hier: Eingabe Nr. 2/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NW) der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung
des Baugebietes Pioniergelände Dornick (Gemarkung Dornick, Flur 2, Flurstück
337) erstmalig zu benennen.
Die Verkehrsfläche
erhält die Bezeichnung:
An der Bienenwiese
Sachdarstellung:
Mit eingegangenen Schreiben vom 15.07.2019 hat der Dorf- und
Verschönerungsverein Dornick e. V. angeregt, die neue öffentliche, zur
Erschließung des Neubaugebietes Pioniergelände Dornick dienende, Verkehrsfläche
mit dem Namen „Bienenwiese“ zu benennen.
Nach bisheriger Einschätzung der Verwaltung ist eine Benennung der
besagten Verkehrsfläche im Neugebiet nicht erforderlich, da es sich bei der
Stichstraße um keine eigenständige Straße im Sinne des Straßen- und
Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen handelt. Vielmehr handelt es sich um einen
unselbständigen Bestandteil der bestehenden Straße „Haus-Wenge-Weg“.
Dies liegt darin begründet, dass es sich bei der zu benennenden
Verkehrsfläche um eine Sackgasse mit einer Länge von 57 m handelt, die eine
geringe Anzahl von Grundstücken (sieben Stück) erschließt und auch keine
Erschließung von zwei oder mehr Straßen im städtischen Straßennetz vornimmt.
Gleichwohl besteht die Möglichkeit, sofern es Wille der Politik und des
Stadtrates ist, Straßennamen auch für unselbständige Straßenteile zu vergeben.
Mit Antrag vom 20.01.2020 hat der Ortsverband die Anregung des Dorf- und
Verschönerungsverein Dornick e.V. aufgenommen und den Antrag gestellt die
öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der Anregung des Dorf- und Verschönerungsvereines
zu benennen.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Verwendung des Namens „Bienenwiese“ im
Zuge der einheitlichen Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen als nicht
ausreichend erachtet. Dies begründet sich mit dem Umstand, dass bei bisherigen
Straßenbenennung im Stadtgebiet, die auf eine Örtlichkeit verweisen oder in
Bezug mit einer Örtlichkeit stehen, diese grundsätzlich mit Präpositionen
ergänzt wurden. Beispiele hierfür sind u.a. die Straßen „Zur Wildwiese“, „An
der Landwehr“, „Am Stadtgarten“, usw.
Dementsprechend regt die Verwaltung im Zuge der gesamteinheitlichen
Benennung von Straßen an, die zu benennende öffentliche Verkehrsfläche mit dem
Straßennamen „An der Bienenwiese“ zu bezeichnen.
Der Emmericher Geschichtsverein wurde zur Stellungnahme zum o. a.
Vorschlag gebeten. Es wurden keine Bedenken oder Einwände vorgetragen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter