hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) genehmigt die der Vorlage beigefügte
dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 30.04.2020
die Entscheidung „Kein Einzug der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 wegen
Schul- und Kitaschließungen aufgrund der Corona Krise“ getroffen.
Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die
politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen
Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom
02.05.2020 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.
Gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in
seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Da der Rat gem. § 60 Abs. 1
Satz 2 GO NW einer Delegierung an den HFA zugestimmt hat, obliegt diesem die
Entscheidung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. dringliche
Entscheidung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister