Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die für 2019 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landesjugendplan und der Stadt Emmerich am Rhein wie folgt zu verteilen:
Jugendverband/-organisation |
Anzahl der |
Summe je |
Gesamt-summe |
MuKIE |
3 |
150,00 € |
450,00 € |
Gesamt: |
3 |
150,00 € |
450,00 € |
Träger |
Zuschuss |
Summe |
|
Pfarrheim St. Johannes - Praest |
5.314,50 € |
Pfarrheim St. Antonius – Vrasselt |
2.001,17 € |
Pfarrheim St. Aldegundis |
3.935,89 € |
Treffpunkt Heilig Geist |
1.024,13 € |
Liebfrauenpfarrheim |
841,83 € |
St. Michaelsheim - Speelberg |
5.922,21 € |
Pfarrheim Sankt Martinus - Elten |
2.960,58 € |
Pfarrzentrum Sankt Georg - Hüthum |
2.523,55 € |
Evangelisches Gemeindezentrum |
1.506,32 € |
Evangelisches Jugendhaus |
2.044,81 € |
Gesamt: |
28.075,00 € |
Sachdarstellung :
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.01.2016 einen Schlüssel für
die Verteilung des Betriebskostenzuschusses beschlossen.
Hiernach können bis
zu 10 % des Gesamtzuschusses (in 2019 maximal: 2.852,50 EUR) an eigenständige
Jugendverbände/-organisationen für einzelne Veranstaltungen gezahlt werden
(max. 150 EUR pro Veranstaltung).
Die restliche Summe
wird auf die Träger aufgeteilt, die eigene Räumlichkeiten für andere
Vereine/Verbände/Initiativen für die offene Kinder- und Jugendarbeit unentgeltlich
zur Verfügung stellen und/oder eigene offene Kinder- und Jugendarbeit in diesen
Räumen anbieten. Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus einem Basisbetrag (40 %
der übrigen Mittel) und der Nutzungsdauer der Einrichtung für die offene
Kinder- und Jugendarbeit zusammen (60 % der übrigen Mittel). Der Basisbetrag
wird durch zwei Faktoren – Größe und Alter der Einrichtung – bestimmt. Die
Mittel werden entsprechend prozentual auf die Einrichtungen verteilt.
Berücksichtigt
werden alle vom Stadtjugendamt Emmerich am Rhein anerkannten Träger, die
entsprechende Angebote im Stadtgebiet vorhalten und einen Antrag stellen.
Für den Zuschuss in
2019 wurde der Zeitraum 1.10.2018 bis 30.9.2019 zugrunde gelegt.
Auf Grund eines um
10.165,- EUR höheren Landeszuschusses (im Vergleich zur Berechnungsgrundlage im
Jahr 2016) steigt die Höhe des insgesamt zu verteilenden
Betriebskostenzuschusses in diesem Jahr entsprechend.
Die Berechnung der
Zuschüsse kann der Anlage 1 entnommen werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019
vorgesehen. Produkt: 1.100.06.04.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister