Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2019
Vorlage
02 - 16 2243/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2019 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Vertretungsorgan eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2020. Im Haushaltsjahr 2020 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2020 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2019.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2020 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                           1.301.728,22 Euro

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2020 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                         1.301.728,22 Euro

Mehrauszahlungen (investiv) in Höhe von                           11.234.908,59 Euro

Mehreinzahlung d. Kreditaufnahme                          

von  Investitionskrediten                                                        9.200.000,00 Euro

                                                                                                 3.336.636,81 Euro

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Begründung

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter