Betreff
Fußgängerüberweg an der Kreuzung Schmidtstraße/Neustadt/Sandstraße;
hier: Eingabe Nr. 22/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2108/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Eingabe des SPD-Ortsvereins auf Erhaltung des Fußgängerüberweges und der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, welche temporär für die Dauer der Baumaßnahme auf einem naheliegenden Grundstück Ecke Beeker Straße/Neustadt angeordnet worden sind, wurde dem Landesbetrieb Straßen NRW zur Stellungnahme zugesandt. Dieser übernimmt die Aufgaben für das Land als Straßenbaulastträger. Sobald die Stellungnahme vorliegt, wird dieser Tagesordnungspunkt dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter