Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
01 - 16 2082/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

 

Der Wahlausschuss bestellt Herrn Markus Gremann zum stellvertretenden Schriftführer.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung ist über die im Wahlausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

 

Personelle Veränderungen bedingen eine Ersatzbenennung für die stellvertretende Schriftführung

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel6.2.

 

 

 

Der Wahlleiter

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter