Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
01 - 16 2082/2019
Art
Verwaltungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Wahlausschuss bestellt Herrn Markus Gremann zum stellvertretenden
Schriftführer.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung ist über
die im Wahlausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese
wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer
unterzeichnet.
Personelle Veränderungen bedingen eine
Ersatzbenennung für die stellvertretende Schriftführung
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel6.2.
Der Wahlleiter
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter