Betreff
Bordsteinabsenkung am Markt in Emmerich-Elten;
hier: Antrag Nr. XXXIV/2019 der SPD-Ratsfraktion und des SPD-Ortsvereins Elten
Vorlage
05 - 16 2186/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der SPD-Ortsverein Elten beantragt in seinem Schreiben vom 25.11.2019

 

1.  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Kommunalbetriebe der Stadt Emmerich am Rhein, baldmöglichst eine behindertengerechte Absenkung der Bürgersteigkante gegenüber der Tordurchfahrt an dem Pastor-Woltering-Weg vorzunehmen. Hierzu ist die Infotafel hinreichend nach Westen zu versetzen.

2.  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW in Verbindung zu setzen zwecks Aufhebung einer bürgersteigungleichen Straßenquerung im Bereich der Straße Eltener Markt durch Schaffung einer bürgersteiggleichen Straßenanhebung in diesem Bereich.

 

Zu 1:

 

In dem ASE vom 28.01.2020 (Vorlage 05-16 2131/2020) wurde folgende Ausführung zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag zur Absenkung der Bordsteinkante in Verlängerung des Pastor-Woltering-Weges wurde bereits in der Sitzung des Rates am 20.11.2018 (Vorlage 70-16 1651/2018) behandelt und an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe verwiesen. Dort wurden am 27.02.2019 die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen, die darlegte, dass sie einer 3. Querungsmöglichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zustimmen kann.

 

Zu 2:

 

Der Antrag zur Anhebung der Landesstraße 472 zu Erreichung eines höhengleichen Überganges vom Pastor-Woltering-Weg zum Eltener Markt betrifft den Landesbetrieb

Straßen.NRW. Die Stellungnahme ist dem nachstehenden Auszug zu entnehmen:

 

„Die L 472 (Schmidtstraße) als Landesstraße gewidmet führt im angesprochenen Bereich durch die Ortslage von Emmerich-Elten. Im Zuge der Ortsdurchfahrt beträgt die Fahrbahnbreite ca. 5,40m. Beidseitig sind mit Hochbordanlage von der Fahrbahn abgetrennte Gehwege vorhanden. Im Bereich der Einmündung mit der B 8 befindet sich einen Fahrbahnteiler auf der L 472 (Schmidtstraße). Hier ist eine Querungsstelle mit abgesenkten Bordsteinen angelegt.

Der Zugang zur Seniorenwohneinrichtung befindet sich in ca. 25m Entfernung von dieser Querungsstelle. Eine weitere Absenkung zur Querungsmöglichkeit der L 472 befindet sich in Fahrtrichtung Beek, in einer Entfernung von ca. 22m vom Zugang der Seniorenwohneinrichtung. Die Entfernungen zu den Querungsstellen im Zuge der Landesstraße können als gering eingestuft werden und sind zu bewältigen. Der Bereich der Querungsstellen ist mit einem Halteverbot gekennzeichnet. Dadurch, dass das Halten untersagt ist, sind die Sichtverhältnisse der querenden zu Fuß Gehenden auf den KFZ-Verkehr uneingeschränkt gut.

Durch die Hochbordsteinanlage ist eine bauliche Trennung des KFZ-Verkehrsraumes zur Gehweganlage hergestellt.

Des Weiteren dient die Bordsteinanlage der Wasserführung. Der Fahrbahnzustand kann, dem Gebrauch nach, als in Ordnung bezeichnet werden. Eine bautechnische Maßnahme ist seitens Straßen.NRW nicht geplant. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für sanierungsbedürftige Straßenabschnitte benötigt und eingesetzt.

 

Mit Bezug auf die vorhandenen und nahe am Zugang zur Senioreneinrichtung gelegenen Querungsmöglichkeiten wird seitens Straßen.NRW kein Handlungsbedarf gesehen eine weitere Querungsmöglichkeit anzulegen.“

 

Seitens der Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Ausführungen des Landesbetriebs aufgrund der bereits vorhandenen Querungsmöglichkeiten in diesem Bereich ebenfalls kein Handlungsbedarf in Bezug auf die beantragte Straßenanhebung gesehen.

Wie auch bei einer Bordsteinabsenkung wird die durch die Straßenanhebung zusätzlich geschaffene dritte Querungsmöglichkeit als nicht verkehrssicher eingestuft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter