Betreff
Finanzielle Förderung in der Kindertagespflege;
hier: Pauschale Erhöhung des Betrages zur Anerkennung der Förderleistung
Vorlage
04 - 16 2053/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Beträge zur Anerkennung der Förderleistung in der Kindertagespflege lt. Ziffer 2.2 bis 2.6 der Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung für die Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein zunächst pauschal ab dem 01.01.2020 bis zur Verabschiedung und In Kraft treten der neuen Förderrichtlinien zu erhöhen. Die neuen Stundensätze werden wie folgt festgesetzt: 

Ziffer 2.2 Regelstundensatz 5,00 €/Std.

Ziffer 2.3 Kinder mit besonderen Förderbedarf 6,00 €/Std.    

Ziffer 2.4 Ergänzende Betreuung 6,00 € /Std.  

Ziffer 2.5 Betreuung am Wochenende 6,00 €/Std.

Ziffer 2.6 Vergütung in den Nachtstunden 2,50 €/Std.

 

Sachdarstellung :

 

Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist die Betreuung in der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den beiden Betreuungsformen ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Eine leistungsorientierte Höhe der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen ist gemäß § 23 SGB VIII durch die Richtlinie über die finanzielle Ausgestaltung für die Kindertagespflege der Stadt Emmerich (Stand 01.08.2015) geregelt.

Es war geplant, diese Richtlinie in Abstimmung mit den Kindertagespflegepersonen zu überarbeiten, um die finanzielle Auskömmlichkeit sicherzustellen und die Arbeit der Tagesmütter wertzuschätzen.

 

Die Verwaltung hatte geplant, die überarbeiteten Richtlinien dem Jugendhilfeausschuss im Herbst/Winter dieses Jahres zum Beschluss vorzulegen. Leider haben die Mitarbeiterinnen der Kindertagespflege (3 Halbtagsstellen) die Stadt Emmerich im Sommer verlassen. Aufgrund dieses personellen Engpasses konnte nur mit großer Anstrengung und Verschiebungen in anderen Bereichen des Jugendamtes das Tagesgeschäft aufrechterhalten werden. Es war allerdings nicht möglich, weiter an den Richtlinien zu arbeiten.

 

Es hat ein Stellenbesetzungsverfahren für zwei Vollzeitstellen stattgefunden. Es sind zwei geeignete Bewerberinnen gefunden und ausgewählt worden. Frau Hübers hat ihren Dienst zum 01.11.2019 aufgenommen und Frau Becker wird ihren Dienst am 01.01.2020 aufnehmen.

 

Um Zusagen gegenüber den Kindertagespflegepersonen einhalten zu können ist angedacht, ab dem 01.01.2020 zunächst als Zwischenlösung eine vorläufige Erhöhung des Stundensatzes vorzunehmen. Mit der Sprecherin der Kindertagespflegepersonen ist diese Vorgehensweise besprochen und abgestimmt worden.

Die letzte Erhöhung der Stundensätze erfolgte zum 01.01.2015. Der Regelstundensatz wurde von 4,00 € auf 4,50 Euro angehoben und die besonderen Stundensätze entsprechend. Die derzeit gültige Förderrichtlinie wurde zum 01.08.2015 beschlossen. Da seit dem Jahr 2015 keine Erhöhung mehr erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor, den Anerkennungsbetrag der Förderleistung um 0,50 €   pauschal zu erhöhen.

Geplant ist die gesamte Förderrichtlinie zu überarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung im Sommer 2020 vorzulegen. Dabei muss beachtet werden, dass die neuen Kolleginnen ausreichend Zeit für die Einarbeitung benötigen. Erst danach kann im Team Tagesbetreuung für Kinder die Erarbeitung der Richtlinien vorgenommen werden.

 

Für die Erstellung der Förderrichtlinie sollen noch Regelungen dahingehend erfolgen, ob es Nebenleistungen zum Stundensatz gibt oder ob eine pauschale Erhöhung der Stundensätze erfolgen soll, die alle Nebenleistungen abdecken.

 

Unter anderem wird auch eine Differenzierung der Stundensätze für die Dauer der Tätigkeit oder Qualifizierung überlegt. Weitere mögliche Nebenleistungen ergeben sich aus dem Forderungskatalog der Kindertagespflegepersonen. Insgesamt kann die Prüfung von Nebenleistungen zur Folge haben, dass sich der Stundensatz in Bezug auf eventuelle Zusatzleistungen in der Höhe nochmals verändert. Eine Schlechterstellung in der Gesamtförderung (Stundensatz und Nebenleistung) soll allerdings nicht erfolgen, so dass hier ein sogenannter Bestandschutz greifen würde.

 

Des Weiteren sollte beachtet werden, dass die KiBiz-Reform Regelungen für die Kindertagespflege vorsieht, die in der neuen Förderrichtlinie eingearbeitet werden sollten. Die Verabschiedung des Gesetzes wird dazu erwartet.

 

Die Verwaltung schlägt daher als Zwischenlösung vor, die Beträge zur Anerkennung der Förderleistung in der Kindertagespflege wie nachstehend aufgeführt pauschal ab dem 01.01.2020 bis zur Verabschiedung und In Kraft treten der neuen Förderrichtlinien zu erhöhen:

 

Ziffer 2.2 Regelstundensatz von 4,50 € auf 5,00 €

Ziffer 2.3 Kinder mit besonderen Förderbedarf von 5,50 € auf 6,00 €    

 

Ziffer 2.4 Ergänzende Betreuung von 5,50 € auf 6,00 €   

 

Ziffer 2.5 Wochenende von 5,50 auf 6,00 €

 

Ziffer 2.6 Vergütung in den Nachtstunden von 2.00 € auf 2,50 €.

 

Der Sachkostenanteil in den jeweiligen Stundensätzen in Höhe von 1,90 €/Std. bleibt zunächst unverändert.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister