Betreff
Haushalt 2020 - Initiierung von Dorfentwicklungskonzepten für die Ortsteile von Emmerich;
hier: Antrag Nr. XXXVIII/2019 der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 2124/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro. Hierfür sollen Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2020 eingestellt werden.

 

Sachdarstellung :

 

Die Aufstellung von Dorfentwicklungskonzepten ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund größerer struktureller oder städtebaulicher Änderungen bzw. einer ganzheitlichen Weiterentwicklung eines Ortsteils notwendig. In der Regel werden zur Inanspruchnahme von Fördermitteln ganzheitliche Entwicklungskonzepte gefordert. Hierfür ist ein hoher finanzieller und personeller Einsatz erforderlich, der langfristig bis zur Fertigstellung der (Bau-)maßnahmen durch die Verwaltung abgedeckt werden muss. 

 

Im Jahr 2019 wurden die baulichen Maßnahmen zum Masterplan Hoch-Elten in der ersten Phase weitgehend abgeschlossen. Für die Innenstadt wurde im Jahr 2016 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Die Umsetzung anhand von Städtebaufördermitteln erfolgt derzeit und wird bis 2022 laufen.

 

Die Aufstellung weiterer Konzepte einschließlich der anschließenden Umsetzung kann daher nur mit ausreichenden finanziellen, personellen und zeitlichen Kapazitäten erfolgen. Da die Stadt voraussichtlich in den nächsten Jahren ohnehin durch den Ausbau der Betuwe-Linie in einigen Bereichen stark verändert wird, erscheint es sinnvoll, die Erstellung der Konzepte mit der Planung der Betuwe zu verbinden.

 

Der Planungsabschnitt 3.3 der Betuwe-Linie ist weitgehend durchgeplant. Hiervon betroffen sind die Ortsteile Praest und Vrasselt. Dort sind die Auswirkungen durch den Ausbau der Betuwe-Linie bereits absehbar.

 

Der Ortsteil Praest wird künftig zudem durch anstehende Entwicklungen wie der Umstrukturierung der Immobilien der Katholischen Kirche städtebaulich neu geprägt werden. Dies betrifft insbesondere den Dorfkern von Praest. Änderungen auf diesem begrenzten Raum sowie mit solcher Auswirkung auf den gesamten Ortskern bedürfen einer integrierten Betrachtung. Aus diesem Grund macht hier die Aufstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes Sinn und sollte im Jahr 2020 begonnen werden.

 

Der Ortsteil Vrasselt ist weniger stark durch die Betuwe-Linie betroffen. Hier ist aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Dorfentwicklungskonzept notwendig.

 

Im Abschnitt 3.4 ist im Wesentlichen die Innenstadt sowie der Ortsteil Hüthum betroffen. Hier sind die Vorbereitungen zur Planfeststellung noch nicht so weit vorangeschritten und es gibt noch Unsicherheiten in der Planung. Im Bereich der Innenstadt ergeben sich insbesondere Änderungen im Bereich Löwentor/Bahnhofstraße. Der künftig angedachte Kreisverkehr ist bereits seit einigen Jahren Bestandteil der städtebaulichen Überlegungen (ISEK 2025, Nahmobilitätskonzept, etc.).

 

Der Ortsteil Hüthum ist im Vergleich dazu ebenfalls wenig von der Betuwe-Linie betroffen. Hier ist somit kurzfristig nicht die Notwendigkeit eines Dorfentwicklungskonzepts gegeben.

 

Der Ortsteil Elten wird durch den PFA 3.5 beplant. Hier muss auch die Bundesstraße B8 in Teilen umgeplant werden. Derzeit ist die Trassenführung noch nicht abschließend planfestgestellt. Ein Dorfentwicklungskonzept für den Ortsteil sollte neue Verkehrsbeziehungen berücksichtigen und diese in den städtebaulichen Kontext einbinden. Daher ist hier derzeit noch kein Entwicklungskonzept sinnvoll.

 

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Aufstellung und auch für die Umsetzung der Konzepte wird jeweils durch die Verwaltung geprüft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01, Sachkonto 52910000, die Mittel werden um 50.000 € erhöht.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter