Betreff
Wahl eines Ortsvorstehers
Vorlage
01 - 16 2176/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt unter Berücksichtigung des anlässlich der Kommunalwahlen 2014 (hier: Ratswahl) in den Ortsteilen erzielten Stimmverhältnisses Herrn/Frau                         zum/zur Ortsvorsteher/in des Ortsteiles Vrasselt.

 

Sachdarstellung :

 

 

Gemäß § 39 der Gemeindeordnung NW  i. V. m. den §§ 1 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die Ortsteile Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest, Vrasselt und Elten Ortsvorsteher/innen.  Entsprechend § 39 Abs. 6 der Gemeindeordnung erfolgt diese Wahl unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Ortsvorsteher/innen sollen in dem Ortsteil, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.

Scheidet ein/e Ortsvorsteher/in vorzeitig aus dem Amt, so hat der Rat eine/n Ortsvorsteher/in für den Rest seiner Wahlzeit zu wählen.

 

 

Im Ortsteil Vrasselt wurde im Jahre 2014 wie folgt gewählt:

 

Ortsteil

CDU

SPD

BGE

GRÜNE

LINKE

FDP

BSD.NRW

Vrasselt

260

268

115

30

0

10

14

 

Der neu gewählte Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 Herrn Jörg Labod zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Vrasselt gewählt (Vorlage Nr. 01- 16 0109/2014). Herr Jörg Labod hat seinen Verzicht auf dieses Amt mit Wirkung zum 01.04.2020 erklärt. Der Rat hat folglich für den Ortsteil Vrasselt eine/n neue/n Ortsvorsteher/in zu wählen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister