hier: Pauschale Erhöhung des Betrages zur Anerkennung der Förderleistung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Beträge zur Anerkennung der
Förderleistung in der Kindertagespflege lt. Ziffer 2.2 bis 2.6 der Richtlinien
über die finanzielle Ausgestaltung für die Kindertagespflege der Stadt Emmerich
am Rhein zunächst pauschal ab dem 01.01.2020 bis zur Verabschiedung und In
Kraft treten der neuen Förderrichtlinien zu erhöhen. Die neuen Stundensätze
werden wie folgt festgesetzt:
Ziffer
2.2 Regelstundensatz 5,00 €/Std.
Ziffer
2.3 Kinder mit besonderen Förderbedarf 6,00 €/Std.
Ziffer
2.4 Ergänzende Betreuung 6,00 € /Std.
Ziffer
2.5 Betreuung am Wochenende 6,00 €/Std.
Ziffer
2.6 Vergütung in den Nachtstunden 2,50 €/Std.
Sachdarstellung :
Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist die Betreuung in der
Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot. Die
Bildungs- und Erziehungsarbeit in den beiden Betreuungsformen ergänzt die
Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des
kindlichen Bildungsprozesses. Eine leistungsorientierte Höhe der laufenden
Geldleistungen an die Tagespflegepersonen ist gemäß § 23 SGB VIII durch die
Richtlinie über die finanzielle Ausgestaltung für die Kindertagespflege der
Stadt Emmerich (Stand 01.08.2015) geregelt.
Es war geplant, diese Richtlinie in Abstimmung mit den
Kindertagespflegepersonen zu überarbeiten, um die finanzielle Auskömmlichkeit
sicherzustellen und die Arbeit der Tagesmütter wertzuschätzen.
Die Verwaltung hatte geplant, die überarbeiteten Richtlinien dem
Jugendhilfeausschuss im Herbst/Winter dieses Jahres zum Beschluss vorzulegen.
Leider haben die Mitarbeiterinnen der Kindertagespflege (3 Halbtagsstellen) die
Stadt Emmerich im Sommer verlassen. Aufgrund dieses personellen Engpasses
konnte nur mit großer Anstrengung und Verschiebungen in anderen Bereichen des
Jugendamtes das Tagesgeschäft aufrechterhalten werden. Es war allerdings nicht
möglich, weiter an den Richtlinien zu arbeiten.
Es hat ein Stellenbesetzungsverfahren für zwei Vollzeitstellen
stattgefunden. Es sind zwei geeignete Bewerberinnen gefunden und ausgewählt
worden. Frau Hübers hat ihren Dienst zum 01.11.2019 aufgenommen und Frau Becker
wird ihren Dienst am 01.01.2020 aufnehmen.
Um Zusagen gegenüber den Kindertagespflegepersonen einhalten zu können
ist angedacht, ab dem 01.01.2020 zunächst als Zwischenlösung eine vorläufige
Erhöhung des Stundensatzes vorzunehmen. Mit der Sprecherin der
Kindertagespflegepersonen ist diese Vorgehensweise besprochen und abgestimmt
worden.
Die letzte Erhöhung der Stundensätze erfolgte zum 01.01.2015. Der
Regelstundensatz wurde von 4,00 € auf 4,50 Euro angehoben und die besonderen
Stundensätze entsprechend. Die derzeit gültige Förderrichtlinie wurde zum
01.08.2015 beschlossen. Da seit dem Jahr 2015 keine Erhöhung mehr erfolgt ist,
schlägt die Verwaltung vor, den Anerkennungsbetrag der Förderleistung um 0,50
€ pauschal zu erhöhen.
Geplant ist die gesamte Förderrichtlinie zu überarbeiten und dem
Jugendhilfeausschuss zur Beratung im Sommer 2020 vorzulegen. Dabei muss
beachtet werden, dass die neuen Kolleginnen ausreichend Zeit für die
Einarbeitung benötigen. Erst danach kann im Team Tagesbetreuung für Kinder die
Erarbeitung der Richtlinien vorgenommen werden.
Für die Erstellung der Förderrichtlinie sollen noch Regelungen
dahingehend erfolgen, ob es Nebenleistungen zum Stundensatz gibt oder ob eine
pauschale Erhöhung der Stundensätze erfolgen soll, die alle Nebenleistungen
abdecken.
Unter anderem wird auch eine Differenzierung der Stundensätze für die
Dauer der Tätigkeit oder Qualifizierung überlegt. Weitere mögliche
Nebenleistungen ergeben sich aus dem Forderungskatalog der
Kindertagespflegepersonen. Insgesamt kann die Prüfung von Nebenleistungen zur
Folge haben, dass sich der Stundensatz in Bezug auf eventuelle Zusatzleistungen
in der Höhe nochmals verändert. Eine Schlechterstellung in der Gesamtförderung
(Stundensatz und Nebenleistung) soll allerdings nicht erfolgen, so dass hier
ein sogenannter Bestandschutz greifen würde.
Des Weiteren sollte beachtet werden, dass die KiBiz-Reform Regelungen
für die Kindertagespflege vorsieht, die in der neuen Förderrichtlinie
eingearbeitet werden sollten. Die Verabschiedung des Gesetzes wird dazu
erwartet.
Die Verwaltung schlägt daher als Zwischenlösung vor, die Beträge zur
Anerkennung der Förderleistung in der Kindertagespflege wie nachstehend
aufgeführt pauschal ab dem 01.01.2020 bis zur Verabschiedung und In Kraft
treten der neuen Förderrichtlinien zu erhöhen:
Ziffer 2.2 Regelstundensatz von 4,50 € auf 5,00 €
Ziffer 2.3 Kinder mit besonderen Förderbedarf von 5,50 € auf 6,00 €
Ziffer 2.4 Ergänzende Betreuung von 5,50 € auf 6,00 €
Ziffer 2.5 Wochenende von 5,50 auf 6,00 €
Ziffer 2.6 Vergütung in den Nachtstunden von 2.00 € auf 2,50 €.
Der Sachkostenanteil in den jeweiligen Stundensätzen in Höhe von 1,90
€/Std. bleibt zunächst unverändert.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister