Betreff
Neufassung der Wahlordnung der Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
01 - 16 2233/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW)  genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW.

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW die Neufassung der Wahlordnung der Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder beschlossen. Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 17.03.2020 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 1 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Da der Rat gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW einer Delegierung an den HFA zugestimmt hat, obliegt diesem die Entscheidung.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister