Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Haupt- und Finanzausschuss
(Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) nimmt die
Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2019 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Vertretungsorgan eine
Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2020. Im Haushaltsjahr 2020 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/
Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss
2020 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine
Verbesserung des Jahresergebnisses 2019.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2020 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 1.301.728,22
Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2020 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 1.301.728,22
Euro
Mehrauszahlungen
(investiv) in Höhe von 11.234.908,59 Euro
Mehreinzahlung d.
Kreditaufnahme
von Investitionskrediten 9.200.000,00 Euro
3.336.636,81
Euro
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. Begründung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter