Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 600 - Fachbereich 6 - Bürgerservice und Ordnung
Vorlage
06 - 16 2167/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 600 „Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung für das Jahr 2020 im Ergebnishaushalt auf   

983.254 Euro, im Finanzhaushalt der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 887.849 Euro und im Finanzhaushalt der Investitionstätigkeit auf 770.600 Euro fest.

 

 

Sachdarstellung :

 

I.  Budget 600

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 19.11.2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss, als beratender Fachausschuss wurden am 03.12.2019 die Ziele und Schwerpunkte sowie das Budget (Seiten 357 – 390) durch die Budgetverantwortliche des Fachbereiches 6 detailliert vorgestellt und erläutert.

 

In seiner Sitzung am 11.02.2020 wird der Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte und den Zuschussbedarf für das Budget 600 – Fachbe-

reich 6 „Bürgerservice und Ordnung“ für das Haushaltsjahr 2020 festlegen.

 

Das Budget umfasst die Einzelbudgets

 

601                           Bürgerservice und Ordnung allgemein

602                           Bevölkerungs- und Brandschutz

603                           Märkte

 

 

Hinsichtlich der Erweiterung des Außen- und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsteams sind entsprechend des HFA-Beschlusses vom 03.12.2019 (Vorlage 06-16 2043/2019) als Aufwand für die

Ausstattung und Qualifizierung noch zu berücksichtigen:

 

Produkt                       Sachkonto                   Betrag

1.100.02.02.01            54120000                    3.000 Euro

 

Die zuvor genannte Position wurde in die Veränderungsliste zum Haushalt aufgenommen. Der Zuschussbedarf im Ergebnisplan sowie der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit des Finanzplans würden sich dementsprechend verschlechtern.

 

 

II.    Anträge zum Budget 600

 

Im Rahmen der Budgetberatung gilt es zwei vorliegende Anträge zum Haushalt 2020 zu beraten und Beschluss zu fassen. Die Anträge und die Stellungnahmen der Verwaltung sind nachfolgend aufgeführt:

 

 

  1. Erweiterung des Außen- und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und

            Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsteams

            Hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Kommunalen Ordnungsdienst richtig

                    machen !

 

Die CDU-Ratsfraktion beantragt in Bezug auf Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes die Einrichtung von 4 Stellen. Sie beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Gebiete der Stadt Emmerich am Rhein“ die Mindesthöhe des Verwarngeldes festzulegen. Darüber hinaus führt sie einige für die Zustimmung wesentliche Punkte in Bezug auf Befugnisse und Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes und die Ausstattung auf sowie vier zu klärende Fragestellungen auf.

 

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage Nr. 06-16 2043/2019 die Konzeption zur Erweiterung des Außen- und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsteams ausführlich dargestellt. In diesem Rahmen wurden die

Befugnisse und Aufgaben sowie die Ausstattung aufgeführt. Ebenso gibt der Inhalt Antworten zu den im Antrag aufgeführten Fragestellungen.

 

Zu der Frage der Stellenbemessung und der Mindesthöhe des Verwarngeldes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Unter Berücksichtigung dessen, dass die dargestellten Aufgaben tagsüber bereits durch die vorhandenen Mitarbeiter des Außen- und Ordnungsdienstes erfüllt werden, gilt es vordringlich Vollzugs- und Ermittlungstätigkeiten in den Abendstunden und am Wochenende sicherzustellen. Angesicht der Größe des Stadtgebietes und unter Berücksichtigung der konkreten Ereignisse der vergangenen zwei Jahre hält die Verwaltung den Einsatz einer Zweierstaffel in den Abendstunden und am Wochenende zunächst für angemessen. Zur Sicherstellung der Vertretung ist der Einsatz einer 3. Kraft unabdingbar. Sollte sich im Laufe des 1. Einsatzjahres herausstellen, dass die Aufgaben mit dieser Stellenbemessung nicht zu bewältigen sind, würde die Verwaltung die Einrichtung einer 4. Stelle beantragen.

 

Für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein trifft die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Emmerich am Rhein" Verhaltensregeln. Der Verstoß gegen diese Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die auf Grundlage des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden kann. Das OWiG setzt allgemein einen Bußgeldrahmen von 5 bis 1.000 Euro fest. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann auch ein Verwarngeld i.H.v. 5 bis 55 Euro erhoben werden. Die Festsetzung des Verwarn- bzw. Bußgeldes stellt immer eine Einzelfallentscheidung dar.

 

Als Orientierung für sog. „Standardvergehen“ beabsichtigt die Verwaltung Richtwerte im Rahmen eines Verwarn- und Bußgeldkataloges festzulegen. Dieser Katalog stellt als Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung eine bindende innerdienstliche Weisung dar, die allerdings immer eine individuelle Bewertung des Einzelfalls voraussetzt. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion, die Mindesthöhe des Verwarngeldes auf 35 Euro festzulegen wird in diesem Katalog Berücksichtigung finden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmen zur Kenntnis.

 

 

  1. Notfallschilder an öffentlichen Plätzen und Sitzbänken

Hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt an den öffentlichen Plätzen und Sitzbänken Notfallschilder anzubringen, um im Notfallsituationen den genauen Standort angeben zu können, so dass die Rettungsdienste noch schneller die entsprechenden Orte finden können und eine Rettung noch schneller möglich sei.

 

Die Verwaltung stellt im Rahmen dieser Vorlage zunächst die für eine Beschlussfassung notwendigen Informationen zum Thema Notfallschilder an öffentlichen Plätzen und

Sitzbänken dar:

 

Wenn aktuell eine Person im Stadtgebiet Emmerich am Rhein außerhalb ihrer Wohnung in eine Notfallsituation gerät und einer dringenden medizinischen Versorgung bedarf, sollte schnellstmöglich die Notfallrufnummer 112 angerufen werden. Unter dieser Nummer wird die Leitstelle des Kreises Kleve für Feuerschutz und Rettungsdienst erreicht, die nach den Angaben des Anrufers die entsprechende Hilfe veranlasst. Dieser Anruf setzt immer eine Mobilfunknetzverbindung voraus.

 

Im optimalen Fall ist der Anrufer oder eine hilfeleistende Person in der Lage, der Leitstelle den Standort genau zu beschreiben. In Notfallsituationen fehlt jedoch nicht selten die Orientierung, insbesondere wenn man sich außerhalb bebauter Gebiete befindet.

 

Smartphones bieten die Möglichkeit, den eigenen aktuellen Standort festzustellen und einem Datenempfänger zu übermitteln.  

 

Darüber hinaus hat die Leitstelle des Kreises Kleve die Möglichkeit über das Programm „EmmercenyEye“ sich nach Zustimmung des Anrufers mit dessen Smartphone zu verbinden, den Notfallstandort anhand geographischer Koordinaten zu lokalisieren und mit dem Anrufer über eine Chat- oder Videofunktion in Kontakt zu treten. Dies erfordert sowohl eine Netz- als auch eine Datenverbindung (WLAN oder Mobile Daten).

 

Vor diesem Hintergrund ist die Anbringung von Notfallschildern auf Sitzbänken oder anderen öffentlichen Aufenthaltsorten in erster Linie für Personen sinnvoll, die nicht über ein Smartphone verfügen und ein herkömmliches Mobiltelefon nutzen. 

 

Der Kreis Kleve hat im Rahmen des Knotenpunktsystems bereits die Hinweisschilder zu den Radwanderwegen mit einem Rettungspunkt in Form einer individuellen Standortnummer und Angabe der Notrufnummer versehen. Entsprechende Notfallschilder an Sitzbänken und anderen öffentlichen Aufenthaltsorten im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein würden dieses System ergänzen. 

 

Im Sinne des wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Finanzmitteln gilt es, das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der beantragten Maßnahme darzustellen und zu bewerten.

 

Im Jahr 2018 verfügten 81% der Bundesbürger ab 14 Jahren über ein Smartphone (Markt-forschung bitkom research des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommu-nikation und neue Medien (bitkom)). Es verbleiben somit rund 20% der Bürger, die nicht über ein Smartphone verfügen. Gem. der Marktforschung wird die Zahl der Smartphone-Nutzer in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen, dementsprechend sinkt der Anteil der Bürger ohne Smartphone.

 

Dieser Entwicklung steht ein noch zu konkretisierender Aufwand gegenüber, bis schließlich das System der Notfallschilder an Sitzbänken und anderen öffentlichen Aufenthaltsorten nutzbar ist.

 

Die Installation von Notfallschildern auf Sitzbänken und an anderen öffentlichen Aufenthaltsorten erfordert den Aufbau eines kommunalen Datenbanksystems. Jeder Ort, an dem ein Notfallschild angebracht werden soll, ist nach Vermessung und Aufnahme der Koordinaten mit einer in NRW einmaligen Nummer in das Datenbanksystem aufzunehmen. Die Daten sind in das System der Kreisleitstelle zu übertragen.

 

Das Datenbanksystem bedarf nach Installation einer kontinuierlichen Pflege. Unter anderem ist sicherzustellen, dass Schäden an Notfallschildern gemeldet werden und dass nach endgültigem Abbau einer Sitzbank die hinterlegte individuelle Nummer nicht neu vergeben wird.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein sind ca. 400 Sitzbänke vorhanden. Ein entsprechendes Kataster dazu besteht nicht. In bebauten Wohngebieten, insbesondere in der Innenstadt, erscheint eine Orientierung anhand von Straßenschildern u.a. Merkmalen für eine Person, die sich in einer Notlage befindet, einfacher als in unbebauten Gebieten.  Insofern gilt es zu prüfen, für welche Gebiete in Emmerich am Rhein die Kennzeichnung von Sitzbänken zur Standortbestimmung tatsächlich erforderlich welche wäre.

 

Den größten Kostenfaktor stellt der Aufwand zur Erstellung und Pflege eines Katasters / Datenbanksystems dar. Abhängig von der Zahl der zu erfassenden Sitzbänke wäre zu entscheiden, ob die Vermessung der einzelnen Bänke und die Erstellung des Datenbank-systems durch eigene Personal durchgeführt werden kann oder ob ein Unternehmen zu beauftragen wäre. Neben diesem Aufwand wären Personalkapazitäten im Rahmen der Vorbereitung und Koordination in den Fachbereichen 6 – Bürgerservice und Ordnung, Fachbereich 1 – Zentrale Dienste – IT –  und den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein gebunden.

 

Der finanzielle Aufwand für die erstmalige Anschaffung von Schildern aus Kunststoff beträgt

ca. 2.500 Euro für 100 Schilder. Die konkrete Summe wäre nach Festlegung von Anzahl, Art und Größe der Schilder genau zu beziffern.

 

In den Kommunen Geldern und Straelen wurde das System der Notfallschilder an Sitzbänken bereits installiert und seitens der Leitstelle des Kreises Kleve für Feuerwehr und Rettungsdienst begrüßt. Die Stadt Straelen hat sich dabei auf die Sitzbänke beschränkt, die sich außerhalb bebauter Wohngebiete befinden, wo eine Beschreibung des Standortes aufgrund fehlender Merkmale wie Straßenschilder o.ä, erschwert ist. Seitens der Gemeinde Bedburg-Hau befindet sich ein solches System noch in der Vorbereitungsphase. Die Stadt Kleve hat ein solches System in einer ersten Stellungnahme zu dem Antrag einer Ratsfraktion unter Hinweis des bedeutenden Aufwandes abgelehnt.

 

Um eine endgültige Aussage zum Aufwand und somit zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen treffen zu können, bedarf es noch weiterer Ermittlungen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung im Laufe des 1. Halbjahres 2020 zu diesem Thema abschließend Stellung nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die aufgezeigten Prüffelder

zu bearbeiten und im Laufe des 1. Halbjahres 2020 eine abschließende Stellungnahme abzugeben.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Produkt: sh. Anlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister