Beschlussvorschlag
1.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der
Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33
KiBiz die in der Anlage
2 aufgelisteten Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen,
unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für
das Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss
die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die
ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1
geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß
§ 24 Abs. 2 KiBiz (Anlage 2).
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der baulichen Voraussetzungen
und der Erteilung einer Betriebserlaubnis, für den Ortsteil Elten die
Einrichtung einer weiteren dauerhaften Kita-Gruppe und beauftragt die
Verwaltung die Planungen hierfür aufzunehmen.
- Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf eine Ausweitung des
Betreuungsangebotes für 3 bis 5 Kita-Gruppen insgesamt für die Bezirke 1,
4 und 5 (Hüthum-Borghees, Außenbezirk u. Innenstadt) als dauerhafte Lösung
hinzuwirken.
- Der freiwillige
Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die Zusatzplätze
der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Martinus wird
für das Kindergartenjahr 2020/2021 verlängert.
- Die Einrichtung der 5.
Kita-Gruppe für die Dauer von ca. 3 Jahren an der Kindertageseinrichtung
Polderbusch wird für den Träger, die Kath. Kirchengemeinde St.
Chistophorus, kostenneutral erfolgen. Gleiches gilt für eine derzeit in
Planung befindliche Übergangsgruppe an der Kindertageseinrichtung
Heilig-Geist bzw. St. Martini.
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den
Landeszuschuss sowie den Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz dafür
einzusetzen.
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss
für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben zu beantragen.
Sachdarstellung :
Hinweis: Die gesamte Vorlage bezieht sich
auf das Kinderbildungsgesetz in der neuen Fassung ab dem 01.08.2020.
I. Grundsätzliches
zur Kindergartenbedarfsplanung sowie
Bevölkerungszahlen und
Bevölkerungsentwicklung:
Durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
gibt es zurzeit neben der neuen Finanzierung noch weitere Eckpunkte, die
Prognosen für eine mehrjährige Kita-Bedarfsplanung zum jetzigen Zeitpunkt
unrealistisch erscheinen lassen. Hierzu zählt die hohe Bauplanerweiterung für
das ehemalige Kasernengelände als auch für das Katjes-Quartier. Derzeit könnten
nur Annahmen darüber getroffen werden, wieviel Familien mit Kindern unter 6
Jahren dort wohnen werden.
Hinzu kommt, dass geplant ist, die
Kita-Bezirke zukünftig neu zusammen zu stellen und den Ortsteilen anzupassen,
damit diese sich im Demographie-Bericht insgesamt für die Stadt Emmerich
wiederfinden und Zukunftsprognosen einheitlich getroffen werden können.
Weiterhin können sich durch das neue
Bundesteilhabegesetz (BTHG) zukünftig Veränderungen ergeben, die sich auf die
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kita) insgesamt auswirken
können. Platzreduzierungen für Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) werden
eventuell abgelöst. Dafür kann mit zusätzlichen finanziellen Mitteln mehr Personal
in den Kitas eingesetzt werden. Bisher besteht für die Stadt Emmerich am Rhein
als Qualitätsmerkmal die Regelung, dass Platzreduzierungen für KmB umgesetzt
werden können, außer die Kitas/Träger äußern entsprechend andere Wünsche. Für
das neue Verfahren ab 01.01.2020 müssen erst noch Praxiserfahrungen gemacht
werden damit zukünftig entschieden werden kann, wie mit den neuen Regelungen
umgegangen wird. Durch Verzicht auf die Platzreduzierungen kann sich zukünftig
eine höhere Anzahl an Betreuungsplätzen ergeben. Eine Planzahl hierzu kann
derzeit nicht abgesehen werden.
Weiterhin können sich durch § 22 KiBiz die
Plätze in Kindertagespflege (KTP) erhöhen, sofern die Kindertagespflegepersonen
eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungs-handbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben. Dies ist zukünftig bei der Kita-Bedarfsplanung zu
berücksichtigen. Zu welchem Zeitpunkt die Qualifizierungsmaßnahmen nach dem QHG
starten ist derzeit unklar.
Gemäß § 4 des KiBiz sollen Bedarfsplanung und
Bedarfsermittlung durch
a) demografische Modellberechnungen, andere Verfahren
und
b) turnusmäßige Befragungen von Eltern erfolgen.
zu a)
Zu den demografischen Modellberechnungen wird Bezug auf die ersten
Absätze der Vorlage genommen. Die Stabsstelle Demographie verwendet zur
Auswertung das Programm „demosim“. Die in dem Bedarfsplan 2020/2021(Anlage 1) aufgeführten Diagramme
spiegeln die durch “demosim“ generierte
10-Jahres-Prognose für die Gesamtstadt zur Entwicklung der Krabbel- und
Kindergartenkinder mit Datenstand zum 01.01.2019 wieder. Es zeichnen sich im
Standardszenario in der Gesamtstadt steigende oder stagnierende Zahlen in
dieser Altersgruppe ab. Dabei handelt es sich aber wie immer um eine Prognose,
die von einer gleichmäßigen Weiterentwicklung der Tendenzen der letzten Jahre
ausgeht und von unvorhersehbaren Ereignissen im Zweifel schnell überholt werden
kann.
Es
ist zu beachten, dass sich diese Prognose auch mit Einspielen der neuen
Meldedaten zum 01.01.2020 und der aktualisierten demografischen Parameter wie
z.B. Geburtenrate, Wanderungssaldo, usw. durch IT NRW verändern kann. Diese
stehen voraussichtlich erst im 2. Quartal 2020 zur Verfügung.
Grundsätzlich
kann festgestellt werden, dass ein Ausbau der Kita-Plätze und der
Kindertagespflege erforderlich ist. Gerade im letzten Quartal 2019 hat sich die
Anzahl der Kinder erheblich erhöht. Eine Statistik 2019 über Zu- und Wegzüge hat
für den Bereich der Kindergartenkinder einen Zuwachs ergeben. Die Veränderungen
sind aus den Abfragen Stand 23.09.2019 und Stand 31.01.2020 (Anlage 3) ersichtlich. Neben den
Zuzügen ist anzumerken, dass die Nachfrage an U3-Plätze steigend ist. Ebenso
ist nach derzeitiger Prognose der Anteil an Ü3 Kindern stark erhöht (Vergleich
908 Kinder im KGJ 2021/2022 zu 956 Kindern im KGJ 2022/2023).
Je nach Gruppentyp und Belegung der Gruppe
mit U3- und Ü3-Kindern können zwischen 10 und 25 Kindern in einer Kita-Gruppe
betreut werden. Von daher plant die Verwaltung derzeit eine Gruppenerweiterung
von 3 bis 5 Gruppen. Planungen hierzu sind von baulichen und räumlichen
Bedingungen abhängig. Ebenso müssen Gespräche mit den Trägern geführt werden.
Sobald es konkretere Planungen hierzu gibt, wird der Jugendhilfeausschuss
beteiligt.
zu b)
Die turnusmäßige jährliche Befragung
aller Eltern (s. Anlage 5), die
einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen einschl. der
Kindertagespflege wünschen, ist seit Jahren Praxis im Jugendamt Emmerich. Durch
diese aufwändige Planung war in der Vergangenheit immer eine bedarfsgerechte
Sicherstellung der Betreuungswünsche der Eltern möglich sowie eine kurzfristige
Anpassung bzw. Erweiterung des Betreuungsangebotes.
Am 18.11. und 19.11.2019 fanden in den
Emmericher Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr
2020/2021 statt. Der Abgleich der Anmeldungen wurde am 13.01.2020 in der
Arbeitsgemeinschaft “Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“
vorgenommen.
Die Kitas können im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Kapazitäten i.d.R. nur die Anzahl an Kindern zum Kindergartenjahr
2020/2021 aufnehmen, die durch die Anzahl der Kinder, die eingeschult werden,
frei werden. Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die
gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht,
durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch-
und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass
der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in
Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass
Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an
die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben bzw. an
das Jugendamt Emmerich zur Aufnahme in die zentrale Warteliste. Weiterhin ist
anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar grundsätzlich für einen
Kita-Platz im Kindergartenjahr 2020/2021 in den Emmericher
Kindertages-einrichtungen angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz
in ihrer Wunsch-einrichtung frei wird. Dies gilt für U3- und Ü3-Kinder
entsprechend.
Die bestehenden Wartelisten werden durch
Koordinationsarbeiten zwischen den Kitas und dem Jugendamt fortlaufend
bearbeitet und verändern sich beinahe täglich.
Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten
Plätze erfordert einen hohen Verwaltungs-aufwand, da die in den Einrichtungen
zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der
einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatz-angebot in allen
Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in
den einzelnen Gruppen Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und
hier fast ausschließlich Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen
werden. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf ist ansteigend.
Hinzu kommt, dass für das kommende
Kindergartenjahr 2020/2021 vermehrt Rückstellungen vom Schulbesuch genehmigt
wurden und für diese Kinder die Kita-Plätze weiterhin erforderlich sind.
Im Jugendamt Emmerich fanden am 25.11. und
28.11.2019 die Anmeldetage für die Kindertagespflege (KTP) statt. Diese
Anmeldetage ermöglichten Eltern ihren Bedarf für die Betreuung in KTP für das
Kindergartenjahr 2020/2021 anzumelden und dienen gleichzeitig der
Kita-Bedarfsplanung. Hiervon machten 17 Eltern Gebrauch. Für die KTP kann
festgehalten werden, dass viele Eltern sich erst unterjährig und teilweise
kurzfristig entscheiden, einen Platz in KTP zu beantragen.
II. Veränderungen im Betreuungsangebot für
das Kindergartenjahr 2020/2021:
Kita-Bezirk
1 i. V. m. Bezirk 4 Hüthum-Borghees/Außenbezirk:
Zu dem
Außenbezirk gehören die Kath. Tageseinrichtungen für Kinder Heilig-Geist und
St. Josef, das Ev. Familienzentrum Hansastraße, das Integrative Familienzentrum
Arche Noah, die Elterninitiative Kindergarten Löwenzahn e. V. und der AWO
Kindergarten Räuberhöhle. Dies bedeutet, die Bereiche Leegmeer, Speelberg und
das ehemalige Kasernengelände sind im Kindergartenjahr 2020/2021 noch in einem
Bezirk zusammengefasst. Zum Bezirk Hüthum-Borghees gehören derzeit die Kath.
Tageseinrichtungen für Kinder Polderbusch und St. Georg.
Zukünftig ist
vorgesehen, eine andere Zuordnung vorzunehmen, die sich an der Wohnbauplanung
der Stadt Emmerich orientiert und somit zeitgemäß aufgestellt ist. Hierbei würde
der AWO Kindergarten Räuberhöhle vermutlich dem Bereich Hüthum-Borghees
zugeordnet werden. Die Zuordnung der Straßen zu den Bezirken ist sehr aufwendig
und für die Neuplanung der Kindergartenbezirke erforderlich, damit die Daten
aus dem Einwohnermelderegister korrekt zugeordnet werden können.
Die
Waisenhausstiftung, die Träger des Integrativen Familienzentrums Arche Noah
ist, hat sich ebenfalls grundsätzlich zu einem Ausbau der Betreuungsplätze
bereit erklärt. Planungen hierzu laufen derzeit.
Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe im AWO
Kindergarten Räuberhöhle:
Im
Kindergartenjahr 2019/2020 wurde die 3. Kita-Gruppe am 01.08.2019 und die 4. Gruppe am 01.01.2020 in Betrieb
genommen.
Der AWO
Kindergarten Räuberhöhle bietet räumliche Kapazitäten für insgesamt fünf
Kita-Gruppen. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 gibt es insgesamt in den
Emmericher Kindertageseinrichtungen noch Anmeldungen von Kindern, die auf
Wartelisten stehen. Durch die Eröffnung einer 5. Kita-Gruppe können hier noch
Plätze angeboten werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Eltern der Wartelisten
das Angebot annehmen möchten oder auf ihre Wunscheinrichtung warten.
Der AWO
Kindergarten Räuberhöhle ist erst am 01.08.2018 an den Start gegangen. Seitdem
steigen die Betreuungsplätze kontinuierlich an. Hinzu kommt, dass die
Neuaufnahmen von Kindern immer ganze Gruppen (20 bis 25 Kinder) betreffen.
Ebenso muss das neue Personal gefunden und eingearbeitet werden. Darüber hinaus
sind die Gestaltung des Außengeländes und die Inneneinrichtung der jeweiligen
Kita-Gruppen, die an den Start gegangen sind bzw. gehen werden, noch nicht
abgeschlossen. Damit qualitativ gute pädagogische Arbeit geleistet werden kann
und der Kita-Betrieb unter dem zeitlichen Druck bei einer Gruppenerweiterung
zum 01.08.2020 nicht leidet, wurde auf Bitten des Trägers einer Inbetriebnahme
der 5. Gruppe erst zum 01.01.2021 zugestimmt. Das Jugendamt geht davon aus,
dass dieses Vorgehen auch im Interesse der Eltern liegen müsste.
Einrichtung einer 5. Kita-Gruppe in der Kath.
Integrativen Tageseinrichtung für Kinder Polderbusch
Um den
Betreuungsbedarf der Ü3-Kinder in diesem Bezirk sicherstellen zu können, wurde
mit der Kirchengemeinde St. Chistophorus, der Zentralrendantur und der
Kita-Leitung, Frau Kleen, die Reaktivierung der 5. Kita-Gruppe als
Übergangslösung für bis zu 3 Jahren besprochen. Die Verwaltung begrüßt die
Bereitschaft und wird die weiteren Planungen dieser 5. Gruppe auf den Weg
bringen. Auf das Schreiben der Zentralrendantur vom 18.02.2020 (Anlage 4) wird Bezug genommen. Zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht das Betriebserlaubnisverfahren noch aus.
Die Einrichtungskosten dieser Gruppe als auch die lfd. Betriebskosten müssen
für den Träger kostenneutral erfolgen.
Kita-Bezirk
2 Elten:
Im Ortsteil Elten
befinden sich die Kath. Tageseinrichtung für Kinder - Familienzentrum - St.
Martinus und der Kindergarten Rappeliste e. V.
Die derzeitigen
Einwohnerprognosen gehen von einem Zuwachs der Kinder im Alter von 0 bis 6
Jahren aus.
Darüber hinaus
kann grundsätzlich festgehalten werden, dass im Ortsteil Elten aufgrund der
Anmeldungen im letzten und kommenden Kindergartenjahr die Bedarfszahlen
steigen. Speziell für die Betreuung von U3-Kindern besteht ein erhöhter Bedarf.
Damit der Betreuungsbedarf der Eltern gedeckt werden kann, sollen die im
Kindergartenjahr 2019/2020 zusätzlich zur Verfügung gestellten Kita-Plätze in
Elten weiterhin im Kindergartenjahr 2020/2021 angeboten werden. Der
Landschaftsverband Rheinland hat die Betriebserlaubnis der Übergangsplätze in
Aussicht gestellt, sofern bis zum 31.07.2020 ein Ergebnis bzw. ein politischer
Beschluss über die dauerhafte Einrichtung der Übergangsplätze ab dem 01.08.2021
vorgelegt werden kann.
Von Seiten der
Verwaltung besteht der Vorschlag, die in beiden Kitas befindlichen
Übergangsplätze in eine neue zusätzliche Kita-Gruppe zusammenzuführen und
dauerhaft an einer Kita einzurichten.
Diesbezüglich
wurden beide Kitas im Ortsteil Elten angeschrieben mit der Bitte zu prüfen, ob
grundsätzlich die dauerhafte Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe für den
Träger, den Eigentümer und die Kita in Frage kommen. Danach können die
notwendigen Planungen und ggf. ein Auswahlverfahren beginnen. Derzeit wird
davon ausgegangen, dass eine weitere Kita-Gruppe für den Ortsteil Elten
ausreichend ist, die weitere Entwicklung muss beobachtet werden. Zum Stand
31.01.2020 gab es in beiden Kitas aufgrund der Überhanggruppen keine Warteliste für U3- und Ü3-Kinder.
Dies steht im Widerspruch zu den fehlenden Plätzen im Bedarfsplan. Es kann
davon ausgegangen werden, dass für Kinder aus dem Ortsteil Elten anderweitig
Betreuungsplätze, z.B. in den Niederlanden, in Anspruch genommen werden.
Damit die
Kirchengemeinde St. Vitus die Übergangsplätze weiter betreiben kann, ist der freiwillige
Kommunalzuschuss für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder - Familienzentrum -
St. Martinus in Form der Übernahme des Trägeranteils somit für ein weiteres
Kindergartenjahr zu verlängern. Eine Bezifferung der Höhe kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht erfolgen. Derzeit wird die Endabrechnung des freiwilligen
Zuschusses für das Kindergartenjahr 2017/2018 berechnet.
Für den
Kindergarten Rappelkiste e. V. ist ebenfalls ein Zuschuss zum Trägeranteil
vorgesehen. Hier wird ein gesonderter Antrag gestellt.
Kita-Bezirk
3 Praest, Vrasselt, Dornick
Im Bereich des Kita-Bezirks 3 Praest,
Vrasselt, Dornick gab es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung für das
Kindergartenjahr keine Warteliste für den Ü3-Bereich.
Wie dem Jugendhilfeausschuss bekannt ist,
wird für die Kath. Kindertageseinrichtung für Kinder St. Johannes aufgrund der
schlechten Bausubstanz ein Neubau in Erwägung gezogen.
Die vom Kirchenvorstand initiierte Planung der „neuen Mitte“
im Ortsteil Praest und der vom ASE beschlossene Weg, diese Initiative durch ein
professionell begleitetes Dorfentwicklungskonzept intensiv zu unterstützen,
führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mittelfristig zu einer deutlich
verbesserten Infrastruktur im Ortskern, die sich wiederum positiv auf die
Attraktivität für potentiell zuzugsinteressierte Familien auswirken dürfte.
Hinsichtlich einer zukunftsorientierten Kita-Planung für
diesen Bezirk steht die Stadt Emmerich im Austausch mit der Zentralrendantur
Kleve, der Kirchengemeinde St. Johannes dem Täufer und dem Bistum Münster.
Grundsätzlich spricht aus dem Bereich der Kita-Planung nichts dagegen, einen
möglichen Neubau der Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes "auf
Vorrat" mit drei Gruppen zu planen. Eine Prognose, ob diese tatsächlich
benötigt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. Die
Räumlichkeiten könnten eventuell durch die Kirchengemeinde zunächst anders
genutzt und später umgedeutet werden, sofern die Bedarfszahlen ansteigen. Zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht noch ein gemeinsames Gespräch mit dem
Bistum Münster, der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer und der Verwaltung
aus.
Bezirk
4 Hüthum siehe Zusammenfassung mit Bezirk 1
Bezirk
5 Innenstadt
Es ist dringend
erforderlich, die Betreuungsplätze für Kinder aus der Innenstadt zu erhöhen.
Besonders die Nachfrage an U3-Plätzen ist hier ansteigend. In Zusammenarbeit
mit den vorhandenen Trägern wird überlegt, weitere Kapazitäten zu schaffen.
Hierzu werden Konzepte mit dem Bistum Münster und der kath. Kirchengemeinde St.
Christophorus überlegt.
III.
Plätze für wohnsitzfremde Kinder:
Im Rahmen der Bedarfsplanung sollen
Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder „nach Möglichkeit angestrebt werden“. Die
hohe Nachfrage an Kindergartenplätzen führt derzeit dazu, dass wohnsitzfremde
Kinder bisher nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich
aufgenommen werden. Hierbei ist anzumerken, dass sich der Rechtsanspruch an das
Wohnsitzjugendamt richtet. Im Kindergartenjahr 2020/2021 wird die bisherige
Regelung des Vorrangs der Kinder mit Wohnsitz in Emmerich fortgeführt und bis
auf Einzelfälle werden keine Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder
eingerichtet.
IV. 4 % Quote gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz:
Die Steigerungsrate zum Kindergartenjahr
2019/2020 beträgt 2,98 Prozentpunkte.
Somit wird die gesetzliche Vorgabe des § 33
Abs. 3 KiBiz eingehalten, da die im Gesetz vorgesehenen 4 Prozentpunkte nicht
überschritten werden.
V.
Flexibilisierung
der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz:
Im Rahmen des neuen KiBiz ab dem 01.08.2020
wurde ein Landes-/Kommunalzuschuss für die Flexibilisierung der
Betreuungszeiten gem. § 48 KiBiz eingeführt.
Der Stadt Emmerich am Rhein wird lt.
Zuweisung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2019 aufgrund des Verteilungsschlüssels
ein Landeszuschuss i.H.v. 58.000 € für die Kindertageseinrichtungen
einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die Voraussetzungen für die
Mittel-verwendung ergeben sich aus dem Gesetzestext. Darüber hinaus muss die
Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses dazu verpflichten, diesen
Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des Landes um 25 % zu
übernehmen.
Die Abfrage in der letzten Leiterinnenrunde
am 13.01.2020 hinsichtlich des Wunsches auf Erweiterung der Öffnungszeiten
sowie die Auswertung der Bedarfsabfragebögen aller Eltern, deren Kinder im
Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betreuungsplatz benötigen, hat ergeben, dass
Eltern und die Kindertageseinrichtungen zur Zeit keinen dringenden Bedarf
hierfür sehen. Die Neufassung des KiBiz und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
bringen für die Kitas einige Veränderungen mit sich. Hinzu kommt der Mangel an
pädagogischem Personal. Diesbezüglich möchten die Kitas derzeit von einer
Erweiterung der Öffnungszeiten absehen.
Im Bereich der Kindertagespflege könnten sich
Modelle ergeben, die einen Einsatz des Landeszuschusses möglich machen. Hierzu
plant das Jugendamt Betreuungsmodelle zu entwickeln. Allerdings ist derzeit die
Regelbetreuung vorrangig sicherzustellen. Entsprechende Beschlüsse des JHA
können noch im laufenden Kindergartenjahr gefasst werden.
Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte
Mittel müssen dem Land erstattet werden.
VI. Kindertagespflege:
Aufgrund der ansteigenden Nachfrage an
Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren und der in der Vergangenheit
rückläufigen Anzahl an Kindertagespflegepersonen in der Stadt Emmerich am Rhein
wird derzeit aktiv für neue Kindertagespflegepersonen geworben. Derzeit sind 19 Kindertagespflegepersonen in der Stadt Emmerich am
Rhein tätig. Fünf Kindertagespflegepersonen absolvieren derzeit eine
Qualifizierungsmaßnahme bzw. stehen dafür bereit. Darüber hinaus sollen neue
Kindertagespflegepersonen geworben werden. Hierauf zielt die Aktion der
Neugewinnung von Kindertagespflegepersonen (Plakat-Aktion und
Infoveranstaltungen). Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hat die Aktion
bereits begonnen.
Wie dem Jugendhilfeausschuss bekannt ist,
wird an den neuen Richtlinien zur Förderung der KTP gearbeitet. Festzuhalten
ist, dass die Förderung attraktiv gestaltet werden muss, um die Arbeit der
tätigen Kindertagespflegepersonen angemessen anzuerkennen und neue
Kindertagespflegepersonen zu gewinnen.
Ausbauziel ist durch die Neugewinnung eine
Anzahl von insgesamt 30 Kindertages-pflegepersonen.
Ausgehend von durchschnittlich 4 bis 5 Betreuungsplätzen ergeben sich ca. 140 Betreuungsplätze vorrangig für Kinder
unter 3 Jahren. Dazu kommen insgesamt 12 Plätze für Ü3 Kinder in KTP. Die
Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann sich durch Randzeitenbetreuung und
die neuen Vorschriften des KiBiz, die eine Erweiterung der Betreuungsplätze in
den einzelnen Kindertagespflegestellen vorsehen, noch verändern.
Nach § 47 Abs. 3 KiBiz wird pro
Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss in Höhe von
500,00 € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der KTP vom
Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März für das im gleichen
Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu melden ist. Die
Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die Fachberaterinnen in der
KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein sind.
Der Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz soll
zunächst für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolvieren beantragt werden. Derzeit erfolgt die Qualifizierung nach dem
Curriculum des Deutsches Jugendinstitutes (DJI), die Verwaltung geht davon aus,
dass mit einer Qualifizierung nach dem QHB frühestens in 2021 begonnen werden
kann.
VII. Landesförderung der Fachberatung in
Kindertageseinrichtungen
Gemäß § 47 Abs. 3 KiBiz erhalten die Träger
der Kindertageseinrichtungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 € je
Einrichtung. Diesen können die Träger an die Fachberatung von regionalen oder
überörtlicher Verbände weiterleiten, sofern diese die Aufgabe der Fachberatung
wahrnehmen. Für die Stadt Emmerich am Rhein wird für 15
Kindertageseinrichtungen der Zuschuss beantragt.
VIII.
Finanzielle Auswirkungen:
Abrechnung der tatsächlichen Ist-Belegung:
Nachrichtlich ist
darauf hinzuweisen, dass im Falle der Aufnahme zusätzlicher Kinder im Zuge der
Endabrechnung der Betriebskostenzuschüsse seit dem 01.08.2015 Kindpauschalen
nachgezahlt werden. Letztendlich wird somit für jedes tatsächlich betreute Kind
eine entsprechende Kindpauschale geleistet plus Berücksichtigung der Planungsgarantie
nach § 41 KiBiz. Im Falle der Nichtbelegung der Plätze sind die Kindpauschalen
zu erstatten.
Änderungen der veranschlagten Zahlen im Haushaltsplan 2020 sind aufgrund
der Gruppenerweiterungen anzunehmen. Genaue Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt
nicht geliefert werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Finanzbericht
31.05.2020 genauere Zahlen genannt werden können. Zu diesem Zeitpunkt müsste
auch klar sein, wann genau und ob die geplanten Übergangsgruppen an den Start
gehen. Dies ist u.a. davon abhängig, ob Eltern die angebotenen Alternativplätze
in Anspruch nehmen oder lieber auf ihre Wunsch-Kita warten möchten.
Gleiches gilt für die KTP, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist
inwieweit und in welchem Umfang die Inanspruchnahme der Plätze in der KTP durch
die Eltern erfolgt. Darüber hinaus werden sich die Vorschriften des KiBiz
ebenfalls auf die Kosten für die KTP auswirken. Weitere Informationen hierzu
erfolgen bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinien.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister