hier: Anpassung der Anlage 3 - Straßenverzeichnis mit Bezirkszuordnung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
1. nimmt die Begründung zur Anpassung der Anlage 3 der
Abfallentsorgungssatzung zur
Kenntnis
und
2. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur
Abfallentsorgungs-
Satzung der Stadt Emmerich am
Rhein.
Sachdarstellung :
In
der Anlage 3 zur Abfallentsorgungssatzung werden die Straßen im Stadtgebiet den
einzelnen Abfuhrbezirken zugeordnet. Im laufenden Betrieb ist aufgefallen, dass
für drei Häuser auf der Hansastraße die direkte Zuordnung zu einem Abfuhrbezirk
fehlt. In der Straßenliste im Abfallkalender für 2020 wurde die Straßenliste
daher bereits ergänzt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen,
die als Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter