Betreff
Anträge der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;
hier: Antrag Nr. XLI/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 16 2087/2019
Art
Antrag

Kenntnisnahme/kein Beschluss

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in den Fachausschüssen nachfolgende Beschlüsse gefasst wurden:

 

Nr. 1 Parkdeck Kleiner Wall

 

Ø  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.01.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass das geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht errichtet wird und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche errichtet wird. Im Haushalt 2020 werden hierfür Mittel i. H. v. 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 

Ein Konzept für die monetäre Bewirtschaftung des Parkplatzes wird von der Verwaltung erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt dem Ausschuss vorgestellt.

 

 

            Nr. 2 Absicherung Skaterplatz am Grunewald

 

Ø  Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt in seiner Sitzung am 11.02.2020 folgende Stellungnahme der Verwaltung  zur Kenntnis.         

Der Skaterplatz liegt im hinteren Bereich des Grundstücks: Gem. Emmerich, Flur 5, Flurstück 978 angrenzend an eine 30er-Zone (Hinter dem Kapaunenberg). Das Gelände ist zur Straße hin durch einen Zaun und ein Tor gesichert. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind nicht nötig - ein (unabsichtliches) befahren bzw. betreten der Straße erscheint unmöglich. Eine Unterbrechung der Zufahrt von der Straße (Hinter dem Kapaunenberg) könnte durch ausfräsen/ zerstören der Asphaltdecke erreicht werden. Ein Ansatz im Wirtschaftsplan der KBE ist entbehrlich.).

 

Nr. 3 Verbesserung der Straßenüberquerung am Standort Agnetenstraße/Großer  Wall

Ø  Der Schulausschuss hat am 21.01.2020 einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine verkehrsrechtliche Maßnahme an der genannten Stelle notwendig und umsetzbar ist, zu beauftragen.

 

Nr.  4 Umgestaltung Nonnenplatz durch Bepflanzen mit Bäumen und durch Errichtung von Sitzgruppen

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 beschlossen, keine Umgestaltung des Nonnenplatzes vorzunehmen.

 

Nr.  5 Einrichtung 20 weiterer Ladesäulen

 

Ø  Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt in seiner Sitzung am 11.02.2020 die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.01.2015 (Vorlage ASE 05 - 16 0246/2014)

hat die Verwaltung ausführlich zum Antrag Nr. XV/2014 der Embrica-Fraktion auf Errichtung von Ladestationen für E-Bikes und Elektrofahrzeuge Stellung genommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein hat 2015 beschlossen, den vorliegenden Antrag der Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einer verbesserten Technik im Bereich der Elektromobilität ein erhöhter Bedarf festgestellt werden wird. Sollte die Anzahl an E-Fahrzeugen steigen und sich somit der Bedarf an Ladestationen im Stadtgebiet erhöhen, soll erneut geprüft werden, an welchem Standort weitere Stationen errichtet werden sollen.

 

Nach aktuellen Recherchen gab es (zum 01.01.)2019 deutschlandweit insgesamt rund 83.200 zugelassene Elektrofahrzeuge. Der Bestand ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 29.000 Einheiten angewachsen (Quelle: Statista 2019). Im Kreis Kleve waren 2019 1.614 E-Fahrzeuge (Quelle: NRZ vom 05.09.2019) gemeldet, davon 339 reine E-Fahrzeuge. Hybridformen von E-Fahrzeugen sind häufiger mit insgesamt 1.275 Fahrzeugen.

 

Nach Rücksprache mit dem Betreiber der Emmericher Ladesäulen –den Stadtwerken Emmerich- erachtet dieser einen aktuellen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Emmerich als nicht sinnvoll an. E-Ladestationen für Elektroautos sind zurzeit ausreichend für den Emmericher Bedarf vorhanden. Die Kosten für weitere Ladestationen sind im Vergleich zur Auslastung der bereits vorhandenen Ladesäulen noch zu hoch.

 

Die Kosten für die Ladestationen wurden in der Vorlage zum ASE am 20.01.2015 mit ca. 15.000 € für die Anschaffung angegeben (Investitionskosten von ca. 6.000 bis 7.000 € und Installationskosten (Tiefbau, Kabel, Fundament, Beschilderung)). Hinzu kommen noch laufende jährliche Betriebskosten, die sich nach Wartungsaufwand und Reparaturen richten. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken Emmerich können die Anschaffungskosten auch heute in gleicher Höhe beziffert werden.

 

Gleichfalls hat der Betreiber jedoch den Vorschlag unterbreitet in einer der nächsten Aufsichtsratssitzungen die Mitglieder detailliert über die Auslastung der Ladesäulen unter Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu unterrichten.

Von daher empfiehlt die Verwaltung, derzeit auf die Errichtung weiterer Ladestationen zu verzichten, um sich zunächst umfangreich über die aktuelle Situation im Stadtgebiet Emmerich am Rhein im Austausch mit dem Betreiber Stadtwerke Emmerich zu informieren.

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            Nr. 6 Notfallschilder an öffentlichen Plätzen und Sitzbänken

Ø  Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 11.02.2020 beauftragt, die aufgezeigten Prüffelder zu bearbeiten und im Laufe des 1. Halbjahres 2020 eine abschließende Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister