hier: Antrag Nr. XLVII/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Begründung des Antrages aus der Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung am 28.01.2020 zur Kenntnis:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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In dem
Ratsbeschluss vom 03.02.2009 heißt es: Die Nebenanlagen in der EÜ wird nur
unter der Voraussetzung realisiert, dass diese durch den Bund und die DB AG
mitfinanziert werden.
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Der
Beschluss vom 31.Mai 2011 berücksichtigt insbesondere die Stellungnahme des RA
Dr. Oerder zu dem Thema des kreuzungsbedingten Erfordernisses solcher
Nebenanlagen. Darin ist erläutert, dass der, seitens der Stadt Emmerich am
Rhein gewünschte, zusätzliche Fuß- und Radweg in der, für Kfz gedachten EÜ
Löwentor, nicht Bestandteil der kreuzungsbedingten Kosten gemäß
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sein wird. Der gefasste Ratsbeschluss sieht
dementsprechend, die weitere Planung des EÜ Löwentor, ohne die Berücksichtigung
des zusätzlichen Geh- und Radweges, vor. Aus dem Grund, dass die zuvor mit dem
Ratsbeschluss vom 03.02.2009 festgesetzte Bedingung ("Die Nebenanlage in
der EÜ wird nur unter der Voraussetzung realisiert, dass diese durch den Bund
und die DB AG mitfinanziert wird") nicht eintreten wird.
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Am
02.Dezember 2011 wurde zusätzlich eine Auditierung der Vorplanung zur
BÜ-Beseitigung Löwentor vorgenommen. Im Rahmen des Sicherheitsaudits wurde auch
die Situation für Radfahrer in der geplanten Unterführung bewertet.
Demnach wird diese Unterführung aufgrund der geplanten Radverkehrsanlagen in
unmittelbarer Nähe und aufgrund ihrer Steigungs- und Gefälleverhältnisse
allenfalls als Alternativroute für geübte Radfahrer betrachtet. Zudem sind
aufgrund der prognostizierten Verkehrsstärke von ca. 500 Kfz/h nach den
geltenden Regelwerken (RASt, ERA) keine gesonderten Radverkehrsanlagen in dem
Bauwerk erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Ergebnisse des
Audits in seiner Sitzung am 06.03.2012 zur Kenntnis genommen.
Aufgrund
der nicht kreuzungsbedingten Notwendigkeit der Nebenanlagen, würden die
zusätzlichen Kosten von der Stadt selbst getragen werden müssen.
Auch
in der Stellungnahme für den PFA 3.4, die in das Verfahren eingebracht wurde
(zuletzt zum Erörterungstermin vom 20.06.2017), geht die Stadt Emmerich am
Rhein, auf die oben genannten Ratsbeschlüsse ein und sieht anstelle des BÜ
Löwentor eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ohne Nebenanlagen sowie eine separate
Fuß- und Radwegeunterführung (EÜ-F) am derzeit bestehenden BÜ-Löwentor vor.
Diese jedoch verbunden mit der Aussage
„Die Stadt Emmerich am Rhein fordert
jedoch eine erneute Prüfung der
Möglichkeit zur Errichtung einer zusätzlichen
Nebenanlage in der EÜ in
Form eines einseitigen
Zweirichtungsgeh-, -radweges und Beurteilung
dieses Weges als kreuzungsbedingte
Kostenmasse.
Bedingt durch die erhebliche
Zeitdifferenz zwischen Ratsbeschluss so-
wie den erfolgten Abstimmungen und dem
aktuellen Verfahren vertritt die
Stadt Emmerich die Auffassung, dass
diese erneute Prüfung zwingend
notwendig ist.“
Diese
Forderung wird durch die Stadt auch im Rahmen der regelmäßigen
Besprechungstermine mit der Bahn, bei denen ein stetiger Austausch über den
Planungsstand der Kreuzungsmaßnahmen im Bereich der Stadt Emmerich erfolgt,
stetig hervorgehoben und gefordert.
Inzwischen
ist die weitere Planung durch die Bahn schon sehr detailliert und hinsichtlich
der Ausgestaltung der Ausbauweise der EÜ Löwentor weit vorangegangen.
Auch der Verfahrensstand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist
inzwischen weit fortgeschritten. Als nächstes ist in diesem Abschnitt, nach dem
bereits am 20.06.2017 erfolgten Erörterungstermin, mit einem Planfeststellungsbeschluss
zu rechnen.
Fazit:
Vor
dem Hintergrund des derzeit in Aufstellung befindlichen Nahmobilitätskonzeptes
wird besonders das Thema Netzlückenschlüsse für –speziell- Radfahrer
diskutiert. In dem Zusammenhang wird ein Fokus auch auf sinnhafte und kurze
Radroutenführungen gelegt und auch die Neueinrichtung von Radwegen
miteingeschlossen. Auch das Thema einer „Stadt der kurzen Wege“ ist in dem
Konzept, wie auch schon zuvor im Integrierten Stadtentwicklungskonzept, ein
wichtiger Maßstab.
Es finden
sich demnach viele aktuelle Anknüpfungspunkte wieder, welche, die erhobene Forderung
von Nebenanlagen in der geplanten Unterführung am Löwentor unterstützen.
Der
Bürgermeister setzt sich dafür ein, dass in der EÜ Löwentor unter Vorbehalt der
oben genannten Finanzierung die Nebenanlagen mitgeplant und eingerichtet
werden. Entsprechend wird dies gegenüber dem Eisenbahnbundesamt abermals
deutlich gemacht werden.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister