Beschlussvorschlag

 

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz (Anlage 2).

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der baulichen Voraussetzungen und der Erteilung einer Betriebserlaubnis, für den Ortsteil Elten die Einrichtung einer weiteren dauerhaften Kita-Gruppe und beauftragt die Verwaltung die Planungen hierfür aufzunehmen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf eine Ausweitung des Betreuungsangebotes für 3 bis 5 Kita-Gruppen insgesamt für die Bezirke 1, 4 und 5 (Hüthum-Borghees, Außenbezirk u. Innenstadt) als dauerhafte Lösung hinzuwirken.

 

  1. Der freiwillige Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die Zusatzplätze der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Martinus wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 verlängert.

 

  1. Die Einrichtung der 5. Kita-Gruppe für die Dauer von ca. 3 Jahren an der Kindertageseinrichtung Polderbusch wird für den Träger, die Kath. Kirchengemeinde St. Chistophorus, kostenneutral erfolgen. Gleiches gilt für eine derzeit in Planung befindliche Übergangsgruppe an der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist bzw. St. Martini.  

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz dafür einzusetzen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben zu beantragen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Hinweis: Die gesamte Vorlage bezieht sich auf das Kinderbildungsgesetz in der neuen Fassung ab dem 01.08.2020.

 

 

 

I.            Grundsätzliches zur Kindergartenbedarfsplanung sowie

Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsentwicklung:

 

Durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gibt es zurzeit neben der neuen Finanzierung noch weitere Eckpunkte, die Prognosen für eine mehrjährige Kita-Bedarfsplanung zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch erscheinen lassen. Hierzu zählt die hohe Bauplanerweiterung für das ehemalige Kasernengelände als auch für das Katjes-Quartier. Derzeit könnten nur Annahmen darüber getroffen werden, wieviel Familien mit Kindern unter 6 Jahren dort wohnen werden.

 

Hinzu kommt, dass geplant ist, die Kita-Bezirke zukünftig neu zusammen zu stellen und den Ortsteilen anzupassen, damit diese sich im Demographie-Bericht insgesamt für die Stadt Emmerich wiederfinden und Zukunftsprognosen einheitlich getroffen werden können.

Weiterhin können sich durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) zukünftig Veränderungen ergeben, die sich auf die Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kita) insgesamt auswirken können. Platzreduzierungen für Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) werden eventuell abgelöst. Dafür kann mit zusätzlichen finanziellen Mitteln mehr Personal in den Kitas eingesetzt werden. Bisher besteht für die Stadt Emmerich am Rhein als Qualitätsmerkmal die Regelung, dass Platzreduzierungen für KmB umgesetzt werden können, außer die Kitas/Träger äußern entsprechend andere Wünsche. Für das neue Verfahren ab 01.01.2020 müssen erst noch Praxiserfahrungen gemacht werden damit zukünftig entschieden werden kann, wie mit den neuen Regelungen umgegangen wird. Durch Verzicht auf die Platzreduzierungen kann sich zukünftig eine höhere Anzahl an Betreuungsplätzen ergeben. Eine Planzahl hierzu kann derzeit nicht abgesehen werden.

 

Weiterhin können sich durch § 22 KiBiz die Plätze in Kindertagespflege (KTP) erhöhen, sofern die Kindertagespflegepersonen eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungs-handbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben. Dies ist zukünftig bei der Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Zu welchem Zeitpunkt die Qualifizierungsmaßnahmen nach dem QHG starten ist derzeit unklar.

 

Gemäß § 4 des KiBiz sollen Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung durch

a)    demografische Modellberechnungen, andere Verfahren und

b)    turnusmäßige Befragungen von Eltern erfolgen.

zu a)

Zu den demografischen Modellberechnungen wird Bezug auf die ersten Absätze der Vorlage genommen. Die Stabsstelle Demographie verwendet zur Auswertung das Programm „demosim“. Die in dem Bedarfsplan 2020/2021(Anlage 1) aufgeführten Diagramme spiegeln die durch “demosim“ generierte 10-Jahres-Prognose für die Gesamtstadt zur Entwicklung der Krabbel- und Kindergartenkinder mit Datenstand zum 01.01.2019 wieder. Es zeichnen sich im Standardszenario in der Gesamtstadt steigende oder stagnierende Zahlen in dieser Altersgruppe ab. Dabei handelt es sich aber wie immer um eine Prognose, die von einer gleichmäßigen Weiterentwicklung der Tendenzen der letzten Jahre ausgeht und von unvorhersehbaren Ereignissen im Zweifel schnell überholt werden kann.

 

Es ist zu beachten, dass sich diese Prognose auch mit Einspielen der neuen Meldedaten zum 01.01.2020 und der aktualisierten demografischen Parameter wie z.B. Geburtenrate, Wanderungssaldo, usw. durch IT NRW verändern kann. Diese stehen voraussichtlich erst im 2. Quartal 2020 zur Verfügung.

 

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass ein Ausbau der Kita-Plätze und der Kindertagespflege erforderlich ist. Gerade im letzten Quartal 2019 hat sich die Anzahl der Kinder erheblich erhöht. Eine Statistik 2019 über Zu- und Wegzüge hat für den Bereich der Kindergartenkinder einen Zuwachs ergeben. Die Veränderungen sind aus den Abfragen Stand 23.09.2019 und Stand 31.01.2020 (Anlage 3) ersichtlich. Neben den Zuzügen ist anzumerken, dass die Nachfrage an U3-Plätze steigend ist. Ebenso ist nach derzeitiger Prognose der Anteil an Ü3 Kindern stark erhöht (Vergleich 908 Kinder im KGJ 2021/2022 zu 956 Kindern im KGJ 2022/2023). 

 

Je nach Gruppentyp und Belegung der Gruppe mit U3- und Ü3-Kindern können zwischen 10 und 25 Kindern in einer Kita-Gruppe betreut werden. Von daher plant die Verwaltung derzeit eine Gruppenerweiterung von 3 bis 5 Gruppen. Planungen hierzu sind von baulichen und räumlichen Bedingungen abhängig. Ebenso müssen Gespräche mit den Trägern geführt werden. Sobald es konkretere Planungen hierzu gibt, wird der Jugendhilfeausschuss beteiligt.

 

 

zu b)

Die turnusmäßige jährliche Befragung aller Eltern (s. Anlage 5), die einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen einschl. der Kindertagespflege wünschen, ist seit Jahren Praxis im Jugendamt Emmerich. Durch diese aufwändige Planung war in der Vergangenheit immer eine bedarfsgerechte Sicherstellung der Betreuungswünsche der Eltern möglich sowie eine kurzfristige Anpassung bzw. Erweiterung des Betreuungsangebotes.

 

Am 18.11. und 19.11.2019 fanden in den Emmericher Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 statt. Der Abgleich der Anmeldungen wurde am 13.01.2020 in der Arbeitsgemeinschaft “Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen.

 

Die Kitas können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten i.d.R. nur die Anzahl an Kindern zum Kindergartenjahr 2020/2021 aufnehmen, die durch die Anzahl der Kinder, die eingeschult werden, frei werden. Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben bzw. an das Jugendamt Emmerich zur Aufnahme in die zentrale Warteliste. Weiterhin ist anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar grundsätzlich für einen Kita-Platz im Kindergartenjahr 2020/2021 in den Emmericher Kindertages-einrichtungen angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz in ihrer Wunsch-einrichtung frei wird. Dies gilt für U3- und Ü3-Kinder entsprechend.

 

Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen den Kitas und dem Jugendamt fortlaufend bearbeitet und verändern sich beinahe täglich. 

 

Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätze erfordert einen hohen Verwaltungs-aufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatz-angebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier fast ausschließlich Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen werden. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf ist ansteigend.

 

Hinzu kommt, dass für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 vermehrt Rückstellungen vom Schulbesuch genehmigt wurden und für diese Kinder die Kita-Plätze weiterhin erforderlich sind.

 

Im Jugendamt Emmerich fanden am 25.11. und 28.11.2019 die Anmeldetage für die Kindertagespflege (KTP) statt. Diese Anmeldetage ermöglichten Eltern ihren Bedarf für die Betreuung in KTP für das Kindergartenjahr 2020/2021 anzumelden und dienen gleichzeitig der Kita-Bedarfsplanung. Hiervon machten 17 Eltern Gebrauch. Für die KTP kann festgehalten werden, dass viele Eltern sich erst unterjährig und teilweise kurzfristig entscheiden, einen Platz in KTP zu beantragen. 

 

 

 

 

 

 

II.        Veränderungen im Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2020/2021:

 

Kita-Bezirk 1 i. V. m. Bezirk 4 Hüthum-Borghees/Außenbezirk: 

Zu dem Außenbezirk gehören die Kath. Tageseinrichtungen für Kinder Heilig-Geist und St. Josef, das Ev. Familienzentrum Hansastraße, das Integrative Familienzentrum Arche Noah, die Elterninitiative Kindergarten Löwenzahn e. V. und der AWO Kindergarten Räuberhöhle. Dies bedeutet, die Bereiche Leegmeer, Speelberg und das ehemalige Kasernengelände sind im Kindergartenjahr 2020/2021 noch in einem Bezirk zusammengefasst. Zum Bezirk Hüthum-Borghees gehören derzeit die Kath. Tageseinrichtungen für Kinder Polderbusch und St. Georg.     

Zukünftig ist vorgesehen, eine andere Zuordnung vorzunehmen, die sich an der Wohnbauplanung der Stadt Emmerich orientiert und somit zeitgemäß aufgestellt ist. Hierbei würde der AWO Kindergarten Räuberhöhle vermutlich dem Bereich Hüthum-Borghees zugeordnet werden. Die Zuordnung der Straßen zu den Bezirken ist sehr aufwendig und für die Neuplanung der Kindergartenbezirke erforderlich, damit die Daten aus dem Einwohnermelderegister korrekt zugeordnet werden können.

Die Waisenhausstiftung, die Träger des Integrativen Familienzentrums Arche Noah ist, hat sich ebenfalls grundsätzlich zu einem Ausbau der Betreuungsplätze bereit erklärt. Planungen hierzu laufen derzeit.

 

 

Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe im AWO Kindergarten Räuberhöhle:

Im Kindergartenjahr 2019/2020 wurde die 3. Kita-Gruppe am 01.08.2019 und die      4. Gruppe am 01.01.2020 in Betrieb genommen. 

 

Der AWO Kindergarten Räuberhöhle bietet räumliche Kapazitäten für insgesamt fünf Kita-Gruppen. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 gibt es insgesamt in den Emmericher Kindertageseinrichtungen noch Anmeldungen von Kindern, die auf Wartelisten stehen. Durch die Eröffnung einer 5. Kita-Gruppe können hier noch Plätze angeboten werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Eltern der Wartelisten das Angebot annehmen möchten oder auf ihre Wunscheinrichtung warten.

 

Der AWO Kindergarten Räuberhöhle ist erst am 01.08.2018 an den Start gegangen. Seitdem steigen die Betreuungsplätze kontinuierlich an. Hinzu kommt, dass die Neuaufnahmen von Kindern immer ganze Gruppen (20 bis 25 Kinder) betreffen. Ebenso muss das neue Personal gefunden und eingearbeitet werden. Darüber hinaus sind die Gestaltung des Außengeländes und die Inneneinrichtung der jeweiligen Kita-Gruppen, die an den Start gegangen sind bzw. gehen werden, noch nicht abgeschlossen. Damit qualitativ gute pädagogische Arbeit geleistet werden kann und der Kita-Betrieb unter dem zeitlichen Druck bei einer Gruppenerweiterung zum 01.08.2020 nicht leidet, wurde auf Bitten des Trägers einer Inbetriebnahme der 5. Gruppe erst zum 01.01.2021 zugestimmt. Das Jugendamt geht davon aus, dass dieses Vorgehen auch im Interesse der Eltern liegen müsste.

 

Einrichtung einer 5. Kita-Gruppe in der Kath. Integrativen Tageseinrichtung für Kinder Polderbusch

Um den Betreuungsbedarf der Ü3-Kinder in diesem Bezirk sicherstellen zu können, wurde mit der Kirchengemeinde St. Chistophorus, der Zentralrendantur und der Kita-Leitung, Frau Kleen, die Reaktivierung der 5. Kita-Gruppe als Übergangslösung für bis zu 3 Jahren besprochen. Die Verwaltung begrüßt die Bereitschaft und wird die weiteren Planungen dieser 5. Gruppe auf den Weg bringen. Auf das Schreiben der Zentralrendantur vom 18.02.2020 (Anlage 4) wird Bezug genommen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht das Betriebserlaubnisverfahren noch aus. Die Einrichtungskosten dieser Gruppe als auch die lfd. Betriebskosten müssen für den Träger kostenneutral erfolgen.

 

Kita-Bezirk 2 Elten: 

Im Ortsteil Elten befinden sich die Kath. Tageseinrichtung für Kinder - Familienzentrum - St. Martinus und der Kindergarten Rappeliste e. V.

 

Die derzeitigen Einwohnerprognosen gehen von einem Zuwachs der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren aus.

 

Darüber hinaus kann grundsätzlich festgehalten werden, dass im Ortsteil Elten aufgrund der Anmeldungen im letzten und kommenden Kindergartenjahr die Bedarfszahlen steigen. Speziell für die Betreuung von U3-Kindern besteht ein erhöhter Bedarf. Damit der Betreuungsbedarf der Eltern gedeckt werden kann, sollen die im Kindergartenjahr 2019/2020 zusätzlich zur Verfügung gestellten Kita-Plätze in Elten weiterhin im Kindergartenjahr 2020/2021 angeboten werden. Der Landschaftsverband Rheinland hat die Betriebserlaubnis der Übergangsplätze in Aussicht gestellt, sofern bis zum 31.07.2020 ein Ergebnis bzw. ein politischer Beschluss über die dauerhafte Einrichtung der Übergangsplätze ab dem 01.08.2021 vorgelegt werden kann.

 

Von Seiten der Verwaltung besteht der Vorschlag, die in beiden Kitas befindlichen Übergangsplätze in eine neue zusätzliche Kita-Gruppe zusammenzuführen und dauerhaft an einer Kita einzurichten.

 

Diesbezüglich wurden beide Kitas im Ortsteil Elten angeschrieben mit der Bitte zu prüfen, ob grundsätzlich die dauerhafte Einrichtung einer weiteren Kita-Gruppe für den Träger, den Eigentümer und die Kita in Frage kommen. Danach können die notwendigen Planungen und ggf. ein Auswahlverfahren beginnen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine weitere Kita-Gruppe für den Ortsteil Elten ausreichend ist, die weitere Entwicklung muss beobachtet werden. Zum Stand 31.01.2020 gab es in beiden Kitas aufgrund der Überhanggruppen keine Warteliste für U3- und Ü3-Kinder. Dies steht im Widerspruch zu den fehlenden Plätzen im Bedarfsplan. Es kann davon ausgegangen werden, dass für Kinder aus dem Ortsteil Elten anderweitig Betreuungsplätze, z.B. in den Niederlanden, in Anspruch genommen werden. 

 

Damit die Kirchengemeinde St. Vitus die Übergangsplätze weiter betreiben kann, ist der freiwillige Kommunalzuschuss für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder - Familienzentrum - St. Martinus in Form der Übernahme des Trägeranteils somit für ein weiteres Kindergartenjahr zu verlängern. Eine Bezifferung der Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Derzeit wird die Endabrechnung des freiwilligen Zuschusses für das Kindergartenjahr 2017/2018 berechnet.  

 

Für den Kindergarten Rappelkiste e. V. ist ebenfalls ein Zuschuss zum Trägeranteil vorgesehen. Hier wird ein gesonderter Antrag gestellt.

 

Kita-Bezirk 3 Praest, Vrasselt, Dornick

Im Bereich des Kita-Bezirks 3 Praest, Vrasselt, Dornick gab es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung für das Kindergartenjahr keine Warteliste für den Ü3-Bereich.

 

Wie dem Jugendhilfeausschuss bekannt ist, wird für die Kath. Kindertageseinrichtung für Kinder St. Johannes aufgrund der schlechten Bausubstanz ein Neubau in Erwägung gezogen. 

 

Die vom Kirchenvorstand initiierte Planung der „neuen Mitte“ im Ortsteil Praest und der vom ASE beschlossene Weg, diese Initiative durch ein professionell begleitetes Dorfentwicklungskonzept intensiv zu unterstützen, führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mittelfristig zu einer deutlich verbesserten Infrastruktur im Ortskern, die sich wiederum positiv auf die Attraktivität für potentiell zuzugsinteressierte Familien auswirken dürfte.

 

Hinsichtlich einer zukunftsorientierten Kita-Planung für diesen Bezirk steht die Stadt Emmerich im Austausch mit der Zentralrendantur Kleve, der Kirchengemeinde St. Johannes dem Täufer und dem Bistum Münster. Grundsätzlich spricht aus dem Bereich der Kita-Planung nichts dagegen, einen möglichen Neubau der Kath. Kindertageseinrichtung St. Johannes "auf Vorrat" mit drei Gruppen zu planen. Eine Prognose, ob diese tatsächlich benötigt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. Die Räumlichkeiten könnten eventuell durch die Kirchengemeinde zunächst anders genutzt und später umgedeutet werden, sofern die Bedarfszahlen ansteigen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht noch ein gemeinsames Gespräch mit dem Bistum Münster, der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer und der Verwaltung aus.

 

 

Bezirk 4 Hüthum siehe Zusammenfassung mit Bezirk 1

 

Bezirk 5 Innenstadt

Es ist dringend erforderlich, die Betreuungsplätze für Kinder aus der Innenstadt zu erhöhen. Besonders die Nachfrage an U3-Plätzen ist hier ansteigend. In Zusammenarbeit mit den vorhandenen Trägern wird überlegt, weitere Kapazitäten zu schaffen. Hierzu werden Konzepte mit dem Bistum Münster und der kath. Kirchengemeinde St. Christophorus überlegt.

 

III.        Plätze für wohnsitzfremde Kinder:

 

Im Rahmen der Bedarfsplanung sollen Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder „nach Möglichkeit angestrebt werden“. Die hohe Nachfrage an Kindergartenplätzen führt derzeit dazu, dass wohnsitzfremde Kinder bisher nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich aufgenommen werden. Hierbei ist anzumerken, dass sich der Rechtsanspruch an das Wohnsitzjugendamt richtet. Im Kindergartenjahr 2020/2021 wird die bisherige Regelung des Vorrangs der Kinder mit Wohnsitz in Emmerich fortgeführt und bis auf Einzelfälle werden keine Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder eingerichtet.    

 

 

IV.       4 % Quote gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz:

 

Die Steigerungsrate zum Kindergartenjahr 2019/2020 beträgt 2,98 Prozentpunkte.

Somit wird die gesetzliche Vorgabe des § 33 Abs. 3 KiBiz eingehalten, da die im Gesetz vorgesehenen 4 Prozentpunkte nicht überschritten werden.

 

 

 

 

V.         Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz:

 

Im Rahmen des neuen KiBiz ab dem 01.08.2020 wurde ein Landes-/Kommunalzuschuss für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten gem. § 48 KiBiz eingeführt. 

Der Stadt Emmerich am Rhein wird lt. Zuweisung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2019 aufgrund des Verteilungsschlüssels ein Landeszuschuss i.H.v. 58.000 € für die Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die Voraussetzungen für die Mittel-verwendung ergeben sich aus dem Gesetzestext. Darüber hinaus muss die Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses dazu verpflichten, diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des Landes um 25 % zu übernehmen.

Die Abfrage in der letzten Leiterinnenrunde am 13.01.2020 hinsichtlich des Wunsches auf Erweiterung der Öffnungszeiten sowie die Auswertung der Bedarfsabfragebögen aller Eltern, deren Kinder im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betreuungsplatz benötigen, hat ergeben, dass Eltern und die Kindertageseinrichtungen zur Zeit keinen dringenden Bedarf hierfür sehen. Die Neufassung des KiBiz und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bringen für die Kitas einige Veränderungen mit sich. Hinzu kommt der Mangel an pädagogischem Personal. Diesbezüglich möchten die Kitas derzeit von einer Erweiterung der Öffnungszeiten absehen. 

Im Bereich der Kindertagespflege könnten sich Modelle ergeben, die einen Einsatz des Landeszuschusses möglich machen. Hierzu plant das Jugendamt Betreuungsmodelle zu entwickeln. Allerdings ist derzeit die Regelbetreuung vorrangig sicherzustellen. Entsprechende Beschlüsse des JHA können noch im laufenden Kindergartenjahr gefasst werden.

 

Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte Mittel müssen dem Land erstattet werden.

 

VI.       Kindertagespflege: 

 

Aufgrund der ansteigenden Nachfrage an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren und der in der Vergangenheit rückläufigen Anzahl an Kindertagespflegepersonen in der Stadt Emmerich am Rhein wird derzeit aktiv für neue Kindertagespflegepersonen geworben. Derzeit sind 19 Kindertagespflegepersonen in der Stadt Emmerich am Rhein tätig. Fünf Kindertagespflegepersonen absolvieren derzeit eine Qualifizierungsmaßnahme bzw. stehen dafür bereit. Darüber hinaus sollen neue Kindertagespflegepersonen geworben werden. Hierauf zielt die Aktion der Neugewinnung von Kindertagespflegepersonen (Plakat-Aktion und Infoveranstaltungen). Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hat die Aktion bereits begonnen. 

 

Wie dem Jugendhilfeausschuss bekannt ist, wird an den neuen Richtlinien zur Förderung der KTP gearbeitet. Festzuhalten ist, dass die Förderung attraktiv gestaltet werden muss, um die Arbeit der tätigen Kindertagespflegepersonen angemessen anzuerkennen und neue Kindertagespflegepersonen zu gewinnen. 

 

Ausbauziel ist durch die Neugewinnung eine Anzahl von insgesamt 30 Kindertages-pflegepersonen. Ausgehend von durchschnittlich 4 bis 5 Betreuungsplätzen ergeben sich ca.  140 Betreuungsplätze vorrangig für Kinder unter 3 Jahren. Dazu kommen insgesamt 12 Plätze für Ü3 Kinder in KTP. Die Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann sich durch Randzeitenbetreuung und die neuen Vorschriften des KiBiz, die eine Erweiterung der Betreuungsplätze in den einzelnen Kindertagespflegestellen vorsehen, noch verändern.  

Nach § 47 Abs. 3 KiBiz wird pro Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der KTP vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu melden ist. Die Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die Fachberaterinnen in der KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein sind.

 

Der Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz soll zunächst für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolvieren beantragt werden. Derzeit erfolgt die Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutsches Jugendinstitutes (DJI), die Verwaltung geht davon aus, dass mit einer Qualifizierung nach dem QHB frühestens in 2021 begonnen werden kann.

 

 

 

VII.      Landesförderung der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen

 

Gemäß § 47 Abs. 3 KiBiz erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 € je Einrichtung. Diesen können die Träger an die Fachberatung von regionalen oder überörtlicher Verbände weiterleiten, sofern diese die Aufgabe der Fachberatung wahrnehmen. Für die Stadt Emmerich am Rhein wird für 15 Kindertageseinrichtungen der Zuschuss beantragt.  

 

VIII.        Finanzielle Auswirkungen:

 

Abrechnung der tatsächlichen Ist-Belegung: 

 

Nachrichtlich ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der Aufnahme zusätzlicher Kinder im Zuge der Endabrechnung der Betriebskostenzuschüsse seit dem 01.08.2015 Kindpauschalen nachgezahlt werden. Letztendlich wird somit für jedes tatsächlich betreute Kind eine entsprechende Kindpauschale geleistet plus Berücksichtigung der Planungsgarantie nach § 41 KiBiz. Im Falle der Nichtbelegung der Plätze sind die Kindpauschalen zu erstatten.

 

Änderungen der veranschlagten Zahlen im Haushaltsplan 2020 sind aufgrund der Gruppenerweiterungen anzunehmen. Genaue Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht geliefert werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Finanzbericht 31.05.2020 genauere Zahlen genannt werden können. Zu diesem Zeitpunkt müsste auch klar sein, wann genau und ob die geplanten Übergangsgruppen an den Start gehen. Dies ist u.a. davon abhängig, ob Eltern die angebotenen Alternativplätze in Anspruch nehmen oder lieber auf ihre Wunsch-Kita warten möchten.

 

Gleiches gilt für die KTP, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist inwieweit und in welchem Umfang die Inanspruchnahme der Plätze in der KTP durch die Eltern erfolgt. Darüber hinaus werden sich die Vorschriften des KiBiz ebenfalls auf die Kosten für die KTP auswirken. Weitere Informationen hierzu erfolgen bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinien.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister