hier: Eingabe Nr. 5/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der der Stadt Emmerich
am Rhein lehnt es ab, die Forderungen der Organisation Seebrücke zu
unterstützen.
Begründung
Bereits
am 02.11.2019 hatte eine Bürgerin per Eingabe den Rat der Stadt Emmerich am
Rhein aufgefordert, sich den Forderungen der Organisation Seebrücke
anzuschließen und sich wie viele andere Städte (z.B. die Wallfahrtsstadt
Kevelaer) bereit zu erklären, zusätzlich zur gesetzlichen Flüchtlingsquote
Flüchtlinge aus Seenotrettungsaktionen aufzunehmen.
Diese
Eingabe wurde vom Rat am 17.12.2019 zur Beratung in den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Die
Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass solange Menschen auf der Flucht im
Mittelmeer sterben, alle denkbaren politischen Anstrengungen unternommen werden
müssen, um dieses Drama zu lösen. Um der Bundesregierung diesen dringenden
Handlungsbedarf aufzuzeigen und um ein Signal für Humanität, für das Grundrecht
auf Asyl und für die Integration Geflüchteter zu setzen, hat der Bürgermeister
in der Vorlage zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.02.2020
vorgeschlagen, der Aktion Seebrücke beizutreten, indem vier der Forderungen
erfüllt werden.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfahl mehrheitlich dem Rat, diesem
Verwaltungsvorschlag nicht zu folgen, sondern die Eingabe abzulehnen.
Während
der Ratssitzung am 03.03.2020 folgte der Rat der Stadt Emmerich am Rhein dieser
Empfehlung und beschloss entgegen dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, die
Initiative „Sichere Häfen“ nicht zu unterstützen.
Nunmehr
ist am 09.03.2020 erneut eine Eingabe an den Rat eingegangen. Mit dieser
Eingabe wird darauf hingewiesen, dass sich der Koalitionsausschuss am
08.03.2020 darauf verständigt habe, kranke und unbegleitete Kinder aus den
griechischen Elendslagern aufzunehmen. Daher hält der Petent es für dringend
erforderlich, dass sich der Rat erneut mit dem Thema „Sicherer Hafen“ befasst
und seine Entscheidung vom 03.03.2020 revidiert.
Auch
wenn der Rat eine gleiche Forderung lediglich sechs Tage vor der o.a. Eingabe
negativ beschieden hat, steht es auch unter Außerachtlassung seines
persönlichen Standpunkts nicht im Ermessen des Bürgermeisters, unter Verweis
auf den aktuellen Beschluss diese Eingabe abzulehnen.
Dem
Petenten steht das Recht zu, dass sich der Rat selbst mit seiner Anregung
befasst und darüber befindet. Denn nur dieses Normverständnis gewährleistet das
dem Bürger durch § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) eingeräumte
Petitionsrecht, das gerade gegenüber der Bürgervertretung selbst bestehen soll,
in effektiver Weise.
Aufgrund
der ausführlichen Beratung zu dieser Thematik am 03.03.2020 sowie der Tatsache,
dass die Eingabe vom 09.03.2020 keinen entscheidungsrelevanten neuen
Sachvortrag enthält, wird eine Verweisung zur Beratung in einem Fachausschuss
nicht für zielführend gehalten und die unmittelbare Abstimmung zu dieser
Eingabe vom 09.03.2020 mit dem Thema „Sichere Häfen“ im Rat vorgeschlagen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister