Betreff
Antrag zur Errichtung eines Biotops an der Fulkskuhle;
hier: Antrag Nr. XLVI/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2091/2020
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Begründung des Antrages aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28.01.2020 zur Kenntnis:

 

 

Der Ausschuss hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und zunächst keinen haushaltsrelevanten Beschluss gefasst.

 

Die Freifläche an der Fulkskuhle (Flurstück: 1342) kann nach Prüfung der Verwaltung in Bezug auf das bestehende Klimaanpassungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Mikro- und Stadtklimas leisten. Die Umgestaltung kann nach Beendigung der Baumaßnahmen der „Betuwe-Linie“ Planabschnitt Emmerich – Hüthum PFA 3.4 (Bahnübergang s`-Heerenberger Straße) erfolgen, da die Freifläche in den Bereich der geplanten Baustelleneinrichtung fällt und als Lagerfläche von Baumaterial dienen soll. Derzeit ist der Baustelleneinrichtungsplan für den Planabschnitt Emmerich – Hüthum PFA 3.4 der „Betuwe-Linie“ noch nicht planfestgestellt. Daher sind noch keine verlässlichen Aussagen über die tatsächliche belegte Fläche möglich. Die Fragen der Gestaltung, Zugänglichkeit, ökologischen Wertigkeit usw. werden im Vorfeld geklärt. Hier wird es eine Beteiligung der ASE und der Öffentlichkeit geben.

 

Für die Umgestaltung können im Rahmen der Förderprogramme „Stadtnatur“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie „Zukunft Stadtgrün“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat Fördergelder beantragt werden.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister