Betreff
Benennung eines Vertreters für Gremien der TWE GmbH
Vorlage
02 - 16 2106/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1)    Der Rat entsendet Stadtkämmerin Melanie Goertz als Stellvertreterin für Bürgermeister Peter Hinze in den Aufsichtsrat der TWE GmbH.

2)    Der Rat bestellt Stadtkämmerin Melanie Goertz als Stellvertreterin für Bürgermeister Peter Hinze in die Gesellschafterversammlung der TWE GmbH.

3)    Der Rat bestellt Stadtkämmerin Melanie Goertz als Stellvertreterin für Bürgermeister Peter Hinze in den Konsortialbeirat der TWE GmbH.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1) Aufsichtsrat TWE

 

Gem. § 8 Gesellschaftsvertrag TWE ist der Bürgermeister unter Anrechnung auf die Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich am Rhein geborenes Mitglied des Aufsichtsrates. Der Bürgermeister kann einen von ihm schriftlich benannten Vertreter entsenden.

 

Zu 2) Gesellschafterversammlung TWE

 

Gem. § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages setzt sich die Gesellschafterversammlung aus dem Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein oder einem von ihm benannten Mitarbeiter der Verwaltung und einem Vertreter der Gelsenwasser AG zusammen. Der Bürgermeister bzw. der von ihm vorgeschlagene Mitarbeiter werden durch Ratsbeschluss bestellt.

Die Vollmacht zur Vertretung bedarf der Schriftform und ist der Gesellschaft in Verwahrung zu geben.

 

Zu 3)  Konsortialbeirat TWE

 

Der Garantie- und Konsortialvertrag bestimmt in § 6, dass ein Konsortialbeirat einzurichten ist. Gem. § 6 Abs. 2 des Vertrages gehören dem Konsortialbeirat jeweils ein bevollmächtigter Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein und der Gelsenwasser AG an.

Als Vertreterin für Herrn Bürgermeister Peter Hinze soll Frau Stadtkämmerin Melanie Goertz benannt werden.

 

 

In allen drei Gremien vertrat bislang Stadtkämmerer Ulrich Siebers den jeweiligen Bürgermeister entsprechend der Beschlussfassungen des Rates vom 03.05.2005 und vom 03.11.2015. Herr Siebers ist am 30.08.2019 verstorben. Dies bedingt die Ersatzbenennung.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister