Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1
S. 2 GO NW) beschließt, dass
die Verwaltung im Jahr 2020 zu den Haupt- und Finanzausschusssitzungen bzw. bei
erheblichen Änderungen zu den Zusammenkünften der Fraktionsvorsitzenden
mündlich zur finanziellen Lage der Stadt Emmerich am Rhein Stellung nimmt. Eine
ausführliche Berichterstattung erfolgt zu den vorgesehenen Vorstellungen der
Finanzberichte (Stichtage 31.05. und 30.09.2020).
Sachdarstellung:
Die Ratsfraktion SPD beantragt
die Prüfung der finanziellen Belastungen aus der Coronakrise für den
städtischen Haushalt, im Detail beantragt die SPD-Fraktion drei Elemente, auf
die im Folgenden Stellung genommen wird.
Zu 1) Eine Übersicht der
Belastungen und Veränderungen für den städtischen Haushalt
wird während der Sitzung
vorgestellt. Seit Beginn der Coronakrise führt der Fachbereich 2 Finanzen eine
solche Übersicht, die stetig fortgeführt bzw. aktualisiert wird. Grundsätzlich
kann nur eine Momentaufnahme dargestellt werden, die den Mitgliedern möglichst
aktuell präsentiert werden soll und selbstverständlich im Nachgang zur Sitzung
zur Verfügung gestellt wird.
Zu 2) Die finanzielle Situation
der Eigenbetriebe ist unterschiedlich zu bewerten. Während die Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein keine gravierenden, das Jahresergebnis gefährdenden Auswirkungen
meldet, kristallisiert sich bei dem Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte zur
aktuellen Saison ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 34 T€ heraus. Dieser setzt sich
insbesondere aus zu zahlenden Ausfallbürgschaften und entgangenen
Eintrittsgeldern zusammen.
Die Antragsbegründung erwähnt
u.a. auch das Stadtmarketing, welches als Bestandteil der Eigengesellschaft
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Emmerich am Rhein mbH
ebenfalls einen erhöhten Fehlbetrag meldet. Die fehlenden Einnahmen aus
Sponsorengeldern und Standgeldern können zum aktuellen Zeitpunkt nicht durch
Einsparungen bei den Aufwendungen ausgeglichen werden. Zurzeit wird mit einem
Fehlbetrag von rund 53 T€ gerechnet. Details sollten im Rahmen einer
Gesellschafterversammlung mit der Wirtschaftsförderin aufgeschlüsselt werden.
Zu 3) Zum Stichtag 31.05.2020
wird der erste Finanzbericht 2020 erstellt, der dem Rat in seiner Sitzung am
23.06.2020 vorgestellt wird. Der zweite Bericht folgt am 27.10.2020 zum
Stichtag 30.09.2020. Diese ausführliche Berichterstattung bindet hohe
Ressourcen im Fachbereich 2 Finanzen sowie in den übrigen meldenden
Fachbereichen, da jedes Budget einzeln begutachtet und bewertet wird. Die
Verwaltung schlägt daher vor, regelmäßig mündlich zur finanziellen Lage der
Stadt Emmerich am Rhein Stellung zu nehmen. Dies kann im Rahmen der Sitzungen
des Haupt- und Finanzausschusses sowie bei gravierenden oder plötzlich
eintretenden Änderungen im Rahmen der Zusammenkünfte der Fraktionsvorsitzenden
umgesetzt werden.
Des Weiteren wurden die
einzelnen Budgetverantwortlichen (die einzelnen Fachbereichs-, Stabsstellen-
und Eigenbetriebsleiter/innen) sowie die Geschäftsführerin der
Eigengesellschaft Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH
bereits Anfang April informiert, dass die Finanzlage der Stadt Emmerich am
Rhein zum momentanen Zeitpunkt zwar noch nicht gänzlich dargestellt werden
kann, jedoch aktuell mit stärkeren Auswirkungen als in der Finanz- und
Wirtschaftskrise 2009 gerechnet wird, damals betrug der Rückgang der Einnahmen
rund 20 Prozent.
Offensichtlich ist jedoch, dass
insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer (der Anteil der Erträge aus
Gewerbesteuereinnahmen beträgt im Haushalt 2020 26,7 %) in einem bisher noch
nicht dagewesenen Ausmaß hinter den Erwartungen der Haushaltsplanung
zurückbleiben wird.
Nicht nur das Haushaltsjahr 2020
ist stark gefährdet. Die wegbrechenden Steuereinnahmen und die bereits
prognostizierten steigenden Sozialausgaben werden die Stadt auch im Folgejahr
belasten. Der endgültige Haushalt 2020 sieht bereits jetzt einen Fehlbedarf von
4,015 Mio. € vor, die mittelfristige Ergebnisplanung weist ebenfalls Defizite
in Millionenhöhe aus. So bleibt der Stadt nur die Möglichkeit, die
Jahresfehlbeträge durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
auszugleichen. Aber auch diese ist endlich.
Eine äußerst strenge
Ausgabendisziplin ist damit unerlässlich.
Die Budgetverantwortlichen wurden
aufgefordert, bis auf weiteres davon abzusehen, Aufwendungen zu tätigen, denen
keine gesetzlichen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen bzw. Erträge in
gleicher Höhe gegenüberstehen. Des Weiteren wurden die Budgetverantwortlichen
aufgefordert, dem Fachbereich Finanzen in Vorbereitung eines
Nachtragshaushaltes eine Übersicht aller freiwilligen bzw. zurückzustellenden
Aufwendungen zu übermitteln.
Zwischenzeitlich liegen die
Meldungen aller Budgetverantwortlichen vor und werden zurzeit gesichtet und auf
Verwirklichung geprüft.
Das vom Landeskabinett am 31.
März 2020 beschlossene „Kommunalschutz-Paket“ und die vom Ministerium
erlassenen Ausführungen weisen darauf hin, dass es gerechtfertigt ist, der ggf.
eintretenden Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf
weiteres - mangels Verlässlichkeit der
Ermittlung von Finanzdaten – nicht nachzukommen. Zudem führt das Ministerium
aus, dass in dem von der Landesregierung vorbereitetem Gesetzesentwurf über das
„Kommunalschutz-Paket“ beabsichtigt ist, dass die in der GO NRW geregelten
Bedingungen zur Aufstellung einer Nachtragssatzung im Haushaltsjahr 2020 keine
Anwendung finden sollen.
Nichtsdestotrotz – auch ohne vom
Gesetzgeber verabschiedeter Nachtragsaufstellungspflicht - werden die
gemeldeten freiwilligen bzw. zurückzustellenden Aufwendungen Grundlage der
Haushaltskonsolidierung 2020, je nach Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen
in den nächsten Wochen ggfs. auch Grundlage einer haushaltswirtschaftlichen
Sperre nach § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW sein.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister