungen für die Fahrzeuge.
E 7 Anteil der Straßenreinigung
an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.
E
8 Der Jahresabschluss nach KAG weicht
vom dem der Finanzbuchhaltung ab,
da nach KAG anstatt Abschreibung und Verzinsung
kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die
Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen
nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.
E 9 Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des
Abrechnungszeitraumes.
2. Gebührenermittlung
Wie
oben bereits ausgeführt, ist der Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage
aufgebrauch und die Gebühren müssen den tatsächlichen Kosten angepasst werden.
Hierdurch steigt sowohl die
Gebühr für den Winterdienst als auch die Straßenreinigungsgebühr.
Die Verteilung der Kosten auf
Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in
Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.
a) Gebühr Winterdienst
Die im Rahmen des
Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des
Steueramtes auf 103.136 laufende Meter Straße.
Zu berücksichtigen sind hier
nach KAG:
Aufwand in Höhe von 104.133 €
berücksichtigtes Defizites 900 €
105.033
€ verteilt auf 103.136 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 1,02 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei 0,92 €/m
b) Gebühr Straßenreinigung
Die Kosten für die
Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 197.112
laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und
die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt
sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu berücksichtigen sind hier
nach KAG:
Aufwand in Höhe von 572.884
€
Berücksichtigtes Defizit 2.180 €
abzüglich sonst. Erlöse 95.000 €
480.064
€ verteilt auf 197.112 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 2,44 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei 1,90 €/m
3. Auswirkungen
|
|
Einfacher |
|
|
Reinigungs- |
|
Gebührensatz |
Bisheriger |
|
klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
gem. § 8 der |
Gebühren- |
|
|
|
Reinigungssatzung |
satz |
Ab 1.1.2020 |
||||
R 0 |
alle Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch Anlieger |
|
|
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung der Fahrbahn |
2,44 € / m |
1,90 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
||
R 2 |
innerörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
2,20 € / m |
1,71 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 3 |
überörtliche
Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
1,95 € / m |
1,52 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 4 |
Fußgänger-zonen |
Reinigung der Fahrbahn |
4,71 € / m |
3,67 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
||
W 0 |
alle Straßen |
Winterwartung |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch Anlieger |
|
|
W 1 |
alle Straßen |
Winterwartung der
|
1,02 € / m |
0,92 €/m |
|
|
Fahrbahn durch
Stadt |
|
|
Änderung des
Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung
Auf dem ehemaligen Kasernengelände und dem ehemaligen Katjesgelände sind einige neue Straßennamen vergeben worden. Auch der Trimmplatz in Hochelten hat einen Namen bekommen.
Es steht bereits fest, dass die Moritz-von-Nassau-Straße einmal wöchentlich gereinigt werden soll und in den Winterdienstplan aufgenommen wird.
Darüber hinaus entfällt die Bezeichnung Fervertweg, da dieser Straßenabschnitt zukünftig zur Ostermayer Straße gehört.
Daher ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.
Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reini-gungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
|
00366 |
1 |
Eibenweg |
R 0 |
-- |
W 0 |
00438 |
1 |
Georg-Elser-Straße |
R 0 |
-- |
W 0 |
00525 |
1 |
Moritz-von-Nassau-Straße |
R 1 |
-- |
W 1 |
00333 |
1 |
Sebastian-Kneipp-Platz |
R 0 |
-- |
W 0 |
00620 |
1 |
Von-Stauffenberg-Straße |
R 0 |
-- |
W 0 |
00645 |
1 |
Zur Alten Taufabrik |
R 0 |
-- |
W 0 |
|
|
|
|
|
|
Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Mark Antoni
Betriebsleiter