Betreff
Rad- und Fußweg in der KFZ-Löwentorunterführung;
hier: Antrag Nr. XLVIII/2019 der CDU-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 2140/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Zur Ausgestaltung der Unterführung Löwentor, hinsichtlich einer Ergänzung durch Nebenanlagen für Fußgänger und Radfahrer, wurden in der Vergangenheit verschiedene Ratsbeschlüsse gefasst.

·    In dem Ratsbeschluss vom 03.02.2009 heißt es: Die Nebenanlagen in der EÜ wird nur unter der Voraussetzung realisiert, dass diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert werden.

·    Der Beschluss vom 31.Mai 2011 berücksichtigt insbesondere die Stellungnahme des RA Dr. Oerder zu dem Thema des kreuzungsbedingten Erfordernisses solcher Nebenanlagen. Darin ist erläutert, dass der, seitens der Stadt Emmerich am Rhein gewünschte, zusätzliche Fuß- und Radweg in der, für Kfz gedachten EÜ Löwentor, nicht Bestandteil der kreuzungsbedingten Kosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sein wird. Der gefasste Ratsbeschluss sieht dementsprechend, die weitere Planung des EÜ Löwentor, ohne die Berücksichtigung des zusätzlichen Geh- und Radweges, vor. Aus dem Grund, dass die zuvor mit dem Ratsbeschluss vom 03.02.2009 festgesetzte Bedingung ("Die Nebenanlage in der EÜ wird nur unter der Voraussetzung realisiert, dass diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert wird") nicht eintreten wird.

·    Am 02.Dezember 2011 wurde zusätzlich eine Auditierung der Vorplanung zur BÜ-Beseitigung Löwentor vorgenommen. Im Rahmen des Sicherheitsaudits wurde auch die Situation für Radfahrer in der geplanten Unterführung bewertet.
Demnach wird diese Unterführung aufgrund der geplanten Radverkehrsanlagen in unmittelbarer Nähe und aufgrund ihrer Steigungs- und Gefälleverhältnisse allenfalls als Alternativroute für geübte Radfahrer betrachtet. Zudem sind aufgrund der prognostizierten Verkehrsstärke von ca. 500 Kfz/h nach den geltenden Regelwerken (RASt, ERA) keine gesonderten Radverkehrsanlagen in dem Bauwerk erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Ergebnisse des Audits in seiner Sitzung am 06.03.2012 zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der nicht kreuzungsbedingten Notwendigkeit der Nebenanlagen, würden die zusätzlichen Kosten von der Stadt selbst getragen werden müssen.

Auch in der Stellungnahme für den PFA 3.4, die in das Verfahren eingebracht wurde (zuletzt zum Erörterungstermin vom 20.06.2017), geht die Stadt Emmerich am Rhein, auf die oben genannten Ratsbeschlüsse ein und sieht anstelle des BÜ Löwentor eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ohne Nebenanlagen sowie eine separate Fuß- und Radwegeunterführung (EÜ-F) am derzeit bestehenden BÜ-Löwentor vor. Diese jedoch verbunden mit der Aussage

 

          „Die Stadt Emmerich am Rhein fordert jedoch eine erneute Prüfung der

          Möglichkeit zur Errichtung einer zusätzlichen Nebenanlage in der EÜ in

          Form eines einseitigen Zweirichtungsgeh-, -radweges und Beurteilung

          dieses Weges als kreuzungsbedingte Kostenmasse.

          Bedingt durch die erhebliche Zeitdifferenz zwischen Ratsbeschluss so-

          wie den erfolgten Abstimmungen und dem aktuellen Verfahren vertritt die

          Stadt Emmerich die Auffassung, dass diese erneute Prüfung zwingend

          notwendig ist.“

 

Diese Forderung wird durch die Stadt auch im Rahmen der regelmäßigen Besprechungstermine mit der Bahn, bei denen ein stetiger Austausch über den Planungsstand der Kreuzungsmaßnahmen im Bereich der Stadt Emmerich erfolgt, stetig hervorgehoben und gefordert.

Inzwischen ist die weitere Planung durch die Bahn schon sehr detailliert und hinsichtlich der Ausgestaltung der Ausbauweise der EÜ Löwentor weit vorangegangen.
Auch der Verfahrensstand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist inzwischen weit fortgeschritten. Als nächstes ist in diesem Abschnitt, nach dem bereits am 20.06.2017 erfolgten Erörterungstermin, mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.

Fazit:

Vor dem Hintergrund des derzeit in Aufstellung befindlichen Nahmobilitätskonzeptes wird besonders das Thema Netzlückenschlüsse für –speziell- Radfahrer diskutiert. In dem Zusammenhang wird ein Fokus auch auf sinnhafte und kurze Radroutenführungen gelegt und auch die Neueinrichtung von Radwegen miteingeschlossen. Auch das Thema einer „Stadt der kurzen Wege“ ist in dem Konzept, wie auch schon zuvor im Integrierten Stadtentwicklungskonzept, ein wichtiger Maßstab.

Es finden sich demnach viele aktuelle Anknüpfungspunkte wieder, welche, die erhobene Forderung von Nebenanlagen in der geplanten Unterführung am Löwentor unterstützen.

Der Bürgermeister setzt sich dafür ein, dass in der EÜ Löwentor unter Vorbehalt der oben genannten Finanzierung die Nebenanlagen mitgeplant und eingerichtet werden. Entsprechend wird dies gegenüber dem Eisenbahnbundesamt abermals deutlich gemacht werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter