hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) genehmigt die
der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW die Neufassung
der Wahlordnung der Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden
Mitglieder beschlossen. Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die
politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen
Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom
17.03.2020 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.
Gem. § 60 Abs. 1 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner
nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Da der Rat gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW einer Delegierung an den HFA zugestimmt hat, obliegt diesem die
Entscheidung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister