Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestimmt Frau Elke Trüpschuch zum Mitglied gem. § 4 Buchst. b) der Stiftungssatzung im Kuratorium der Vereinigte Hoppen- und Hompheus-Stiftung Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Gem. § 4 Buchst. b) der Stiftungssatzung besteht das Kuratorium der Stiftung u.a. aus dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein, vorausgesetzt, dass er der röm.-kath. Kirche angehört. Trifft das nicht zu, ist dem katholischen Charakter der Stiftung entsprechend vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein ein katholisches Mitglied zu bestimmen.
Da der Bürgermeister dieses Kriterium nicht erfüllt und das bisherige vom Rat bestimmte Mitglied Herr Stadtkämmerer Ulrich Siebers verstorben ist, wird als neues Mitglied im Kuratorium der Vereinigten Hoppen-und-Hompheus-Stiftung nach Abstimmung in den Gremien Frau Elke Trüpschuch vorgeschlagen. Die Benennung von Frau Trüpschuch ist sinnvoll, da sie bereits Vorstandsmitglied in der Kath. Waisenhausstiftung ist, wozu sich in der Geschäftsführung und Projektförderung Übereinstimmungen und Kooperationen ergeben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister