hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 600 - Fachbereich 6 - Bürgerservice und Ordnung
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt
den Zuschussbedarf für das Budget 600 „Fachbereich 6 – Bürgerservice und
Ordnung für das Jahr 2020 im Ergebnishaushalt auf
983.254 Euro, im Finanzhaushalt der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf 887.849 Euro und im Finanzhaushalt der
Investitionstätigkeit auf 770.600 Euro fest.
Sachdarstellung :
I. Budget 600
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates
am 19.11.2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen
Fachausschüsse verwiesen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss, als
beratender Fachausschuss wurden am 03.12.2019 die Ziele und Schwerpunkte sowie
das Budget (Seiten 357 – 390) durch die Budgetverantwortliche des Fachbereiches
6 detailliert vorgestellt und erläutert.
In seiner Sitzung am 11.02.2020 wird der
Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte
und den Zuschussbedarf für das Budget 600 – Fachbe-
reich 6 „Bürgerservice und Ordnung“ für das
Haushaltsjahr 2020 festlegen.
Das Budget umfasst die Einzelbudgets
601 Bürgerservice
und Ordnung allgemein
602 Bevölkerungs-
und Brandschutz
603 Märkte
Hinsichtlich der Erweiterung des Außen- und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsteams sind entsprechend des HFA-Beschlusses vom 03.12.2019 (Vorlage 06-16 2043/2019) als Aufwand für die
Ausstattung und Qualifizierung noch zu berücksichtigen:
Produkt Sachkonto Betrag
1.100.02.02.01 54120000 3.000 Euro
Die zuvor genannte Position wurde in die Veränderungsliste zum Haushalt aufgenommen. Der Zuschussbedarf im Ergebnisplan sowie der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit des Finanzplans würden sich dementsprechend verschlechtern.
II. Anträge zum Budget 600
Im Rahmen der Budgetberatung gilt es zwei vorliegende Anträge zum Haushalt 2020 zu beraten und Beschluss zu fassen. Die Anträge und die Stellungnahmen der Verwaltung sind nachfolgend aufgeführt:
- Erweiterung des Außen- und
Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und
Einrichtung eines
Kommunalen Ordnungsteams
Hier: Antrag der
CDU-Ratsfraktion - Kommunalen Ordnungsdienst richtig
machen !
Die CDU-Ratsfraktion beantragt in Bezug auf Einrichtung des Kommunalen
Ordnungsdienstes die Einrichtung von 4 Stellen. Sie beauftragt die Verwaltung,
im Rahmen der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im
Gebiete der Stadt Emmerich am Rhein“ die Mindesthöhe des Verwarngeldes
festzulegen. Darüber hinaus führt sie einige für die Zustimmung wesentliche
Punkte in Bezug auf Befugnisse und Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes und
die Ausstattung auf sowie vier zu klärende Fragestellungen auf.
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage Nr. 06-16 2043/2019 die Konzeption
zur Erweiterung des Außen- und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde
und Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsteams ausführlich dargestellt. In
diesem Rahmen wurden die
Befugnisse und Aufgaben sowie die Ausstattung aufgeführt. Ebenso gibt
der Inhalt Antworten zu den im Antrag aufgeführten Fragestellungen.
Zu der Frage der Stellenbemessung und der Mindesthöhe des Verwarngeldes
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Unter Berücksichtigung dessen, dass die dargestellten Aufgaben tagsüber
bereits durch die vorhandenen Mitarbeiter des Außen- und Ordnungsdienstes
erfüllt werden, gilt es vordringlich Vollzugs- und Ermittlungstätigkeiten in
den Abendstunden und am Wochenende sicherzustellen. Angesicht der Größe des
Stadtgebietes und unter Berücksichtigung der konkreten Ereignisse der
vergangenen zwei Jahre hält die Verwaltung den Einsatz einer Zweierstaffel in
den Abendstunden und am Wochenende zunächst für angemessen. Zur Sicherstellung
der Vertretung ist der Einsatz einer 3. Kraft unabdingbar. Sollte sich im Laufe
des 1. Einsatzjahres herausstellen, dass die Aufgaben mit dieser
Stellenbemessung nicht zu bewältigen sind, würde die Verwaltung die Einrichtung
einer 4. Stelle beantragen.
Für
das Stadtgebiet Emmerich am Rhein trifft die "Ordnungsbehördliche
Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und
in den Anlagen der Stadt Emmerich am Rhein" Verhaltensregeln. Der Verstoß
gegen diese Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die auf Grundlage des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden kann. Das OWiG setzt allgemein
einen Bußgeldrahmen von 5 bis 1.000 Euro fest. Bei geringfügigen
Ordnungswidrigkeiten kann auch ein Verwarngeld i.H.v. 5 bis 55 Euro erhoben
werden. Die Festsetzung des Verwarn- bzw. Bußgeldes stellt immer eine
Einzelfallentscheidung dar.
Als Orientierung
für sog. „Standardvergehen“ beabsichtigt die Verwaltung Richtwerte im Rahmen
eines Verwarn- und Bußgeldkataloges festzulegen. Dieser Katalog stellt als
Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung eine bindende innerdienstliche
Weisung dar, die allerdings immer eine individuelle Bewertung des Einzelfalls
voraussetzt. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion, die Mindesthöhe des Verwarngeldes
auf 35 Euro festzulegen wird in diesem Katalog Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmen zur Kenntnis.
- Notfallschilder an öffentlichen Plätzen
und Sitzbänken
Hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt an den öffentlichen Plätzen
und Sitzbänken Notfallschilder anzubringen, um im Notfallsituationen den
genauen Standort angeben zu können, so dass die Rettungsdienste noch schneller
die entsprechenden Orte finden können und eine Rettung noch schneller möglich
sei.
Die Verwaltung stellt im Rahmen dieser Vorlage zunächst die für eine
Beschlussfassung notwendigen Informationen zum Thema Notfallschilder an öffentlichen
Plätzen und
Sitzbänken dar:
Wenn aktuell eine Person im Stadtgebiet Emmerich am Rhein außerhalb
ihrer Wohnung in eine Notfallsituation gerät und einer dringenden medizinischen
Versorgung bedarf, sollte schnellstmöglich die Notfallrufnummer 112 angerufen
werden. Unter dieser Nummer wird die Leitstelle des Kreises Kleve für
Feuerschutz und Rettungsdienst erreicht, die nach den Angaben des Anrufers die
entsprechende Hilfe veranlasst. Dieser Anruf setzt immer eine
Mobilfunknetzverbindung voraus.
Im optimalen Fall ist der Anrufer oder eine hilfeleistende Person in der
Lage, der Leitstelle den Standort genau zu beschreiben. In Notfallsituationen
fehlt jedoch nicht selten die Orientierung, insbesondere wenn man sich
außerhalb bebauter Gebiete befindet.
Smartphones bieten die Möglichkeit, den eigenen aktuellen Standort
festzustellen und einem Datenempfänger zu übermitteln.
Darüber hinaus hat die Leitstelle des Kreises Kleve die Möglichkeit über
das Programm „EmmercenyEye“ sich nach Zustimmung des Anrufers mit dessen
Smartphone zu verbinden, den Notfallstandort anhand geographischer Koordinaten
zu lokalisieren und mit dem Anrufer über eine Chat- oder Videofunktion in
Kontakt zu treten. Dies erfordert sowohl eine Netz- als auch eine
Datenverbindung (WLAN oder Mobile Daten).
Vor diesem Hintergrund ist die Anbringung von Notfallschildern auf
Sitzbänken oder anderen öffentlichen Aufenthaltsorten in erster Linie für
Personen sinnvoll, die nicht über ein Smartphone verfügen und ein herkömmliches
Mobiltelefon nutzen.
Der Kreis Kleve hat im Rahmen des Knotenpunktsystems bereits die
Hinweisschilder zu den Radwanderwegen mit einem Rettungspunkt in Form einer
individuellen Standortnummer und Angabe der Notrufnummer versehen.
Entsprechende Notfallschilder an Sitzbänken und anderen öffentlichen
Aufenthaltsorten im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein würden dieses System
ergänzen.
Im Sinne des wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Finanzmitteln
gilt es, das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der beantragten Maßnahme
darzustellen und zu bewerten.
Im Jahr 2018 verfügten 81% der Bundesbürger ab 14 Jahren über ein
Smartphone (Markt-forschung bitkom research des Bundesverbandes
Informationswirtschaft, Telekommu-nikation und neue Medien (bitkom)). Es
verbleiben somit rund 20% der Bürger, die nicht über ein Smartphone verfügen.
Gem. der Marktforschung wird die Zahl der Smartphone-Nutzer in den kommenden
Jahren kontinuierlich ansteigen, dementsprechend sinkt der Anteil der Bürger
ohne Smartphone.
Dieser Entwicklung steht ein noch zu konkretisierender Aufwand
gegenüber, bis schließlich das System der Notfallschilder an Sitzbänken und
anderen öffentlichen Aufenthaltsorten nutzbar ist.
Die Installation von Notfallschildern auf Sitzbänken und an anderen
öffentlichen Aufenthaltsorten erfordert den Aufbau eines kommunalen
Datenbanksystems. Jeder Ort, an dem ein Notfallschild angebracht werden soll,
ist nach Vermessung und Aufnahme der Koordinaten mit einer in NRW einmaligen Nummer
in das Datenbanksystem aufzunehmen. Die Daten sind in das System der
Kreisleitstelle zu übertragen.
Das Datenbanksystem bedarf nach Installation einer kontinuierlichen
Pflege. Unter anderem ist sicherzustellen, dass Schäden an Notfallschildern
gemeldet werden und dass nach endgültigem Abbau einer Sitzbank die hinterlegte
individuelle Nummer nicht neu vergeben wird.
Auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein sind ca. 400 Sitzbänke
vorhanden. Ein entsprechendes Kataster dazu besteht nicht. In bebauten
Wohngebieten, insbesondere in der Innenstadt, erscheint eine Orientierung
anhand von Straßenschildern u.a. Merkmalen für eine Person, die sich in einer
Notlage befindet, einfacher als in unbebauten Gebieten. Insofern gilt es zu prüfen, für welche Gebiete
in Emmerich am Rhein die Kennzeichnung von Sitzbänken zur Standortbestimmung
tatsächlich erforderlich welche wäre.
Den größten Kostenfaktor stellt der Aufwand zur Erstellung und Pflege
eines Katasters / Datenbanksystems dar. Abhängig von der Zahl der zu
erfassenden Sitzbänke wäre zu entscheiden, ob die Vermessung der einzelnen
Bänke und die Erstellung des Datenbank-systems durch eigene Personal
durchgeführt werden kann oder ob ein Unternehmen zu beauftragen wäre. Neben
diesem Aufwand wären Personalkapazitäten im Rahmen der Vorbereitung und
Koordination in den Fachbereichen 6 – Bürgerservice und Ordnung, Fachbereich 1
– Zentrale Dienste – IT – und den
Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein gebunden.
Der finanzielle Aufwand für die erstmalige Anschaffung von Schildern aus
Kunststoff beträgt
ca. 2.500 Euro für 100 Schilder. Die konkrete Summe wäre nach Festlegung
von Anzahl, Art und Größe der Schilder genau zu beziffern.
In den Kommunen Geldern und Straelen wurde das System der
Notfallschilder an Sitzbänken bereits installiert und seitens der Leitstelle
des Kreises Kleve für Feuerwehr und Rettungsdienst begrüßt. Die Stadt Straelen
hat sich dabei auf die Sitzbänke beschränkt, die sich außerhalb bebauter
Wohngebiete befinden, wo eine Beschreibung des Standortes aufgrund fehlender
Merkmale wie Straßenschilder o.ä, erschwert ist. Seitens der Gemeinde
Bedburg-Hau befindet sich ein solches System noch in der Vorbereitungsphase.
Die Stadt Kleve hat ein solches System in einer ersten Stellungnahme zu dem
Antrag einer Ratsfraktion unter Hinweis des bedeutenden Aufwandes abgelehnt.
Um eine endgültige Aussage zum Aufwand und somit zum Verhältnis von
Aufwand und Nutzen treffen zu können, bedarf es noch weiterer Ermittlungen. Die
Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung im Laufe des 1. Halbjahres 2020 zu
diesem Thema abschließend Stellung nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die
aufgezeigten Prüffelder
zu bearbeiten und im Laufe des 1. Halbjahres 2020 eine abschließende
Stellungnahme abzugeben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Produkt: sh. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister