Betreff
Freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil für die Kindertageseinrichtung Elterninitiative Rappelkiste für das Kindergartenjahr 2019/2020
Vorlage
04 - 16 2197/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den freiwilligen Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung Rappelkiste, für das Kindergartenjahr 2019/2020 in Höhe von 10.000 € als Festbetrag, zu gewähren.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Antrag vom 02.02.2020 (Anlage 1) stellt die Elterninitiative Rappelkiste den Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Zuschusses zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2019/2020.

 

Die Elterninitiative Rappelkiste erhält seit Jahren einen freiwilligen Zuschuss, da die KiBiz-Bezuschussung die Betriebskosten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichend finanziert.

 

Für die Kindertageseinrichtung Rappelkiste ergibt sich für das Kindergartenjahr 2019/2020 folgender Trägeranteil auf Basis des Leistungsbescheides zum 16.12.2019:

Förderfähige Betriebskosten:                                     481.003,14 €

davon 4% Trägeranteil:                                                 19.240,13 €                          

In Anlehnung an die Förderung anderer Träger sollte die Elterninitiative ebenfalls einen freiwilligen Stadtzuschuss erhalten. Die Finanzierung des beantragten Zuschusses in Höhe eines Festbetrages von 10.000 € (ca. 50 % des Trägeranteils) wird aus Sicht der Verwaltung für angemessen gehalten und befürwortet.

Für das Kindergartenjahr 2020/2021 kann noch keine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe ein freiwilliger Zuschuss benötigt wird, da zum 01.08.2020 die neuen Finanzierungsmodalitäten des KiBiz gelten und hier erst Erfahrungswerte vorliegen müssen. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist geplant für die Elterninitiative eine grundsätzliche Förderung im freiwilligen Bereich zu vereinbaren, damit eine verbindliche Finanzierung für die Kindertageseinrichtung vorliegt. Hierzu wird die Elterninitiative Rappelkiste einen entsprechenden Antrag stellen. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2020 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister