Betreff
Kein Einzug der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 wegen Schul- und Kitaschließungen aufgrund der Corona Krise;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Vorlage
04 - 16 2246/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW)  genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 30.04.2020 die Entscheidung „Kein Einzug der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 wegen Schul- und Kitaschließungen aufgrund der Corona Krise“ getroffen.

 

Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 02.05.2020 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Da der Rat gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW einer Delegierung an den HFA zugestimmt hat, obliegt diesem die Entscheidung.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. dringliche Entscheidung

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister