hier: Neubau des Schulgebäudes ‚Brink‘
– optionale Zusatzausstattung: Windfang
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Windfang nach der vorgestellten
Variante 2 im Rahmen der Errichtung des Schulgebäudes ‚Brink‘ der Gesamtschule
Emmerich am Rhein umzusetzen.
Sachdarstellung :
In der
Schulausschusssitzung vom 26.03.2019 wurde von Seiten der Schule angeregt,
einen Windfang auf der Gebäudeseite zum Schulhof erstellen zu lassen, da von
dieser Seite ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler (SuS) zum
Unterrichtsbeginn und alle SuS nach den Pausen das Schulgebäude betreten
werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Umsetzung des Windfangs in
Varianten zu prüfen und die Kosten aufzuzeigen.
Der Windfang
ermöglicht einen besseren Schutz der Mensa vor Witterungseinflüssen. Durch die
Verlegung der Sauberlaufzone in den Windfang, wird eine Reduzierung der
Verschmutzung der Mensa erreicht.
Bei größeren
Veranstaltungen der Schule oder des JuCa - hier insbesondere Konzerte und
Jugenddiscos - werden zudem Geräuschemissionen durch einen Windfang verringert,
die sonst bei geöffneter Türe direkt zu den Nachbargrundstücken gelangen
könnten.
Das Architektenbüro
Hausmann hat für den Windfang drei Varianten ausgearbeitet und miteinander
verglichen. In der Anlage ist zu den einzelnen Varianten 1 bis 3 jeweils eine
Anmerkung des Architektenbüros (oben rechts) notiert.
Aufgrund der
fehlenden Barrierefreiheit scheidet aus Sicht der Verwaltung die Variante 1
aus. Da zu erwarten ist, dass beim Ein- oder Ausgang beide Türen regelmäßig
gleichzeitig geöffnet sind, reduziert sich der Nutzen (Lärmbelästigung,
Wärmeverlust) eines Windfangs erheblich. Die recht kleine Sauberlaufzone
entspricht zwar den Mindestanforderungen der DGUV, wird vom Systemhersteller
als nicht ausreichend bezeichnet.
Die Variante 3 hat
eine relativ kleine Sauberlaufzone, die die Mindestempfehlung des
Systemherstellers nur leicht unterschreitet. Die Verwaltung gibt jedoch zu
bedenken, dass der Hauptstrom der SuS, z. B. beim Wechsel der Gebäude, beim
Eingang ins Brinkgebäude einen Flügel der Türanlage entgegen der Laufrichtung
(vom Wetterschutzgang kommend) öffnen müsste. Hier ist mit Problemen
(Staubildung, Gedränge, Kollision von Schülerströmen, Ausweichen in den nicht
geschützten Bereich) zu rechnen.
Die Variante 2
bietet aus Sicht der Verwaltung alle Vorteile eines Windfangs (ausreichende
Sauberlaufzone, Reduzierung von Lärmbelästigung und Wärmeverlust)
einschließlich der Ausrichtung in Laufrichtung der SuS beim Gebäudewechsel ohne
die Nachteile der beiden anderen Varianten.
Im Kostenvergleich
– Variante 1 = 29.898,22 € / Variante 2 = 85.026,63 € / Variante 3 = 60.545,34
€ - ist die Variante 2 zwar die teuerste, die beiden anderen Varianten stellen
aus Sicht der Verwaltung jedoch keine Alternative dar.
Von Seiten des
Architekturbüros Hausmann Architekten Aachen werden die Varianten in der
Sitzung vorgestellt und ggf. Fragen beantwortet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die vorgestellten
Maßnahmen müssen in der Haushaltsplanung 2020/2021 in Höhe von 85.100,00 Euro
eingeplant werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister