Betreff
Betriebskostenzuschüsse für Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit
Vorlage
04 - 16 2056/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt  die für 2019 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landesjugendplan und der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt zu verteilen:

 

Jugendverband/-organisation

Anzahl der
Veran-staltungen

Summe je
Veran-staltung

Gesamt-summe

MuKIE

3

  150,00 €

 450,00 €

Gesamt:

3

150,00 €

  450,00 €

 

Träger

Zuschuss

Summe
(EUR)

Pfarrheim St. Johannes - Praest

5.314,50 €

Pfarrheim St. Antonius – Vrasselt

2.001,17 €

Pfarrheim St. Aldegundis

3.935,89 €

Treffpunkt Heilig Geist

1.024,13 €

Liebfrauenpfarrheim

841,83 €

St. Michaelsheim - Speelberg

5.922,21 €

Pfarrheim Sankt Martinus - Elten

2.960,58 €

Pfarrzentrum Sankt Georg - Hüthum

2.523,55 €

Evangelisches Gemeindezentrum

1.506,32 €

Evangelisches Jugendhaus

2.044,81 €

Gesamt:

28.075,00 €

 

Sachdarstellung :

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.01.2016 einen Schlüssel für die Verteilung des Betriebskostenzuschusses beschlossen.

 

Hiernach können bis zu 10 % des Gesamtzuschusses (in 2019 maximal: 2.852,50 EUR) an eigenständige Jugendverbände/-organisationen für einzelne Veranstaltungen gezahlt werden (max. 150 EUR pro Veranstaltung).

 

Die restliche Summe wird auf die Träger aufgeteilt, die eigene Räumlichkeiten für andere Vereine/Verbände/Initiativen für die offene Kinder- und Jugendarbeit unentgeltlich zur Verfügung stellen und/oder eigene offene Kinder- und Jugendarbeit in diesen Räumen anbieten. Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus einem Basisbetrag (40 % der übrigen Mittel) und der Nutzungsdauer der Einrichtung für die offene Kinder- und Jugendarbeit zusammen (60 % der übrigen Mittel). Der Basisbetrag wird durch zwei Faktoren – Größe und Alter der Einrichtung – bestimmt. Die Mittel werden entsprechend prozentual auf die Einrichtungen verteilt.

 

Berücksichtigt werden alle vom Stadtjugendamt Emmerich am Rhein anerkannten Träger, die entsprechende Angebote im Stadtgebiet vorhalten und einen Antrag stellen.

Für den Zuschuss in 2019 wurde der Zeitraum 1.10.2018 bis 30.9.2019 zugrunde gelegt.

 

Auf Grund eines um 10.165,- EUR höheren Landeszuschusses (im Vergleich zur Berechnungsgrundlage im Jahr 2016) steigt die Höhe des insgesamt zu verteilenden Betriebskostenzuschusses in diesem Jahr entsprechend.

Die Berechnung der Zuschüsse kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.04.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister