Beschlussvorschlag
Der Rat
wählt unter Berücksichtigung des anlässlich der Kommunalwahlen 2014 (hier:
Ratswahl) in den Ortsteilen erzielten Stimmverhältnisses Herrn/Frau zum/zur Ortsvorsteher/in
des Ortsteiles Vrasselt.
Sachdarstellung :
Gemäß § 39 der
Gemeindeordnung NW i. V. m. den §§ 1 und
12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick,
Hüthum, Klein-Netterden, Praest, Vrasselt und Elten Ortsvorsteher/innen. Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung erfolgt
diese Wahl unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen
Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates.
Ortsvorsteher/innen sollen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen
und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Scheidet ein/e Ortsvorsteher/in
vorzeitig aus dem Amt, so hat der Rat eine/n Ortsvorsteher/in für den Rest
seiner Wahlzeit zu wählen.
Im Ortsteil Vrasselt
wurde im Jahre 2014 wie folgt gewählt:
Ortsteil |
CDU |
SPD |
BGE |
GRÜNE |
LINKE |
FDP |
BSD.NRW |
Vrasselt |
260 |
268 |
115 |
30 |
0 |
10 |
14 |
Der neu gewählte
Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 Herrn Jörg Labod zum Ortsvorsteher des
Ortsteiles Vrasselt gewählt (Vorlage Nr. 01- 16 0109/2014). Herr Jörg Labod hat
seinen Verzicht auf dieses Amt mit Wirkung zum 01.04.2020 erklärt. Der Rat hat
folglich für den Ortsteil Vrasselt eine/n neue/n Ortsvorsteher/in zu wählen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister