Betreff
Einrichtung einer neuen Stabsstelle "Fördermittelmanager" anlässlich der anstehenden Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2020;
hier: Antrag Nr. XIV/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 16 2086/2019
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.02.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:

 

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hält an der am 26.02.2019 beschlossenen Verfahrensweise fest und lehnt den Antrag der UWE –Ratsfraktion vom 11.12.2019 auf Einrichtung einer Stabsstelle „Fördermittelmanager“ ab.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung haben sich aufgrund entsprechender Antragstellungen der BGE-Fraktion (hier: Antrag Nr. XXXVI / 2018 der BGE-Ratsfraktion vom 02.10.2018) und ergänzend hierzu der UWE-Fraktion (Antrag Nr. XLII /2018 vom 09.11.2018) bereits der Thematik angenommen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2018 wurde die anlässlich der Anregung erstellte umfangreiche Verwaltungsvorlage 01 – 16 1696/ 2018 behandelt; in der Sitzung des Rates am 26.02.2019 sprach sich dieser nach Würdigung der ergänzten Vorlage 01-16 1696/2018/1 mehrheitlich gegen die Einstellung eines Fördermittelmanagers aus und fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

 

„Der Rat beschließt, zum Haushaltsplan eine jährlich fortzuschreibende Fördermittelübersicht mit Darstellung des investiven Projektbezugs aufzustellen und im vierteljährlichen Finanzbericht des Kämmerers den jeweiligen Sachstand zu berichten.“

 

In Umsetzung dieser Beschlussfassung beinhaltet der Entwurf des Haushaltes 2020 eine entsprechende Fördermittelübersicht mit Darstellung des investiven Projektbezuges (s. Seite 412). Die Finanzberichte 2020 ff werden ebenfalls die begehrten Sachstandsberichte umfassen.

 

Inhaltlich verweist die Verwaltung auf die umfangreichen Vorlagen 01 – 16 1696/2018 bzw. 01 – 16 1696/2018/1. Da sich die Parameter seit Vorlagenerstellung nicht verändert haben, spricht sich die Verwaltung weiterhin gegen die Einrichtung einer Stabsstelle „Fördermittelmanager“ aus.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister