Betreff
Schulbaumaßnahme für die Gesamtschule Emmerich am Rhein;
hier: Neubau des Schulgebäudes ‚Brink‘
– optionale Zusatzausstattung: Windfang
Vorlage
04 - 16 2109/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Windfang nach der vorgestellten Variante 2 im Rahmen der Errichtung des Schulgebäudes ‚Brink‘ der Gesamtschule Emmerich am Rhein umzusetzen.

 

Sachdarstellung :

 

In der Schulausschusssitzung vom 26.03.2019 wurde von Seiten der Schule angeregt, einen Windfang auf der Gebäudeseite zum Schulhof erstellen zu lassen, da von dieser Seite ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler (SuS) zum Unterrichtsbeginn und alle SuS nach den Pausen das Schulgebäude betreten werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Umsetzung des Windfangs in Varianten zu prüfen und die Kosten aufzuzeigen.

 

Der Windfang ermöglicht einen besseren Schutz der Mensa vor Witterungseinflüssen. Durch die Verlegung der Sauberlaufzone in den Windfang, wird eine Reduzierung der Verschmutzung der Mensa erreicht.

 

Bei größeren Veranstaltungen der Schule oder des JuCa - hier insbesondere Konzerte und Jugenddiscos - werden zudem Geräuschemissionen durch einen Windfang verringert, die sonst bei geöffneter Türe direkt zu den Nachbargrundstücken gelangen könnten.

 

Das Architektenbüro Hausmann hat für den Windfang drei Varianten ausgearbeitet und miteinander verglichen. In der Anlage ist zu den einzelnen Varianten 1 bis 3 jeweils eine Anmerkung des Architektenbüros (oben rechts) notiert.

 

Aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit scheidet aus Sicht der Verwaltung die Variante 1 aus. Da zu erwarten ist, dass beim Ein- oder Ausgang beide Türen regelmäßig gleichzeitig geöffnet sind, reduziert sich der Nutzen (Lärmbelästigung, Wärmeverlust) eines Windfangs erheblich. Die recht kleine Sauberlaufzone entspricht zwar den Mindestanforderungen der DGUV, wird vom Systemhersteller als nicht ausreichend bezeichnet.

 

Die Variante 3 hat eine relativ kleine Sauberlaufzone, die die Mindestempfehlung des Systemherstellers nur leicht unterschreitet. Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass der Hauptstrom der SuS, z. B. beim Wechsel der Gebäude, beim Eingang ins Brinkgebäude einen Flügel der Türanlage entgegen der Laufrichtung (vom Wetterschutzgang kommend) öffnen müsste. Hier ist mit Problemen (Staubildung, Gedränge, Kollision von Schülerströmen, Ausweichen in den nicht geschützten Bereich) zu rechnen.

 

Die Variante 2 bietet aus Sicht der Verwaltung alle Vorteile eines Windfangs (ausreichende Sauberlaufzone, Reduzierung von Lärmbelästigung und Wärmeverlust) einschließlich der Ausrichtung in Laufrichtung der SuS beim Gebäudewechsel ohne die Nachteile der beiden anderen Varianten.

 

Im Kostenvergleich – Variante 1 = 29.898,22 € / Variante 2 = 85.026,63 € / Variante 3 = 60.545,34 € - ist die Variante 2 zwar die teuerste, die beiden anderen Varianten stellen aus Sicht der Verwaltung jedoch keine Alternative dar.

 

Von Seiten des Architekturbüros Hausmann Architekten Aachen werden die Varianten in der Sitzung vorgestellt und ggf. Fragen beantwortet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die vorgestellten Maßnahmen müssen in der Haushaltsplanung 2020/2021 in Höhe von 85.100,00 Euro eingeplant werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister