hier: Antrag Nr. XXXIV/2019 der SPD-Ratsfraktion und des SPD-Ortsvereins Elten
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der
SPD-Ortsverein Elten beantragt in seinem Schreiben vom 25.11.2019
1. Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Kommunalbetriebe der Stadt
Emmerich am Rhein, baldmöglichst eine behindertengerechte Absenkung der
Bürgersteigkante gegenüber der Tordurchfahrt an dem Pastor-Woltering-Weg
vorzunehmen. Hierzu ist die Infotafel hinreichend nach Westen zu versetzen.
2. Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, sich mit dem
Straßenbaulastträger Straßen.NRW in Verbindung zu setzen zwecks Aufhebung einer
bürgersteigungleichen Straßenquerung im Bereich der Straße Eltener Markt durch
Schaffung einer bürgersteiggleichen Straßenanhebung in diesem Bereich.
Zu
1:
In
dem ASE vom 28.01.2020 (Vorlage 05-16 2131/2020) wurde folgende Ausführung zur
Kenntnis genommen.
Der
Antrag zur Absenkung der Bordsteinkante in Verlängerung des
Pastor-Woltering-Weges wurde bereits in der Sitzung des Rates am 20.11.2018
(Vorlage 70-16 1651/2018) behandelt und an den Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe verwiesen. Dort wurden am 27.02.2019 die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis genommen, die darlegte, dass sie einer 3.
Querungsmöglichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zustimmen kann.
Zu
2:
Der
Antrag zur Anhebung der Landesstraße 472 zu Erreichung eines höhengleichen
Überganges vom Pastor-Woltering-Weg zum Eltener Markt betrifft den
Landesbetrieb
Straßen.NRW.
Die Stellungnahme ist dem nachstehenden Auszug zu entnehmen:
„Die L 472 (Schmidtstraße) als Landesstraße gewidmet führt im angesprochenen
Bereich durch die Ortslage von Emmerich-Elten. Im Zuge der Ortsdurchfahrt
beträgt die Fahrbahnbreite ca. 5,40m. Beidseitig sind mit Hochbordanlage von
der Fahrbahn abgetrennte Gehwege vorhanden. Im Bereich der Einmündung mit der B
8 befindet sich einen Fahrbahnteiler auf der L 472 (Schmidtstraße). Hier ist
eine Querungsstelle mit abgesenkten Bordsteinen angelegt.
Der Zugang zur Seniorenwohneinrichtung befindet sich in ca. 25m
Entfernung von dieser Querungsstelle. Eine weitere Absenkung zur Querungsmöglichkeit
der L 472 befindet sich in Fahrtrichtung Beek, in einer Entfernung von ca. 22m
vom Zugang der Seniorenwohneinrichtung. Die Entfernungen zu den Querungsstellen
im Zuge der Landesstraße können als gering eingestuft werden und sind zu
bewältigen. Der Bereich der Querungsstellen ist mit einem Halteverbot
gekennzeichnet. Dadurch, dass das Halten untersagt ist, sind die
Sichtverhältnisse der querenden zu Fuß Gehenden auf den KFZ-Verkehr
uneingeschränkt gut.
Durch die Hochbordsteinanlage ist eine bauliche Trennung des
KFZ-Verkehrsraumes zur Gehweganlage hergestellt.
Des Weiteren dient die Bordsteinanlage der Wasserführung. Der
Fahrbahnzustand kann, dem Gebrauch nach, als in Ordnung bezeichnet werden. Eine
bautechnische Maßnahme ist seitens Straßen.NRW nicht geplant. Die zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel werden für sanierungsbedürftige Straßenabschnitte
benötigt und eingesetzt.
Mit Bezug auf die vorhandenen und nahe am Zugang zur Senioreneinrichtung
gelegenen Querungsmöglichkeiten wird seitens Straßen.NRW kein Handlungsbedarf
gesehen eine weitere Querungsmöglichkeit anzulegen.“
Seitens
der Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Ausführungen des Landesbetriebs
aufgrund der bereits vorhandenen Querungsmöglichkeiten in diesem Bereich
ebenfalls kein Handlungsbedarf in Bezug auf die beantragte Straßenanhebung
gesehen.
Wie
auch bei einer Bordsteinabsenkung wird die durch die Straßenanhebung zusätzlich
geschaffene dritte Querungsmöglichkeit als nicht verkehrssicher eingestuft.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter