Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006;
hier: 12. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 16 2048/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.

 

Sachdarstellung :

 

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2020

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Infolge milder Winter ist in der Gebührenausgleichsrücklage ein Überschuss aufgelaufen, der ab 2016 Gebühren mindernd eingesetzt wurde. Mit Ablauf des Jahres 2019 ist der Überschuss aufgebraucht.

Daher ist für das Jahr 2020 eine Neukalkulation mit einer Gebührenanpassung notwendig.

 

Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:

 

1.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2019

2.         Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2019

3.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2020

 

Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2019

Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2019 wurde davon ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, der nach dem Jahresabschluss 2018 noch bestehende Überschuss aufgebraucht sein und ein Defizit von knapp 4.000,00 Euro entstehen würde.

 

 

Zu 2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2019

Der Jahresabschluss 2018 wies ein etwas höheres Defizit als geplant aus. Dagegen wird nach der aktuellen Hochrechnung 2019  das Defizit etwas geringer ausfallen. Somit wird nach derzeitigem Stand die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2019 ein Defizit von knapp 10.000,00 Euro aufweisen.

 

 

Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2020

Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2019 und den für 2020 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.Erfolgsplan

Erfolgsplan

 

1

2

3

 

Straßenreinigung

Jahresab-

Wirtschafts-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

70 40 00

schluss

plan

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

2018

2019

2019

2020

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

654

649

670

678

E1

2. Sonstige betriebl. Erträge

0

0

3

0

 

      Gesamtleistung

654

649

670

677

 

4. Hilfs- und Betriebsstoffe

17

30

24

24

E2

5. Fremdleistungen

132

114

116

116

E3

     Materialaufwand gesamt.

149

144

140

140

 

      Rohergebnis::

505

505

530

537

 

6. Personalaufwand

262

271

275

279

E4

7. Abschreibungen

52

55

52

75

E5

8. sonst. Aufwendungen:

97

94

89

95

E6

      Betriebliches Rohergebnis

94

85

114

91

 

9. Zinsen

3

2

3

0

 

10. Außerordentliches Ergebnis

0

0

0

0

 

10. Steuern

0

0

0

0

 

11. Umlage Verwaltung

65

57

62

70

E7

      Jahresergebnis

26

26

49

17

 

 

 

 

 

 

 

       KAG-Abschluss

-101

-95

-86

3

E8

Stand Rücklage nach KAG

77

-4

-9

-6

E9

         

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1      Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus

den Gebühren im Reinigungsdienst                                          480.953 €

den Gebühren im Winterdienst                                                     105.199 €

Ausgleich der Gebührenausgleichsrücklage                                 3.135 €

Erstattung der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,

Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten       15.000 €

Erstattung der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um

Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-

rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen     80.000 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz  u.ä.       24.000 €

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes                  66.000 €

sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag

mit den Werkstätten der Lebenshilfe                                               45.000 €

und der Bezug von Betriebszweigen                                                5.000 €

 

E 4      Der Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein „normaler“ Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.

 

E 5      Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen

 

E 6      Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.

 

E 7      Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.

 

E 8      Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,

da nach KAG anstatt Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9      Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

 

 

 

2. Gebührenermittlung

Wie oben bereits ausgeführt, ist der Überschuss der Gebührenausgleichsrücklage aufgebrauch und die Gebühren müssen den tatsächlichen Kosten angepasst werden.

 

Hierdurch steigt sowohl die Gebühr für den Winterdienst als auch die Straßenreinigungsgebühr.

 

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.

 

 

a) Gebühr Winterdienst

 

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 103.136 laufende Meter Straße.

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:           

 

Aufwand in Höhe von                     104.133 €

berücksichtigtes Defizites                    900 €

                                                                                    105.033 €   verteilt auf 103.136 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von    1,02 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei           0,92 €/m

 

 

b) Gebühr Straßenreinigung

 

Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 197.112 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

Aufwand in Höhe von                     572.884 €

Berücksichtigtes Defizit                      2.180 €

abzüglich sonst. Erlöse                    95.000 €

                                                                                    480.064 €    verteilt auf 197.112 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von    2,44 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei           1,90 €/m

 

 

3. Auswirkungen

      

     

Einfacher

 

  Reinigungs-

 

Gebührensatz

Bisheriger

 klasse

Straßenarten

 Zuständigkeiten

gem. § 8 der

 Gebühren-

 

 

 

Reinigungssatzung

 satz

Ab 1.1.2020

R 0

alle Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

    0,00 € / m

    0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

R 1

 Anliegerstraßen

Reinigung der

Fahrbahn

2,44 € / m

1,90 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

R 2

innerörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

2,20 € / m

1,71 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 3

überörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

1,95 € / m

1,52 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 4

Fußgänger-zonen

Reinigung der

Fahrbahn

4,71 € / m

3,67 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

W 0

alle Straßen

Winterwartung

0,00 € / m

0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

W 1

alle Straßen

Winterwartung der

1,02 € / m

0,92 €/m

 

 

Fahrbahn durch Stadt

 

 

 

 

 

Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung

Auf dem ehemaligen Kasernengelände und dem ehemaligen Katjesgelände sind einige neue Straßennamen vergeben worden. Auch der Trimmplatz in Hochelten hat einen Namen bekommen.

Es steht bereits fest, dass die Moritz-von-Nassau-Straße einmal wöchentlich gereinigt werden soll und in den Winterdienstplan aufgenommen wird.

Darüber hinaus entfällt die Bezeichnung Fervertweg, da dieser Straßenabschnitt zukünftig zur Ostermayer Straße gehört.

Daher ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.

 

 

Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reini-gungs-  klassen

Reinigungs-häufigkeit

Winter-dienst

00366

1

Eibenweg

R 0

--

W 0

00438

1

Georg-Elser-Straße

R 0

--

W 0

00525

1

Moritz-von-Nassau-Straße

 R 1 

--

W 1

00333

1

Sebastian-Kneipp-Platz

R 0

--

W 0

 00620

1

Von-Stauffenberg-Straße

R 0

--

W 0

 00645

1

Zur Alten Taufabrik

R 0

--

W 0

 

 

 

 

 

 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter