hier: Antrag Nr. XLVIII/2019 der CDU-Ratsfraktion
Kenntnisnahme (kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Zur Ausgestaltung der Unterführung Löwentor,
hinsichtlich einer Ergänzung durch Nebenanlagen für Fußgänger und Radfahrer,
wurden in der Vergangenheit verschiedene Ratsbeschlüsse gefasst.
· In dem Ratsbeschluss vom 03.02.2009 heißt es:
Die Nebenanlagen in der EÜ wird nur unter der Voraussetzung realisiert, dass
diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert werden.
· Der Beschluss vom 31.Mai 2011 berücksichtigt
insbesondere die Stellungnahme des RA Dr. Oerder zu dem Thema des
kreuzungsbedingten Erfordernisses solcher Nebenanlagen. Darin ist erläutert,
dass der, seitens der Stadt Emmerich am Rhein gewünschte, zusätzliche Fuß- und
Radweg in der, für Kfz gedachten EÜ Löwentor, nicht Bestandteil der
kreuzungsbedingten Kosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sein wird. Der
gefasste Ratsbeschluss sieht dementsprechend, die weitere Planung des EÜ
Löwentor, ohne die Berücksichtigung des zusätzlichen Geh- und Radweges, vor.
Aus dem Grund, dass die zuvor mit dem Ratsbeschluss vom 03.02.2009 festgesetzte
Bedingung ("Die Nebenanlage in der EÜ wird nur unter der Voraussetzung
realisiert, dass diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert wird")
nicht eintreten wird.
· Am 02.Dezember 2011 wurde zusätzlich eine
Auditierung der Vorplanung zur BÜ-Beseitigung Löwentor vorgenommen. Im Rahmen
des Sicherheitsaudits wurde auch die Situation für Radfahrer in der geplanten
Unterführung bewertet.
Demnach wird diese Unterführung aufgrund der geplanten Radverkehrsanlagen in
unmittelbarer Nähe und aufgrund ihrer Steigungs- und Gefälleverhältnisse
allenfalls als Alternativroute für geübte Radfahrer betrachtet. Zudem sind
aufgrund der prognostizierten Verkehrsstärke von ca. 500 Kfz/h nach den
geltenden Regelwerken (RASt, ERA) keine gesonderten Radverkehrsanlagen in dem
Bauwerk erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Ergebnisse des
Audits in seiner Sitzung am 06.03.2012 zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der nicht kreuzungsbedingten
Notwendigkeit der Nebenanlagen, würden die zusätzlichen Kosten von der Stadt
selbst getragen werden müssen.
Auch in der Stellungnahme für den PFA 3.4,
die in das Verfahren eingebracht wurde (zuletzt zum Erörterungstermin vom
20.06.2017), geht die Stadt Emmerich am Rhein, auf die oben genannten
Ratsbeschlüsse ein und sieht anstelle des BÜ Löwentor eine Eisenbahnüberführung
(EÜ) ohne Nebenanlagen sowie eine separate Fuß- und Radwegeunterführung (EÜ-F)
am derzeit bestehenden BÜ-Löwentor vor. Diese jedoch verbunden mit der Aussage
„Die
Stadt Emmerich am Rhein fordert jedoch eine erneute Prüfung der
Möglichkeit
zur Errichtung einer zusätzlichen Nebenanlage in der EÜ in
Form
eines einseitigen Zweirichtungsgeh-, -radweges und Beurteilung
dieses
Weges als kreuzungsbedingte Kostenmasse.
Bedingt
durch die erhebliche Zeitdifferenz zwischen Ratsbeschluss so-
wie
den erfolgten Abstimmungen und dem aktuellen Verfahren vertritt die
Stadt
Emmerich die Auffassung, dass diese erneute Prüfung zwingend
notwendig
ist.“
Diese Forderung wird durch die Stadt auch im
Rahmen der regelmäßigen Besprechungstermine mit der Bahn, bei denen ein stetiger
Austausch über den Planungsstand der Kreuzungsmaßnahmen im Bereich der Stadt
Emmerich erfolgt, stetig hervorgehoben und gefordert.
Inzwischen ist die weitere Planung durch die
Bahn schon sehr detailliert und hinsichtlich der Ausgestaltung der Ausbauweise
der EÜ Löwentor weit vorangegangen.
Auch der Verfahrensstand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist
inzwischen weit fortgeschritten. Als nächstes ist in diesem Abschnitt, nach dem
bereits am 20.06.2017 erfolgten Erörterungstermin, mit einem
Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.
Fazit:
Vor dem Hintergrund des derzeit in
Aufstellung befindlichen Nahmobilitätskonzeptes wird besonders das Thema
Netzlückenschlüsse für –speziell- Radfahrer diskutiert. In dem Zusammenhang
wird ein Fokus auch auf sinnhafte und kurze Radroutenführungen gelegt und auch
die Neueinrichtung von Radwegen miteingeschlossen. Auch das Thema einer „Stadt
der kurzen Wege“ ist in dem Konzept, wie auch schon zuvor im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept, ein wichtiger Maßstab.
Es finden sich demnach viele aktuelle
Anknüpfungspunkte wieder, welche, die erhobene Forderung von Nebenanlagen in
der geplanten Unterführung am Löwentor unterstützen.
Der Bürgermeister setzt sich dafür ein, dass
in der EÜ Löwentor unter Vorbehalt der oben genannten Finanzierung die
Nebenanlagen mitgeplant und eingerichtet werden. Entsprechend wird dies
gegenüber dem Eisenbahnbundesamt abermals deutlich gemacht werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter