Beschlussvorschlag
I. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die kommunale Trägerschaft für die zweite
Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene (14 – 27 Jahre).
II. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung den möglichen Neubau am Standort
der „Alten Rheinfähre“ für die Nutzung als Jugendeinrichtung
für ältere Jugendliche und junge Erwachsene zu prüfen und das vorgelegte
Rahmenkonzept entsprechend zu ergänzen.
Sachdarstellung :
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.06.2018 die Verwaltung
beauftragt, die Varianten zur Trägerschaft für die zweite Jugendeinrichtung
durch das Jugendamt selbst oder unter freier Trägerschaft differenziert
vorzustellen sowie ein Konzept für eine zweite Jugendeinrichtung in Emmerich am
Rhein zu erarbeiten und geeignete Räumlichkeiten vorzuschlagen.
Zu I.
Die
als Anlage 1 beigefügte Pro & Contra-Liste zeigt ein Übergewicht zu Gunsten
einer kommunalen Trägerschaft.
Bei
der Auswertung der einzelnen Punkte ist festzustellen, dass bei der Suche nach
geeignetem Personal die Vorteile zu Gunsten eines freien Trägers überwiegen.
Dies gilt auch im Falle der Einstellung der zweiten Jugendeinrichtung
bezogen auf die Zukunftsperspektiven der Mitarbeiter*innen
bei einer freien Trägerschaft.
Bezogen
auf die tatsächliche Durchführung der Arbeit in der Einrichtung liegen die
Vorteile jedoch auf Seiten einer kommunalen Trägerschaft.
Folgende
Vorteile einer kommunalen Trägerschaft sind hierbei besonders hervorzuheben:
- Durch die Fachaufsicht der
Jugendpflege ist ganzjährig eine engere Steuerung der Angebote und ein
direkterer Einfluss auf den Einsatz der finanziellen Mittel möglich.
- Gemeinsame Nutzung von
Ressourcen beider städt. Jugendeinrichtungen (Personal/Inventar/…) bei
größeren Veranstaltungen und im kurzfristigen Krankheitsfall.
- Durch den gemeinsamen Träger
besteht die Möglichkeit einer direkteren Einbindung der aufsuchenden
Arbeit auch am Jugendcafé am Brink.
- Ein regelmäßiger Austausch in einem
Gesamtteam aus Jugendcafé am Brink und 2. Einrichtung fördert die
Abstimmung von Veranstaltungen und würde ein Gesamtkonzept „offene
Jugendarbeit“ in Emmerich unterstützen.
Zu II.
Auf
Grundlage dieses Beschlusses hat die Stadtverwaltung sowohl mit eigenem
Personal, als auch mit Hilfe eines Maklerbüros nach geeigneten Immobilien im
Bereich der Innenstadt gesucht und diverse Objekte besichtigt.
Durch
eine Befragung von Jugendlichen im Format „Jugend trifft Verwaltung“ sowie der
SV an der Gesamtschule und des Gymnasiums – mittels Stecknadelmethode – ergab
sich auch von Seiten der Jugendlichen der Bedarf eines innerstädtischen
Standortes für die zweite Jugendeinrichtung.
Bis
auf den Standort der „Alten Rheinfähre“ haben sich alle weiteren Objekte
entweder durch fehlende Barrierefreiheit, desolate Bausubstanz oder fehlende
Verfügbarkeit als nicht geeignet erwiesen.
Nach
längeren Verhandlungen und auf Basis des Bestandes gab es zunächst Überlegungen
das derzeitige Gebäude der „Alten Rheinfähre“ zu einer Jugendeinrichtung
umzubauen. Hierzu gab es ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Moll, dem Makler
des Eigentümers, in dem die notwendigen Anpassungen für eine mögliche Nutzung
als Jugendeinrichtung detailliert besprochen wurden. Auf Grundlage dieses
Gespräches ließ Herr Moll einen groben Kostenrahmen für den Umbau erstellen.
Bei Folgegesprächen unter Beteiligung des Eigentümers und Vertretern der
Kirchengemeinde wurde der mögliche Umbau verworfen und ein möglicher Neubau
favorisiert. Hierzu sollen der Verwaltung Ende Februar noch Baupläne, sowie
weitere Informationen vorgestellt werden.
Nach aktuellem
Stand bekäme die Jugendeinrichtung Räume in der ersten Etage und wäre über
einen eigenen Eingang zugänglich. Die Barrierefreiheit wäre über einen Aufzug
ebenfalls gewährleistet. Im Erdgeschoss könnte z.B. ein gastronomischer Betrieb
entstehen.
Eine eventuell mögliche Mitnutzung des Sandstrandes durch die
Jugendeinrichtung würde diesen Standort deutlich aufwerten, hierzu müsste
jedoch noch eine vertragliche Regelung mit dem Eigentümer und/oder dem
eventuell zukünftigen Mieter der Räumlichkeiten im Erdgeschoss getroffen
werden. Die Gespräche hierzu befinden sich jedoch noch im Anfangsstadium und
müssten in den kommenden Wochen konkretisiert werden.
Ausgehend davon, dass die Nutzung des Sandstrandes auch für die
Jugendeinrichtung möglich wäre stünde die gewählte Lage der Einrichtung im
Einklang mit der im ISEK 2025 verankerten „(7.3.5) Weiterentwicklung des Rheinstrands zum Chill‐out‐Bereich“. Die geplante Wiederbelebung und Aufwertung des westlichen Endes der
Rheinpromenade mit dem Sandstrand und die Ausrichtung dieser Fläche für
Jugendliche und junge Erwachsene würde sich ideal mit einer Jugendeinrichtung
an diesem Standort ergänzen. Durch eine Jugendeinrichtung an dieser Stelle wäre
die soziale Kontrolle des Sandstrandes und des geplanten festen Mobiliars (fest
installierte Hängematten / Liegen) während der Öffnungszeiten gewährleistet.
Neben dem fest installierten Mobiliar könnte die Jugendeinrichtung
während der Öffnungszeiten zusätzlich an die Besucher mobile Sitzgelegenheiten
(Liege-/Stühle) ausleihen, so dass regelmäßig eine zusätzliche Aufwertung
dieser Fläche erreicht würde. Die im ISEK benannte Möglichkeit die Fläche für
Events und Feierlichkeiten zu nutzen wäre bei einer städt. Jugendeinrichtung
sowohl durch Kooperationen, als auch durch den problemlosen Zugang zu möglichen
Anschlüssen durch weitere städt. Mitarbeiter (Schlüsselgewalt) möglich.
Der vorhandene Sandstrand mit seinem direkten Blick auf den Rhein bietet
ein besonderes Ambiente, das ein Gefühl von Urlaub und Entspannung vermittelt.
Gerade die Zielgruppe der älteren Jugendlichen bzw. jüngeren Erwachsenen wüsste
diese „abgeschiedene“ Lage und das damit verbundene Gefühl der Privatsphäre zu
schätzen. Dies böte für einen offenen Café Bereich innerhalb und außerhalb der
Einrichtung, der das Kernstück der zweiten Jugendeinrichtung darstellen würde,
einen optimalen Standort. Hier hätten die Jugendlichen die
Möglichkeit ansprechend gestaltete Getränke (z.B.: Café Latte, Latte Macchiato,
(alkoholfreie) Cocktails, …) zu jugendgerechten Preisen zu erwerben und sich in
gemütlicher Atmosphäre zu treffen und auszutauschen.
Der „offene Café-Bereich“ böte den
Mitarbeiter*innen einen Anknüpfungspunkt, um mit den Besucher*innen zu
unterschiedlichen Themen ins Gespräch zu kommen.
Diesen Standort für Jugendliche attraktiv zu gestalten hätte den
positiven Effekt, dass Jugendliche auch außerhalb der Öffnungszeiten der
Einrichtung eine Form der sozialen Kontrolle ausüben würden, um sich diesen
Rückzugsort langfristig zu erhalten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen im
Produkt:
1.100.06.04.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister