Betreff
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Anpassung der Anlage 3 - Straßenverzeichnis mit Bezirkszuordnung
Vorlage
70 - 16 2203/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

1. nimmt die Begründung zur Anpassung der Anlage 3 der Abfallentsorgungssatzung zur

    Kenntnis

    und

2. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur Abfallentsorgungs-

    Satzung der Stadt Emmerich am Rhein.

Sachdarstellung :

 

In der Anlage 3 zur Abfallentsorgungssatzung werden die Straßen im Stadtgebiet den einzelnen Abfuhrbezirken zugeordnet. Im laufenden Betrieb ist aufgefallen, dass für drei Häuser auf der Hansastraße die direkte Zuordnung zu einem Abfuhrbezirk fehlt. In der Straßenliste im Abfallkalender für 2020 wurde die Straßenliste daher bereits ergänzt.

 

 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter