hier: Antrag Nr. XL2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Die
Kommunalbetriebe legen dar, dass das Kanalnetz ausreichend bemessen ist und
derzeit aus rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht keine weiteren
Regenbecken in Emmerich erforderlich sind.
Der
Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und
beschließt, den Antrag abzulehnen.
Sachdarstellung :
Der
weltweit zu beobachtende Klimawandel hat auch gravierende Auswirkungen auf
lokale Wettererscheinungen. Hierbei ist u.a. ein häufigeres Auftreten von
Starkregenereignissen zu beobachten. Als Starkregen werden Ereignisse
bezeichnet, die statistisch seltener als alle 20 Jahre auftreten. Die letzten
Starkregen (mit teilw. weit über 100-jährigen Wiederkehrzeiten) im Stadtgebiet
Emmerich am Rhein waren an folgenden Daten und Ortsteilen zu verzeichnen:
23.08.2011,
OT Emmerich
20.05.2012,
OT Elten
23.05.2012,
OT Elten
20.09.2014,
OT Elten, Hüthum und Emmerich
15.08.2015,
OT Elten.
Die
genannten Starkregenereignisse führten an einigen Schwerpunkten zu
Überflutungen der Straßen und anliegender Grundstücke. Jedoch sind diese
Schwerpunkte in Ihrer Anzahl und räumlichen Ausdehnung begrenzt.
Die
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) haben zusammen mit der Technische
Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE) im Jahr 2012 im Zuge des alle 12 Jahre
aufzustellenden Generalentwässerungsplans, ein hydraulisches Kanalnetzmodel erstellt.
Darin kann das Einstau- und Überstauverhalten des vorhandenen Kanalnetzes bei
verschiedenen Regenereignissen simuliert werden. Generell werden Kanalnetze für
Regenereignisse dimensioniert, die statistisch alle drei Jahre in Wohngebieten,
alle fünf Jahre in Gewerbegebieten und alle 10 Jahre an Straßenunterführungen
auftreten. Bei stärkeren Regenereignissen kommt es zunächst zum Einstau des
Kanals und der Schächte, dann zum Überstau der Schächte und schließlich zur
Überflutung an der Oberfläche.
Der
Generalentwässerungsplan wurde im Juni 2012 fertiggestellt, sodass die
Ereignisse von Mai 2012 noch Berücksichtigung fanden. Die seinerzeitige
Simulation ergab an mehreren Stellen Hinweise, dass es aufgrund örtlicher
Rahmenbedingungen zu Überstauereignissen kommen kann. Daraufhin wurde eine
tiefergehende Untersuchung veranlasst.
Eine
stadtgebietsweise Fließweganalyse mit Aufbau eines gekoppelten Kanalnetz- und
Oberflächenabflussmodels durch das Ing.-Büro Pecher im Jahr 2014 zeigte auf,
wohin das überstaute Wasser an der Oberfläche fließt und wo sich Regenwasser in
Muldenbereichen sammelt. Die bereits bekannten Schwerpunkte wurden bestätigt
und dort nähere Untersuchungen zur Ausdehnung der Überflutung, sowie eine
Einschätzung des Gefahrenpotentials getätigt. Daraus wurden Lösungsansätze zur
Minimierung des Schadenspotentials entwickelt, die heute fast vollständig
umgesetzt sind, u.a. Das Becken an der Europastraße. Dieses wurde nur
errichtet, weil es sich hier um einen Schwerpunkt von Überflutungen mit besonderen
Randbedingungen handelt. Die Überflutungssicherheit besteht hier aber auch nur
bis zum 20-jährlichen Regenereignis. Stärkere Regen führen auch hier wieder zum
Überstau
Zusätzlich
zu den Maßnahmen der Stadtentwässerung ist daher immer auch eine Beteiligung
der privaten Grundstückseigentümer unerlässlich, um das Schadenspotential auf
ein erträgliches Maß zu bringen. Den Anliegern der Europastraße und der Straße
im Haag wurde seinerzeit auch eine kostenlose grundstücksbezogene Beratung zur
weitergehenden Absicherung des Gebäudes und des Grundstücks angeboten. Bei den
25 betroffenen Anliegern hat aber nur etwa ein Drittel von dem Angebot Gebrauch
gemacht.
Letztlich
können solche Regenereignisse nicht allein durch Maßnahmen der
Stadtentwässerung schadlos gehalten werden (siehe Anlage 1). Auch eine
durchgehende Vergrößerung von Kanaldimensionen kann eine Bewältigung starker
Regenereignisse ohne Überflutung an der Oberfläche nicht gewährleisten.
Überdies wäre dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht
umsetzbar. Auch punktuelle Entlastungen des Netzes in Form von Regenbecken
sind, aus den bekannten Simulationsergebnissen heraus, nicht zielführend.
Vielmehr
wird allgemein auf eine möglichst schadlose Ableitung der Überstauwässer an der
Oberfläche gesetzt und dort auf Schaffung von Raum für eine Zwischenspeicherung
bzw. Versickerung geachtet. Bei Neubauten mit einer befestigten Fläche von mehr
als 800 m² wird seitens der KBE / TWE ein Überflutungsnachweis gem. DIN 1986,
Teil 100, gefordert. Dabei hat der Grundstückseigentümer darzustellen, wie er
eine ausreichende Rückhaltung der Überflutungsmenge bei einem 30-jährigen
Ereignis auf seinem Grundstück sicherstellt.
Die
Stadt Emmerich hat in Ihrem Klimaanpassungskonzept im Jahr 2016 die
Erkenntnisse aus der Simulation und den Untersuchungen übernommen.
Zusätzlich
zu den Untersuchungen des Überflutungsverhaltens der Kanalisation und der
Oberflächen wurde im Jahr 2018 zusammen mit dem Institut für unterirdische
Infrastruktur (IKT) aus Gelsenkirchen ein 48-h-Soforthilfeprogramm erstellt.
Dabei
geht man von einer heute möglichen Vorwarnzeit von 48 Stunden aus, um lokal auf
Starkregenereignisse hinzuweisen, bzw. den Kanalbetrieb entsprechend darauf
vorbereiten zu können.
In
dem Projekt wurden u. a. Maßnahmen zur Meldung und Weiterleitung von
Gefahrenlagen im Kanalbetrieb unter Einbindung der Feuerwehr betrachtet, sowie
Erreichbarkeitsverzeichnisse mit Kontaktdaten während und außerhalb von
Dienstzeiten erstellt. Die Störfall- und Notfallpläne enthalten auch Ablaufpläne
mit Angaben wer, wann, wie in das Prozedere einzubinden ist. Darüber hinaus
sind Kontroll- und Wartungslisten zur Anlagenkontrolle im Vorfeld des
Regenereignisses erstellt worden.
Da
Starkregenereignisse i. d. R. lokal begrenzt auftreten, ist auch an eine
interkommunale Zusammenarbeit gedacht worden, wobei eine Liste mit relevanten
mobilen Gerätschaften wie Pumpen, Notstromaggregate und Fahrzeuge mit Angaben
zu Leistungsdaten zusammengetragen wurde.
Die
oben genannten Ausführungen zeigen, dass sich die Stadtentwässerung in Emmerich
schon intensiv und umfassend mit dem Thema Starkregen beschäftigt hat.
Aus
rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht sind weitere Regenbecken in
Emmerich derzeit nicht erforderlich.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebslweiter