hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 100 - "Fachbereich 1 -Zentrale Dienste"
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 100 „Fachbereich 1 – Zentrale Dienste- für das Jahr 2020 im
Ergebnishaushalt auf 5.015.056 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.812.579 Euro
fest.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit
Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 19.11.2019
eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse
verwiesen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss wurden als beratendem Fachausschuss am
03.12.2019 die Ziele und Schwerpunkte sowie das Budget (Seiten 141 – 160) durch
die Budgetverantwortliche des Fachbereiches 1 detailliert vorgestellt und
erläutert.
In seiner Sitzung am 11.02.2020 wird der Haupt- und Finanzausschuss das
Budget beraten und Ziele und Schwerpunkte sowie den Zuschussbedarf für das
Budget 100 – Fachbereich 1 –Zentrale Dienste für das Haushaltsjahr 2020
festlegen.
Im Rahmen der Beschlussfassung gilt es auch, über die vorliegenden
Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2020, die in die Zuständigkeit des
Fachbereiches 1 –Zentrale Dienste- fallen und somit für das Budget 100 von
Relevanz sind, zu beraten und Beschluss zu fassen.
Im Einzelnen sind dies die nachfolgend genannten Anträge:
1.
Fördermittelmanager
hier: Antrag Nr. XLV/2019 der
UWE-Ratsfraktion vom 11.12.2019 (Anlage 2 zur Vorlage)
2.
Haushalt
2020 – Personal und Organisationsuntersuchung im Fachbereich 4 (Jugend, Schule
und Sport)
hier: Antrag Nr. XXXVI / 2019 der
BGE-Ratsfraktion vom 26. November 2019 (Anlage 3 zur Vorlage)
3.
Haushalt
2020 – Zentrales Controlling
hier: Antrag Nr. XXXIV / 2020 der
BGE-Ratsfraktion vom 19. November 2019 (Anlage 4 zur Vorlage)
Zu Nr. 1: Fördermittelmanager
hier: Antrag Nr. XLV/2019 der UWE-Ratsfraktion vom 11.12.2019 (Anlage 2
zur Vorlage)
Stellungnahme der Verwaltung
Die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltung haben sich
aufgrund entsprechender Antragstellungen der BGE-Fraktion (hier: Antrag Nr.
XXXVI / 2018 der BGE-Ratsfraktion vom 02.10.2018) und ergänzend hierzu der
UWE-Fraktion (Antrag Nr. XLII /2018 vom 09.11.2018) bereits der Thematik
angenommen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2018 wurde
die anlässlich der Anregung erstellte umfangreiche Verwaltungsvorlage 01 – 16
1696/ 2018 behandelt; in der Sitzung des Rates am 26.02.2019 sprach sich dieser
nach Würdigung der ergänzten Vorlage 01-16 1696/2018/1 mehrheitlich gegen die
Einstellung eines Fördermittelmanagers aus und fasste einstimmig den folgenden
Beschluss:
„Der
Rat beschließt, zum Haushaltsplan eine jährlich fortzuschreibende
Fördermittelübersicht mit Darstellung des investiven Projektbezugs aufzustellen
und im vierteljährlichen Finanzbericht des Kämmerers den jeweiligen Sachstand
zu berichten.“
In Umsetzung dieser
Beschlussfassung beinhaltet der Entwurf des Haushaltes 2020 eine entsprechende
Fördermittelübersicht mit Darstellung des investiven Projektbezuges (s. Seite
412). Die Finanzberichte 2020 ff werden ebenfalls die begehrten
Sachstandsberichte umfassen.
Inhaltlich verweist die Verwaltung auf die umfangreichen Vorlagen 01 –
16 1696/2018 bzw. 01 – 16 1696/2018/1. Da sich die Parameter seit
Vorlagenerstellung nicht verändert haben, spricht sich die Verwaltung weiterhin
gegen die Einrichtung einer Stabsstelle „Fördermittelmanager“ aus.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hält an
der am 26.02.2019 beschlossenen Verfahrensweise fest und lehnt den Antrag der
UWE –Ratsfraktion vom 11.12.2019 auf Einrichtung einer Stabsstelle
„Fördermittelmanager“ ab.
Zu 2: Haushalt 2020 – Personal und
Organisationsuntersuchung im Fachbereich 4 (Jugend, Schule und Sport)
hier: Antrag Nr. XXXVI/2019 der
BGE-Ratsfraktion vom 26.11.2019 (Anlage 3)
Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 17.12.2019 in den Haupt-
und Finanzausschuss verwiesen.
Die BGE-Ratsfraktion regt an, im Haushaltsjahr 2020 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NW) eine Personal- und Organisationsuntersuchung
des Fachbereiches 4 – Schwerpunkt Jugendamt durchführen zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Durchführung einer Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4
(Jugend, Schule und Sport) wird verwaltungsseitig grundsätzlich begrüßt und ist
in einem Teilbereich dieser Organisationseinheit bezogen auf die Ermittlung des
Personalbedarfs als Schwerpunkt im Bereich Organisation (Entwurf Haushalt 2020
Seite 151: Schwerpunkt Organisation 2020 u.a.
„Durchführung einer Stellenbedarfsermittlung im Fachbereich 4; hier:
Tagesbetreuung/Tagespflege, Jugendarbeit / Jugendschutz)“ bereits ausgemacht.
Diese Untersuchung sollte bereits im vergangenen Haushaltsjahr
durchgeführt werden. Eine entsprechende Ausschreibung wurde initiiert und ein
Unternehmen beauftragt. Aufgrund personeller Engpässe im Bereich Organisation
(FB 1 –Zentrale Dienste) und paralleler Mitarbeiterwechsel im FB 4 (Ausscheiden
von Mitarbeitern im zu untersuchenden Bereich Tagesbetreuung / Tagespflege)
wurde die für Mitte 2019 terminierte Untersuchung im Einvernehmen mit dem
beauftragten Unternehmen auf das Jahr 2020 verschoben. Die Untersuchung in den
benannten Teilbereichen des FB 4 beginnt im April 2020 und wird bis zum Herbst
2020 entsprechende Ergebnisse liefern.
Eine Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4 in dem von der
antragstellenden Fraktion begehrten Rahmen sollte an die gewonnenen Ergebnisse
anknüpfen, im diesem Jahr vorbereitet und in 2021 durchgeführt werden.
Der mit Antrag der BGE angeregten (Direkt-) Beauftragung der GPA NW
stehen vergaberechtliche Bestimmungen entgegen:
Die Durchführung einer solchen Untersuchung durch Dritte ist als
Beratungsleistung -und nicht als überörtliche Prüfung- zu qualifizieren. Mithin
gilt es, vor einer Beauftragung eine Leistungsbeschreibung zu erstellen und
eine Ausschreibung zu initiieren, an der sich auch die GPA NW beteiligen
kann.
Es wird daher vorgeschlagen, parallel zu der diesjährigen – eine
Organisationsuntersuchung zu wesentlichen Teilen ausmachenden -
Stellenbemessung die Vorbereitungen
Ø
Untersuchungsrahmen
definieren
Ø
Leistungsverzeichnis
erstellen
Ø
personelle
Vakanzen in den an der Untersuchung beteiligten Fachbereichen 1 (hier:
Organisation) und 4 für den Durchführungszeitraum (2021) sichern
Ø
Ausschreibung
initiieren
Ø
Auftrag
vergeben
für eine Personal- und Organisationsuntersuchung des FB 4 im Jahre 2020
zu treffen und die Durchführung im
kommenden Haushaltsjahr 2021 vorzunehmen.
Die Veränderungsliste zum Haushalt 2020 ist bezogen auf das Planjahr
2021 um einen entsprechenden Ansatz (geschätzt 50.000 Euro) zu erhöhen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2020 eine Personal- und
Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4 (Jugend, Schule und Sport);
Schwerpunkt Jugendamt vorzubereiten und im Jahr 2021 durchzuführen.
Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2021
bereitgestellt.
Zu 3: Haushalt 2020 – Zentrales Controlling
hier: Antrag Nr. XXXIV / 2020 der
BGE-Ratsfraktion vom 19. November 2019 (Anlage 4 zur Vorlage)
Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 17.12.2019 in den Haupt-
und Finanzausschuss verwiesen.
Die Fraktion BGE regt mit ihrem Antrag die Einrichtung eines „Zentralen
Controllings“ für das Jahr 2020 an.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorliegende Antrag benennt im Wesentlichen drei Elemente, die durch
ein Zentrales Controlling gestärkt werden sollen:
1) IKS
2) Ressourcenverantwortung
3) Finanz- und
Beteiligungscontrolling
Zu 1) IKS
Das im Antrag benannte interne Kontrollsystem (IKS) bildet die Summe aus
systematisch gestalteten organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen in der
Kommune zur Einhaltung von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden, die durch
das eigene Personal oder böswillige durch Dritte verursacht werden können. Die
Maßnahmen beruhen auf technischen und organisatorischen Prinzipien. Sie
umfassen Aktivitäten und Einrichtungen zur verwaltungsinternen Kontrolle sowie
ihre Beziehungen zueinander; so zum Beispiel:
-bauliche Zutrittskontrollen (FB 3 Immobilien, FB 1 Arbeitssicherheit)
-softwaretechnische Zugriffskontrollen (FB 1 IT)
-schriftliche Weisungen z.B. zur Sicherheit, zur Kommunikation mit der
Öffentlichkeit und der
Presse (FB 1; Organisation,
Stabsstelle 13)
-Maßnahmen zum Schutz der materiellen und immateriellen Vermögenswerte
der Kommune
(u.a. FB 3 Immobilien)
-Maßnahmen zur Abwehr von Korruption und von Vermögensschäden, z.B. das
Vier-Augen-
Prinzip (FB 7 Arbeit und Soziales
u.a.)
-Prinzip der Funktionstrennung (z.B. FB 2: Trennung von Anordnendem und
Auszahlendem)
-…….
-…….
Die Überwachung des IKS und im Bedarfsfall auch die Beanstandung von
Defiziten und das Aufzeigen von Handlungsempfehlungen fällt in die
Zuständigkeit der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die vorstehende exemplarische
Auflistung einzelner Bausteine des IKS verdeutlicht, dass die Umsetzung den
einzelnen (dezentralen) Fachverantwortlichen obliegt und jedenfalls an dieser
Stelle ein „Zentrales Controlling“ nicht zielführend sein kann. Vielmehr sind
die dezentralen Stellen (Bsp. FB 1 Organisation; zusätzliche Stellenanteile im
Entwurf des Stellenplans ausgewiesen) personell so auszustatten, dass die
erforderliche Anpassung/Aufstellung entsprechender Richtlinien im Sinne des IKS
geleistet werden kann. Einer zusätzlichen Instanz in Form eines „Zentralen
Controllers“ der auf – bereits seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung
identifizierten – Handlungsbedarf hinweist, bedarf es an dieser Stelle nicht.
Zu 2) Ressourcenverantwortung
Die dezentrale Ressourcenverantwortung umfasst auch die
Projektverantwortlichkeit. Mithin fällt auch das Projektcontrolling in die
Zuständigkeit des jeweils Projektverantwortlichen. Der Mehrwert eines Zentralen
Controllers ist auf dieser operativen Ebene ebenfalls nicht ersichtlich.
Zu 3) Finanz- und Beteiligungscontrolling
Das Finanzcontrolling sowie das Beteiligungsmanagement fallen in den
Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Finanzen, der durch den Kämmerer / die
Kämmerin geführt wird. Bei der derzeit laufenden Stellenausschreibung zur
Neubesetzung dieser Position werden diese Aufgabenfelder als Kernaufgaben
besonders herausgestellt:
(Auszug aus der Stellenausschreibung:)
Ø
Zielorientierte
Verantwortung der jährlichen Haushaltsaufstellung sowie des Finanzcontrollings
Ø
Gekonnte
Steuerung des Beteiligungsmanagements
Die Entscheidung über die organisatorische und personelle Ausgestaltung
des Finanz- und Beteiligungscontrollings sollte daher unter Einbeziehung des
neuen Stelleninhabers / der neuen Stelleninhaberin erfolgen.
Aus vorstehend genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, unter
Einbeziehung des neuen Kämmerers / der neuen Kämmerin die künftige Ausrichtung
des Finanz- und Beteiligungscontrollings zu erarbeiten und im Rahmen der
Beratungen zum Haushalt 2021 erneut inhaltlich zu betrachten.
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Produkt: sh. Anlage.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister