hier: 13. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
1. nimmt
die Begründung zur Änderungen in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis
und
2. beschließt
die als Anlage 1 gekennzeichnete 13. Nachtragssatzung zur Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.
Sachdarstellung :
Änderung des
Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung
Auf dem ehemaligen Kasernengelände sind einige neue Straßennamen vergeben worden.
Es wurde bereits beschlossen, dass die Moritz-von-Nassau-Straße gereinigt werden soll und in den Winterdienstplan aufgenommen wird. Hier muss noch die Reinigungshäufigkeit ergänzt werden.
Auch die Georg- Elser-Straße soll einmal wöchentlich gereinigt werden und ebenfalls in den Winterdienstplan aufgenommen werden.
Daher ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.
Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reini-gungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
|
00438 |
1 |
Georg-Elser-Straße |
R 1 |
1 x |
W 1 |
00525 |
1 |
Moritz-von-Nassau-Straße |
R 1 |
1 x |
W 1 |
Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter