Beschlussvorschlag

 

I.          Der Jugendhilfeausschuss beschließt die kommunale Trägerschaft für die zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene (14 – 27 Jahre).

 

II.         Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung den möglichen Neubau am Standort der „Alten Rheinfähre“ für die Nutzung als Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene zu prüfen und das vorgelegte Rahmenkonzept entsprechend zu ergänzen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.06.2018 die Verwaltung beauftragt, die Varianten zur Trägerschaft für die zweite Jugendeinrichtung durch das Jugendamt selbst oder unter freier Trägerschaft differenziert vorzustellen sowie ein Konzept für eine zweite Jugendeinrichtung in Emmerich am Rhein zu erarbeiten und geeignete Räumlichkeiten vorzuschlagen.

 

 

Zu I.

 

Die als Anlage 1 beigefügte Pro & Contra-Liste zeigt ein Übergewicht zu Gunsten einer kommunalen Trägerschaft.

Bei der Auswertung der einzelnen Punkte ist festzustellen, dass bei der Suche nach geeignetem Personal die Vorteile zu Gunsten eines freien Trägers überwiegen. Dies gilt auch im Falle der Einstellung der zweiten Jugendeinrichtung bezogen auf die Zukunftsperspektiven der Mitarbeiter*innen bei einer freien Trägerschaft.

Bezogen auf die tatsächliche Durchführung der Arbeit in der Einrichtung liegen die Vorteile jedoch auf Seiten einer kommunalen Trägerschaft.

 

Folgende Vorteile einer kommunalen Trägerschaft sind hierbei besonders hervorzuheben:

  • Durch die Fachaufsicht der Jugendpflege ist ganzjährig eine engere Steuerung der Angebote und ein direkterer Einfluss auf den Einsatz der finanziellen Mittel möglich.
  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen beider städt. Jugendeinrichtungen (Personal/Inventar/…) bei größeren Veranstaltungen und im kurzfristigen Krankheitsfall.
  • Durch den gemeinsamen Träger besteht die Möglichkeit einer direkteren Einbindung der aufsuchenden Arbeit auch am Jugendcafé am Brink.
  • Ein regelmäßiger Austausch in einem Gesamtteam aus Jugendcafé am Brink und 2. Einrichtung fördert die Abstimmung von Veranstaltungen und würde ein Gesamtkonzept „offene Jugendarbeit“ in Emmerich unterstützen.

 

 

 

Zu II.

Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Stadtverwaltung sowohl mit eigenem Personal, als auch mit Hilfe eines Maklerbüros nach geeigneten Immobilien im Bereich der Innenstadt gesucht und diverse Objekte besichtigt.

Durch eine Befragung von Jugendlichen im Format „Jugend trifft Verwaltung“ sowie der SV an der Gesamtschule und des Gymnasiums – mittels Stecknadelmethode – ergab sich auch von Seiten der Jugendlichen der Bedarf eines innerstädtischen Standortes für die zweite Jugendeinrichtung.

Bis auf den Standort der „Alten Rheinfähre“ haben sich alle weiteren Objekte entweder durch fehlende Barrierefreiheit, desolate Bausubstanz oder fehlende Verfügbarkeit als nicht geeignet erwiesen.

Nach längeren Verhandlungen und auf Basis des Bestandes gab es zunächst Überlegungen das derzeitige Gebäude der „Alten Rheinfähre“ zu einer Jugendeinrichtung umzubauen. Hierzu gab es ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Moll, dem Makler des Eigentümers, in dem die notwendigen Anpassungen für eine mögliche Nutzung als Jugendeinrichtung detailliert besprochen wurden. Auf Grundlage dieses Gespräches ließ Herr Moll einen groben Kostenrahmen für den Umbau erstellen. Bei Folgegesprächen unter Beteiligung des Eigentümers und Vertretern der Kirchengemeinde wurde der mögliche Umbau verworfen und ein möglicher Neubau favorisiert. Hierzu sollen der Verwaltung Ende Februar noch Baupläne, sowie weitere Informationen vorgestellt werden.

 

Nach aktuellem Stand bekäme die Jugendeinrichtung Räume in der ersten Etage und wäre über einen eigenen Eingang zugänglich. Die Barrierefreiheit wäre über einen Aufzug ebenfalls gewährleistet. Im Erdgeschoss könnte z.B. ein gastronomischer Betrieb entstehen.

 

Eine eventuell mögliche Mitnutzung des Sandstrandes durch die Jugendeinrichtung würde diesen Standort deutlich aufwerten, hierzu müsste jedoch noch eine vertragliche Regelung mit dem Eigentümer und/oder dem eventuell zukünftigen Mieter der Räumlichkeiten im Erdgeschoss getroffen werden. Die Gespräche hierzu befinden sich jedoch noch im Anfangsstadium und müssten in den kommenden Wochen konkretisiert werden.

 

Ausgehend davon, dass die Nutzung des Sandstrandes auch für die Jugendeinrichtung möglich wäre stünde die gewählte Lage der Einrichtung im Einklang mit der im ISEK 2025 verankerten „(7.3.5) Weiterentwicklung des Rheinstrands zum ChilloutBereich“. Die geplante Wiederbelebung und Aufwertung des westlichen Endes der Rheinpromenade mit dem Sandstrand und die Ausrichtung dieser Fläche für Jugendliche und junge Erwachsene würde sich ideal mit einer Jugendeinrichtung an diesem Standort ergänzen. Durch eine Jugendeinrichtung an dieser Stelle wäre die soziale Kontrolle des Sandstrandes und des geplanten festen Mobiliars (fest installierte Hängematten / Liegen) während der Öffnungszeiten gewährleistet.

Neben dem fest installierten Mobiliar könnte die Jugendeinrichtung während der Öffnungszeiten zusätzlich an die Besucher mobile Sitzgelegenheiten (Liege-/Stühle) ausleihen, so dass regelmäßig eine zusätzliche Aufwertung dieser Fläche erreicht würde. Die im ISEK benannte Möglichkeit die Fläche für Events und Feierlichkeiten zu nutzen wäre bei einer städt. Jugendeinrichtung sowohl durch Kooperationen, als auch durch den problemlosen Zugang zu möglichen Anschlüssen durch weitere städt. Mitarbeiter (Schlüsselgewalt) möglich.

 

Der vorhandene Sandstrand mit seinem direkten Blick auf den Rhein bietet ein besonderes Ambiente, das ein Gefühl von Urlaub und Entspannung vermittelt. Gerade die Zielgruppe der älteren Jugendlichen bzw. jüngeren Erwachsenen wüsste diese „abgeschiedene“ Lage und das damit verbundene Gefühl der Privatsphäre zu schätzen. Dies böte für einen offenen Café Bereich innerhalb und außerhalb der Einrichtung, der das Kernstück der zweiten Jugendeinrichtung darstellen würde, einen optimalen Standort. Hier hätten die Jugendlichen die Möglichkeit ansprechend gestaltete Getränke (z.B.: Café Latte, Latte Macchiato, (alkoholfreie) Cocktails, …) zu jugendgerechten Preisen zu erwerben und sich in gemütlicher Atmosphäre zu treffen und auszutauschen.

Der „offene Café-Bereich“ böte den Mitarbeiter*innen einen Anknüpfungspunkt, um mit den Besucher*innen zu unterschiedlichen Themen ins Gespräch zu kommen.

Diesen Standort für Jugendliche attraktiv zu gestalten hätte den positiven Effekt, dass Jugendliche auch außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung eine Form der sozialen Kontrolle ausüben würden, um sich diesen Rückzugsort langfristig zu erhalten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen im

Produkt: 1.100.06.04.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister